Auswanderung

Diskutiere Auswanderung im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Wenn du kein Vertrauen in die Zukunft hast, dann solltest du dir auch keine Langspielplatte mehr kaufen ;-D
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woody

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robert 50" said:
....Kurz und knapp,was sind Garantien wert wenn der Garantiegeber nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann? Oder alles bewegt sich.
:gruebel:
Wenn du kein Vertrauen in die Zukunft hast, dann solltest du dir auch keine Langspielplatte mehr kaufen ;-D
 
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robert 50

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woody" said:
robert 50" said:
....Kurz und knapp,was sind Garantien wert wenn der Garantiegeber nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann? Oder alles bewegt sich.
:gruebel:
Wenn du kein Vertrauen in die Zukunft hast, dann solltest du dir auch keine Langspielplatte mehr kaufen ;-D
Verzeihung,in Anbetracht der für die Zukunftsplanung nicht unwichtigen Problematik erscheint mir Deine Antwort entweder oberflächlich,lustig oder sorry blöd.
 
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woody

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Meine Anwort bezog sich auf das Verständnis des Empfängers, deshalb ist deine Sichtweise okay.
 
ptysef

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Chris61" said:
Was ich noch nicht so ganz verstanden habe:
Es muss ein Familieneinkommen von 40.000 Baht im Monat nachgewiesen werden. Ab wann? Ab Beantragung des Visums oder wenn ich das Jahresvisum beantrage?

Wenn meine Frau eine Firma eröffnet und mich einstellt...
Ohne jetzt zu persönlich werden zu wollen: Es gibt einen offiziellen und einen inoffiziellen Weg. Kommt drauf an, wie man der Immigration gegenüber auftritt. Zur Not kann man sich eines Dienstleisters bedienen, der die nötigen Kontakte hat.

Von einer Firmengründung ohne zu wissen, was man da tut, würde ich eher abraten. Eine Firma Kostet Geld, insbesondere im Unterhalt, das musss man erst mal reinbekommen. Und die "Steuerberater" wollen auch bezahlt werden.

Ich denke, das mit der Firma solltest du dir nochmal überlegen!

Ich denke auch, komm´ erst mal her, schau´ dir alles an und dann siehst du schon, was geht und was nicht.

Auch wenn ich mich unbeliebt mache hier, vergiss die Ratschläge der meisten "Experten" hier. Ich lebe hier nun schon etliche Zeit und ich denke ein bisschen zu wissen, wovon ich schreibe :nixweiss: :-)!
 
Tumtam

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Hier im Forum gibt es doch soviele die dauerhaft in Los leben.Wär doch mal schön,einfach mal hier zu erzählen wie es ist wenn das nächste Jahresvisum bei der Immigration abgeholt wird.Und es werden bestimmt auch ein paar Leute dabei sein die zum erstenmal Ihr Jahresvisum abholen.So wird diese Forum auch immer recht aktuell bleiben,auch mit der neuen Regelung 40.000 Baht pro Monat Einkommensnachweis.Aber letzendlich wird sich in Los auch in Zukunft wieder was ändern,schaun wir mal. :cool:

:wink: Gruß aus Bochum
 
fusch1

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Ruedi" said:
- ..........bei der Erteilung ab dem Alter 50 . Dann ändern sich die Anforderungen .
Nach dem Durchlesens des Threads ist mir immernoch folgendes unklar.
Wie sind denn die Bestimmungen wenn man als NICHT-verheirateter und schon über 50 nach TH auswandern möchte ohne arbeiten zu wollen. Vorhanden wäre etwa ein monatl. Kapitalertrag von ca.1000Euro aus Kapital in D.
Alternativ: Was wäre anders, wenn man seine (langjährige)Thai-Lebengefährtin zuvor in D heiratet? Wäre es dann wesentlich einfacher ein Jahresvisum zu bekommen oder ändern sich dadurch nur geringfügig die Voraussetzungen?

Soweit ich also weiss benötigt man als Lediger 800k und als Verheirateter 400k auf dem Thaikonto. Ihr schreibt aber, das es diese Regelung bald nicht mehr gibt(oder für ü 50 doch noch?)Einkommen und Arbeitserlaubnis in TH werde ich nicht benötigen, also nur das Zinseinkommen aus D kann nachgewiesen werden.
Meine LG bezieht Witwenrente und daher haben wir eigentlich nicht vor zu Heiraten, da sie diese Rente lebenslang bekommt(ist aber nicht die Welt :-( )Bei Heirat fiele diese Rente natürlich weg. Bekäme Sie Diese bei Nichtheirat auch dann weiter, wenn sie durch Aufenthalt über ein halbes Jahr in TH ihre Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung in D verliert?

Evtl könnte man das bestimmt auch alles ergoogeln aber ich habe lieber eine kurze, knappe und präzise Erklärung in normalem Deutsch und kein Gesetzeskauderwelsch.
 
Tumtam

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Bei über 50 Jahre bleibt es bei der alten Regelung:

800.000 Baht auf ein Konto oder monatliche Rente/Einkommen 65.000 Baht siehe auch unter Visa www.siam-info.de,ist dort sehr einfach beschrieben und der Betreiber der Homepage kennt sich bestens mit dem Thema Thailand aus. :wink: Gruß aus Bochum
 
ptysef

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Tumtam" said:
siehe auch unter Visa www.siam-info.de,ist dort sehr einfach beschrieben und der Betreiber der Homepage kennt sich bestens mit dem Thema Thailand aus. :wink:
Da bin ich mir nicht ganz so sicher. Ich bin zumindest mal reingerasselt, als ich mich auf eine Führerschein Aussage dort verliess. Anschliessend gab es nochmal was zu bemängeln, weiss ich jetzt nicht mehr, was das war. Da diese Seite mir aus eigener Erfahrung nicht zuverlässig erschien in ihrem Informationsgehalt (oder zumindest Teilen davon, die mir wichtig waren), habe ich sie nicht mehr angeklickt.

Aber zurück zum Thema: Es ändert sich permanent was. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem man seine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Nicht was vor 3 Monaten war oder in 3 Monaten sein könnte zählt, sondern der Status Quo zum Zeitpunkt der Beantragung!

Darüber hinaus: Wie schon angedeutet, kommt es auf die persönliche Situation drauf an. Und die ist immer unterschiedlich. Die Beamten der Immigration haben einen ziemlich grossen Entscheidungs- und Einflussnahme-Spielraum. Was beim Einen nicht geht ist beim Anderen ein Klaks. Kommt immer auf die Umstände drauf an.

Über die grundsätzlichen "Regeln" kann man sich z.B. über die Internetseiten der http://pattaya-immigration.e-webonline.com/ informieren. Das aber bitte nur als grundsätzliche Richtlinien betrachten. Jede Immigration ist anders und selbst wenn hier in Pattaya ein Rentner einen auf blöd macht und denkt, er müsse sein Recht einfordern, sowas klappt hier nur sehr selten.

Anderes Beispiel:
Letztes Jahr im November zum 3. Mal die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Bisher immer Interview, woher die Kohle kommt und ob wir nicht eine Scheinehe führen etc. Letztes Mal sind wir mit unserem Baby dort aufgekreuzt, war eigentlich Zufall, da wir niemanden zum Aufpassen hatten. Die Geburtsurkunde hatten wir zufällig im Auto, danach hatten sie gefragt. Von da an null Probleme, kein Interview, und hatte ich früher 3 Monate gewartet, war diesmal nach 30 Tagen das "OK" aus BKK schon da.
 
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Ruedi

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@fusch1
Die Regelung mit den 800k auf dem Thai-Konto besteht weiterhin . Verheiratet oder nicht .

Bedingungen sind : älter 50
>800k auf TH-Konto , mindestens 3 Monate vorher , das Geld muss nachweislich aus dem Ausland stammen

Eine Heirat bringt dir im Moment keine Vorteile , nur mehr Papierkrieg .
 
kcwknarf

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Hier im Forum gibt es doch soviele die dauerhaft in Los leben.Wär doch mal schön,einfach mal hier zu erzählen wie es ist wenn das nächste Jahresvisum bei der Immigration abgeholt wird.
Ok, dann mach ich das mal.
Jahresvisum erstmals im Juni 2007 beantragt (davor nur Imm-O-Visa)
- Verheiratet mit Thai
- Alter unter 50
- Immigration in Bangkok
- keine Arbeit in THA

Aus taktischen visatechnischen Gründen waren wir schon im Mai dort.
Als Voraussetzung wurde telefonisch vorab und direkt vor Ort genannt:
- 40.000 THB regelmässiges Einkommen aus Deutschland (Bankkonto in THA interessiert nicht)
- Foto vom Haus/Appartment
- zusätzliche Bestätigung der Heiratsurkunde

Ich sollte das Visum aber erst im Juni beantragen, da ich noch genügend Visa-Restzeit hatte.

Rückkehr zur Immigration im Juni.
Andere Person beim Antrag.
Im Prinzip dieselben Voraussetzungen, doch nun zusätzlich
- Fotos von allen Räumen, in denen wir wohnen
- Fotos von uns beiden (zum Beweis, dass es keine Scheinehe ist)
Angeblich haben sich die Gesetze in der Zwischenzeit ab 1.7.07 geändert.

Bestätigung des Einkommens und Versteuerung durch deutsche Botschaft lag vor, alles weitere auch. Die Fotos mussten wir nachliefern. Interview verlief sehr nett - komplett in thai.

Nach 4 Wochen erhielt ich das Jahresvisum.
Abholtermin war ein Samstag. Doch an dem Tag ist die Immigration zwar offen, aber die Abholstelle geschlossen. Also nochmals am Montag hin.
 
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Ruedi

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@fusch1
zitat:- ..........bei der Erteilung ab dem Alter 50 . Dann ändern sich die Anforderungen .

Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt .
Ab dem Alter 50 hat man die Möglichkeit eine Jahresverlängerung zu kriegen , sofern man TH-Kinder hat (in der TH-Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist , und Kind jünger 20) ohne irgendwelchen Kapital oder Einkommensnachweis zu erbringen .
 
Tumtam

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:super: Toll @kcwknarf,dass du über deine Erfahrung geschrieben hast,so sehen wir jetz alle mal wie es z.Zt. in Los läuft.

Danke..Gruß aus Bochum :wink:
 
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@Ruedi
Und wie ist es mit der Witwenrente, wenn die Thai-LG für immer zurück nach TH geht? Bliebe sie in Deutschland, bekommt sie die Rente lebenslänglich. Was passiert damit, wenn sie die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in D verliert weil sie dauerhaft nach TH geht?
 
Tumtam

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kcwknarf" said:
Hier im Forum gibt es doch soviele die dauerhaft in Los leben.Wär doch mal schön,einfach mal hier zu erzählen wie es ist wenn das nächste Jahresvisum bei der Immigration abgeholt wird.



Als Voraussetzung wurde telefonisch vorab und direkt vor Ort genannt:
- 40.000 THB regelmässiges Einkommen aus Deutschland


Angeblich haben sich die Gesetze in der Zwischenzeit ab 1.7.07 geändert.

Bestätigung des Einkommens und Versteuerung durch deutsche Botschaft lag vor, alles weitere auch. Die Fotos mussten wir nachliefern. Interview verlief sehr nett - komplett in thai.
@kcwknarf,aber laut aktueller Hnweise auf www.immigration.go.th artikel 7.17 steht aber nicht geschrieben das daß Einkommen 40.000 Baht versteuert sein muß.Dort steht z.B. geschrieben,allerdings auf englisch das die 40000 baht auch unterschiedlich aufgeteilt sein dürfen(Mieteinnahmen/Einkünfte der Thaifrau in Thailand etc.)Es muß nachgewiesen werden das monatlich in Thailand ein Einkommen von 40.000 Baht erreicht wird.
Es wundert mich dass du eine bescheinigung der deutschen Botschaft vorgelegt hast.
@kcwknarf,hast du denn auch Kinder mit Thaipässen,da soll es ja noch einfacher sein,weil die ja in Los zur Schule müssen.Aber jeder fall scheint wirklich anders zu sein.

:wink: Gruß aus Bochum
 
kcwknarf

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@kcwknarf,aber laut aktueller Hnweise auf www.immigration.go.th artikel 7.17 steht aber nicht geschrieben das daß Einkommen 40.000 Baht versteuert sein muß.Dort steht z.B. geschrieben,allerdings auf englisch das die 40000 baht auch unterschiedlich aufgeteilt sein dürfen(Mieteinnahmen/Einkünfte der Thaifrau in Thailand etc.)Es muß nachgewiesen werden das monatlich in Thailand ein Einkommen von 40.000 Baht erreicht wird.
Es wundert mich dass du eine bescheinigung der deutschen Botschaft vorgelegt hast.
@kcwknarf,hast du denn auch Kinder mit Thaipässen,da soll es ja noch einfacher sein,weil die ja in Los zur Schule müssen.Aber jeder fall scheint wirklich anders zu sein.
Zu den Steuern:
es ging nur darum, dass das Einkommen (sofern überhaupt nötig) bereits im Heimatland versteuert wurde und nicht mehr in Thailand versteuert werden muss. Hat mit der Visavergabe direkt nichts zu tun, schreibt die Botschaft aber automatisch mit drauf. Die 40.000 THB können also in der Tat auch steuerfrei sein.

Zum Aufteilen der Einkünfte Mann/Frau:
hat mich mittlerweile auch hier im Forum irritiert, dass einige die Auskunft erhielten, dass man das aufteilen könne.
Wir bekamen jedoch die Auskunft vor Ort, dass 40000 Baht entweder vom Ehemann oder von der Ehefrau nachgewiesen werden müssen. Da meine Frau nicht ganz rankommt musste ich halt von der Botschaft eine Bescheingung über mein Einkommen abholen. Dabei interessierte es die Immigration aber überhaupt nicht, ob ich das Geld nach Thailand überführe.
Aber das scheint wieder so ein Fall zu sein, bei dem andere Officer andere Maßstäbe und Regeln anlegen.

Zu Kindern:
noch nicht, aber gerade unterwegs.
Mal sehen, wie es im nächsten Jahr dann wird...
 
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Ruedi

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@fusch1
Meine Nachbarin(Thai ,kein D-Pass)bekommt lebenslang ca. 60% der Witwen-Rente , die sie mit Wohnsitz D hätte . Und muss dazu jedes Jahr ein Lebensbestätigung abgeben .
( mit dem D-Rentensystem kenn ich mich nicht aus , da sollte man direkt beim Rentenversicherer nachfragen)
 
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Chak3

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Ruedi" said:
@fusch1
Meine Nachbarin(Thai ,kein D-Pass)bekommt lebenslang ca. 60% der Witwen-Rente , die sie mit Wohnsitz D hätte . Und muss dazu jedes Jahr ein Lebensbestätigung abgeben .
( mit dem D-Rentensystem kenn ich mich nicht aus , da sollte man direkt beim Rentenversicherer nachfragen)
Kann ich bestätigen, meine Ex-Schwägerin bekommt auch eine Witwenrente aus Deutschland.
 
Chris61

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Und wenn ich (unter 50), von Kapitalerträgen wie Aktien und Zinsen mal abgesehen, kein Einkommen habe?

Es wird immer von nachgewiesenen 40.000 Baht geschrieben. Wie soll ich die denn nachweisen??? Reicht ein Konto-/Depotauszug um dem Beamten zu dokumentieren, dass ich nicht mittellos bin?

Selbst wenn wir nach einem Jahr bei der Beantragung des Jahresvisums sagen, dass meine Frau mit Haareschneiden oder was auch immer 40.000 Baht im Monat verdient hat, ist das ja m.E. kein Nachweis - und für den Beamten schon lange keine Garantie, dass die auch im Folgemonat kommen.

Chris
 
fusch1

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Chak3" said:
Ruedi" said:
@fusch1
Meine Nachbarin(Thai ,kein D-Pass)bekommt lebenslang ca. 60% der Witwen-Rente , die sie mit Wohnsitz D hätte . Und muss dazu jedes Jahr ein Lebensbestätigung abgeben .
( mit dem D-Rentensystem kenn ich mich nicht aus , da sollte man direkt beim Rentenversicherer nachfragen)
Kann ich bestätigen, meine Ex-Schwägerin bekommt auch eine Witwenrente aus Deutschland.
Lebensgefärtin hat keinen D-Pass sondern thai-Pass mit unbefristeter Aufenthalts und Arbeitsgen. Also muss sie ihren Umzug dann melden und die Rente wird dann zu 60% ins Ausland überwiesen? Wir werden natürlich ein Konto in D behalten; und bei deutschem Konto bleibt dann die Rente voll erhalten?
 
Tumtam

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@Kcwknarf,danke für deinen ausführlichen Bericht.Ja es kommt wohl meistens auf den Beamten von der Immigration an,und jeder Fall ist anders gelagert.Wenn bei dir Kinder unterwegs sind,kann es ja nur besser werden.....dürück dir die Daumen ;-)

:wink: Gruß aus Bochum
 
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