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Baby/Kleinkind durch Vater in Thailand weggenommen

Diskutiere Baby/Kleinkind durch Vater in Thailand weggenommen im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Wer kennt sich aus das Baby meiner Frau ist 4,5 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter jetzt hat ihr früherer Man (Thai ) nicht zuvor verheiratet der...
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Bang444

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Wer kennt sich aus das Baby meiner Frau ist 4,5 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter jetzt hat ihr früherer Man (Thai ) nicht zuvor verheiratet der Mutter einfach das Baby weggenommen und in sein Dorf gebracht er sagte ihr das sei Recht da sie jetzt mit einen Ausländer verheiratet sei und das ist nicht gut er hat sich zuvor nie etwas gezahlt oder das Baby besucht.
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

Da sie vorher nicht mit ihm verheiratet war, stellt sich zuerst einmal die Frage nach dem Sorgerecht.

Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, kann der leibliche Vater nichts unternehmen. Ist auch in Thailand eine Straftat.

Gruss
C N X
 
J

Johann43

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX,

bei unehelichen Kindern, bekommt das Kind zwar auf Wunsch den Namen des Vaters bei der Geburt, jedoch ist das Sorgerecht, wie auch hier, bei der Mutter, sofern nichts anderes nach der Geburt beim Amphoe bestimmt wurde. Habe das gerade erst durch.

Gruß Johann
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

Hallo Johann,

kenne diese Materie ebenfalls bestens. Der Name des Kindes ist hier nebensächlich.
Übrigens bekommen in Thailand die Kinder immer den Namen des Vaters (außer die Mutter will ihn nicht angeben, was jedoch selten vorkommt).

Da die Mutter jetzt mit einem Ausländer verheiratet ist, stellt sich als erstes die Frage nach dem Sorgerecht. Auch wenn sie nicht verheiratet waren, könnte ein gemeinsames Sorgerecht bestehen.

Gerade wenn jemand mit einem Ausländer verheiratet ist und hier lebt, hat er wahrscheinlich eine thail. Sorgerechtsbescheinigung. Diese wird nämlich oftmals von den deutschen Behörden verlangt.

Da an dieser Bescheinigung auch für thail. Verhältnisse absolut nicht mehr zu rütteln ist, ist es für die dortige Polizei eine Kleinigkeit. Ansonsten wäre notfalls die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich.

Gruss
C N X
 
J

Johann43

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX,

nicht ganz zutreffenden und ich muss Dich berichtigen, betrifft aber nicht diesen Fall. Also nur als Info gedacht. In verschiedenen Amphoe wird dazu übergegangen, bei einem ausl. Vater dem unehelichen Kind den Namen der Mutter zu geben. Habe das bei mir erlebt und die deutsche Botschaft um Hilfe gebeten, den Namen kann ich Dir bei Interesse per PN geben, die hat auch versucht mit dem Leiter des Amtes zu vermitteln, da ich auch von der Regelung ausgegangen bin, wie du sie beschreibst. War nichts zu machen, auch eine spätere Namensänderung wurde nicht genehmigt. Wurde auf den Klageweg verwiesen. Angeblich hätten sich die Bestimmung geändert. Wovon aber die Botschaft nichts wusste.

Bei meinem Besuch (Vaterschaftsanerkennung) wurde mir dann von der selben Mitarbeiterin, die mir behilflich war, mitgeteilt, das dies van Amphoe zu Amphoe inzwischen anders gehandhabt wird, obwohl der Botschaft keine neue Bestimmungen bekannt sind. Sie kennen inzwischen mehrer solcher Fälle. Auch hier hat man mich auf den Klageweg verwiesen. Habe es dann nicht gemacht.

Vermutlich hätte ich schon Recht bekommen, aber wahrscheinlich hätte man mir vorgehalten, das ich vor der Ausstellung der Geburtsurkunde hätte klagen müssen und somit der Name nicht mehr zu ändern wäre. Ich hielt einen diplomatischen Ausgang der Verhandlung für wahrscheinlich.

Zu Sorgerecht in diesem Fall kann man keine genaue Äußerung machen. Es hätte genügt, wenn der Ehemann mit einem Zeugen auf das Amphoe gegangen ist, dort mit Zeugen der Mutter vorgeworfen hat, das sie nach der Heirat das Kind alleine gelassen und nicht selbst versorgt hat und schon hatte er das Sorgerecht.

Habe ich im umgekehrten Fall auch einmal erlebt. Die deutschen wollten dann ein Sorgerechtsurteil. Die Anfrag an das damals zuständige Gericht endete mit einem Eklat. Das Gericht beschwerte sich in seiner Antwort das die deutschen die Rechtmäßigkeit der thail. Behörde (Amphoe) anzweifeln. Die deutsche Botschaft hat dann geholfen und die Bescheinigung vom Amphoe wurde in Deutschland anerkannt.

Zu diesem genannten Fall möchte ich keine Stellung beziehen. Es könnte für Sie sehr schwierig werden.

Gruß Johann
halte mich nun hier zurück
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

Hallo Johann,

sehe das nicht als Berichtigung, sondern als Ergänzung.

Johann43" schrieb:
In verschiedenen Amphoe wird dazu übergegangen, bei einem ausl. Vater dem unehelichen Kind den Namen der Mutter zu geben.
Dies mag so zutreffend sein, ist mir in dieser Form als Problemfall aber noch nicht begegnet.

Hier wird auch ganz konkret von einem thailändischen Vater und einer thailändischen Mutter gesprochen.

halte mich nun hier zurück
Warum, Informationen aus erster Hand sind immer zu begrüßen.

Vielleicht schalten sich ja noch ein paar Mitglieder ein. Sind ja einige mit Stiefkindern und haben vielleicht ähnliches schon erlebt.

Gruss
C N X
 
J

Johann43

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX,

war auf diesen Fall bezogen. Habe ganz einfach zu wenig Hintergrundinfos um dazu etwas sagen zu könne.

Gruß Johann
 
W

waanjai

Gast
Re: Baby weggenommen

Vorab möchte ich kurz zur Verdeutlichung den Fall in leicht anderen Worten darstellen:
Es geht um ein 4 1/2 Jahre altes Kind, das bis vor kurzem bei der Großmutter in Thailand lebte. Die Mutter des Kindes ist inzwischen mit einem Deutschen verheiratet und lebt in Deutschland.
Der leibliche Vater, der allerdings nie mit der Kindesmutter verheiratet war, hat nun der Großmutter das Kind weggenommen.

Wie CNX schon sagte, muß geklärt werden, bei wem das Sorgerecht für das Kind liegt.

(1) Wären die thailändische Kindesmutter und der thailändische leibliche Vater je verheiratet gewesen, dann wäre in der Regel! im Scheidungsprotokoll zum Scheidungseintrag eine explizite Regelung über das Sorgerecht für das Kind getroffen worden. Es gibt aber auch den Fall, dass hier keinerlei Regelungen getroffen werden, dann gilt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß: Das Sorgerecht liegt bei beiden.

(2) Nun ist aber in dem vorliegenden Fall, die Situation die, dass die thailändische Kindesmutter nie mit dem leiblichen Vater verheiratet war; das Kind also unehelich geboren wurde. Die Frage ist nun - und vielleicht kann CNX diese ja auch konkret beantworten -

Macht es einen Unterschied aus,

a.) ob das Kind unehelich geboren wurde und auch kein Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt ist (dann Sorgerecht bei der Mutter) oder

b.) ob das Kind unehelich geboren wurde, aber ein Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt ist. In Falle b. könnte es durchaus sein, dass beide ein Sorgerecht haben und eine Seite für die Zukunft auf dieses verzichten müßte oder es müßte einer Partei (wegen Untätigkeit etc.) aberkannt werden. Von Johann wurde berichtet, dass das Sorgerecht sogar automatisch allein bei der Mutter liegen würde. Was ist also die thailändische Rechtslage ?

Eins scheint aber doch unstrittig zu sein: Dem leiblichen Vater steht nicht ohne weiteres das alleinige Sorgerecht zu.

P.S. Ich ganz bewußt die Frage nach dem Nachnamen des Kindes herausgelassen, weil es da ziemlich uneinheitlich aussieht.
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX" schrieb:
Übrigens bekommen in Thailand die Kinder immer den Namen des Vaters (außer die Mutter will ihn nicht angeben, was jedoch selten vorkommt).
Habe heute Abend die Information erhalten, dass dies mit "immer Namen des Vaters" neuerdings nicht mehr so gesehen wird.

Ansonsten kann man nur weitere Informationen geben wenn der Fragesteller mehr Informationen, insb. zum Sorgerecht, gibt.

Gruss
C N X
 
W

waanjai

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX" schrieb:
Ansonsten kann man nur weitere Informationen geben wenn der Fragesteller mehr Informationen, insb. zum Sorgerecht, gibt.
Gilt dies auch, wenn der Fragesteller gerade dies wissen will - nämlich bei wem in der beschriebenen Fallkonstellation (in der Regel) das Sorgerecht liegt?
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

Fall 1

Name des Vaters in der Geburtsurkunde, keine zusätzliche Sorgerechtsbescheinigung:

In diesem Fall ist ein Rechtsanwalt empfehlenswert.
Normalerweise hätte der Vater einen "Anspruch" auf das Kind.
Um dem entgegenzutreten muss die Mutter beweisen, dass sich der Vater nach der Geburt des Kindes um nichts gekümmert hat bzw. keinen "Unterhalt" gezahlt hat. Dies kann durch Zeugen, wie die Mutter, Verwandte und Bekannte bei Gericht erfolgen.
Mit einem Anwalt ist dies in kurzer Zeit bei Gericht durchführbar.

Fall 2

Name des Vaters steht nicht in der Geburtsurkunde

Kein Name - kein Anspruch.


Fall 3

Eine gesonderte Sorgerechtsbescheinigung liegt vor (ist auch nach einer Scheidung unbedingt zu empfehlen)

Einfach von der Abwicklung. Die Mutter oder in diesem Fall die Mutter der Frau erstattet Anzeige bei der Polizei und das Kind kommt umgehend zurück in die Obhut der "Oma". Der Vater muss mit entsprechenden Strafen rechnen.


Fall 4

Der Vater ist mit dem Kind untergetaucht

Am besten sofort Polizei und Anwalt einschalten. Leider beginnt dann erst einmal das grosse Warten und Zittern bis das Kind gefunden wird. Weiteres wieder abhängig von Fall 1 oder Fall 2.

Da eine Sorgerechtsbescheinung in den meisten Fällen bei einer Eheschließung in Deutschland schon verlangt wird (vorausgesetzt die Angaben werden wahrheitsgemäß gemacht) sollte eine Abwicklung nach Fall 3 möglich sein.


Gruss
C N X
 
EO

EO

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Re: Baby weggenommen

Also ich glaube das der Thai Mann bewusst das Kind entführt hat um Geld aus der Sache raus zuschlagen.
Weil er genau weiss das die Frau mit "reichem Farang "verheiratet ist.
als meine Frau diese Story hier las,wurde sie sofort böse.
Die Oma solle sofort zur Polizei gehen und Anzeige wegen Kindesentführung erstatten.
ist immer komisch,wenn der Thaimann 4,5 Jahre sich nicht um sein Kind kümmert.Aber auf einmal ist die ehemalige "Freundin",mit einem Farang verheiratet,kommt der Gedanke der goldenen Kuh.
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

roette" schrieb:
Also ich glaube das der Thai Mann bewusst das Kind entführt hat um Geld aus der Sache raus zuschlagen.
Weil er genau weiss das die Frau mit "reichem Farang "verheiratet ist.
Danach sieht es aus.
Nur, wenn die Sorgerechtsfrage klar ist würde sofort die Polizei einschalten.

Das Väter aus so einer Sache Geld machen wollen, ist leider nichts neues. Besonders dann, wenn eine Scheidung ansteht und es um das Sorgerecht geht.

Gruss
C N X
 
W

waanjai

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX" schrieb:
Fall 1
Name des Vaters in der Geburtsurkunde, keine zusätzliche Sorgerechtsbescheinigung:
In diesem Fall ist ein Rechtsanwalt empfehlenswert.
Normalerweise hätte der Vater einen "Anspruch" auf das Kind.
Um dem entgegenzutreten muss die Mutter beweisen, dass sich der Vater nach der Geburt des Kindes um nichts gekümmert hat bzw. keinen "Unterhalt" gezahlt hat. Dies kann durch Zeugen, wie die Mutter, Verwandte und Bekannte bei Gericht erfolgen.
Mit einem Anwalt ist dies in kurzer Zeit bei Gericht durchführbar.
....
Da eine Sorgerechtsbescheinung in den meisten Fällen bei einer Eheschließung in Deutschland schon verlangt wird (vorausgesetzt die Angaben werden wahrheitsgemäß gemacht) ....
Hallo CNX, vielen Dank für die eindeutigen Aussagen. Ich gehe davon aus, dass es sich in diesem Fall um den Fall 1 handelt (Keine Scheidung, weil keine vorherige Heirat). Sorgerecht liegt bei beiden.

Ich möchte nur noch zwei Dinge ergänzen:

1. Es ist noch nicht sehr weit verbreitet, einen RA einzuschalten. Man versucht zumeist auf dem Bezirksamt klarzukommen. Und vorher den leiblichen Vater unter Druck zu setzen (dass man sein Verhalten überall erzählen würde etc.) bis hin, dass man ihm Geld gibt. Auf diese ziemlich verbreitete Reaktion wurde ja von roette bereits mit Ingrimm hingewiesen. Evtl. geht´s auch mit Hilfe des Dorfältesten oder des Ober-Mönchs, wenn die der Familie verbunden sind.
Oberstes Ziel der Mutter muss es jetzt sein, das alleinige Sorgerecht für das Kind zu bekommen.

2. Es ist in diesem vorliegenden Falle gerade nicht anzunehmen, dass die Kindesmutter bereits eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Nicht nur, weil sich dann die Frage hier von vornhinein erübrigt hätte, sondern insbesondere auch deshalb, weil man bei einer Heirat in D eben nicht automatisch eine Sorgerechtsbescheinigung bei Eheschließung vorlegen muss. Dies muss man nur, wenn im Antrag auf das Heiratsvisum und in der Beitrittserklärung für die Anmeldung der Eheschließung auch schon darauf hingewiesen wird, das ein Kind nachziehen soll. Wenn dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht oder nicht angegeben wird, läßt das Standesamt die Thematik "Kind in Thailand" erst einmal außen vor. So bei mir geschehen.
 
C

CNX

Gast
Re: Baby weggenommen

waanjai" schrieb:
Es ist in diesem vorliegenden Falle gerade nicht anzunehmen, dass die Kindesmutter bereits eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Nicht nur, weil sich dann die Frage hier von vornhinein erübrigt hätte,.
Mutmaßung, genau deshalb betreibe ich keine "Was wäre Wenn" Studien sondern setze mich mit den Fakten auseinander.

Die Antworten / Fakten kommen ja leider nicht vom Fragesteller. Ein paar Informationen mehr wären ja auch für alle Leser interessant.
Die meisten wissen gar nicht, welche Papiere sie überhaupt haben. Leider können viele Frauen nicht lesen und nicht schreiben (nicht negativ gemeint) und der deutsche Ehemann ..., naja es gibt Ausnahmen.

sondern insbesondere auch deshalb, weil man bei einer Heirat in D eben nicht automatisch eine Sorgerechtsbescheinigung bei Eheschließung vorlegen muss. Dies muss man nur, wenn im Antrag auf das Heiratsvisum und in der Beitrittserklärung für die Anmeldung der Eheschließung auch schon darauf hingewiesen wird, das ein Kind nachziehen soll. Wenn dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht oder nicht angegeben wird, läßt das Standesamt die Thematik "Kind in Thailand" erst einmal außen vor. So bei mir geschehen.
Wenn die Frau bereits Mutter ist, egal ob geschieden oder ledig und dies bei den Personenstandsangeben auch angegeben hat, ist es schon fast normal das:

eine Sorgerechtsbescheinigung,
die Geburtsurkunde
und teileweise eine Schulbescheinigung

verlangt werden.

Und dies unabhängig davon, ob ein Nachzug des Kindes geplant ist oder nicht.

Gruss
C N X
 
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waanjai

Gast
Re: Baby weggenommen

CNX" schrieb:
Wenn die Frau bereits Mutter ist, egal ob geschieden oder ledig und dies bei den Personenstandsangeben auch angegeben hat, ist es schon fast normal das:
eine Sorgerechtsbescheinigung, die Geburtsurkunde und teileweise eine Schulbescheinigung verlangt werden.
Und dies unabhängig davon, ob ein Nachzug des Kindes geplant ist oder nicht.
Sorry, dies ist es eben nicht. Oder es ist regional verschieden.
Ich schreibe hier über ein Faktum, nicht über eine Vermutung.
Und deshalb sollten wir die Existenz dieser Sorgerechtsbescheinigung nicht einfach blindlings unterstellen. Hilft ja den Betroffenen ohne Sorgerechtsbescheinigung keinen Zentimeter weiter.
 
B

Bang444

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Re: Baby weggenommen

Meine Frau hat noch keine Sorgerechtsbescheinigung für das Kind sollte im Sommer nach kommen wenn wir Urlaub in Thailand machen. Auf dem Standesamt und Ausländeramt sagten sie kein Problem wegen Visa das meiner Frau hat auch nur 3 Tage gedauert obwohl sachen fehlten.Heute war meine Schwiegermutter bei der Polizei in Udon Thani die sagten nur sie sollte warten wenn der merkt das es kein Geld gibt sondern nur etwas Kostet gibt es es sowieso zurück.Werde Montag mal Anrufen in der City Hall oder einen Anwalt beauftragen!
 
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waanjai

Gast
Re: Baby weggenommen

Ich finde diesen Thread ziemlich inhaltsreich. In ihm erfahren wir, wann und wo das elterliche Sorgerecht gemeinsam oder allein bei wem liegt. Eine Umwandlung der Diskussionsbeiträge in ein Merkblatt wäre nun prinzipiell möglich.
Solange dies nicht geschieht, wäre es vielleicht sinnvoll, in der Überschrift dieses Threades das Wort " Sorgerechtsbescheinigung " einzufügen, um dieses Thema per Suchfunktion mit Sicherheit wieder zu finden, oder ?
 
C

CNX

Gast
Zunächst erst einmal danke an Bang444 für seine Zustimmung diesen Beitrag - einschl. einer Titeländerung - hierher zu verlegen.

Er wird uns weiter über den aktuellen Stand informieren.

Gruss
C N X
 
C

CNX

Gast
Leider kommt es vor das thail. Väter - egal ob ledig oder geschieden - wenn sie erfahren das die Mutter einen Ausländer heiraten will, versuchen Kapital aus der Sache zu schlagen.

Die Mutter will das Sorgerecht und natürlich auch einmal das Kind nach Deutschland holen. Damit ist sie erpressbar.

Um dem aus dem Weg zu gehen, sollte man sich bereits bevor von einer Heirat etwas bekannt wird, um eine Sorgerechtsbescheinigung kümmern. Damit ist man immer auf der sicheren Seite. Hierzu kann man auch wie nachstehend beschrieben vorgehen.

In diesem Fall, bzw. immer wenn es ähnlich gelaufen ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

Da sich der Vater nachweislich nicht um das Kind gekümmert hat, sollte man umgehend einen thail. Anwalt einschalten der auch bei Gericht zugelassen ist. Dieser kann dann sofort einen Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht erwirken.

Theoretisch kann man mit diesem Beschluss sofort zur Polizei und mit dieser auch sofort das Kind aus dem Gewahrsam des Vaters holen. D.h. er geht leer aus und muss sogar noch mit Strafverfolgung rechnen.

Die Kosten für den Anwalt dürften ca. 1000 - 1500 THB betragen. Beauftragt werden kann er wie in diesem Fall auch, durch die "Oma".

Diese Information ist Stand heute und nach Rücksprache mit einem thail. Fachmann entstanden.

Gruss
C N X
 
Thema:

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