B1 - Wann kommt Prüfungsergebnis?

Diskutiere B1 - Wann kommt Prüfungsergebnis? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Nachdem Uhl, Grindel und Kumpane aus dem Innenausschuss mit ihrem Plan der europaweiten Restriktionen fuer nachziehende Ehegatten in den...
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Das mit dem B1 wird diskutiert das stimmt ...
Nachdem Uhl, Grindel und Kumpane aus dem Innenausschuss mit ihrem Plan der europaweiten Restriktionen fuer nachziehende Ehegatten in den EU-Ausschuessen offensichtlich gescheitert sind, werden sie sich in dieses Thema vehement einbringen, um ihren Stammtischbrüdern endlich mal wieder einen Erfolg verkaufen zu können.
 
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JT29

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Zum Schluss: es ist echt schade wie in Deutschland mit den Ehefrauen von deutschen verfahren wird!! Da sind manche Ehefrauen von Ausländern besser dran.
Ach ja, inwiefern denn? Sie müssen B1 machen, 60 Monatsraten in die Rente einzahlen, Nachweis Lebensunterhalt bringen, um dann in 5 Jahren die NE beantragen zu können :rolleyes: ...
 
Yogi

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Nachdem Uhl, Grindel und Kumpane aus dem Innenausschuss mit ihrem Plan der europaweiten Restriktionen fuer nachziehende Ehegatten in den EU-Ausschuessen offensichtlich gescheitert sind, werden sie sich in dieses Thema vehement einbringen, um ihren Stammtischbrüdern endlich mal wieder einen Erfolg verkaufen zu können.
Man sollte hier sicherlich auch die Brüder und Schwestern aus Rumänien und Bulgarien, ausgewiesene loyale EU-Bürger schützen.
Es ist ja wohl ein Unding, dass gestzestreue EU-Bürger, die ohne Sprachkenntnisse ein Gewerbe (welcher Art auch immer) in DE anmelden können, auf eine Stufe mit dem Abschaum Ehefrauen aus Südostasien, der Unterschichtdeutschen gleichgestellt wrden.
 
yotyungpanao

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Ach ja, inwiefern denn? Sie müssen B1 machen, 60 Monatsraten in die Rente einzahlen, Nachweis Lebensunterhalt bringen, um dann in 5 Jahren die NE beantragen zu können :rolleyes: ...
Mit Gesetzen kenne ich mich nicht so aus ,das ist auch der Grund warum ich in dieser Sache hier bin und mir Infos hole.
mir war schon klar das ich wegen meinem Unmut den ich hier ausgedrückt habe den ein oder anderen damit animiere mir Kontra zu geben.

kurz dazu: jeder darf seine Meinung haben! ( Steht auch im Grundgesetz und ist eins von den wenigen Gesetzen die ich kenne :-) )

Die Aussage das manche Ehefrauen von Ausländern besser dran sind bezog sich jetzt auch nicht unbedingt auf dieses Thema sondern war eher allgemein gemeint.

ich kenne Viele Ausländer die kein B1 nachweisen mussten

Wenn ich jetzt mit einer tûrkin verheiratet wäre anstatt mit einer Thai dann bekämen wir auch Kindergeld für Kinder die im Ausland sind ( Türkei )
da wir aber Kinder haben die in Thailand sind das ja nicht zu Europa gehört bekommen wir nichts.
Wo ist da der Unterschied? Unterhalten müssen sie trotzdem werden.

viele Ausländer sind schon jahrelang in Deutschland und sprechen kein Wort deutsch. Aber keine Behörde interessiert das . Äh da gab es doch noch so ein Gesetz. ( Gleichbehandlung )

das waren jetzt ein paar Beispiele warum es zu oben genanter Aussage kam. Wie gesagt jeder darf denken was er möchte.
Das ist halt meine Meinung.

bin allerdings nicht hier im Forum um mich jetzt hier mit Leuten auseinanderzusetzen die andere Meinungen haben ( jeder seine Meinung)
weil da hab ich 1. kein Interesse dran und 2 zuwenig zeit.

@ jt29

nicht falsch verstehen ich wollte dich damit jetzt in keiner weise irgendwie herausfordern oder deine Meinung ändern.
ich wollte nur kurz erklären warum ich in dieser Sache von meinem Heimatland entäuscht bin
 
yotyungpanao

yotyungpanao

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Noch eine Anmerkung ,

ich bin ein Deutscher Staatsbürger der sich in eine Thai verliebt hat und sie schließlich geheiratet hat. Ich finde mir steht das Recht zu mit meiner Frau ein normales Leben führen zu können ohne immer die Ungewissheit zu haben was der nächste Schritt der Behörden ist.
Meine Frau hat deutsch gelernt und sie kann sich verständigen. Sie ist berufstätig und verdient ihr eigenes Geld .
sollte sie arbeitslos werden dann wird sie niemandem auf der Tasche liegen weil ich mich um den Unterhalt kümmere.
im Falle einer Trennung wird meine Frau kein Tag länger in Deutschland bleiben weil es ihr in Thailand viel besser gefällt als hier.
und nur weil manche ein B1 Zeugnisse vorweisen können heißt das trotzdem nicht das sie im Alltag besser zurecht kommen als andere die kein B1 haben

Also nochmal zusammengefasst: das es fördermöglichkeiten gibt ist eine Super Sache von unserem Staat und auch echt sinnvoll !!!
aber doch bitte nicht mit der Anforderung b1bestehen zu müssen um eine unbefristete aufenthaltserlaubniss zu bekommen um in Ruhe mit dem deutschen lebenspartner in Deutschland leben zu können
 
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Doby

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Ich lache mich höchstens über Deine verqueren Ansichten zu den Gesetzen kaputt...


:fallvomstuhl: :lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen::lachen:
Tja Herr Moderator und Rechtsexperte, lieber habe ich verquerte Ansichten und kann damit anderen Leuten helfen und sie somit vor noch größerem finanziellen Schaden bewahren. Leider entspricht meine Ausführung den Tatsachen, so wie sie sich in Chemnitz zugetragen haben und der Ehemann wollte sich das auch nicht gefallen lassen.

Er hat es auch mein anraten nicht gemacht und ist in eine andere Stadt gezogen. Dort ist eine andere ABH zuständig und es hat sich alles von sebst geregelt.
Die Frau hat jetzt eine Arbeit und somit besteht keine Verpflichtung mehr einen Integrationskurs (nicht Sprachkurs)zu absolvieren.

Hinweis

Sie können nicht zur Teilnahme verpflichtet werden,

  • wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen oder an vergleichbaren Bildungsangeboten (zum Beispiel Weiterbildung, Fortbildung) teilnehmen / teilgenommen haben.
  • wenn für Sie die Teilnahme an einem Integrationskurs auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist, zum Beispiel weil Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen.
  • wenn Sie arbeiten und auch die Teilnahme an einem Teilzeitkurs nicht möglich ist.
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/De...nid=77DBCDFF6F2C28C7DED7A192C5E32B25.1_cid359



In der Regel bedeutet, " wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind". Leider ist bei einem nicht erfolgreich abgeschlossenem Intergrationskurs, trotz Verpflichtung durch die ABH
(§44 Abs1. und Ausführung dazu), nicht alle Vorraussetzungen erfüllt. Durch die ABH wird in einem Gespräch festgestellt ob eine Verpflichtung zur teilnahme am Integrationskurs erteilt werden muß oder nicht. Dazu spielt es keine Rolle ob ein A1 Zertifikat vorliegt oder nicht.
Dieses wurde den Leuten auch so mitgeteilt.
Dazu müßte man aber auch richtig lesen können.

Es geht um Ausländer im allgemeinen, dazu spielt es keine Rolle od der Ausländer verheiratet ist oder nicht.






§44 Abs1

§ 44a
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs



(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn
1.er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
a)sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder

In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 stellt die Ausländerbehörde bei der Erteilung des Aufenthaltstitels fest, dass der Ausländer zur Teilnahme verpflichtet ist.

Dieses ist auch ganz wichtig §44 Abs3.

(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen seines Handelns (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 dieses Gesetzes, § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) hin. Die Ausländerbehörde kann den Ausländer mit Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Teilnahmepflicht anhalten. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht kann der voraussichtliche Kostenbeitrag auch vorab in einer Summe durch Gebührenbescheid erhoben werden.



In der Regel haben auch Moderatoren nicht immer recht.
 
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... so wie sie sich in Chemnitz zugetragen haben und der Ehemann wollte sich das auch nicht gefallen lassen.
Er hat es auch mein anraten nicht gemacht und ist in eine andere Stadt gezogen. ...
Schade.
Damit ist der ABH-Mitarbeiter in Chemnitz bestimmt immer noch der Meinung, dass §28 nicht gilt oder er da recht willkuerlich agieren kann. Der Member @JT29 hat ja auf die Möglichkeit eines Widerspruchs aufmerksam gemacht.

Waere doch schade, wenn Chemnitz bald menschenleer ist, wenn jeder einfach mal wegzieht, nur weil die Mitarbeiter auf den Aemtern eigene Ermessensspielraeume definieren.

:bye:
 
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nicht falsch verstehen ich wollte dich damit jetzt in keiner weise irgendwie herausfordern oder deine Meinung ändern.
Keine Sorge, ich lass Dir deine Meinung. Man muss halt nur im Leben damit rechnen, dass die eigene Meinung auch mal hinter fragt wird.


aber doch bitte nicht mit der Anforderung b1bestehen zu müssen um eine unbefristete aufenthaltserlaubniss zu bekommen um in Ruhe mit dem deutschen lebenspartner in Deutschland leben zu können
Soweit ist es ja noch nicht, es reicht A1 aus.
 
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carsten

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In der Regel haben auch Moderatoren nicht immer recht.
Hier aber schon.

Wir reden hier vom §28, darin geht es um Ausländer, die mit einem Deutschen verheiratet sind, und da reichen bislang "einfache Kenntnisse" der deutschen Sprache, und das heisst per Definition A1 oder gerade noch so A2.

Auch für Dich noch mal ganz separat der Hinweis: wenn ich als Moderator schreibe, dann ist die Textfarbe blau.....
 
michael59

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Mr Jackl Mr Hide?
 
tira

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Noch eine Anmerkung ,......im Falle einer Trennung wird meine Frau kein Tag länger in Deutschland bleiben weil es ihr in Thailand viel besser gefällt als hier......
moin,

...... in die zukunft schauen kannste auch :flehan:

genannte iss per se ungewiss......

:wai:
 
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IRFP90N20

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Als ich meine Ex Thai 2006 damals in DE kennenegelernt habe,
war ihr Deutsch eine Katastrophe, konnte kaum lesen, sprechen und schreiben.

2010 hat Sie C1 in der VHS abgeschlossen, und dann weitergemacht für C2
also wo ist das Problem mit dem lernen ?

Heute spricht Sie Deutsch wie Du und ich und versteht 99 %
 
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wasabi

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Hallo Phillip,

das Niveau der Lehrer für den Integrationskurs ist oft nicht gut. Wir haben schon von russischen Lehrern gehört die schlechtes Deutsch sprechen und unterrichten. Die beste Qualität gibt es im Goethe Institut. So gut wie alle Schüler dort lernen auch fleissig weil sie hier z.B. eine weitere Ausbildung zum Facharzt starten möchten. Viele kommen mit Stipendien und müssen Zwischenprüfungen positiv abschliessen damit weiter Geld von ihrer Regierung fliesst. In einem solchen Umfeld zu lernen ist besser kann aber sehr anstrengend sein.
 
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Chak

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Hallo Phillip,

das Niveau der Lehrer für den Integrationskurs ist oft nicht gut. Wir haben schon von russischen Lehrern gehört die schlechtes Deutsch sprechen und unterrichten. Die beste Qualität gibt es im Goethe Institut. So gut wie alle Schüler dort lernen auch fleissig weil sie hier z.B. eine weitere Ausbildung zum Facharzt starten möchten. Viele kommen mit Stipendien und müssen Zwischenprüfungen positiv abschliessen damit weiter Geld von ihrer Regierung fliesst. In einem solchen Umfeld zu lernen ist besser kann aber sehr anstrengend sein.
Ein wenig Auswahl bei der Schule vermeidet schlechte Lehrer, wie ich schon öfters schrieb.

Ich verstehe auch nicht, dass hier immer von Zwang und Schikane gesprochen wird. Die Integrationskurse sind doch eine gute Chance kostengünstig Deutsch zu lernen und die Verklängerung, die meine Frau in Anspruch nehmen durfte, sind doch weitere 300 subventionierte Stunden, zumal es nach erfolgreichem Abschluss die Hälfte zurück gibt.
 
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Doby

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Auch für Dich noch mal ganz separat der Hinweis: wenn ich als Moderator schreibe, dann ist die Textfarbe blau.....
Mir ist es auf deutsch gesagt Sch....s egal ob du rot,grün.schwarz oder blau schreibst.
Bei deinen Beiträgen wäre am besten du schreibst farblos.

Habe gestern beim BafM und bei der AHB Chemnitz angerufen.
Der Moderator Carsten darf mal einen Termin machen.
Soll zum Termin die Rechtsgrundlage mitbringen, auf Grund welcher die AHB nicht berechtigt ist einen Ausländer
nach §44 AufenthG zu einem Integrationskurs zu verpflichten.

So jetzt könnt ihr mich wieder sperren.
 
MadMac

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Soll zum Termin die Rechtsgrundlage mitbringen, auf Grund welcher die AHB nicht berechtigt ist einen Ausländer nach §44 AufenthG zu einem Integrationskurs zu verpflichten.
Es gibt da einen Kollegen in Hua Hin namens Wolfgang Richter, den findest Du sicher online, der hat die ganze EU mit Verfahren ueberzogen diesbezueglich.

So jetzt könnt ihr mich wieder sperren.
Wieder? Seh da aktuell keinen Grund.
 
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carsten

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Bei deinen Beiträgen wäre am besten du schreibst farblos.

Habe gestern beim BafM und bei der AHB Chemnitz angerufen.
Der Moderator Carsten darf mal einen Termin machen.
Soll zum Termin die Rechtsgrundlage mitbringen, auf Grund welcher die AHB nicht berechtigt ist einen Ausländer
nach §44 AufenthG zu einem Integrationskurs zu verpflichten.

So jetzt könnt ihr mich wieder sperren.

Sperren? Wofür sollte man sich diese Arbeit machen? Wegen Dir? Ich sicher nicht...

Was interessiert mich Chemnitz..... da möchte ich nicht mal begraben sein......

viel Spass dort....
 
Thema:

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