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franky_23
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Schreiben von der Firma, dass sie neben den Kernzeiten auch gelegentlich an anderen Terminen und an Samstagen gegen Bezahlung oder im Rahmen von Freizeitaugleich zur Verfügung stehen muss. (Evt. bei der nächsten Gehaltserhöhung mit integrieren). Dann würde ich ein bisschen mit ihr üben und einen Sprachstandstest machen. Davon bekommt die ALB ja nichts mit wenn es schiefgeht. ....
Wenn die ALB meint, dass der Kurs zumutbar ist und einen konkreten Kurs benennt, dann hilft ein Sprachstandstest die ersten Kurse zu überspringen. Bei den nächsten könnte der AG sie ja gerade am WE benötigen und dann ist der Kursträger gezwungen Meldung zu machen und die ALB hat das Problem wie sie weiter vorgeht, sofern ihr vorher schon die Rücknahme beantragt habt. Im Grunde muss die ALB zurücknehmen wenn die Stelle für die Grundsicherung dies so empfiehlt.
Wenn die ALB meint, dass der Kurs zumutbar ist und einen konkreten Kurs benennt, dann hilft ein Sprachstandstest die ersten Kurse zu überspringen. Bei den nächsten könnte der AG sie ja gerade am WE benötigen und dann ist der Kursträger gezwungen Meldung zu machen und die ALB hat das Problem wie sie weiter vorgeht, sofern ihr vorher schon die Rücknahme beantragt habt. Im Grunde muss die ALB zurücknehmen wenn die Stelle für die Grundsicherung dies so empfiehlt.