Bekommen thailändische Frauen Rente ?

Diskutiere Bekommen thailändische Frauen Rente ? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Meines Wissen nicht ganz richtig. Das gilt m. E. nicht wenn das Kind mit 18 noch zur Schule/Studium geht. Ausbildungszeiten werden wohl...
phi mee

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phimax" said:
Wird dieses Kind 18 J. und die Frau ist noch keine 45 J. ...

Meines Wissen nicht ganz richtig. Das gilt m. E. nicht wenn das Kind mit 18 noch zur Schule/Studium geht. Ausbildungszeiten werden wohl Gehaltsabhängig angerechenet.

Wie auch immer betrifft es ja nicht nur eine thailändische Witwe sondern würde eine deutsche ebenso treffen. Eine Absicherung der Familie gegen Verlust des Brötchenverdieners bleibt eben Privatsache um eventuelle Lücken zu schließen.


:wink: phi mee
 
titiwas

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Khon Kaen
Nokgeo" said:
Zitat messna 2008 # 8:

" Den Deutschen NICHT GLEICHGESTELLTE Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und MIT einem 30-prozentigen ABSCHLAG."
______Zitatende______

Das Interessante mal gross markiert.
Ist DAS nun gerecht?
Nein, weder gerecht noch richtig in der (grundsätzlichen) Aussage.
Das Gesetz bezüglich Rentenzahlung wurde am 05.05.05 geändert. Ich will an einem konkreten Beispiel mal aufzeigen, wie der Verfahrensweg ist.
Davor noch folgender Hinweis.
Ist der „Witwenfall“ vor dem 05.05.05 eingetreten und die Witwe vor dem genannten Stichtag nach Thailand zurückgekehrt, wird weiterhin um 30 % gekürzt. Es handelt sich hier – ich bezeichne sie mal als „Altwitwen“. Dieser Rentenbescheid ist nach der derzeitigen deutschen Rechtslage nicht anfechtbar.
Hat sie aber nach dem genannten Datum noch in Deutschland gewohnt und dort eine „ungekürzte“ Witwenrente bezogen ist die Kürzung um 30 % unrichtig und anfechtbar.
Ist der Witwenfall nach dem 05.05.05 eingetreten und sie hat da schon wieder „fest“ in Thailand gewohnt wird vom Versicherungsträger die 30 % Kürzung schon gar nicht mehr angewandt. In den Fällen, wo es in der Übergangszeit noch erfolgte wurde in mehreren mir bekannten Fällen ohne gesonderten Antrag der Betroffenen die Sache von Seiten des Versicherungsträgers (einschließlich Nachzahlung) selbstständig korrigiert.

Nun zum konkreten Fall:
Der deutsche Ehemann verstarb 2003 in Deutschland. Die Frau lebte weiter in Deutschland und bezog, da noch nicht 45 Jahre alt, die zeitlich unbegrenzte kleine Witwenrente in voller Höhe. Im Oktober 2005 ging sie dann wieder nach Thailand zurück. Vom Zeitpunkt der ersten Rentenüberweisung nach Thailand wurde diese um 30 % gekürzt. Im Frühjahr 2008 legte sie gegen den 2005 neu erstellten Rentenbescheid (mit der 30 % Kürzung) beim Rentenversicherungsträger Widerspruch ein und beantragte die Auszahlung der ungekürzten Witwenrente sowie die Nachzahlung des bisher gekürzten Betrages. (Tenor der Begründung: Ich habe ja nach dem 05.05.05 ungekürzte Witwenrente bezogen und nehme somit den zugesagten Bestandsschutz in Anspruch).
Ohne direkte Antwort auf ihren Widerspruch wurde ihr bereits nach einem Monat die volle – nun nicht mehr um 30 % gekürzte – Witwenrente auf ihr thailändisches Konto überwiesen. Nach ca. zwei Monaten wurde ihr ein neuer Rentenbescheid zugesandt, der ihren Anspruch auf Auszahlung der ungekürzten Witwenrente bestätigte. Weiterhin wurde ihr die Nachzahlung der bisher gekürzten Beträge schriftlich im Rentenbescheid zugesichert. (Was dann auch einen Monat später erfolgte). Ein schönes Sümmchen, was da auf einmal eintrudelte.
Da ich der eigentliche „Motor“ bezüglich vorantreiben der Angelegenheit war bin ich in ihren Augen nun „der Größte“.
Fazit: Entscheidend ist nicht, wann wurde sie Witwe, sondern wann ist sie nach Thailand zurück gekehrt. Vor oder nach dem 05.05.05.
Bitte, es wird nicht allzu viele betreffen. Aber da, wo die Konstellation wie oben dargelegt ist, kann ich nur empfehlen, es zu versuchen und Widerspruch einzulegen.
Und noch eine Anmerkung: Bei „Beamtenwitwen“ ist ja noch nie gekürzt worden. In meinen Augen eine gegen Himmel schreiende Verletzung des „Gleichheitsprinzips.
 
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Lungkau

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Das mit der Witwenrente hat sich leider noch etwas zum Nachteil vieler geändert. Die große Witwenrente ohne Kind gibt es erst ab 47, wenn man nach dem 31.12.2001 geheiratet hat !!! Micha
 
titiwas

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Khon Kaen
Lungkau" said:
Das mit der Witwenrente hat sich leider noch etwas zum Nachteil vieler geändert. Die große Witwenrente ohne Kind gibt es erst ab 47, wenn man nach dem 31.12.2001 geheiratet hat !!! Micha
Richtig Lungkau, ich bezog mich ausschließlich auf die 30 % Kürzung. Aber auch bei der von Dir erwähnten Änderung ist sie auf der Sonnenseite (wenn man das bitte bei einer Witwe so schreiben darf). Die Ehe wurde 1989 geschlossen. Auch hier ging der Kelch der „Sparmaßnahmen“ an ihr vorbei.
Ist ja sowieso nur für die interessant, wo es ähnliche Voraussetzungen gibt.
 
socky7

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Ich will hier keinen neuen Thread eröffnen, obgleich der letzte Beitrag hier vor fast sieben Jahren gepostet wurde.
Frage 1. Kann mir jemand sagen, ob sich seitdem etwas geändert hat ?

Rentenzahlung nach Thailand

Ich bin jetzt acht Jahre mit einer Thaifrau (47 Jahre) verheiratet. Die würde nach meinem Ableben wieder auf ihre Farm in der thailändischen Provinz Surin ziehen wollen.
Ich habe ihr für diesen Fall empfohlen, dass sie hier in Deutschland gemeldet bleibt mit einer deutschen Bankverbindung, auf die dann die große Witwenrente überwiesen werden kann.
Davor hat sie Angst, dass dann die Geldautomaten in Thailand ihr irgendwann kein Geld mehr auszahlen. Das war ihr in diesem Jahr mehrfach passiert bei ihrer PostbankSparcard, obgleich noch ein paar tausend Euro auf dem Konto waren. Als sie nach Deutschland zurückkehrte, wurde das Geld anstandslos bei deutschen Geldautomaten ausgezahlt. Es lag demnach nicht an einer fehlerhaften Karte.

Frage 2. Meine Frau hatte offenbar von einer Möglichkeit gehört, dass die deutsche Witwenrente über die Deutsche Botschaft in Bangkok auf ihr thailändisches Bankkonto überwiesen werden kann. Da bin ich skeptisch.

Frage 3. Falls sich meine Thaifrau nach meinem Ableben endgültig aus Deutschland abmelden würde, dann wäre es doch sinnvoll, dass sie dies unserer Ersatzkasse mitteilt und dementsprechend keine Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung mehr zahlt ?

Für die Beantwortung meiner drei Fragen und für hilfreiche Informationen von informierten Mitgliedern hier im nittaya-Forum wäre ich dankbar !
 
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papa

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Könnte deine Frau nicht ihr deutsches Konto behalten und die Rente jeden Monat selber nach Thailand überweisen? Das dauert heutzutage nur noch zwischen 24 und 48 Stunden.

Das mit der Postbank - Karte könnte daran gelegen haben, dass man ATM- Karten heutzutage für andere Länder freischalten lassen muss. Dazu genügt meist ein Anruf bei der Telefonbanking-Telefonnummer. Muss man aber jedes Jahr aufs Neue machen und auch ausdrücklich sagen, dass es für ein Jahr gelten soll.
 
Piratzel

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Sie kann sich jederzeit ihre Witwenrente auf jedes TH Konto überweisen lassen.

Dazu muss sie das Formular R 0851 ausfüllen und zur RV schicken.

Abmelden in D wäre sinnvoll, dann gibt es die Rente netto, ohne Abzug von KV und PV.

Ich habe schon öfters für die Witwen von Freunden die Anträge ausgefüllt.

Bei der Deutschen Botschaft werden die Formulare nur mit dem Dienstsiegel versehen und die Identität der Witwe bestätigt.

Alles andere muss sie selber in die Wege leiten!
 
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JT29

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Das mit der Postbank - Karte könnte daran gelegen haben, dass man ATM- Karten heutzutage für andere Länder freischalten lassen muss.
Nein, das liegt einfach an einer gestörten Datenleitung. Das Geld wird zwar erstmal abgebucht, wird aber später wieder gutgeschrieben.

Ansonsten kann man sich die Rente ins Ausland bezahlen lassen, wie bereits geschrieben. Es empfiehlt sich eh für die Herren im gesetzteren Alter vorzusorgen und alle wichtigen Papiere zu richten, so dass es die Ehefrau später leichter hat. Ich kenne Member, da liegt alles im Safe (zu Hause oder in der Bank), von den Rentenanträgen angefangen über die Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung.
 
socky7

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Es empfiehlt sich eh für die Herren im gesetzteren Alter vorzusorgen und alle wichtigen Papiere zu richten, so dass es die Ehefrau später leichter hat. Ich kenne Member, da liegt alles im Safe (zu Hause oder in der Bank), von den Rentenanträgen angefangen über die Vorsorgevollmacht bis zur Patientenverfügung.
Ich kann mich dieser Empfehlung nur anschließen.
Als bei der thailändischen Freundin meiner Frau der deutsche Ehemann verstarb, habe ich diesen "Formularkrieg" mit der Deutschen Rentenversicherung geführt. Das hatte ich vorher nicht für möglich gehalten, dass dies so zeitaufwändig ist. In diesem Falle besonders, weil die notwendigen Papiere nicht geordnet waren und tlw. fehlten.
Die Witwe war übrigens im Glauben, dass ihr keine Rente zusteht, weil der Ehemann fast nie eingezahlt hatte. Immerhin bezieht sie jetzt seit einigen Jahren monatlich etwas über 130 € an "Großer Witwenrente".

http://www.deutsche-rentenversicher...ntblob/217452/publicationFile/42634/R0500.pdf

Die 14 Seiten vom Formular R 0500 auszufüllen ist relativ einfach. Die Daten und Unterlagen für weitere auszufüllende Vordrucke zu beschaffen, kann mit sehr großem Zeitaufwand verbunden sein.

Es gibt auch Leute wie mich, die im Rentenalter von drei verschiedenen Sozialkassen bzw. Versorgungswerken Renten beziehen. Da hat natürlich jede Stelle ihre eigenen Formulare.

Am Rande :
Ich soll meiner thailändischen Frau erklären, warum Formular mit "F" geschrieben wird und Vordruck mit "V".
Ich habe ihr gesagt, dass ein "o" kurz gesprochen und das andere "o" lang gesprochen wird.
Das kann aber auch andere Gründe haben.
 
michael59

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Nach meiner Kenntnis werden eigene Rentenansprüche, zB. aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit nun bei thailändischem Wohnsitz ungekürzt ausgezahlt. Es erfolgt auch eine Überweisung auf ein thailändisches Konto.
Witwenrentenansprüche werden wohl immer noch gekürzt. Steuerrechtlich ist Thailand 2014 in die Ländergruppe 3 aufgestiegen, das heisst es werden in der Steuererklärung 50% der Freibeträge anerkannt. Ob das auch Auswirkungen auf die Auszahlung der Witwenrente hat weiss ich nicht.

Hier der Link zur GRV

Deutsche Rentenversicherung - Ausland - Auslandszahlungsvorschriften
 
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Phitsanulok

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Ja, so kenne ich das auch. Die Frau muss mindestens 45 Jahre alt sein und man muss 2 Jahre oder laenger verheiratet sein, dann hat sie Anspruch auf die Witwenrente.

Ein Freund (Deutscher) von mir, der in Pattaya lebt erhaelt seine Rente fast ohne Abzuege. Lediglich die Ueberweisungsspesen auf sein Thaikonto werden von der Auszahlung in Abzug gebracht.

:bye:
 
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papa

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Nein, das liegt einfach an einer gestörten Datenleitung. Das Geld wird zwar erstmal abgebucht, wird aber später wieder gutgeschrieben.
Warum kann die erforderliche Freischaltung für andere Länder nicht die Ursache sein?

Und wieso wird Geld abgebucht, wenn die Datenleitung gestört ist?
 
alder

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Warum kann die erforderliche Freischaltung für andere Länder nicht die Ursache sein?

Und wieso wird Geld abgebucht, wenn die Datenleitung gestört ist?
Hatte ich schon mehrfach in Thailand. Der ATM sagt " Auszahlung nicht möglich" bucht aber ab.

Beim letzten Mal dauerte es 6 Wochen bis die Kohle wieder da war.
 
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Chak

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Warum kann die erforderliche Freischaltung für andere Länder nicht die Ursache sein?

Und wieso wird Geld abgebucht, wenn die Datenleitung gestört ist?
Postbank-Geldkarten sind Vpay anstatt Maestro. Das ist in Deutschland kein Unterschied, im Ausland, gerade Thailand führt das aber zu Schwierigkeiten.
 
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Chak

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Am Rande :
Ich soll meiner thailändischen Frau erklären, warum Formular mit "F" geschrieben wird und Vordruck mit "V".
Ich habe ihr gesagt, dass ein "o" kurz gesprochen und das andere "o" lang gesprochen wird.
Das kann aber auch andere Gründe haben.
Ich weiß ja nicht welchen Dialekt du sprichst, aber wir hier die wir Hochdeutsch sprechen beide 'o' gleich lang aus.

Manches ist eben nicht logisch, aber das ist es in anderen Sprachen ja auch nicht (eng. hour vs. pour).
 
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JT29

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Postbank-Geldkarten sind Vpay anstatt Maestro. Das ist in Deutschland kein Unterschied, im Ausland, gerade Thailand führt das aber zu Schwierigkeiten.
Nein, das ist eine andere Baustelle. Bei Vpay und Maestro geht es um die EC-Karte und das führt in TH zu Schwierigkeiten, weil die VPay nur den integrierten Chip nutzt, während bei Maestro auch der Magnetstreifen (in TH) genutzt wird. Daher funktionieren die VPAy Karten noch nicht in TH.

Als Ersatz hat die Postbank gerade die SparCards angepriesen, die funktionieren mit beiden Systemen und hat den Vorteil, dass max. das Guthaben weg ist sofern sie kopiert wird. Wir nutzen die Karte seit Jahren, problemlos, falls man mal von den Datenstörungen absieht, aber die letzte ist auch schon einige Zeit her.
 
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sombath

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socky , habe das alles geklärt .
Wenn keine kleinen Kinder da sind , muß die Ehe 5 Jahre bestehen .
Das Mindestalter der Witwe für die große WR wurde von 45 auf 47 Jahre erhöht ,
jedoch pro Jahr immer um einen Monat .
Meine Frau zB ist 2016 im Dez. 45 + 5 Monate , also hat das Alter für die große WR .
Seit 2 Jahren gibt es auch keine Kürzungen der Renten mehr ( Eigene u. Witwenrente )
Stirbt der Mann jedoch zB 3 Jahre vor dem Mindestalter , gibt es nur die kleine Witenrente
( 30% für 2 Jahre u. dann ist Ende )
Erreicht die Frau jedoch innerhalb der kleinen Witwenrente das Mindestalter für die Große W. ,
so erhält sie ab erreichen des Mindestalters die GW .
Ich habe den Antrag für die Witwenrente so weit als möglich ausgefüllt u. den Rest
macht sie mit Hilfe meiner Fam.
Sie wird , sollte sie nach Th. zurückgehen , der Rentenstelle eine th. Bankverbindung angeben .
Die Rente wird dann auch Netto für Brutto ausbezahlt .
Geht die Rente auf eine deutsche Bank , kann es Streitereien betriff Abzüge kommen .

Sombath
 
Hans.K

Hans.K

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Nein, das ist eine andere Baustelle. Bei Vpay und Maestro geht es um die EC-Karte und das führt in TH zu Schwierigkeiten, weil die VPay nur den integrierten Chip nutzt, während bei Maestro auch der Magnetstreifen (in TH) genutzt wird. Daher funktionieren die VPAy Karten noch nicht in TH.

Als Ersatz hat die Postbank gerade die SparCards angepriesen, die funktionieren mit beiden Systemen und hat den Vorteil, dass max. das Guthaben weg ist sofern sie kopiert wird. Wir nutzen die Karte seit Jahren, problemlos, falls man mal von den Datenstörungen absieht, aber die letzte ist auch schon einige Zeit her.
Das V-Pay Karten in Thailand nicht funktionieren, sollte an sich mittlerweile bekannt sein. V-Pay Karten funktionieren nur in Europa. Info: https://de.wikipedia.org/wiki/V_Pay Von daher sollte sich auch jeder Thailandtourist im Voraus im Klaren sein ob er eine V-Pay oder EC Bankkarte besitzt.
 
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Chak

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Von daher sollte sich auch jeder Thailandtourist im Voraus im Klaren sein ob er eine V-Pay oder EC Bankkarte besitzt.
Du meinst wohl V-Pay oder Maestro.
 
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papa

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Ich hatte die Sparcard für eine normale ATM-Karte gehalten. Das kommt davon, wenn man zu lange im Ausland lebt.

Socky - sorry für den unsinnigen Lösungsvorschlag.
 
Thema:

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