Bankvollmacht für Thai-Freundin

Diskutiere Bankvollmacht für Thai-Freundin im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
benni

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Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
 
franki

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Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
Ja, vielleicht hätte die Vorlage der Versicherungspolice auch genügt. Die Pin war wohl auch notwendig um weitere laufende Kosten zu begleichen, die waren auch gerade beim Haus bauen...
 
benni

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Es reicht Reisepass und der Name der Versicherung. Sobald das KH diesen hat, setzt sich die Versicherungsstelle des KH automatisch mit dieser in Verbindung und regelt alles.
 
sanukk

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Der beste Rat.

In DACH werden Bankkonto sofort gesperrt, wenn der Kontoinhaber stirbt. In Thailand erst, wenn die Bank das erfährt. Die Bank erfährt das nur, wenn ihr das jemand meldet - automatisch geht bei Farang nichts. Also: nach Deinem Ableben kann Deine Freundin das Konto nach und nach an Automaten abräumen, solange das Ablaufdatum der ATM Karte nicht überschritten wird.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Das stimmt so nicht. wenn Du eine Vorsorgevollmacht "über den Tod hinaus" hast, wird bei Tod des Vollmachtgebers auch an Dich ausgezahlt. Viele weit entfernte Iinternet-Online-Banken erfahren nicht, ob der Vollmachnehmer, der sich ordnungsgemäß einloggt, berechtigt ist. Der Kontoinhaber hat das so gewollt.
 
ccc

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Ganz so einfach ist die Sache im DACH nicht, wenn der Kontoinhaber stirbt.

Ich erinnere mich da an einen Fall in der Nachbarschaft. Ehepaar wird im Ausland von einem Auto überfahren. Er tot, sie schwer verletzt wochenlang im Krankenhaus. Der Sohn bekommt von der Mutter die Bankomatkarte des Vaters um daheim laufende Zahlungen, etc. zu erledigen und fährt in der Zeit mit dem Auto des verstorbenen Vaters. Karte und Auto wurden gerichtlich beschlagnahmt und er musste vor Gericht, später auch die Mutter. Grund: Konto und Auto waren nur auf den Mann gemeldet und erst nach der Klärung der Erbschaft hätte man auf das Konto zugreifen und das Auto in Betrieb nehmen dürfen. Gerade beim Geld ist der Staat da ziemlich gnadenlos, denn wenn man das Konto eines Toten leerräumt, auch wenn man letztlich der Erbe ist, so fürchtet der Staat um die Erbschaftssteuer.

In Thailand sieht man das vielleicht anders, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
 
benni

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In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer. Und in Thailand ist es exakt auch so, daß der/die Witwer/Witwe erst dann Zugriff hat, sobald alles, das Sterbefall Prozedere, behördlich geregelt ist. Obwohl, vermutlich, gibts kein grosses Trara sollte vorher von jener Person, der das zufällt, abgehoben werden.
 
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Franky53

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nicht mehr hier
Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
für diesem Fall hat man eine Notfallkarte dabei.
 
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Maiday2

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für diesem Fall hat man eine Notfallkarte dabei.
Ganz genau

In diesem Fall zeigt meine Frau im thailändischen Krankenhaus meine goldene ADAC Karte vor. Dann sollte ja alles in Butter sein

der ADAC wirbst ja damit "unsere Versicherungen gelten weltweit"

wenn sie schnell jemand finden im thailändischen Unfallkrankenhaus, die etwas aus der ADAC Karte herauslesen können . .das nenne ich dann "Glück gehabt!"

(es fehlt noch der "Ironie-button")
 
benni

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ADAC Karte, auch die goldene, hat keine Auslandskrankenversicherung inklusive. Die kannst du extra abschliessen, ist aber begrenzt. Und dann zeigst du nicht die ADAC Karte vor, sondern die Versicherungskarte.

Es ist so, daß in Gebieten wie Phuket, Samui, Patty etc die Versicherungsabteilungen der KH tagein tagaus ständig in Kontakt sind mit weltweiten Versicherungen, bei denen eine Auslandsversicherung abgeschlossen wurde. In solchen Versicherungsabteilungen der KH arbeiten auch Farangs. Ich kenne alle der 4 privaten KH auf Samui seit Jahren. Das ist für sie reine Routine.

Im KH von Udon Suan Khao hingegen, haben die Abrechnungsstellen es, wenn überhaupt, mit thail. Versicherungen zu tun, da 99 % der Patienten Thais sind. Sollte mal ein Farang mit einer AuslandsKV auf-kreuzen, dann wirds sicherlich komplizierter als auf Phuket, aber schlussendlich wirds schon klappen.
 
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Maiday2

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ADAC Karte, auch die goldene, hat keine Auslandskrankenversicherung inklusive. Die kannst du extra abschliessen, ist aber begrenzt. Und dann zeigst du nicht die ADAC Karte vor, sondern die Versicherungskarte..
Ich habe die ADAC Auslandskrankenversicherung. Dafür gibt es keine extra Karte. Man druckt sich die Police aus. Im thailändischen Krankenhaus zeigt man diese vor, auf der stehen auch alle Telefonnummern. Das heisst aber nicht, dass man eventuell trotzdem in Vorleistung treten muss!
 
benni

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Dann hast du die extra abgeschlossen. Und die ist wie gesagt zeitlich begrenzt. Max 2 Jahre soweit ich weiss.
 
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Maiday2

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Dann hast du die extra abgeschlossen. Und die ist wie gesagt zeitlich begrenzt. Max 2 Jahre soweit ich weiss.
Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
 
Yogi

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Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
Meines Wissens ist die aber nur 6 Wochen pro Einreise belastbar.
 
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Maiday2

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Meines Wissens ist die aber nur 6 Wochen pro Einreise belastbar.
Das nennt sich Auslandsreisekrankenversicherung . . . ist etwas anderes als die (Langzeit) Auslandskrankenversicherung

Die erstere kostet zirka 9.- Euro im Jahr und gilt für eine Reise von bis zu 6 Wochen, die andere kostet für einen 60-jährigen bei 6 Monate Dauer zirka 270.- Euro
 
sanukk

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Ganz so einfach ist die Sache im DACH nicht, wenn der Kontoinhaber stirbt.

Ich erinnere mich da an einen Fall in der Nachbarschaft. Ehepaar wird im Ausland von einem Auto überfahren. Er tot, sie schwer verletzt wochenlang im Krankenhaus. Der Sohn bekommt von der Mutter die Bankomatkarte des Vaters um daheim laufende Zahlungen, etc. zu erledigen und fährt in der Zeit mit dem Auto des verstorbenen Vaters. Karte und Auto wurden gerichtlich beschlagnahmt und er musste vor Gericht, später auch die Mutter. Grund: Konto und Auto waren nur auf den Mann gemeldet und erst nach der Klärung der Erbschaft hätte man auf das Konto zugreifen und das Auto in Betrieb nehmen dürfen. Gerade beim Geld ist der Staat da ziemlich gnadenlos, denn wenn man das Konto eines Toten leerräumt, auch wenn man letztlich der Erbe ist, so fürchtet der Staat um die Erbschaftssteuer.

In Thailand sieht man das vielleicht anders, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
Dann mach Dich mal schlau, was eine VorsorgeVollmacht über den Tod hinaus bedeutet.

Die Geschichte mit dem Auto klingt mehr als dubios. OK, die Hausbank bekommt eine Mitteilung, das der Kontoinhaber gestorben ist. wenn keine Vollmach vorliegt, gibts keinen Zugang zum Konto.
 
RAR

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Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
zwei Jahre das soll wohl ein Witz sein was - unbegrenzt - unbegrenzt ist für immer und nicht zwei Jahre - wer braucht zwei Jahre -keiner
 
Buddy

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Vielleicht sind 2 Jahre Gültigkeit gemeint und in diesen 2 Jahren unbegrenzt für jeweils ??? Wochen/Tage gültig!

Jemand der viel reist kann die schon brauchen! Also nicht so weit aus dem Fenster hängen ;-)
 
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