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Ausfuhr und Einfuhr von Barmitteln und "gleichgestellten Zahlungsmitteln" NEU!

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crazygreg44

Gast
Ausfuhr und Einfuhr von Barmitteln und "gleichgestellten Zahlungsmitteln" NEU!

Ich zitiere die Website des deutschen Zolls:



Gleichgestellte Zahlungsmittel
im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Ausreise aus der EU bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Anmeldepflichtige Barmittel

Barmittel sind Bargeld und Wertpapiere.
Als Bargeld gelten z.B.:

  • Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
  • Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die ein gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich)
Als Wertpapiere gelten z.B.:

  • Sparbriefe
  • Schecks/Reiseschecks
  • Aktien
  • Wechsel
Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ausreise in Euro umgerechnet werden.
Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nennwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.
Berechnungsbeispiel anhand der Silbermünze "Wiener Philharmoniker"Der Nennwert, der auf der Münze angegeben ist, beträgt 1,50 Euro. Der tatsächliche Wert ist der Preis, der am Tag der Ausreise beim Kauf einer solchen Münze gezahlt werden muss (z.B. bei einer Bank oder im Münzfachhandel).

Bitte beachten Sie!Edelmetalle und Edelsteine sind keine Barmittel, sondern müssen als Ware angemeldet werden.

Anmeldung von Barmitteln

Für die Anmeldung müssen Sie den Vordruck "Anmeldung von Barmitteln" (Vordruck 0400 - deutsche Fassung - oder Vordruck 0401 - englische Fassung) verwenden.
Sie können den Vordruck elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass beide Exemplare unterschrieben sind, wenn Sie diese der Zollstelle vorlegen. Blatt 1 ist für die Zollstelle bestimmt, Blatt 2 erhalten Sie von der Zollstelle bestätigt zurück.
Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.
Sie haben die Pflicht, die Anmeldung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden.
Besonderheit bei Transitflügen aus einem Nicht-EU-Land über einen EU-Mitgliedstaat in ein Nicht-EU-Land

Die Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr besteht auch für Flugreisende mit Herkunft aus einem Nicht-EU-Staat, die sich in der Internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats aufhalten, bevor sie in einen anderen Nicht-EU-Mitgliedstaat weiterfliegen.
Bitte beachten Sie!Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bewahren Sie daher das Exemplar der Anmeldung, das Sie von der Zollstelle bestätigt zurückerhalten haben, sorgfältig auf. Es dient Ihnen bei einer Kontrolle als Nachweis dafür, dass Sie die Anmeldepflicht tatsächlich erfüllt haben.

Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel

Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten


  • Sparbücher,
  • elektronisches Geld sowie
  • Edelmetalle und Edelsteine (roh oder geschliffen)
  • wie z.B.
    • Platin, Gold oder Silber
    • Diamant, Rubin, Saphir oder Smaragd.
Bitte beachten Sie!Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig.

Mündliche Anzeigepflicht von gleichgestellten Zahlungsmitteln

Jede Person, die mit gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus der EU ausreist, muss diesen Betrag auf Befragen den Zollbediensteten mündlich anzeigen.
Bitte beachten Sie!Im Rahmen der Kontrolle sind Sie verpflichtet, Angaben zu deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und dem Verwendungszweck gegenüber den Kontrollpersonen zu machen und ggf. Unterlagen vorzulegen - auch wenn Sie die Wertgrenze von 10.000 Euro bei mitgeführten Barmitteln bzw. gleichgestellten Zahlungsmitteln nicht überschreiten.

Folgen bei Verletzung der Anmelde- bzw. Anzeigepflicht

Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen, unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
 
C

crazygreg44

Gast
Hintergrund meines posts ist folgende Geschichte, welche die EINFUHR von Sparbüchern von Thailand nach Deutschland betraf:

Zur Info: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...!
Zoll stoppt Frau mit Sparbüchern über 182 000 Euro in Tasche

Weil sie Sparbücher im Wert von 182 000 Euro bei der Rückkehr aus Thailand am Flughafen Hannover nicht beim Zoll angegeben hat, muss eine Frau eine fünfstellige Strafe zahlen. Die Sparbücher seien bei einer Kontrolle in der Handtasche der 54-Jährigen entdeckt worden, teilte das Hauptzollamt Hannover am Donnerstag mit.

Die Hannoveranerin mit Wurzeln in Thailand hatte das Geld in ihrer Heimat angelegt und hätte die Sparbücher beim Zoll anmelden müssen, dann wäre sie reibungslos durch die Kontrolle gekommen. Vorschrift ist seit langem, dass bei Reisen zwischen Deutschland und Ländern außerhalb der EU mitgeführtes Bargeld, Schecks oder Sparbücher im Wert von mehr als 10 000 Euro angemeldet werden müssen


MEINE MEINUNG:
irgendetwas an dieser Geschichte ist nicht korrekt wiedergegeben worden.

Wenn sie zuerst 182,000 Euro aus Deutschland nach Thailand AUSGEFÜHRT hatte, diese 182,000 zur Ausfuhr angemeldet waren, dann wäre sie ja ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.

Denn somit erstand sie ja das Recht, mit entsprechenden Sparbüchern einer thailändischen Bank über diesen Betrag, wieder nach Deutschland zurückkehren zu dürfen.

Die Sparbücher einer thailändischen Bank sind in Deutschland NICHT einlösbar !! (Schuldverschreibung, nur einlösbar bei der ausgebenden Bank)


Wenn sie natürlich mit den 182,000.- Euro in bar aus D ausgereist ist ohne diese anzumelden, dann wäre der Fall klar.

Warum in dem Bericht steht, sie kommt aus Thailand mit Sparbüchern IN EURO zurück . . . . . da ist irgendetwas in der Medlung untergegangen, ich kanns mir nicht vorstellen, auch wenn es die Möglichkeit gibt, in Thailand ein Eurokonto aufzumachen.
 
C

crazygreg44

Gast
man beachte den WIDERSPRUCH auf der Website des deutschen Zolls:

Einerseits heisst es hier so schön:

Bitte beachten Sie!Edelmetalle und Edelsteine sind keine Barmittel, sondern müssen als Ware angemeldet werden.

dann heisst es ein paar Zeilen weiter unten:

Als gleichgestellte Zahlungsmittel (also als "Barmittel") gelten
  • Edelmetalle und Edelsteine (roh oder geschliffen)
  • wie z.B.
    • Platin, Gold oder Silber
    • Diamant, Rubin, Saphir oder Smaragd.

Um dann in dem Widerspruch zu gipfeln:

Bitte beachten Sie!Schmuck und sonstige Waren aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen gelten nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel und sind daher nicht anzeigepflichtig.



ich bin der Meinung das man den Zoll beziehungsweise den Dienstherren, der diesen Text zu verantworten hat,
ANZEIGEN muss
 
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MadMac

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Genau, elektronisches Geld. Was ein Spass :)
 
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crazygreg44

Gast
aber trotzdem ein echt geiles Durcheinander!!!!

so blöd wie deutsche Beamte sich Texte ausdenken, war ja noch nicht mal Sonderschul-Niveau.

Dieses neu eingeführte "gleichgestellte Zahlungsmittel" - hätten sie sich mal besser überlegen sollen bevor sie so einen Schwachsinn hier zum Besten geben!

und noch etwas:

wenn man bedenkt daß ich mit einer MASTERCARD und einer VISACARD Grenzen überschreiten kann, ohne angeben zu müssen, über wieviel Barvermögen ich mit dieser Kreditkarte verfüge !!! Angenommen ich habe 250,000 Euro auf dem Konto und über meine Kreditkarte überall in der Welt Zugriff darauf

MUSS ICH JETZT DESWEGEN MEINE KREDITKARTE BEIM ZOLL ZUR AUSFUHR ANMELDEN ????

Im Prinzip ist ja eine Kreditkarte dasselbe wie ein "gleichgestelltes Zahlungsmittel" !!

Der deutsche Zoll macht sich nur noch lächerlich.
 
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MadMac

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Die hab ich doch in Garten vergraben. Schon vergessen? ;-)
 
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crazygreg44

Gast
. . ich werde mir mal ein Spässchen erlauben

bei der nächsten Ausreise gehe ich am Airport zum deutschen Zoll und melde meine Kreditkarte zur Ausfuhr an.

Wenn sie mich dann fragen was das soll, sage ich, es steht doch so auf Eurer Website. Ich muss alle "gleichgestellten Zahlungsmittel" die den Wert von 10,000.- Euro übersteigen, anmelden.

Dann sag' ich laut und deutlich, wissen Sie, auf meiner Kreditkarte sind 10.000.- Euro und fünzig Cents, und jetzt machen sie sich gefälligst an Ihre Arbeit und stellen mir eine Anmeldebescheinigung aus, sonst verpasse ich noch meinen Flug
 
C

crazygreg44

Gast
es heisst so schön auf der Zoll-Seite:

Gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Ausreise aus der EU bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

das bedeutet doch, die Frau mit den Sparbüchern hat nichts unrechtes getan.

Sie waren laut diesem Text NICHT anmeldepflichtig!

(Auch nicht bei der Wiedereinreise?? DAS ist hier die Frage gewesen)

Sie wäre nur BEI BEFRAGEN bzw BEI EINER Kontrolle, mündlich anzeigepflichtig


das dürfen wir nun interpretieren wie wir wollen, es ist eindeutig: Mein 182,000.- Euro Sparbuch und meine Bitcoins und meine Kreditkarte mit 2 Millionen Euro drauf sind NICHT anmeldepflichtig, aber bei Befragung muss ich offen legen daß ich sie bei mir habe

und dann ist alles paletti, ich DARF sie besitzen, zollfrei und mit Kußhand

Alles klar? Euer Franz Kafka
 
Socrates010160

Socrates010160

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Ich hab den Artikel gestern von meinem Engel zu lesen erhalten...

dachte erst, sie wollte mich veräppeln, als sie mir davon erzählte.

Da wir auf unseren beiden Konten in Thailand Geld für unseren Hausbau und unseren späteren Lebensunterhalt sammeln, reisen wir somit seit einigen Jahren mit erheblichem "Übergepäck" ein...

Wobei ich derzeit noch am recherchieren bin, ob ein "Saving Account" auch zu den gleichgestellten Zahlungsmitteln zählt. Irrtümlich könnte man meinen, ein Saving Account wäre ein Sparbuch. Ist aber mit unserem Girokonto gleich zu setzen.. ein Sparbuch ist dann wohl ein "fixed account".

Ich hab sowohl meinen Steuerberater als auch den deutschen Zoll angeschrieben, wie ich das künftig handhaben soll, dass ich keine Probleme bekomme...

schließlich stammt die Kohle aus bereits versteuertem Einkommen und die Zinsen in Thailand auf den Saving Accounts liegen innerhalb unserer Freigrenzen.
 
Socrates010160

Socrates010160

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das nenne ich einmal "MUTIG"!
wüsste nicht, was daran mutig ist... mein Engel ist sowohl Deutsche als auch thailändische Staatsangehörige. Sollte sich auch die thailändische Politik mal, wie in Deutschland, gegen Ausländer wenden, wird sie damit kein Problem haben.
 
clavigo R.I.P.

clavigo R.I.P.

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Sollte sich auch die thailändische Politik mal, wie in Deutschland, gegen Ausländer wenden,
Also als sehr ausländerfreundlich ist mir die thailändische Politik noch nie vorgekommen. Wobei es natürliche Differenzierungen gibt. Frang mal Burmesen oder Khmer....Aber das ist wahrscheinlich einem potentiellen Großinvestor wie Dir noch nicht aufgefallen.
 
Yogi

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Also als sehr ausländerfreundlich ist mir die thailändische Politik noch nie vorgekommen. Wobei es natürliche Differenzierungen gibt. Frang mal Burmesen oder Khmer....Aber das ist wahrscheinlich einem potentiellen Großinvestor wie Dir noch nicht aufgefallen.
Der Herr Großinvestor kommt, zusammen mit der Paketsammlerin noch nicht mal auf 1.602 Euro Zinseinkünfte.
Da haut wieder jemand schwer auf die Kacke.
 
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MadMac

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Ich hab sowohl meinen Steuerberater als auch den deutschen Zoll angeschrieben, wie ich das künftig handhaben soll, dass ich keine Probleme bekomme...
Da muss man sich jetzt wirklich langsam fragen, wer versucht hier wen zu verarschen. Gewollt oder nicht.
 
Yung

Yung

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aber trotzdem ein echt geiles Durcheinander!!!!

wenn man bedenkt daß ich mit einer MASTERCARD und einer VISACARD Grenzen überschreiten kann, ohne angeben zu müssen, über wieviel Barvermögen ich mit dieser Kreditkarte verfüge !!! Angenommen ich habe 250,000 Euro auf dem Konto und über meine Kreditkarte überall in der Welt Zugriff darauf

MUSS ICH JETZT DESWEGEN MEINE KREDITKARTE BEIM ZOLL ZUR AUSFUHR ANMELDEN ????

Im Prinzip ist ja eine Kreditkarte dasselbe wie ein "gleichgestelltes Zahlungsmittel" !!
(JAEIN Anm. Yung)

Der deutsche Zoll macht sich nur noch lächerlich.
Das hat was mit dem Geldwäschegesetz zu tun, das sie Mitte 2017 nach den Terroranschlägen nochmals verschärft haben ? Über Sinn und Unsinn läßt sich streiten geht in die Richtung Abschaffung des Bargeldes und uneingeschränkte Finanzkontrolle.

Über die Bank kann jederzeit nachvollzogen werden, woher dein Geld kommt. Wenn du ab 10.000 € auf dein Bankkonto bar einzahlst, ist die Bank verpflichtet ein amtliches Dokument zu verlangen und eine Kontrollmeldung an das Finanzamt zu erstellen.
Bei Ungereimtheiten kann ein Brief mit Fragen zur Herkunft mit geforderten Nachweisen in Haus flattern. Bei größeren Beträgen z.B. 250 T€ kann schon mal die Steuerfahndung oder die Polizei vor der Tür stehen.
Wenn du also z.B. 250T€ auf dem Konto hast, wissen die ziemlich genau woher du das Geld hast. (Lohn, Wohnungsverkauf Erbschaft usw. . Ausgeben über Kreditcarteinteressiert sie nicht mehr. Die Frage ist immer: Woher kommt die Kohle.

Das Thema gleichgestelle Zahlungsmittel: Alles was du problemlos und schnell (1:1) zu Kohle machen kannst sind vergleichbare Zahlungsmittel.
Bei Rohdiamanten oder deinem 10 kg Goldbarren gehts ganz schnell. Für die gibt es feste Tagespreise weltweit - auch in Bangkok.
Deine 25.000 € teure Rolex Armbanduhr oder die 20.000 € teure Halskette deiner Frau kannst du vielleicht für 3.000 € loswerden also mit erheblichen Einbusen. Der Pfandleiher geht zudem das Risiko ein, Diebesware zu kaufen und das drückt den Preis. Und er glaubt dir auch nicht wenn du ein Zerifikat vorlegst. Könnte sich ja auch um Versicherungsbetrug handeln und er ist die Ware los.

Vielleicht ist es jetzt ein bischen klarer.

Und die Beamten tun auch nur das was von ihnen verlangt wird.
Je genauer und eindeutiger du einen Sachverhalt beschreiben willst desto komplizierter ist es. Das habe ich selber erlebt und immer wieder beim lesen von Gesetzestexten feststellen müssen.
Je einfacher sie zu lesen waren, desto größer war auch der Interpretationsspielraum.
 
C

crazygreg44

Gast
Wenn du also z.B. 250T€ auf dem Konto hast, wissen die ziemlich genau woher du das Geld hast. (Lohn, Wohnungsverkauf Erbschaft usw. .
Die Frage beim Zoll: Woher kommt die Kohle.

Das Thema gleichgestelle Zahlungsmittel: Alles was du problemlos und schnell (1:1) zu Kohle machen kannst sind vergleichbare Zahlungsmittel.
.
Anmerkung: das mit den 250,000 Euro auf dem Kreditkartenkonto war nur als Beispiel gedacht

Aber genau DA setzt doch dieser Irrsinn an: Die 250,000 auf dem Konto sind aus einer Erbschaft. Ist dem Finanzamt bekannt. Alles okay.

Jetzt fliege ich nach Thailand und habe eine Kreditkarte dabei.

Eine Kreditkarte, über die ich außerhalb Deutschlands an die 250,000 Euro dran komme, ist ja laut Wortlaut dieser Vorgaben des Zolls ein "gleichgestelltes Zahlungsmittel".

Im Prinzip verlasse ich Deutschland mit 250,000 Euro an Barvermögen !!!!

Ich habe aber realiter nur 1500.- Euro Urlaubsgeld in der Brieftasche. Und mein thailändisches Sparbuch begleitet mich auch immer, da sind 800,000 THB drauf für die Jahresaufenthaltserlaubnis based on retirement.

Ich habe die 800,000 THB legal nach Thailand verbracht und das Finanzamt weiß das auch.


Jetzt musst Du mir nur noch verraten, warum ich brav dem Wortlaut dieses Schwachsinns folgend, sowohl meine Kreditkarte als auch mein thailändisches Sparbuch (zur Ausfuhr?) anmelden muss,

bzw wenn ich jetzt dem Wortlaut GENAUESTENS folge, ich es NICHT anmelden muss (steht ja so beschrieben, aber die arme Frau der sie das Sparbuch abgezockt haben, wusste das auch nicht zu definieren!!)

aber im Falle einer Kontrolle am Airport durch den Zoll wahrheitsgemäss angeben muss, daß ich "vergleichbare Zahlungsmittel" im Wert von 250,000 Euro und 800,000 Thai Baht mit mir führe

Was soll der Krampf?
 
C

crazygreg44

Gast
Vielleicht ist es jetzt ein bischen klarer.

Und die Beamten tun auch nur das was von ihnen verlangt wird.
Ja, das hat unter Adolf Eichmann auch wunderbar funktioniert, sie haben sich nur an Gesetze und Richtlinien gehalten, widerspruchslos
 
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Franky53

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Anmerkung: das mit den 250,000 Euro auf dem Kreditkartenkonto war nur als Beispiel gedacht.
wozu soll das gut sein,Kreditkarte?..ha du keinen Rahmen von 250000 auf deiner Karte?
 
Thema:

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