Lungkau" schrieb:
Liebe Insider, meine Gattin hat seit 1 Monat die deutsche Staatsbürgerschaft und nun soll/muss die Ausbürgerung der Thailändischen erfolgen. Hat einer von euch persönliche Erfahrungen dazu gemacht? Was kostet die Sache und was ist nun zu tun? Micha
Der nächste Schritt wäre:
Sobald Deine Frau die Einbürgerungsurkunde in der Hand hat sollte sie den Antrag auf Ausbürgerung im Konsulat / oder Botschaft stellen. Bitte nicht solange warten, denn das könnte Seiten der Deutschen ein schlechtes Licht auf die Willigkeit der Einbürgerung werfen. Sie sollte alles tun und zeigen das sie gerne Deutsche wird.
Du kannst auf der Website der Botschaft TH die nötigen Vordrucke runter laden und gewissenhaft ausfüllen. Alle Dokumente mehrfach kopieren und gleich unterschreiben.
Wenn alles ausgefüllt ist bitte unbedingt einen Termin vereinbaren, der gesondert von anderen Terminen vergeben wird. Da muss dann auch der Zeuge mit anreisen, und beide werden sehr eingehend befragt. Beim Ausbürgerungswilligen kommt mir das als Inquisitation vor. Gute Nerven und eisener Wille ist angesagt. Ein nein oder ja an verkehrter Stelle kann wanken lassen.
Wenn alles zur Zufriedenheit ausgefüllt ist, erhältst sie eine Quittung das die Unterlagen abgegeben wurden und der Antrag wird an das AA v. Th weitergeleitet. Nun ist Standfestigkeit angesagt. In der Regel kannst Du mit minimum 5 - 7 Jahre rechnen und dann ist sie ausgebürgert.
So, und jetzt kommt die gute Seite. Da diese Zeit eine unbillige Zeit darstellt und die Kosten sehr hoch werden, wird sie unter Hinnahme der Doppelstaatlichkeit fest eingebürgert. Bei den Kosten ist eine Bremse eingebaut, in der Regel das einfache eines Regelarbeitslohnes in DE, circa mit Vorbehalt 1200 Euro.
Es ist anzuraten jeden Cent exakt zu benennen und dann rechtzeitig mit der deutschen Einwanderungsbehörde eng zusammen zuarbeiten. Wenn´s gut läuft sagen die rechtzeitig Stopp.
Sehr wichtig: in dieser Zeit sollte sie immer und immer wieder nachfragen wie weit der Stand der Dinge ist und jedes Tel.-gespräch oder Post mit Nachweis abarbeiten.
Zu den Kosten : Es kommt nun darauf an wo Dein zuständiges Konsulat ist. Sollte eine Übernachtung dabei sein und der Zeuge auch schlafen will, na ja.
Weiter, die Kopierkosten - Postporto - Fotos in Unmengen - und so weiter. Leider wird auf dem Konsulat nicht im vorhinein auf die Kosten hingewiesen. Da heist es nur ganz lapidar:
Die Kosten der Ausbürgerung werden Sie beim Gespräch erfahren !! . Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da arbeiten Behörden mit verdeckten Karten, wie beim Pocker.
Wichtig: hat sie alle Papiere da, auch von den Eltern ? .
Antragsteller :
Geburtsurkunde - Kopie des Tabian Ban, die Seite wo sie drinn steht, Heiratsurkunde - ID-Card - Reisepass - Fotos 12 mal ( 6 mal ? ) Bei zweiter Heirat - Sterbeurkunde - Scheidungsurteil -
Auf den Foto´s auf die Rückseite die Adresse schreiben alle Dokumente Kopieren und mit Datum unterschreiben.
Ehemann :
Geburtsurkunde - Kopie Heiratsurkunde - Kopie Reisepass - Anmeldung Heimatort - 6 Foto´s
Eltern :
Geburtsurkunde - Auszug aus dem Tabian Ban - Foto´s es kann noch verlangt werden, Heiratsurkunde, wenn vorhanden - Sterbeurkunde - Auch davon Kopien. Unterschreiben.
Zeuge: ID-Card - Pass - Zeugenbenennung ( ist ein Vordruck ).
Da ist bestimmt noch was vergessen, bitte auf die WEBsite des Konsulat FRA schauen.
Dann, wenn´s Dir möglich ist las den Antrag mit einer Dolmetscherin machen. Die wissen wo´s hackt und sehr oft haben die das schon öfter gemacht. Bei uns ist es im März soweit. Nach 14 Jahren wird´s Zeit. Wollen sehen wie´s geht.
Gruss Max