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Sunthorn
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Ich möchte im Oktober in Bang Rak meine Verlobte heiraten. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich hierfür lediglich die Konsularbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis) und meinen Reisepass benötige. Auf der Seite des thailändischen Konsulats in Frankfurt habe ich jetzt folgende Aufstellung gesehen:
Der/die deutsche Verlobte muss die folgenden Unterlagen vorlegen:
Ist Punkt 2 & 3 wirklich notwendig? Wenn ja, können die Urkunden auch in Thailand beglaubigt und legalisiert werden?
Der/die deutsche Verlobte muss die folgenden Unterlagen vorlegen:
- Konsularbescheinigung von der deutschen Botschaft in Bangkok,
- Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Geburtseintrag in legalisierter Form mit thailändischer Übersetzung (siehe dazu Legalisierung deutscher Urkunden)
- Reisepass in beglaubigter Fotokopie mit thailändischer Übersetzung (Seite mit Lichtbild und Seite 1, 2 und 3),
- falls geschieden, rechtskräftiges Scheidungsurteil mit thailändischer Übersetzung,
- falls verwitwet, Sterbeurkunde des früheren Ehepartners in legalisierter Form mit thailändischer Übersetzung (siehe dazu Legalisierung deutscher Urkunden)
Ist Punkt 2 & 3 wirklich notwendig? Wenn ja, können die Urkunden auch in Thailand beglaubigt und legalisiert werden?