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hi zusammen,
hier mal eine zusammenstellung zum thema besuchervisum (schengenvisum):
beantragung persoenlich bei der deutschen botschaft in bangkok (bearbeitung 2 tage).
- antrag (formular ist bei der botschaft und im internet auf der seite botschaft erhaeltlich )
- reisepass
- passbild
- verpflichtungserklaerung (wird bei auslaenderamt, kreisverwaltung in deutschland gegen vorlage von pass und verdienstbescheinigung ausgestellt)
- bestehenden hin- und rueckflug
- krankenversicherung
ein schengenvisum hat eine gueltigkeit von 6 monate und erst nach ablauf kann ein weiteres beantragt werden.
der maximale aufenthalt im schengengebiet ist 90 tage.
eine verlaengerung des visums ueber 90 tage íst nicht moeglich.
bei der beantragung kann zwischen einer, zwei oder mehreren einreisen gewaehlt werden. (eine frage des geldes) die 90 tage muessen nicht an einem stueck sein. es ist durchaus moeglich, zb. 40 tage im schengengebiet - 3 wochen urlaub in th - und weitere 50 tage im schengengebiet. voraussetzung ist dann: zwei einreisen.
genauere info:
http://www.german-embassy.or.th/german/index.html
>> rechts und konsularwesen
>> merkblätter der deu...
>> beantragung eines schen...
(antrag auf der ersten seite unten)
eine ueberziehung der 90 tage auf jeden fall vermeiden, evtl. eine kurzfristige verlaengerung bei der kreisverwaltung versuchen / erwirken (meist nicht erfolgreich).
bitte auch nicht vergessen evtl. den rueckflug rueckzubestaetigen.
die schengenstaaten sind:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, und Österreich - ab dem 25. Maerz 2001 Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden
quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html
mit einem schengenvisum kann seit 01. august 2000 auch in die schweiz eingereist werden.
nachzulesen:
http://www.admin.ch/cp/d/3964563c.0@fwsrvg.bfi.admin.ch.html
ob hierzu ein visum mit mehreren einreisen benötigt wird, da die schweiz kein schengenstaat ist, sollte nachgefragt werden.
ein schengenvisum hat nichts mit heirat, nachzug, studium, etc. zu tun! dafuer gibt es ein deutsches visum. (nachzulesen auf der seite der botschaft.)
tschues changnoi
hier mal eine zusammenstellung zum thema besuchervisum (schengenvisum):
beantragung persoenlich bei der deutschen botschaft in bangkok (bearbeitung 2 tage).
- antrag (formular ist bei der botschaft und im internet auf der seite botschaft erhaeltlich )
- reisepass
- passbild
- verpflichtungserklaerung (wird bei auslaenderamt, kreisverwaltung in deutschland gegen vorlage von pass und verdienstbescheinigung ausgestellt)
- bestehenden hin- und rueckflug
- krankenversicherung
ein schengenvisum hat eine gueltigkeit von 6 monate und erst nach ablauf kann ein weiteres beantragt werden.
der maximale aufenthalt im schengengebiet ist 90 tage.
eine verlaengerung des visums ueber 90 tage íst nicht moeglich.
bei der beantragung kann zwischen einer, zwei oder mehreren einreisen gewaehlt werden. (eine frage des geldes) die 90 tage muessen nicht an einem stueck sein. es ist durchaus moeglich, zb. 40 tage im schengengebiet - 3 wochen urlaub in th - und weitere 50 tage im schengengebiet. voraussetzung ist dann: zwei einreisen.
genauere info:
http://www.german-embassy.or.th/german/index.html
>> rechts und konsularwesen
>> merkblätter der deu...
>> beantragung eines schen...
(antrag auf der ersten seite unten)
eine ueberziehung der 90 tage auf jeden fall vermeiden, evtl. eine kurzfristige verlaengerung bei der kreisverwaltung versuchen / erwirken (meist nicht erfolgreich).
bitte auch nicht vergessen evtl. den rueckflug rueckzubestaetigen.
die schengenstaaten sind:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, und Österreich - ab dem 25. Maerz 2001 Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden
quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html
mit einem schengenvisum kann seit 01. august 2000 auch in die schweiz eingereist werden.
nachzulesen:
http://www.admin.ch/cp/d/3964563c.0@fwsrvg.bfi.admin.ch.html
ob hierzu ein visum mit mehreren einreisen benötigt wird, da die schweiz kein schengenstaat ist, sollte nachgefragt werden.
ein schengenvisum hat nichts mit heirat, nachzug, studium, etc. zu tun! dafuer gibt es ein deutsches visum. (nachzulesen auf der seite der botschaft.)
tschues changnoi