Re: Baby weggenommen
CNX,
nicht ganz zutreffenden und ich muss Dich berichtigen, betrifft aber nicht diesen Fall. Also nur als Info gedacht. In verschiedenen Amphoe wird dazu übergegangen, bei einem ausl. Vater dem unehelichen Kind den Namen der Mutter zu geben. Habe das bei mir erlebt und die deutsche Botschaft um Hilfe gebeten, den Namen kann ich Dir bei Interesse per PN geben, die hat auch versucht mit dem Leiter des Amtes zu vermitteln, da ich auch von der Regelung ausgegangen bin, wie du sie beschreibst. War nichts zu machen, auch eine spätere Namensänderung wurde nicht genehmigt. Wurde auf den Klageweg verwiesen. Angeblich hätten sich die Bestimmung geändert. Wovon aber die Botschaft nichts wusste.
Bei meinem Besuch (Vaterschaftsanerkennung) wurde mir dann von der selben Mitarbeiterin, die mir behilflich war, mitgeteilt, das dies van Amphoe zu Amphoe inzwischen anders gehandhabt wird, obwohl der Botschaft keine neue Bestimmungen bekannt sind. Sie kennen inzwischen mehrer solcher Fälle. Auch hier hat man mich auf den Klageweg verwiesen. Habe es dann nicht gemacht.
Vermutlich hätte ich schon Recht bekommen, aber wahrscheinlich hätte man mir vorgehalten, das ich vor der Ausstellung der Geburtsurkunde hätte klagen müssen und somit der Name nicht mehr zu ändern wäre. Ich hielt einen diplomatischen Ausgang der Verhandlung für wahrscheinlich.
Zu Sorgerecht in diesem Fall kann man keine genaue Äußerung machen. Es hätte genügt, wenn der Ehemann mit einem Zeugen auf das Amphoe gegangen ist, dort mit Zeugen der Mutter vorgeworfen hat, das sie nach der Heirat das Kind alleine gelassen und nicht selbst versorgt hat und schon hatte er das Sorgerecht.
Habe ich im umgekehrten Fall auch einmal erlebt. Die deutschen wollten dann ein Sorgerechtsurteil. Die Anfrag an das damals zuständige Gericht endete mit einem Eklat. Das Gericht beschwerte sich in seiner Antwort das die deutschen die Rechtmäßigkeit der thail. Behörde (Amphoe) anzweifeln. Die deutsche Botschaft hat dann geholfen und die Bescheinigung vom Amphoe wurde in Deutschland anerkannt.
Zu diesem genannten Fall möchte ich keine Stellung beziehen. Es könnte für Sie sehr schwierig werden.
Gruß Johann
halte mich nun hier zurück