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Baby geboren... papiere...???

Diskutiere Baby geboren... papiere...??? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo ich bin seit gestern (23.10.2004) ein 2tes mal vater geworden... :bravo: ein Mädel :bravo: 3270gramm :bravo: 51 cm :bravo: ein richtig...
J

joerg

Gast
Hallo
ich bin seit gestern (23.10.2004) ein 2tes mal vater geworden... :bravo:
ein Mädel :bravo:
3270gramm :bravo:
51 cm :bravo:
ein richtig süsses kleines Mädel ( von mischverhältnissen sind nach meiner meinung ( fast )immer schöne Kinder) :super: ...jetzt mal zu meinen Porblem...
Ich lebe mit meiner Freundin nur zusammen ( nicht verheiratet , schon zusammen 1 Kind )und wir möchten jetzt das dieses Kind auch wie das erste meinen nachnamen erhält ( ist einfacher später bei einer Hochzeit ; geht aber z. Z. noch nicht da ich noch verheiratet bin :???: ), wie kriege ich es jetzt hin das das baby auch wie schon das erste ( in thailand geboren ) meinen nachnamen erhält..gebt mir mal ein paar tips , ohne das ich mich hinterher bei der behörde verquatsche...
Danke schon mal im vorraus
 
T

ThaiLord

Gast
kann Dir leider kein Tip geben, dafür ist es alles noch zu neu für mich, aber möchte doch einen Glückwunsch rüberbringen und alles Gute wünschen !! :super:
 
D

db1tau

Gast
Den Nachnamen kriegt sie, indem Du und die Mutter ihn noch im Krankenhaus in die Geburtsurkunde eintragen lasst. Einverstaendnis von beiden Seiten ist vorausgesetzt.

Die Formalitaeten erledigt normalerweise extra ein Angestellter des Krankenhauses, der auch namentlich in der Urkunde erwaehnt wird.

Die naechsten Schritte waeren dann Vaterschaftsanerkennung auf der Botschaft und die dazu noetigen Papiere.

Vorsicht, alleiniges Sorgerecht bleibt bei der Mutter, ich weiss nicht wie man das vorher schon anders regeln kann, ggf. gibts dazu nen Tipp von jemand anderem.

Viel Lauferei, aber eigentlich nicht anders als in DL.

Gruss, Marco.
 
T

Tel

Gast
joerg" schrieb:
Ich lebe mit meiner Freundin nur zusammen ( nicht verheiratet , schon zusammen 1 Kind )und wir möchten jetzt das dieses Kind auch wie das erste meinen nachnamen erhält ( ist einfacher später bei einer Hochzeit ; geht aber z. Z. noch nicht da ich noch verheiratet bin :???: ), wie kriege ich es jetzt hin das das baby auch wie schon das erste ( in thailand geboren ) meinen nachnamen erhält..gebt mir mal ein paar tips , ohne das ich mich hinterher bei der behörde verquatsche...
Danke schon mal im vorraus
Wenn sie nicht verheiratet ist und du die Vaterschaft anerkennst kann es sofort deinen Namen tragen - normalerweise werden die entsprechenden Formulare bereits vom Krankenhaus organisiert...
Zu verquatschen gibt es da nichts.
 
S

Schulkind

Gast
joerg" schrieb:
Hallo
ich bin seit gestern (23.10.2004) ein 2tes mal vater geworden... :bravo:

:bravo: H E R Z L I C H E N G L Ü C K W U N S C H :bravo:



nun mach aber hin zur richtigen Familie, mit allem was dazu gehört. :undweg:
 
R

Rene

Gast
[scroll=right:4e2f0343f5][schild=45,fcolor=0000FF,fsize=4,fstyle=,font=Druck,scolor=FFFF00,sshadow=,bcolor=FF0000,align=:4e2f0343f5]Weiter so[/schild:4e2f0343f5] [schild=47,fcolor=FFFF00,fsize=4,fstyle=,font=Druck,scolor=FF0000,sshadow=,bcolor=0000FF,align=:4e2f0343f5]Herzlichen Glückwunsch[/schild:4e2f0343f5][/scroll:4e2f0343f5]
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

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Keine Antwort auf deine Frage, aber

herzlichen Glückwunsch


Gruß

Mang-gon Jai
 
B

brecht

Gast
Genau das gleiche habe ich vor 8 Montaten gemacht.
Also ist kein Problem im Krankenhaus einfach deinen Namen sagen dann wird er eingetragen.Und das Baby hat dann halt deinen Nachnamen aber natuerlich hat die Frau das Sorgerecht.
Falls du eine Annerkennung machen willst dann schicke mir ein PN ich sage dir wie es geht nur eins noch ist ne Menge Lauferei aber gut was macht man nicht alles. ;-D
 
T

Tel

Gast
brecht" schrieb:
Also ist kein Problem im Krankenhaus einfach deinen Namen sagen dann wird er eingetragen.Und das Baby hat dann halt deinen Nachnamen aber natuerlich hat die Frau das Sorgerecht.
Falls du eine Annerkennung machen willst dann schicke mir ein PN ich sage dir wie es geht nur eins noch ist ne Menge Lauferei aber gut was macht man nicht alles. ;-D
Wieso Lauferei? Entweder zum Notar (kostenpflichtig) oder Jugendamt, Vaterschafts- und am besten gleich auch Sorgerechtserklärung machen und gut ist. Der Gang zum Jugendamt kann die ein oder andere Nachfrage ersparen, da deren Daten auch gleich mit Bürgeramt etc. abgeglichen werden.
 
D

didl69

Gast
Hallo Joerg,

weiss nicht ob alles so einfach ist wie schon geschrieben wurde (einfach im Krankenhaus deinen Namen angeben - ist ja auch schon da).

Guck dir mal die Seite an dort findest du bestimmt das Richtige.

Hier schon mal ein Auszug :

b) falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter.

Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben (Nähers dazu siehe hier ...). Haben sie das getan, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB.

Wichtig ist, dass diese Sorgerechtserklärung bereits vor der Geburt abgegeben wird. Wird sie erst nach der Geburt des Kindes abgegeben, so erhält das Kind zunächst den Namen der Mutter. In diesem Fall ist eine spätere Änderung des Familiennamen des Kindes auf den Familiennamen des Vaters unter folgenden Voraussetzungen möglich:

aa) Das Kind kann den Namen des Vaters erhalten, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind zustimmen (§ 1617a Abs. 2 BGB). An dem alleinigen Sorgerecht der Mutter ändert das nichts.

bb) Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab (Nähers dazu siehe hier ...), so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll (§ 1617b BGB). Ist das Kind mindestens 5 Jahre alt, dann muss das Kind zustimmen.

cc) Heiraten die Eltern einander und wählen sie einen gemeinsamen Familiennamen, so wird dieser Name automatisch der Familienname des Kindes. Ein Kind, das 5 Jahre oder älter ist, muss der Namensänderung aber zustimmen (§ 1617 c Absatz 1 BGB). Behalten beide Eltern nach der Heirat ihren bisherigen Familiennamen, so können sie innerhalb von drei Monaten bestimmen, dass das Kind den Namen des Vaters erhalten soll.
Quelle und weiteres hier : http://mein-recht.de/namensr.html
 
khon jöhraman

khon jöhraman

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Aschaffenburg und Pa
Nach meinen herzlichsten Glückwünschen nur ein kleiner Tip:

Über Namensführung entscheidet immer das Standesamt. Da gemischtnational ist immer das Internationale Privatrecht zu beachten. Da in D geboren, das Deutsche Internationale Privatrecht. Dieses befindet sich im EGBGB. Wenn ich es noch Recht in Erinnerung habe: Art. 23 EGBGB. Über dieses kommst dann in Deinem Fall direkt in das deutsche Recht, also BGB.

Hiernach kann nach Vaterschaftsanerkennung (ggf. noch Namenserteilung) das Kind dann Deinen Familiennamen erhalten.

Die Vaterschaftsanerkennung kannst Du auch direkt beim StAmt abgeben. Würde mich dann auch Deiner Stelle dort erkundigen, ob ggf. eine sog. hinkende Namensführung entsteht. Diese würde dann auftreten, wenn nach thailändischem Recht das Kind nicht den Namen des nichtehelichen Kindesvaters führen kann. Habe leider das thailändische Recht nicht mehr im Kopf und auch nicht mehr greifbar. Daher auf jeden Fall Rücksprache mit dem Standesbeamten, der die Geburt beurkundet (Ort der Geburt) und somit auch über die Namesführung Deiner Tochter entscheidet, nehmen.

Gruß aus Patty
K.J.
 
T

Tel

Gast
joerg,
eigentlich kannst du ja noch froh sein, dass DU verheiratet bist und nicht die Kindesmutter... Denn dann wäre, gemäß der Absurdität des deutschen Kindschaftsrechts, der Noch-Ehemann der rechtmäßige Vater und da könntest du selbst bei Erklärung etc bis zur Rechtskräftigkeit der Scheidung auf und nieder springen. Oder gilt das mittlerweile auch schon andersrum? Dann wäre ja deine Ehefrau ganz unverhofft zur Mutter geworden?! ;-D
 
B

brecht

Gast
Ich habe das gemacht vor 8 Monaten und glaubt mir es ist eine Lauferei nix mit einfach kurz zum Jugedamt gehen was willst du ueberhaupt beim Jungenamt das macht die Botschaft. Also dr Nachnahmen ist wirklich kein Problem muss deine Freundin nur angeben im Krankenhaus und wenn es ein nicht so billiges ist dann machen die alles fuer euch. Und dann beginnt der Akt mit der Botschaft uebrigens kannst du die Anerkenung nur machen wenn du mit deiner Freundin zu Herr Goerig gehst also sie kann es nicht alleine machen aber was sie alleine machen kann sind die ganzen Urkunden vorher Uebersetzen lassen kosten so um die 5000 Baht und das alles einreichen dann dann bekommst du einen Termin so 4-8 Wochen spaeter.
 
T

Tel

Gast
brecht" schrieb:
Ich habe das gemacht vor 8 Monaten und glaubt mir es ist eine Lauferei nix mit einfach kurz zum Jugedamt gehen was willst du ueberhaupt beim Jungenamt das macht die Botschaft. Also dr Nachnahmen ist wirklich kein Problem muss deine Freundin nur angeben im Krankenhaus und wenn es ein nicht so billiges ist dann machen die alles fuer euch. Und dann beginnt der Akt mit der Botschaft uebrigens kannst du die Anerkenung nur machen wenn du mit deiner Freundin zu Herr Goerig gehst also sie kann es nicht alleine machen aber was sie alleine machen kann sind die ganzen Urkunden vorher Uebersetzen lassen kosten so um die 5000 Baht und das alles einreichen dann dann bekommst du einen Termin so 4-8 Wochen spaeter.
:???: Wieso sollte man mit einem in Deutschland geborenen Kind eines Deutschen zu irgendeiner Botschaft laufen? Zu welcher überhaupt?
Und Vaterschaftserklärungen werden nun mal hierzulande auf Jugendämtern, Standesämtern, Amstgerichten oder bei Notaren abgegeben...
 
S

Schulkind

Gast
Viele Meinungen, aber.

Wenn das Kind in Deutschland geboren, egal wo, zuhause / Krankenhaus u.s.w. und der Kindsvater die deutsche Staatsangehörigkeit hat ist das Kind somit ebenso Deutscher mit Geburt an. Dabei spielt die Nationalität der Mutter keine Rolle. Das Kind hat von Geburt an den im Stammbuch eingetragenen Namen. Ergo, bei Heirat den Familiennamen.
Da es ja in Th. keine Wahlmöglichkeit gibt den Ehenamen selber zubestimmen wird sich da auf absehbare Zeit nichts ändern. Es sind keine Doppelnamen oder Namenskombinationen möglich. Sie kann hier in De. einen Doppelnamen führen, aber ein Eintrag in den Reisepass oder Tabian Ban in Th. geht nicht.

In der Regel wird die Geburtsanzeige vom Krankenhaus / Geburtsklinik gemacht, oder wenn zuhause selber mit einer Bestätigung des Arztes oder der Hebamme.

Anders verhält es sich wenn beide Elternteile eine nichtdeutsche Nationalität haben. Dann hat auch das in De. geborene Kind die Nationalität der beiden rechtmässigen Eltern.

Bei Gemischtehen und das Kind hier geboren, hat eine Botschaft gleich welchen Landes keine Einflussnahme auf die Nationalität, das Kind ist deutsch. Die Landesvertretung kann lediglich die Geburtsanzeige zur Kenntnis nehmen. Ist aber keine Verpflichtung der Familie. Einen Pass um zur Oma zu fliegen bekommt das Kind in De. ( Foto im Pass nicht vergessen !! )

Dann, wenn der Kindsvater sich entscheidet das Kind nicht anzunehmen, muss in schriftlicher Forn erfolgen, dann kann die Mutter dem Kind ihre Nationalität andienen. In diesem Fall hat das Jugendamt die Finger drinn, das Verfahren ist ungleich komplizierter und ohne Beistand fast nicht zu erreichen.
 
J

joerg

Gast
hallo zur allgemeinen verständigung , ich lebe mit ihr und beiden kindern in deutschland...sie hat keine Geburtsurkunde von sich dabei und spricht wenig deutsch auch kein englisch...ich kann zwar thai , aber ich kann ihr ja schlecht was übersetzen...das glaubt doch dann kein Beamter wenn ich da sage das ich es ihr übersetzt habe...
naja werde mal in den nächsten tagen mal zum standesamt gehen und mich schlau machen...
zur not , einfach mich auf thailändisches recht berufen und dann sagen das das baby meinen namen haben kann...in thailand war dies bei unseren 1sten kind so...ohne behörden oder sonstwas...
Danke aber trotzdem für die vielen tips...auch für weitere...
 
T

Tel

Gast
joerg" schrieb:
hallo zur allgemeinen verständigung , ich lebe mit ihr und beiden kindern in deutschland...sie hat keine Geburtsurkunde von sich dabei und spricht wenig deutsch auch kein englisch...ich kann zwar thai , aber ich kann ihr ja schlecht was übersetzen...das glaubt doch dann kein Beamter wenn ich da sage das ich es ihr übersetzt habe...
naja werde mal in den nächsten tagen mal zum standesamt gehen und mich schlau machen...
zur not , einfach mich auf thailändisches recht berufen und dann sagen das das baby meinen namen haben kann...in thailand war dies bei unseren 1sten kind so...ohne behörden oder sonstwas...
ja in Thailand mag so manches an den Behörden vorbei gehen (was es im Ernstfall dennoch nicht rechtmäßig macht), in D geht das leider nicht. Auch Verweise auf thailändische Verfahrensweise beeindrucken deutsche Amtsstuben eher weniger.
Ich seh aber auch ehrlich gesagt nicht wo in eurem Fall jetzt das Problem ist... Du erkennst die Vaterschaft an und das Kind bekommt deinen Nachnamen. Das setzt natürlich die Einwilligung der Mutter voraus, was auf dem Standesamt erfahrungsgemäß penibel geprüft wird - will heißen, dass ihr möglicherweise um einen Dolmetscher nicht herumkommt...
 
S

Schulkind

Gast
joerg" schrieb:
ich lebe mit ihr und beiden kindern in deutschland...

sie hat keine Geburtsurkunde von sich dabei

zur not , einfach mich auf thailändisches recht berufenthailand war dies bei unseren 1sten kind so...ohne behörden oder sonstwas...

jetzt müsste ich das ganze als Zitat stehen lassen um alles zu verstehen.

Das heist, Ihr seit nicht verheiratet. Aber es ändert sich nichts an der Rechtslage wie vorher beschrieben.
Das erste Kind ist in Th. geboren, ergo auch Thailänder von Geburt an. ( nicht verheiratet ) Sicher hast Du einen Reisepass für das Kind bekommen. Da das Kind in Th. geboren und die Mutter Thai ist hat das Kind, ebenso wie hier gültig, die Staatbürgerschaft des Geburtslandes. Beim zweiten Kind, in De. geboren, wie in Deinem Fall soltest Du dich mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Nehme die Geburtsanzeige, den Pass der Mutter und die Meldebestätigung ( Anmeldung ) Deiner Freundin mit.

Du kannst Dich als deutscher Kindsvater auf keinen Fall auf thailändisches Recht berufen, das macht in deutschen Behörden stur. Am Anfang wirst Du bei gutem Willen des Beamten keinen Übesetzer brauchen, als macht Schönwetter. Die wichtig relevanten Daten stehen ja in den Unterlagen der AB sowie im Standesamt.

Frage : mit welchem Visum ist Deine Freundin hier ? Auch da gibt es eine Menge Unterschiede und Rechte für sie.

Ich denke vielmehr das dass Standesamt auf eine deutsche Staatsbürgerschaft besteht. Oder wie schon vorher geschrieben, Verzicht auf den Anspruch der Vaterschaft und dann zwingend die Meldung an die Botschaft zur Erlangung der nötigen Einträge und Beantragung eines Reisepasses. In einem solchen Fall wäre das Kind ilegal in De. da kein Visum vorhanden. Es gibt eine Schonfrist im Mutterschutz der auch für Ausländer gültig ist. Das muss irgendwo stehen, aber dann kann eine Ausreise erwartet werden. Ich will ja nicht schwarz malen, aber es wurden schon Kinder gegen den Willen der Eltern abgeschoben. Wie soll das dann mit der in Th. bestehenden Schulpflicht vereinbart werden wenn das Kind hier lebt, geschweige wenn Wehrpflicht ansteht.

Also machs richtig, zumal wir Deutschen immer weniger werden .
 
D

didl69

Gast
:bravo:

Na dann auch von uns einen herzlichen


GLUECKWUNSCH


Und welchen Namen habt ihr ihr nun gegeben ?
 
Thema:

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