benni
Senior Member
Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
Ja, vielleicht hätte die Vorlage der Versicherungspolice auch genügt. Die Pin war wohl auch notwendig um weitere laufende Kosten zu begleichen, die waren auch gerade beim Haus bauen...Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
Gute Info, vielen DankEs reicht Reisepass und der Name der Versicherung. Sobald das KH diesen hat, setzt sich die Versicherungsstelle des KH automatisch mit dieser in Verbindung und regelt alles.
Das stimmt so nicht. wenn Du eine Vorsorgevollmacht "über den Tod hinaus" hast, wird bei Tod des Vollmachtgebers auch an Dich ausgezahlt. Viele weit entfernte Iinternet-Online-Banken erfahren nicht, ob der Vollmachnehmer, der sich ordnungsgemäß einloggt, berechtigt ist. Der Kontoinhaber hat das so gewollt.Der beste Rat.
In DACH werden Bankkonto sofort gesperrt, wenn der Kontoinhaber stirbt. In Thailand erst, wenn die Bank das erfährt. Die Bank erfährt das nur, wenn ihr das jemand meldet - automatisch geht bei Farang nichts. Also: nach Deinem Ableben kann Deine Freundin das Konto nach und nach an Automaten abräumen, solange das Ablaufdatum der ATM Karte nicht überschritten wird.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
für diesem Fall hat man eine Notfallkarte dabei.Wenn er eine gute Versicherung hat, braucht er/sie keinen PIN. Dann wär's gut wenn sie den Namen der Versicherung weiss. Eventuell Polizzennummer
Ganz genaufür diesem Fall hat man eine Notfallkarte dabei.
Ich habe die ADAC Auslandskrankenversicherung. Dafür gibt es keine extra Karte. Man druckt sich die Police aus. Im thailändischen Krankenhaus zeigt man diese vor, auf der stehen auch alle Telefonnummern. Das heisst aber nicht, dass man eventuell trotzdem in Vorleistung treten muss!ADAC Karte, auch die goldene, hat keine Auslandskrankenversicherung inklusive. Die kannst du extra abschliessen, ist aber begrenzt. Und dann zeigst du nicht die ADAC Karte vor, sondern die Versicherungskarte..
Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in DeutschlandDann hast du die extra abgeschlossen. Und die ist wie gesagt zeitlich begrenzt. Max 2 Jahre soweit ich weiss.
Meines Wissens ist die aber nur 6 Wochen pro Einreise belastbar.Die ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
Das nennt sich Auslandsreisekrankenversicherung . . . ist etwas anderes als die (Langzeit) AuslandskrankenversicherungMeines Wissens ist die aber nur 6 Wochen pro Einreise belastbar.
Dann mach Dich mal schlau, was eine VorsorgeVollmacht über den Tod hinaus bedeutet.Ganz so einfach ist die Sache im DACH nicht, wenn der Kontoinhaber stirbt.
Ich erinnere mich da an einen Fall in der Nachbarschaft. Ehepaar wird im Ausland von einem Auto überfahren. Er tot, sie schwer verletzt wochenlang im Krankenhaus. Der Sohn bekommt von der Mutter die Bankomatkarte des Vaters um daheim laufende Zahlungen, etc. zu erledigen und fährt in der Zeit mit dem Auto des verstorbenen Vaters. Karte und Auto wurden gerichtlich beschlagnahmt und er musste vor Gericht, später auch die Mutter. Grund: Konto und Auto waren nur auf den Mann gemeldet und erst nach der Klärung der Erbschaft hätte man auf das Konto zugreifen und das Auto in Betrieb nehmen dürfen. Gerade beim Geld ist der Staat da ziemlich gnadenlos, denn wenn man das Konto eines Toten leerräumt, auch wenn man letztlich der Erbe ist, so fürchtet der Staat um die Erbschaftssteuer.
In Thailand sieht man das vielleicht anders, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
Kann sein, das es beim (gemeinnützigen) ADAC so ist, andere zahlen bis zu 8 Wochen (56 Tage)Meines Wissens ist die aber nur 6 Wochen pro Einreise belastbar.
zwei Jahre das soll wohl ein Witz sein was - unbegrenzt - unbegrenzt ist für immer und nicht zwei Jahre - wer braucht zwei Jahre -keinerDie ADAC Auslandskrankenversicherung kann man unbegrenzt lange für jede Thailandreise für eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren Aufenthalt abschliessen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland
