Momo - wenn du keine anderen entsprechenden
Vermögenswerte (Sparguthaben, Eigentumswohnung usw.) außer deinem Einkommen vorweisen kannst, ist leider hier schon Schluß. Klingt sehr hart ist aber Praxis und vielen Anderen auch passiert. Du bekommst die Verpflichtungserklärung von der Ausländerbehörde nicht.
Solltest du doch die Verpflichtungserklärung bekommen hast du den ersten kleinen Stolperstein übersprungen.
Der weitaus größere Brocken ist ein Besucher-Visum
(sogenanntes Schengenvisum) bei der Botschaft in Bangkok zu bekommen. Der Knackpunkt dort heißt
Rückkehrwilligkeit der Thai. Und das liegt bei dem zuständigen Sachbearbeiter bei dem deine Freundin persönlich vorsprechen muß.
Habe einen Link der deutschen Botschaft in Bangkok beigefügt mit der Aufzählung dernotwendigen Papiere
nötige Papiere für Besuchervisum Lese dich durch, da sind alle Infos aus erster Hand
Anhang anzeigen 44881
Alternativ kann deine Freundin ohne dein Zutun ein
Touristenvisum beantragen. Dazu muß sie allerdings für Thai Verhältnisse sehr reich sein und einen guten ungekündigten Job haben. Eine formlose Einladungvon von dir reicht, damit sie nicht die teuere Hotelbestätigung
meist etliche Tausend € für 90 Tage in Bangkok vorlegen muß.
Wenn es dann soweit ist achte darauf, daß sie auch bei dem Besuchervisum eine Kopie der Verpflichtungserklärung und Reisekrankenversicherung dabei hat. Bei meiner Holden wollten die das manchmal sehen. Gab dann am Flughafen über mein Handy Diskussionen mit der Einwanderungsbehörde