W
waanjai
Gast
Wann ist eigentlich der beste Zeitpunkt gekommen, seine thailändische Partnerin, der man überdrüssig geworden ist, wieder nach Thailand zurück zuschicken? Ich gehe hier einmal vom Normalfall aus, in der die Frau sich einfach mit finanziellen Versprechungen und guten Worten nach Thailand zurückschicken läßt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Zeitpunkt sinnvoller Weise erst nach ihrem Erhalt einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung zu suchen ist, da ab dann keinerlei Aktualisierungen meines Personenstandes - verheiratet oder getrennt lebend - mehr erfolgen wird.
Mit anderen Worten: ab dann kann ich unbegrenzt den einkommenssteuerrechtlichen Status "Verheiratet = Steuerklasse III" behalten und mit den hierdurch erzielten Ersparnissen, die Unterstützung meiner thailändischen Frau in Thailand finanzieren?
Geht das wirklich nicht schon früher?
Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Zeitpunkt sinnvoller Weise erst nach ihrem Erhalt einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung zu suchen ist, da ab dann keinerlei Aktualisierungen meines Personenstandes - verheiratet oder getrennt lebend - mehr erfolgen wird.
Mit anderen Worten: ab dann kann ich unbegrenzt den einkommenssteuerrechtlichen Status "Verheiratet = Steuerklasse III" behalten und mit den hierdurch erzielten Ersparnissen, die Unterstützung meiner thailändischen Frau in Thailand finanzieren?
Geht das wirklich nicht schon früher?