Eher noch weiter spekuliert wird und Aussagen privater Dritte eher fuer weiteren Verwirrung sorgen, nachfolgend der Link zur derzeitigen Verordnung von Immigration in englischer Sprache:
http://www.immigration.go.th/nov2004/2notice/rtp606EN.pdf
Nach entsprechendem Studium sollte keine Frage mehr offen sein. Besonders interessant sind sicherlich auch die verschiedenen Optionen bezueglich des Ruhestaedtlers oder bereits seit laengerem legal in Thailand Lebenden (sorgenannte Grossvaterregelungen).
Die Verordnung wurde am 01.10.2006 erlassen, aber den Beamten wurde eine Uebergangszeit von einem Jahr eingeraeumt, in dem sie noch sehr stark nach eigenem Ermessen entscheiden konnten.
Ab dem 01.07.2007 tritt aber besagte Verordnung voll und ganz in Kraft. Trotz allem koennen auch immer noch humanitaere Aspekte eine Rolle spielen z. B. das aus gesundheitlichen Gruenden ein Langzeitaufenthalt praktisch ueberlebenswichtig ist. Eine klar erkennbare Basis muss aber IMMER existieren, damit man in den Genuss einer Jahrensaufenthaltsgenehmigung kommt.
Wer immer mit dem Gedanken eines Langzeitaufenhaltes in Thailand spielt, sollte sich die besorgte Verordnung ausdrucken, sie sehr sorgsam lesen und dann die fuer sich zutreffende Option in Anwendung bringen.
Laesst sich keinerlei Ansatz finden, dann ist man einfach nicht fuer eine Jahresaufenthaltsgenehmigung qualifiziert, weil keinerlei nachvollziehbare Basis existent ist, die eine Notwendigkeit eines langwaehrenden Aufenthalt im Land erkennen lassen. Soll es dann aber trotzdem Thailand sein, sind Visaruns unvermeidbar.
Viele Gruesse,
Richard
