Zwar gibt es Vorgaben zur Visaerteilung, aber vieles ist auch Ermessenssache des entgegennehmenden Immigrationsbeamten. Es gibt welche, die machen einem das Leben schwer (eventuell persoenliche Abneigung oder schlechter Tag) und manche wollen wirklich helfen und bieten von sich aus Loesungsvorschlaege an.
Generell im Umgang mit thailaendischen Behoerden:
- Grundsaetzlich gut gekleidet sein, keine kurzen Hosen, T-Shirts und/oder Flip-Flops. Das Erscheinungsbild muss serioes sein.
- Nicht fordernd oder rechthaberisch sein, sondern laecheln und die Authoritaet des Beamte/der Beamtin anerkennen
- In Begleitung der thailaendischen Ehefrau (ebenfalls dezent gekleidet) und falls gegeben des thailaendischen Nachwuchs sein
Gelingt es den Beamten/die Beamtin auf Eure Seite zu ziehen, wird auch schon einmal ein Kompromiss (sind mir von einigen Seiten bekannt) bei der Aufenthaltsgenehmigung erteilt, obwohl die Baht 400.000 eigentlich eine zwingende gesetztliche Erfordernis ist. Im wesentlichen gilt es nachzuweisen, dass die finanzielle eigene Versorgung und die der Familie gewaehrleistet ist (ohne illegaler Arbeit nachgehen zu muessen). Gegebenenfalls laesst eine freundliche, hilfsbreite Authoritaetsperson eine Kombination zu, wie z. B. Baht 200.000 auf dem Bankkonto plus Einkommen der Ehepartnerin, wenn ihr die Familie sympathisch ist und/oder sie Mitleid verspuert. Nicht vergessen, dass es auch moeglich ist, mit einem Non-Immigrant O eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Gegebenenfalls ist die Ehepartnerin Inhaberin eines geschaeftlichen Unternehmens und der Ehepartner soll in diesem arbeiten und erhaelt dadurch Einkommen und selbst wenn die Baht 40.000 Monateinkommen vom Auslaender nicht erreicht werden, laesst man sich auf eine Kombination aus Bankguthaben und Einkommen ein. Sicherlich ist alles diskutierbar, aber das Wohlwollen des/der Beamten/der Beamtin ist natuerlich erforderlich. Es kann jedoch immer passieren, dass jemand einen Fall entgegennimmt und sagt, dass man noch einmal mit einem zusaetzlichen Dokument wiederkommen soll und alles waere dann in Ordnung, doch beim naechsten Mal sitzt da jemand anderes und behauptet das Gegenteil. Vieles ist hier moeglich, doch gehoert immer auch eine Portion Glueck dazu. Manchmal sitzt man im Warteraum und hat Gelegenheit die Beamten/Beamtinen zu beaeugen und bekommt dann ziemlich schnell mit, wo Chancen bestehen und wo nicht. Dann hilft bloss hoffen, dass man am richtigen Schreibtisch landet und zwar bei der "Orchidee" und nicht dem "Zitronengesicht".
Der Beamte/die Beamtin laeuft bei zu viel Hilfe jedoch die Gefahr als "korrupt" klassifiziert zu werden. Darum werden im Hauptquartier der Immigration (Soi Suan Plu) die Beamten(innen) regelmaessig hin und her versetzt, um zu vermeiden, dass sich "Freundschaften" bilden.
Fuer ein Non Immigrant O auf Basis Familienversorgung ist eine legale gesetzliche Bindung zu einem Buerger mit thailaendischer Nationalitaet UNBEDINGTE Voraussetzung, das heisst entweder gesetztlich angetraute(r) Ehepartner(in) oder leibliche Elternschaft (durch entsprechenden Eintrag in der Geburtsurkunde) oder alternativ formell erfolge Adoption. Langes gemeinsames Zusammenleben ohne gesetzliche Bildung qualifiziert NICHT.
Rentnervisum: Ja, wie Ruedi korrekt anmerkt, ist die Mindestalters- grenze zwischenzeitlich auf 50 Jahre heruntergesetzt worden.
Viel Glueck fuer alle Visums-Aspiranten (hier sitzen wir alle im selben Boot und nun ja, einmal im Jahr ist immer wieder Tag der Wahrheit und man weiss nie, wie die Sache diesmal ablaufen wird).
Trotz allem nie vergessen zu :-) , was die Chancen in der Regel immer verbessert, im Gegensatz zu
