Habe eine solche Beitrittserklärung im September vorbereitet und im November abgegeben.
1. Die Tatsache, dass der Sachbearbeiter Dir den Vordruck gegeben hat, bedeutet im Endeffekt, dass die Ausländerbehörde als Voraussetzung für die Erteilung ihrer Zustimmung zur Ausstellung eines Heiratsvisums durch die Deutsche Botschaft wohl von Dir verlangen wird, dass Du die Ehe beim Standesamt bereits angemeldet hast.
Hätte der Sachbearbeiter Dir keinen Vordruck gegeben, hätte dies u.U. bedeutet, dass Deine Verlobte bereits wenige Tage nach Abgabe des Antrages auf Aufenhaltsgenehmigung über 90 Tage (Heiratsvisum) mit Dir nach Deutschland hätte fliegen können. Es war also keine Belohnung!
P.S. Per Google kann man auch Stellen im Internet finden, bei denen man den Vordruck downloaden kann.
2. Die "Beitrittserklärung" ist ein Antrag an das deutsche Standesamt. Schon allein deswegen würde ich immer davon abraten, den umständlichen Weg der Übersetzung und Rückübersetzung zu wählen, sondern dieses Formular in Deutschland auszufüllen. Unterschrieben werden muss es ja in Thailand.
a. Dies ist im Großen und Ganzen ja kein Problem. Was da an Angaben verlangt wird, ist ja aus dem Antrag auf ein Heiratsvisum bzw. den Anlagen dazu ja bereits bekannt. Ausnahme: Mädchenname der Mutter!
In meinem Fall habe ich zur Beantwortung dieser Frage mir eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern geben lassen. Hat wieder Geld für das Übersetzen gekostet! Auf dem Standesamt erzählte man mir, dass es auch ausgereicht hätte zu sagen, dass ich den nicht wüßte. Könnte der Standesbeamte ja später beim Trauungstermin bei der Braut erfragen.
P.S. Vgl. auch die Ausführungen von Kiesow in seinem Merkblatt "Wege durch den Papierdschungel".
b. Frage der Beglaubigung
Mein Standesamt hatte mir versichert, dass die Unterschrift der Verlobten NICHT beglaubigt werden muss. Liegt wohl daran, dass der wesentliche Inhalt der Beitrittserklärung bei der eigentlichen Eheschliessung noch einmal bei der Braut "abgefragt" wird; somit es also auf die finale Erklärung ankommen würde. Und da seien ja Pass plus zugehöriger Mensch anwesend
Da ich allerdings noch einiges andere im Haus 3 der Deutschen Botschaft zu erledigen hatte (Haus 1: Visa über 90 Tage & Legalisierungen; Haus 2: Besucher-Visa (Schengen-Visa); Haus 3: Sonstige Bescheinigungen etc.) habe ich die Beitrittserklärung von der Botschaft "beglaubigen" lassen. Für 20 Euro haben die dann die Unterschrift & die Identität der Person mit dem Reisepass bescheinigt. Zusätzlich - und das war ganz angenehm - hat die thailändische Mitarbeiterin der Botschaft noch den Inhalt für meine Verlobte ins Thai übersetzt und schließlich per extra Stempel bestätigt, dass sie all dies auch wollte. Beschleunigt das Verfahren beim Standesamt. Ist aber nicht erforderlich !!!
Falls Rückfragen, dann mehr