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bayern01
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hallo liebe Thai-Freunde und alle diejenigen die vorhaben zu heiraten
nachdem man ja den Dokumentenberg zur gültigen Eheschließung in Thailand hinter sich gebracht hat und man sich denkt das hier dieser Berg nun bezwungen wurde, werden wohl einige feststellen das es noch extremer und verrrückter bei uns in D zugeht als man sich in seinen wildesten Träumen vorstellen kann.
Hier ein Beispiel:
Zu Eheschließung ist ja ein Ehefähigkeitszeugnis (verlangt die Deutsche Botschaft in Bangkok) notwendig.
Bei diesem Ehefähigkeitszeugnis (was vom Heimatstandesamt in D ausgestellt wird) überprüft das Standesamt ob die Person die heiraten möchte auch dazu berechtigt ist. Es wird u.a. überprüft ob diese Person Single oder rechtskräftig geschieden ist.
Nach dieser Überprüfung sofern positiv wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Dieses Ehefähigkeitszeugnis akzeptiert dann die Deutsche Botschaft in BKK.
Man bemerke hier also.
Die Deutsche Botschaft vertraut also dem Heimatstandesamt in Deutschland.
Die Person die nun im Ausland heiraten möchte erhält nach dem Einreichen u.a. dieses Ehefähigkeitszeugnisses die Erlaubnis zur Eheschließung in Form einer Konsularbescheinigung.
Man darf dann also heiraten.
Nachdem die Eheschließung legalisiert wurde und der ausländische Ehepartner die Voraussetzungen für den Antrag eines Familiennachzugsvisums oder Ehegattennachzugsvisums erfüllt hat wie u.a. ID-Card und Pass umschreiben also auch Vorlage des A1 Zertifikates stellt die Deutsche Botschaft eine Anfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde in der Stadt des deutschen Ehepartners. Hier im Beispiel Nürnberg.
Jetzt kommt der absolute Clou.
wie im beiliegenden Schreiben meiner ach so tollen Ausländerbehörde hier In Nürnberg zu lesen ist möchten die folgende Unterlagen
u.a.
. Scheidungsurteil im ORIGINAL
ein paar Zeilen weiter steht
es wird darum gebeten unter "Hinweis"
- "sofern... techn. Möglichkeiten.... in digitaler Form .... E-mail... zusenden"
Nach Rücksprache mit dem Standesbeamten bei dem meine Scheidung eingetragen ist stutze dieser und wunderte sich wieso eine deutsche Ausländerbehörde das Scheidungsurteil im ORIGINAL benötigt und
wohl
a) die Nürnberger Ausländerbehörde vertraut dem Nürnberger Standesamt nicht
b) die Nürnberger Ausländerbehörde vertraut der Deutschen Botschaft in Bangkok nicht
und
c) die Ausländerbehörde kennt den unterschied zwischen ORIGINAL und DIGITALER Form nicht
bedeuten würde.
Dies die Aussage des Standesbeamten!!!
Ich darauf hin zum Einwohnermeldeamt ( da man ja zur Ausländerbehörde keinen Kontakt herstellen kann und Fax oder Mails nicht beantwortet werden geschweige denn Telefonarufe, ich musste stets den Chef dort anrufen) und fragte an der Info nach wie sie das mit dem ORIGINAL und DIGITAL interpretieren
Darauf die Damen an der Info des Einwohnermeldeamtes der Stadt Nürnberg.
das ist kompletter Schwarrn und ein Widerspruch!!!
Ich habe nun meine Unterlagen alle in digitaler Form an diese A-Behörde gesendet sowie das Scheidungsurteil zusätzlich via Einschreibe-Rückschein.
ich sagte der Dame an der Info folgendes:
sollte meine Frau bis Weihnachten nicht in Nürnberg sein weil ihre A-Behörde sich selbst mit Irrsinnigkeiten zusätzliche Arbeit beschafft und vielleicht dann meine Frau in Thailand bis 2019 warten muss dann wird sie diesen Fall zumindest in der Nürnberger Presse zu lesen bekommen da ihre A-Behörde da ja schon sehr oft mit ach so tollen Berichten bekannt gemacht wurde.
Sie darauf:
Das würde sie mir auch empfehlen!!!
Unglaublich die Zustände hier in Deutschland
Viele Grüße aus dem ach so tollen Bayern
nachdem man ja den Dokumentenberg zur gültigen Eheschließung in Thailand hinter sich gebracht hat und man sich denkt das hier dieser Berg nun bezwungen wurde, werden wohl einige feststellen das es noch extremer und verrrückter bei uns in D zugeht als man sich in seinen wildesten Träumen vorstellen kann.
Hier ein Beispiel:
Zu Eheschließung ist ja ein Ehefähigkeitszeugnis (verlangt die Deutsche Botschaft in Bangkok) notwendig.
Bei diesem Ehefähigkeitszeugnis (was vom Heimatstandesamt in D ausgestellt wird) überprüft das Standesamt ob die Person die heiraten möchte auch dazu berechtigt ist. Es wird u.a. überprüft ob diese Person Single oder rechtskräftig geschieden ist.
Nach dieser Überprüfung sofern positiv wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Dieses Ehefähigkeitszeugnis akzeptiert dann die Deutsche Botschaft in BKK.
Man bemerke hier also.
Die Deutsche Botschaft vertraut also dem Heimatstandesamt in Deutschland.
Die Person die nun im Ausland heiraten möchte erhält nach dem Einreichen u.a. dieses Ehefähigkeitszeugnisses die Erlaubnis zur Eheschließung in Form einer Konsularbescheinigung.
Man darf dann also heiraten.
Nachdem die Eheschließung legalisiert wurde und der ausländische Ehepartner die Voraussetzungen für den Antrag eines Familiennachzugsvisums oder Ehegattennachzugsvisums erfüllt hat wie u.a. ID-Card und Pass umschreiben also auch Vorlage des A1 Zertifikates stellt die Deutsche Botschaft eine Anfrage bei der zuständigen Ausländerbehörde in der Stadt des deutschen Ehepartners. Hier im Beispiel Nürnberg.
Jetzt kommt der absolute Clou.
wie im beiliegenden Schreiben meiner ach so tollen Ausländerbehörde hier In Nürnberg zu lesen ist möchten die folgende Unterlagen
u.a.
. Scheidungsurteil im ORIGINAL
ein paar Zeilen weiter steht
es wird darum gebeten unter "Hinweis"
- "sofern... techn. Möglichkeiten.... in digitaler Form .... E-mail... zusenden"
Nach Rücksprache mit dem Standesbeamten bei dem meine Scheidung eingetragen ist stutze dieser und wunderte sich wieso eine deutsche Ausländerbehörde das Scheidungsurteil im ORIGINAL benötigt und
wohl
a) die Nürnberger Ausländerbehörde vertraut dem Nürnberger Standesamt nicht
b) die Nürnberger Ausländerbehörde vertraut der Deutschen Botschaft in Bangkok nicht
und
c) die Ausländerbehörde kennt den unterschied zwischen ORIGINAL und DIGITALER Form nicht
bedeuten würde.
Dies die Aussage des Standesbeamten!!!
Ich darauf hin zum Einwohnermeldeamt ( da man ja zur Ausländerbehörde keinen Kontakt herstellen kann und Fax oder Mails nicht beantwortet werden geschweige denn Telefonarufe, ich musste stets den Chef dort anrufen) und fragte an der Info nach wie sie das mit dem ORIGINAL und DIGITAL interpretieren
Darauf die Damen an der Info des Einwohnermeldeamtes der Stadt Nürnberg.
das ist kompletter Schwarrn und ein Widerspruch!!!
Ich habe nun meine Unterlagen alle in digitaler Form an diese A-Behörde gesendet sowie das Scheidungsurteil zusätzlich via Einschreibe-Rückschein.
ich sagte der Dame an der Info folgendes:
sollte meine Frau bis Weihnachten nicht in Nürnberg sein weil ihre A-Behörde sich selbst mit Irrsinnigkeiten zusätzliche Arbeit beschafft und vielleicht dann meine Frau in Thailand bis 2019 warten muss dann wird sie diesen Fall zumindest in der Nürnberger Presse zu lesen bekommen da ihre A-Behörde da ja schon sehr oft mit ach so tollen Berichten bekannt gemacht wurde.
Sie darauf:
Das würde sie mir auch empfehlen!!!
Unglaublich die Zustände hier in Deutschland
Viele Grüße aus dem ach so tollen Bayern
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