Besuchervisum

Diskutiere Besuchervisum im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; hi mal eine Frage. Wenn ein Besucher Visum zB vom 1.7-30.7 für 4 Wochen nach Deutschland beantragt wird muss dann auch an dem Genauen Tag...
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Bang444

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hi

mal eine Frage.

Wenn ein Besucher Visum zB vom 1.7-30.7 für 4 Wochen nach Deutschland beantragt wird muss dann auch an dem Genauen Tag hin/zurück geflogen werden.

Weil ja bei Beantragung ja noch kein verbindlicher Flug gekauft und eine Reservierung so lange im Vor raus nicht möglich ist.
Und dieser Flug dann für den Tag nicht mehr verfügbar wäre sondern nur ein/zwei Tage später einer.

Womit sich ja der Zeitraum verschieben würde.
 
sanukk

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Vom 1.7.-30.7. sind 30 Tage und nicht vier Wochen.

Nein, er/sie kann auch früher zurück fliegen. Bei einem Schengenvisum (max 90 Tage) ist das genauso.
Du brauchst nur eine Flugreservierung, um das Visum zu beantragen, ausserdem Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung und eine Erklärung, warum die Rückkehrwilligkeit gegeben ist. Das hilft.

PS: eine Flugreservierung ist sehr wohl möglich. Frag mal im Reisebüro nach.
 
ediundbledi

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Die Flüge müssen innerhab dieses Zeitraums liegen, eine Verschiebung über den Zeitraums hinaus ist nicht mögl,
D.h. z.b. 10.07-15.07. Geht, aber 02.07 bis 01.08. geht nicht.
 
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funnygirlx

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hat sich das geaendert ,aslo die alten visas waren immer.........

3monate (zeitraum) fuer einen maximal aufentalt von 30 tagen --in diesem 3 monats zeitraum---

kann mir garnicht vorstellen ,das die buerokraten jetzt aufeinmal auf einen oder drei tage achten ,wenn der ges zeitraum von 30 tagen nicht überschritten wird , denn tickets werden ja erst nach visaerteilung gekauft

naja bei den deutschen alles moeglich......................
 
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Herby-the-Derby

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Ich würde mir ja auch erst einmal Gedanken über die Rückkehrbereitschaft machen, erst dann über den Flug!

Ohne Rückkehrbereitschaft kein Visum, ohne Visum keinen Flug...
 
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andrusch

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stand da nicht irgendwo geschrieben, dass bei Beantragung keine Flugbuchung benötigt wird?
 
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andrusch

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hätte aber diesbezüglich noch eine andere Frage. Freundin möchte im Februar wieder, für 90 Tage, nach Deutschland, zu mir. Muss ich, sie, beim Abflug oder Einreise schon ein Rückflugticket vorweisen? Wollte später den Rückflug buchen, da wir dann zusammen fliegen möchten. Habe aber für mich noch keinen 100% igen Termin.
Danke
 
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funnygirlx

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leider brauch sie ein rueckflugticket ,ausser sie haette eine AE
one RT ticket kein visa und auch keine einreise falls sie visa haette (asunahme visa zur eheschliessung od student etc)
 
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andrusch

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Danke, aber fürs Visa alleine braucht sie keine Tikeckets, siehe oben. Das Andere wusste ich nicht genau.
 
sanukk

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Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok - Besuchsvisum

Besuchsvisum (Schengenvisum)

Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchervisum und kein Tourismusvisum.
Für die Beantragung eines Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass: mindestens zwei leere Seiten hat - innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden ist - noch mindestens drei Monate gültig ist nach der geplanten Ausreise
  • ggf. bisherige Reisepässe
  • zwei biometriefähige Passfotos Fotomustertafel
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa Videx
  • eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG Belehrung nach § 53 AufenthG (dem Antrag beifzügen) [pdf, 208.08k]
  • Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankenfall einschließt. Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier: Hinweise zu Krankenversicherungen [pdf, 651.68k] In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.
  • förmliche Verpflichtungserklärung des Einladers aus Deutschland (die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt zur Verpflichtungserklärung [pdf, 224.97k] oder Finanzierungsnachweis für Reise und Aufenthalt (Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können, wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde). Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
  • Kopie des Passes der Verwandten / Bekannten / Freunde, die Sie besuchen möchten.
  • Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.
  • Sind Sie thailändischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren müssen Ihre Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) zur Antragstellung mitkommen und den Antrag unterschreiben. Sollten die Sorgeberechtigten verhindert sein, kann der von den Eltern unterschriebene Antrag mit einer Einverständniserklärung gestellt werden. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss jedoch vom thailändischen Bezirksamt, oder wenn die Eltern sich in Deutschland aufhalten, von einer deutschen Behörde beglaubigt sein. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.
Hinweise:

  • Wichtiger Hinweis zur Sortierung des Antrags einschl. Unterlagen: Sortierhinweis [pdf, 173.36k]
  • Für die Beantragung eines Besuchervisums brauchen Sie kein/e Flugticket/-reservierung vorzulegen.
 
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andrusch

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Habe mal an das auswärtige Amt geschrieben und folgende Antwort erhalten;
nach Deutschland darf einreisen, wer die Einreisevoraussetzungen erfüllt. Für
eine rechtmäßige Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt müssen die im
europäischen und im nationalen Recht festgelegten Voraussetzungen erfüllt
sein. Dazu gehören beispielsweise ein (ggf. erforderliches) Visum, ein
legitimer Aufenthaltszweck und eine gesicherte Finanzierung des Aufenthalts.

Die Vorlage eines Rückflugtickets bei Einreise nach Deutschland ist nicht
zwingend vorgeschrieben, wäre aber wahrscheinlich für die Einreise hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt

Was könnte jetzt hilfreich bedeuten?

und das von der Botschaft;

für ein Besuchsvisum muss keine Flugbuchen bzw. -angebot vorliegen!!
Demnach muss auch noch ein Rückflugticket vorgelegt werden, Sie können das Rückflugticket vor Ort beschaffen.

Auch sehr verwirrend.
 
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Amy-Micha

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523XX
Guten Tag!

habe aktuell das Problem das ich das Videx Formular nicht abschließen kann.

Als Fehler wird mir ein falscher Zeitraum zwischen dem Ein- und Ausreisedatum genannt (Besuchervisa max. 90 Tage)
Auch nach Neustart wird der gleiche Fehler angezeigt, sowie bei Korrektur der Daten auf z.B. 10 Tage Aufenthalt.

Hat eventuell jemand eine Idee was ich verkehrt mache?

mfg Micha
 
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