.. berufliche Perspektive und Jobs für die Ehefrau

Diskutiere .. berufliche Perspektive und Jobs für die Ehefrau im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Schreiben von der Firma, dass sie neben den Kernzeiten auch gelegentlich an anderen Terminen und an Samstagen gegen Bezahlung oder im Rahmen von...
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franky_23

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Schreiben von der Firma, dass sie neben den Kernzeiten auch gelegentlich an anderen Terminen und an Samstagen gegen Bezahlung oder im Rahmen von Freizeitaugleich zur Verfügung stehen muss. (Evt. bei der nächsten Gehaltserhöhung mit integrieren). Dann würde ich ein bisschen mit ihr üben und einen Sprachstandstest machen. Davon bekommt die ALB ja nichts mit wenn es schiefgeht. ....

Wenn die ALB meint, dass der Kurs zumutbar ist und einen konkreten Kurs benennt, dann hilft ein Sprachstandstest die ersten Kurse zu überspringen. Bei den nächsten könnte der AG sie ja gerade am WE benötigen und dann ist der Kursträger gezwungen Meldung zu machen und die ALB hat das Problem wie sie weiter vorgeht, sofern ihr vorher schon die Rücknahme beantragt habt. Im Grunde muss die ALB zurücknehmen wenn die Stelle für die Grundsicherung dies so empfiehlt.
 
michael59

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@ franky- erläutere mal was du hier mit der stelle für grundsicherung immer willst???die hat in unserem leben noch nie eine rolle gespielt und beim integrationskurs auch nicht. da war mal die ausländerbeauftragte da und hat eine menge adressen verteilt, ua. von einer gesprächsgruppe um sich gegenseitig beim deutsch lernen zu helfen und die der beratungsstelle bei häuslicher gewalt ( die haben auch die männer erhalten)
 
Micha L

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Kann es sein, dass Vietnamesen, einen anderen Horizont als Thai haben ? :confused:
Schwer zu sagen. Ausgewiesene Thaikenner äußern sich mir gegenüber dahingehend ganz überzeugt.
Dabei können selbstverständlich auch Vietnamesen einen beschränkten Horizont haben. Aber dagegen steht der traditionell hohe Stellenwert der Bildung in allen Schichten.

Nach vorhergehenden Posts stelle ich eher fest (warum auch immer), daß Lehrer und Schüler in Leipzig offenbar ein genügendes Niveau haben *, so daß es den Leuten Spaß macht. Mit Interna habe ich mich noch nicht beschäftigt. Aber scheinbar nutzen nicht selten ausländische Jungakademiker (Doktoranden) die Kurse, als Einstieg in ein weiterführendes Studium an der hiesigen Uni.
Im Deutschkurs war aber auch eine thailändische Akademikerin, die zu ihren einfacheren Landsleuten Distanz bewahrte. Thai ist also nicht gleich Thai (was selbst ich weiß).

*
Ist es vielleicht so, daß ganz verschiedene Einrichtungen diese Kurse anbieten?
 
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franky_23

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@ franky- erläutere mal was du hier mit der stelle für grundsicherung immer willst???
Grundsicherung - www.arbeitsagentur.de

frag mal nach wie es bei euch geklärt ist, Teils bei den Städten, teils in Jobcentern, ...

Vorschlag, wenn du so eine Bescheinigung willst oder brauchst, dann rufe bei der Arbeitsagentur oder der Stadt an und frage nach, wer für den Fall in deinem Landkreis zuständig ist.
 
michael59

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@ franky: du scheinst dich in deinem eigenem Kosmos zu bewegen, kann schon sein das du "Harz4" Empfänger bist und deshalb viel Zeit hast.

Aber welche Bescheinigung der HARZ4-Stelle sollte mir/uns oder dem Treadstarter, der arbeitet und seine Frau auch und kein Wort von Harz4 verloren hat, denn weiterhelfen??


Da du lesen kannst: ich habe auch darauf hingewiesen das ich keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalte und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht brauchen werde.
 
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franky_23

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Da du lesen kannst: ich habe auch darauf hingewiesen das ich keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalte und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht brauchen werde.
Die Arbeitsagentur ist doch auch dann zuständig wenn ein Jobverlust droht, oder? Wenn deine Frau den Job aufgeben müsste und mehr als 1 Jahr gearbeitet hat, dann gibt es doch ggf auch ALG 1 zumindest die Sozialversicherung sollte darüber laufen. So zumindest das was ich meist höre.

Frag doch nach wer in deinem Gebiet für das zuständig ist. Ob ich jetzt Harz IV ler bin oder nicht, ist doch sekundär. Meine Familie braucht weder ein Bestätigung noch einen Integrationskurs noch die Frage zu klären ob man bei Arbeit dazu gezwungen werden kann. Du hast einen Vorschlag wie du dieses Problem angehen und lösen kannst. Ob diesen Vorschlag annimmst oder nicht bleibt dir überlassen. Bei manchen Personen hilft es nicht mal wenn man den Vordruck in die Hand drückt.
 
michael59

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Du kreiselst in deinem eigenem Kosmos.


Ob ich jetzt Harz IV ler bin oder nicht, ist doch sekundär.

Würde aber vieles erklären

Meine Familie braucht weder ein Bestätigung noch einen Integrationskurs noch die Frage zu klären ob man bei Arbeit dazu gezwungen werden kann.

Erfahrungen dazu hast du also keine- also langweilige theoretische Konstrukte- und alles durcheinander werfen


Du hast einen Vorschlag wie du dieses Problem angehen und lösen kannst. .

Habe ich- einfach mit den zuständigen Mitarbeiter die Sachlage besprechen- sachlich bleiben- dann findet sich eine Lösung. Mit meiner ALB lief alles von Anfang an perfekt,
im Gegensatz zu dir war ich der Meinung das ein Intergrationskurs sinnvoll ist und wir sind voll bestätigt worden. Ich/wir haben also praktische Erfahrungen gemacht und ich bin deshalb nicht gezwungen nur herumzutheoretisieren.
 
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sombath

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Hallo michael59 ,
bleib ruhig , reg dich nicht auf !
Ich bin in der gleichen Situation wie du .
Meine Frau hat gerade B1 abgeschlossen u. sucht eine Arbeit .
Da ich Rentner bin , habe ich aber damit ein Problem .
Sie hatte die Möglichkeit schon mehrfach eine Ganztagsstelle zu bekommen .
Jedoch bin ich nicht Rentner geworden , um den ganzen Tag zu Hause auf meine Frau zu warten .
Hier bei uns , ist eine Halbtagsstelle , im Gegensatz zu einer Ganztagsstelle , nicht so leicht zu finden .
Wenn es nicht anders geht , wird sie eine Ganztagsstelle annehmen , im Jan. kündigen u. wir gehen
für 3 Monate nach Th.
Gruß
Sombath



@ franky: du scheinst dich in deinem eigenem Kosmos zu bewegen, kann schon sein das du "Harz4" Empfänger bist und deshalb viel Zeit hast.

Aber welche Bescheinigung der HARZ4-Stelle sollte mir/uns oder dem Treadstarter, der arbeitet und seine Frau auch und kein Wort von Harz4 verloren hat, denn weiterhelfen??


Da du lesen kannst: ich habe auch darauf hingewiesen das ich keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalte und mit ziemlicher Sicherheit auch nicht brauchen werde.
 
noritom

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Um nochmal zum Eingangsthema zurück zu kommen. Da ging es um die berufliche Perspektive und Jobs für in Deutschland lebende Thai-Damen. Egal wie man sich Deutschkenntnisse aneignet, wichtig ist, "dass" man (Frau) sich diese aneignet. Möglichkeiten dazu gibt es viele. Gute und schlechte. Meine Frau wurde nicht verpflichtet den Integrationskurs zu besuchen, hat sie aber trotzdem getan. Und wer das Angebot, 645 Stunden a 1€/h nicht annimt ist selbst dran schuld. Wir haben durchweg positive Erfahrungen gemacht. Die Lehrer waren motiviert und das galt ebenso für 90 % der Schüler. Vielleicht hatten wir auch nur Glück??

Fakt ist: Ohne diese 645 Stunden - mit Resultat B1 - hätte meine Frau 0 Chancen auf eine Arbeitsstelle gehabt. Sogar für einfache Putzstellen werden in den meisten Fällen Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
 
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franky_23

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Du kreiselst in deinem eigenem Kosmos.
und du mischt dich in Diskussionen ein, sprichst von praktischen Erfahrungen, die dem Ratsuchenden nicht weiterhelfen, da er den Integrationskurs für die Frau nicht möchte, da sie Vollzeit beruflich aktiv ist und ihm die Verwaltungsvorschriften im Prinzip recht geben.

Du kannst gerne für eure Situation einen Integrationskurs als sachadequat und nötig angesehen haben. Das ist nicht immer der Fall und auch nicht immer vom Gesetzgeber angedacht.

Jetzt erkläre mir mal bitte. Deine Frau hat den Integrationskurs gemacht. Der Threatstarter will ihn nicht für seine Frau, da sie arbeitet - und das in meinen Augen mit Recht.
Da die ALB hier wenig kooperativ war erklärten sie dann gegenüber dem Gericht, dass sie ja bei der Verlängerung (angeblich oder erst später ist hier sekundär) einen Vermerk in die Akten gemacht haben. Geklagt hat meine Frau.

Du erklärst ich würde nur theoretisieren. Mach weiter so.




Habe ich- einfach mit den zuständigen Mitarbeiter die Sachlage besprechen- sachlich bleiben- dann findet sich eine Lösung. Mit meiner ALB lief alles von Anfang an perfekt,
du wolltest ja nicht, dass eine Integrationsverpflichtung zurückgenommen wird, oder Klarheit über eine Verpflichtung oder Berechtigung erzielt werden soll?

Ich/wir haben also praktische Erfahrungen gemacht und ich bin deshalb nicht gezwungen nur herumzutheoretisieren.
Von was redest Du? Das Thema ist doch, ob jemand einen Job an den Nagel hängt oder hängen muss um einer Integrationskursverpflichtung nachzukommen.

Wo hast du da praktische Erfahrung gesammelt?
 
michael59

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und du mischt dich in Diskussionen ein, sprichst von praktischen Erfahrungen, die dem Ratsuchenden nicht weiterhelfen, da er den Integrationskurs für die Frau nicht möchte, da sie Vollzeit beruflich aktiv ist und ihm die Verwaltungsvorschriften im Prinzip recht geben.

ach nee- ich mische mich ein - und du ?
praktische Tips: zuerst einmal das Gespräch suchen, wie du richtig schreibst bricht der Vollzeitjob einen Kursbesuch ( habe ich auch mal so geschrieben)
praktische Erfahrung: eine Arbeitskollegin meiner Frau hat während des Kursbesuchs die Stelle erhalten, konnte sofort aussteigen.
Verpflichtend war der Besuch bei meiner Frau allerdings nicht.



Jetzt erkläre mir mal bitte. Deine Frau hat den Integrationskurs gemacht. Der Threatstarter will ihn nicht für seine Frau, da sie arbeitet - und das in meinen Augen mit Recht.

Ich denke seine grundsätzliche Ablehnung sollt er nocheinmal überdenken, eine geförderte Teilnahme sollte er sich offen halten. Zum zweiten stimmen wir überein.

Da die ALB hier wenig kooperativ war erklärten sie dann gegenüber dem Gericht, dass sie ja bei der Verlängerung (angeblich oder erst später ist hier sekundär) einen Vermerk in die Akten gemacht haben. Geklagt hat meine Frau. Mit Hier meinst du vermutlich dann dein ALB, nicht die des Starters, übrigens belibt es mir ein Rätsel wie es in einem solchen Fall zu einer gerichtlichen Konfrontation kommen kann.

Du erklärst ich würde nur theoretisieren. Mach weiter so.


Aber gerne!



du wolltest ja nicht, dass eine Integrationsverpflichtung zurückgenommen wird, oder Klarheit über eine Verpflichtung oder Berechtigung erzielt werden soll?

Also da du Zeit hast- wo habe ich denn das geschrieben???

Von was redest Du? Das ist wohl das Problem- die Frage habe ich mir bei deinen Hinweisen auf das Grundsicherungsamt auch immer gestellt. Da nutzte auch dein Hinweis nichts-das bei Aufgabe des Arbeitsplatzes die AAgentur zahlen müsste.
Also zusammenfassend, der Job bricht die Verpflichtung. Das sollte spätestens bei dem Vorgesetzten der AA-Mitarbeiterin klar werden. Noch ein TIP. Der sicherlich vorhandene Ausländerbeauftragte kann ein guter Moderator sein. Telefonisch würde ich den mal kontaktieren.

 
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wasabi

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Pauschalierungen?

Die Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt ist sicher schwierig und aufgrund der unterschiedlichen Vorraussetzungen
der deutschen Ehepartner nicht pauschal zu beantworten.
Beispiele :
-1. Arbeiter & Thai Ehefrau
-2. Arbeitnehmer aus der Mittelschicht & Thai Ehefrau
-3. Leitender Angestellter & Thai Ehefrau
-4. Selbstständiger & Thai Ehefrau
-5. Rentner & Thai Ehefrau

Jeder hat andere Bedürfnisse (Zeit/Lebensstandard) und verfügbares Einkommen. Wenn Sie z.B. 15 St. die Woche für 9 EUR/h arbeiten geht
kommen dabei brutto ca.540 EUR pro Monat heraus. Das lohnt einfach nicht, ausser wenn man selber knapp bei Kasse ist.
 
benni

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Beach/Thailand
haargenau. Weitere Beispiele:
-6. Erbe und Thai Ehefrau
-7. Arbeitsloser und Thai Ehefrau
-8. Künstler/Sportler/Naturalist und Thai Ehefrau
-9. Schüler/Student und Thai Ehefrau
-10.Auslandsdeutscher und Thai Ehefrau, darunter: sie arbeitet in D und schickt ihm das Geld nach Isaan und/oder Pattaya
-11.Ausländer und Thai Ehefrau
-12.Lesbe und Thai Ehefrau
-13.Hausbesetzer und Thai Ehefrau
-14.Thai und Thai Ehefrau
...
 
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franky_23

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@ michael,

ich weiss nicht so recht worüber du dich so echauffierst.

Ausgangspunkt war der Fall, dass jemand Befürchtungen hat, dass die Frau den Job aufgeben muss, weil die Ausländerbehörde sagt du musst deiner bestehenden Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommen.

Rechtlich dürfte es dafür keine Handhabe geben. Dazu bekam der Ratsuchende die entsprechenden Dienstanweisungen mit denen er auch argumentieren kann und die du plakativ erklärtest Job bricht Verpflichtung. Da sind wir uns einig. Nur es hilft einem Antragsteller nichts nur mit so plakativen Phrasen um sich zu werfen, wenn der Betroffene dann von der ALB hört. Wie kommen sie darauf und sie müssen mir nicht sagen wie ich meinen Job zu machen habe.

Das Ganze bedeutet ebenfalls nicht , dass ein Mitarbeiter der ALB dies nicht fordert, evt. mit Duldung des Fachvorgesetzten Leiters der ALB und des Dienstvorgesetzten z.B. Landrat oder Regierungspräsident, ...

Was dann? Das einfachste man geht zum Träger der Grundsicherung - das ist meistens ein Jobcenter aber nicht bundeseinheitlich geregelt - und bittest dort um ein Schreiben. Dann muss im Grunde die ALB dies aufheben.

Sicherlich ist dann auch ein Moderator denkbar, doch wenn sich eine ALB auf eine rechtlich nicht haltbare Position festgelegt hat hilft in dem ein oder anderen Fall auch keine Moderation.

Was bleibt dann ausser der Klage dagegen evt. mit vorausgehenden schriftlichen Antrag auf Aufhebung der Verpflichtung?

Wenn du nicht nachvollziehen kannst, dass es auch da zu Verfahren kommen kann die vor Gericht entschieden werden, so ist es auch dein gutes Recht dies nicht zu verstehen. Eine Berechtigung/Verpflichtung ist halt nun mal was anderes als eine Zulassung. Bei einer Zulassung steht es dem Ausländer frei das zu machen. Tut er es nicht kann er nicht sanktioniert werden. Gibt es eine Verpflichtung und du kommst ihr nicht nach kann es zu einem Bussgeld kommen bei einer Zulassung nicht. Jetzt ist es noch so, dass die eine ALB fast generell eine Verpflichtung ausstellt die andere grundsätzlich nur eine Zulassung.

Wenn ein Ausländer zugelassen ist, kann er eh nach persönlichem de gusto abbrechen wann immer es ihm beliebt.

Die praktische Erfahrung ist die, dass man mitbekommt, dass eine Bekannte der Frau aussteigt. gut.
 
noritom

noritom

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Tholey im schönen Saarland
Jeder hat andere Bedürfnisse (Zeit/Lebensstandard) und verfügbares Einkommen. Wenn Sie z.B. 15 St. die Woche für 9 EUR/h arbeiten geht
kommen dabei brutto ca.540 EUR pro Monat heraus. Das lohnt einfach nicht, ausser wenn man selber knapp bei Kasse ist.
Ich würde das nicht unter dem Aspekt "lohnen" sehen. Ich sehe das als Aufwertung des eigenen Egos der Frau. Sie wird gebraucht, ist selbständig, kann etwas für Thailand ansparen, sie hat das Gefühl etwas unabhängig zu sein etc. Meine Frau behält ihr verdientes Geld zu 100 %. Ist zwar keine Unsumme die da zusammenkommt, aber wer verdient denn schon 20,000 - 40,000 THB im Monat (verglichen mit Thailand)
 
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wasabi

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Hm, nicht jede Tätigkeit wird von der Thaifrau als Aufwertung verstanden. Wie gesagt, durch die Blume wurde mir schon von 2 Thai-Ehefrauen hier mitgeteilt sie würden den Job nur machen weil ihr Mann für sie einen Freund gefragt hat der ein Fastfood Restaurant betreibt usw. Gerne machen sie es nicht und das Umfeld gefällt ihnen auch nicht. Da hilft auch wenig dass sie das Geld behalten kann wenn es nur 400 EUR Netto sind. Vom Ehemann in D wird nämlich erwartet das davon auch der eine oder andere Einkauf bestritten werden muss (food). Meine Liebste wird beneidet weil sie nicht arbeiten muss - aber kann (möglichst nicht unter solchen Bedingungen!).
 
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franky_23

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Wasabi, das leben ist kein Wunschkonzert auch nicht für Thaimädels. Aus meiner Sicht sollte es zum Selbstverständnis gehören, dass auch die Frau einen Beitrag zum Familieneinkommen leistet - sofern möglich.
 
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wasabi

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Hallo franky_23, im Prinzip gebe ich Dir schon recht. Wenn die Sprachkenntnisse besser sind werden wir weitersehen.
Ein Modell 50/50 oder 60/40 was viele deutsche Paare praktizieren ist aber illusorisch.
 
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Leopard

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............
Ein Modell 50/50 oder 60/40 was viele deutsche Paare praktizieren ist aber illusorisch.
Wieso?

Meine Frau verdient nur etwa 1/4 von meinem Einkommen. Aber warum sollte sie nicht arbeiten gehen? Das hat auch etwas mit Selbstachtung und Würde zu tun. Meiner Frau war es immer sehr peinlich gefragt zu werden, bevor sie gearbeitet hat, was sie macht.

Jetzt kann sie mit Stolz sagen, dass sie arbeitet und ihr eigenes Geld verdient.
 
Thema:

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