
Otto-Nongkhai
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Themenstarter
Mehmet« darf nach Deutschland zurückkehren
Der jugendliche Serienstraftäter »Mehmet« darf mehr als dreieinhalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei nach Deutschland zurückkehren.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschied am Dienstag, dass er auf Grund des besonderen Schutzes für Minderjährige nicht hätte abgeschoben werden dürfen. (Az: BVerwG 1C 8.02)
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Ich stelle hier mal die Frage ,
wiso ist das möglich und ist das auch richtig .
Wie würde Thailand in so einem Fall entscheiden ?
Ich kann mir nur vorstellen ,das Thailand einen Farrang ,selbst wenn er die Thai-Nationalitaet erworben hätte ,
sofort rauswerfen würde ,wenn er eine Straftat begehen würde . .
Ich glaube in Deutschland sind die Möglichkeiten krimminelle abzuschieben so schwer ,
das man selbst Ben Laaden ,hätte er in Deutschland gelebt ,
nicht ausweisen könnte .
Was meint ihr dazu ?
Gruss Otto
Der jugendliche Serienstraftäter »Mehmet« darf mehr als dreieinhalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei nach Deutschland zurückkehren.
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschied am Dienstag, dass er auf Grund des besonderen Schutzes für Minderjährige nicht hätte abgeschoben werden dürfen. (Az: BVerwG 1C 8.02)
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Ich stelle hier mal die Frage ,
wiso ist das möglich und ist das auch richtig .
Wie würde Thailand in so einem Fall entscheiden ?
Ich kann mir nur vorstellen ,das Thailand einen Farrang ,selbst wenn er die Thai-Nationalitaet erworben hätte ,
sofort rauswerfen würde ,wenn er eine Straftat begehen würde . .
Ich glaube in Deutschland sind die Möglichkeiten krimminelle abzuschieben so schwer ,
das man selbst Ben Laaden ,hätte er in Deutschland gelebt ,
nicht ausweisen könnte .
Was meint ihr dazu ?
Gruss Otto