
DisainaM
Senior Member
Ein Gebrauchtwagenhändler ist ja selten der Vor-Halter des Wagens,Wenn es natuerlich Ungreimtheiten beim Vorbesitzer gibt (Privatverkauf), dann kann das natuerlich sein, dass das DLT da erst eine Klaerung erwartet, eh eine Umschreibung stattfindet.
er verkauft den Wagen entweder mit Vollmacht,
oder in Kommission, ebenfalls mit Vollmacht,
oder als Eigentümer.
Bei einer Ummeldung kann das DLT sagen, wir müssen prüfen, ob der Autohändler wirksam Eigentümer geworden ist, (oder er eine rechtsgültige Unterschrift auf seiner Vollmacht hat)
bevor der Wagen auf einen Ausländer eingetragen werden kann,
(bei einer Eintragung auf die th. Freundin sei die Prüfung einfacher, weil sie immer greifbar ist)
um aber einen wirksamen Eigentumsübertrag zu prüfen,
braucht man die ID Card des Vorhalters, um die Unterschrift auf Echtheit zu prüfen.
(bei sehr schlechter Kopie der ID Card in den Unterlagen, sagen manche Beamte, - Anfangsverdacht auf genauere Prüfung kann nicht verzichtet werden)
Oft wird auf das persönliche Erscheinen des Vorhalters bestanden.
Der Autohändler kann für einen in der Regel die Ummeldung leichter machen, wenn die Kennzeichen in der ursprücnglichen Provinz bleiben,
was aber seit 1 September 2018 nicht mehr rechtlich zulässig sein soll,
dann ist bei einem Ausländer die Anmeldung am Ort, wo er registriert ist - Pflicht.