www.thailaendisch.de

Aufenthaltstitel

Diskutiere Aufenthaltstitel im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Kommen gerade aus Toender/Dänemark zurück und haben für den 14.06. einen Hochzeitstermin. Mit dem Namen haben wir uns auch auf Grund Eurer Tipps...
G

Guest

Gast
Kommen gerade aus Toender/Dänemark zurück und haben für den 14.06.
einen Hochzeitstermin.
Mit dem Namen haben wir uns auch auf Grund Eurer Tipps geeinigt.
Vielen, vielen Dank nochmals dafür.
Leider kommt das nächste Problem.
Am Freitag, den 14.06. ist also die Hochzeit in Dänemark und Samstag+Sonntag
haben die Behörden zu.
Montag müsste meine Kleine zurück nach Thailand, ihr Visum ist dann
abgelaufen.
Ich würde sie nur ungerne so kurz nach der Heirat wieder ziehen lassen müssen, aber für die Vorlage der Heiratsurkunde (Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung, bzw. des Aufenthaltstitel) gibt es wohl keine Chance mehr,
oder gibt es vielleicht Möglichkeiten, die mir nicht bekannt sind???

Viele Grüsse Dirk und Tam,
die auf ein Wunder hoffen
 
O

onnut

Gast
wadee piepe,
versuch beim für euch zuständigen ausländeramt einen aufschub zu erreichen.
onnut
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

Senior Member
Dabei seit
12.02.2002
Beiträge
3.479
Reaktion erhalten
5
Ort
Nähe Hannover
Einen Aufschub beim Ausländeramt zu erwirken scheint problemlos möglich zu sein (jedenfalls bei uns). Jindi hat im vorigen Jahr einen Aufschub von einer Woche erhalten. Das ganze, weil sie an einer Geburtstagsfeier einer Freundin teilnehmen wollte - also wirklich kein wichtiger Grund. Und das tollste... die Aufenthaltsverlängerung war kostenlos.

Gruß

Mang-gon Jai
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
Dabei seit
28.05.2002
Beiträge
717
Reaktion erhalten
1
Ort
Glashütten im Taunus
Eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung sollte beim Vorliegen einer Bestätigung für einen Hochzeitstermin kein Problem darstellen. Hätte ich schon vorher mit der Ausländerbehörde abgeklärt. Ich würde, wenn noch nicht geschehen, nun Deine Verlobte beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann zur Ausländerbehörde fahren
und das abklären. Denn dorthin musste ja sowieso, spätestens nach der Hochzeit.

Meine Frau war seinerzeit auch mit Schengenvisum eingereist, bekamen von der Ausländerbehörde 6 Wochen Duldung mit Verlängerungsmöglichkeit, obwohl nur eine Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt mit unbestimmten Hochzeitstermin vorlag.

Bei Euch sollte es noch problemloser sein, weil der Termin ja steht.

Viel Glück, Gruß

Wittayu

Letzte Änderung: Wittayu am 29.05.02, 07:07
 
K

Kali

Gast
Mitunter ist es nicht gut, schlafende Hunde zu wecken. Wenn das AA vorher erfährt, daß Ihr mit Schengen-Visum heiraten wollt - wenn auch in Dänemark - ich weiß nicht :nixweiss:

Wenn sie vor vollendeten Tatsachen stehen, sieht das schon anders aus. Aber eine Garantie ist das in einzelnen Bundesländern wohl auch nicht....
 
Yala

Yala

Senior Member
Dabei seit
28.01.2002
Beiträge
2.764
Reaktion erhalten
49
Ort
Mittelhessen
Wir hatten auch damals das Problem der Aufenthaltsverlängerung, ging aber bei unserem örtlichen Ausländeramt ohne Probleme. Hatte nur ein Schreiben des Standesamtes in Dänemark vorgelegt, danach wurde eine Duldung von 1 Monat ausgesprochen, diese wurde dann nochmals um einen Monat verlängert.

Manchmal sind die Beamten auf der Ausländerbehörde gar nicht so schlecht.
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Kali
Ich kann nicht genau erkennen was sich ändert, wenn die Ausländerbehörde vorher über die Heiratspläne weiß. Ich sehe das eher so: Das Schengenvisum ist für den Hochtzeitstag gültig, daher kann die AB die Hochzeit auch nicht mehr verhindern. In meinen Augen müßte es eher positiv zu werten sein wenn man sich meldet, bevor das Visum ungültig wird. Wenn nun der Beamte seinen Entscheidungsspielraum gegen eine Verlängerung/Duldung ausschöpfen möchte, wird er es so oder so tun - egal ob die Heirat schon erfolgt ist oder nicht. Aber von dem Gespräch auf der AB hängt halt alles ab. Da entscheidet die Tagesform aller Beteiligten.
:-(
mfg jinjok
 
G

Guest

Gast
Ich kann Euch gar nicht sagen wie dankbar man als "Neuer" in der
Problematik über Eure vielen guten Hinweise ist.
Leider kann ich nicht sehr oft online sein, darum an dieser
Stelle: vielen Dank Euch allen, Ihr habt wahnsinnig viel geholfen.
Vielleicht brauche ich später noch mehr Hilfe.
Als nächstes werde ich Euch natürlich informieren, wie die Sache am
14.06. und danach ausgeht.
Werde die nächsten Tage noch mal rein schauen, vielleicht kann ich dann schon Neues berichten.
Vielen Dank nochmals.

Piepe und Tam


P.S.: Tut mir leid das mein Timing zwecks 18.06. so
daneben liegt, Ihr habt ja mitbekommen das die Zeit
am 17.06. abläuft und dann gibts in Toender nur Freitags
Termine.
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Piepe, Nun mach Dir mal wegen uns keine Sorgen. Wir helfen hier auch, wenn Du nicht jeden Tag online sein willst. Aber wir freuen uns, wenn wir jemanden mit unseren Tips helfen konnten. Vielleicht erinnerst Du Dich ja später mal an das Forum oder kannst uns bei Gelegenheit weiterempfehlen.

Nun drücken wir Dir also die Daumen und warten gespannt auf Deinen Bericht. Vielleicht ist der/die deutsche Standesbeamte in Tønder nur Freitags dort. Es ist ja bloß ein kleines Nest. Sønderborg oder Aabenraa sind da schon größer und flexibeler. Sønderborg ist die Amtskommune (Bezirkshaupstadt) und dort kann man bestimmt täglich heiraten. Das ist dann schon ein Tip für den nächsten Nachahmer. ;-)

Alles Gute vom
Jinjok!
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
Dabei seit
28.05.2002
Beiträge
717
Reaktion erhalten
1
Ort
Glashütten im Taunus
@Kali

Die schlafenden Hunde wachen spätestens dann auf, wenn man mit der
Heiratsurkunde auf dem Ausländeramt auftaucht. Mitunter wird die
Reaktion dann anders ausfallen, als wenn man gleich dem Amt reinen
Wein einschüttet. So oder so, wenn der Beamte das will kann er auch nachträglich Ärger wegen vorgetäuschten Aufenthaltszweck machen.

Wie schon geschrieben, von der Tagesform aller Beteiligten abhängig.

Unsere Erfahrung hat gezeigt, gleich die Karten auf den Tisch, dann werden Sie geholfen, sogar vom Ausländeramt. Sind ja auch nur Menschen.

Gruß,
Wittayu


Letzte Änderung: Wittayu am 04.06.02, 09:36
 
G

Guest

Gast
Hallo allerseits,
Meldung zwischendurch.
Reinen Wein einschenken hat leider nichts gebracht.
War heute auf dem Ausländeramt und wollte für nach dem 16.06.
eine Verlängerung des Visa haben, da am 14. die Hochzeit ist,
Sa. und So. geschlossen und wie mir gesagt wurde, bereits am 16. (So) das Visa abgelaufen ist.
Es führte absolut kein Weg rein.
Entweder wir hätten eine Verlängerung nur für Berlin erhalten um
in Deutschland zu heiraten (alleine die Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, bzw. deren Befreiung dauert
laut Anwältin länger als drei Monate-von Ledigkeitsbescheinigung, Originale der Geburtsurkunde und des Familienbuchauszuges ganz zu schweigen) oder meine Freundin muß nach der Hochzeit nach Thailand fliegen und die Familienzusammenführung beantragen, was wohl auch wieder mehrere Monate dauern kann.
Nehme ich das Visa für Berlin habe ich keinen Nachweis der legalen Einreise nach Dänemark mehr, was dort Voraussetzung für die Heirat ist.
Die Änderung stünde im Reisepass.
Meine Anwältin rät mir nun mit der Heiratsurkunde am nicht mehr
legalen 17.06. auf dem Ausländeramt aufzutauchen und das Ganze
noch einmal zu probieren.
Anschließend, bei negativem Ergebnis wieder beim Anwalt vorbeischauen,
wobei sie noch nicht einmal weiss ob das die Rechtsschutz übernimmt,
und dann einen langen Rechtsstreit vom Zaun brechen.
Tja, bleibt wohl nichts anderes übrig, denn wer will schon zwei Tage nach der Hochzeit seine Frau für mehrere Monate verlieren?

Es grüssen Euch
die ziemlich frustierten Dirk und Tam
 
K

Kali

Gast
Ihr beide habt auf jeden Fall unser ganzes Mitgefühl. Wenn auch die Gesetze in bestimmten Fällen ihren Sinn machen - es wird halt viel Mißbrauch betrieben -, ist es manchmal nicht nachvollziehbar, daß sie in Einzelfällen nicht eine tolerantere Entscheidung treffen können.
Doch, wer weiß, wozu es gut ist. Schwierigkeiten sind nicht nur dazu da, um gelöst zu werden - können eine Beziehung auch ganz schön zusammenschweißen.

Auf jeden Fall viel Glück, vielleicht klappt's ja im Nachhinein.
Herzl Grüße, Suay und Kali
 
Mang-gon-Jai R.I.P.

Mang-gon-Jai R.I.P.

Senior Member
Dabei seit
12.02.2002
Beiträge
3.479
Reaktion erhalten
5
Ort
Nähe Hannover
Tut mir leid für Euch!
Vielleicht hat auch mein Posting vom 28.05. dazu beigetragen, Euch Hoffnungen zu machen, die jetzt enttäuscht wurden – tut mir wirklich sehr leid.

Ich wünsche Euch alles Gute und daß doch noch alles zu Eurer Zufriedenheit verläuft.


Gruß

Mang-gon Jai
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Piepe
Eure Chancen standen 50/50, man weiß nicht was bei dem Gespräch herauskommt, bevor man es geführt hat. Auch ich bin betroffen von der ersten Absage und fühle mit Euch. Ich mußte nach der Hochzeit meine Frau in BKK zurücklassen wo sie auf das Visum zur Familienzusammenführung gewartet hat. Für mich unendliche Wochen, für meine Frau aber auch die Wochen vor dem Abscheid von der Familie für ein Jahr. Eine nicht einfache Zeit. Einen endlosen Rechtsstreit sehe ich nicht auf Dich zukommen. Wenn die Ausländerbehörde eine Ausweisung erwirken würde, könnnte der RA Rechtmittel einlegen, da die eheliche Gemeinschaft schützenswert ist und Eure Heirat nicht illegal ist. Worauf es vor allem ankommt, ist die Ausländerbehörde zu überzeugen, daß ihr keine Scheinehe führen werdet.
Viel Glück Jinjok
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Piepe,
vielleicht hilft´s dir etwas, wenn ich dir sage, dass ich Noi am 18. März in Thailand geheiratet habe und am 11. April mein Urlaub dort zu Ende war. Da sie noch kein Heiratsvisum hatte, mußte sie auch da bleiben. Wir werden uns in knapp 2 Monaten erst wiedersehen.
Es ist eine sch... Situation, aber die Zeit geht vorbei.

Ich schreibe dir das im Sinne von "geteiltes Leid ist halbes Leid "
Viele Grüße
Michael
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
Dabei seit
28.05.2002
Beiträge
717
Reaktion erhalten
1
Ort
Glashütten im Taunus
Sorry, Piepe ...scheinen ja ganz schöne Sturköppe bei Euch auch der AB zu sein. Jetzt aber nicht den Mut verlieren, Augen zu und zieht Euer Ding in DK durch.
Seid Ihr erstmal verheiratet sieht die Sache ganz anders aus, obwohl da die AB auch im schlimmsten Fall Deine Frau zurückschicken könnte. Kam schon vor, will Dir aber keine Angst machen. Einen Rechtsanwalt einzuschalten war schon ein guter Schritt. Schliesslich steht Ehe (auch mit einer Ausländerin) und Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetztes (im krassen Gegensatz zu TH)und so wird die Ausländerbehörde wohl einlenken müssen.
Vielleicht wird man ihr erstmal nur ein Jahr Aufenthaltserlaubnis geben. Das kann Dich aber kalt lassen. Auch Besuchen zur Überprüfung einer Nicht-Scheinehe würde ich gelassen gegenüberstehen, sowas lässt sich nur sehr schwer nachweisen.
Aber es ist Schade, dass Eure AB aus welchen Gründen auch immer, hier Steine in den Weg legt.
Es ist aber richtig, dass eine Duldung/vorläufige Aufenthaltserlaubnis nur auf das ausstellende Bundesland beschränkt ist, aber man kann da auch Gestattungen bekommen, für ein paar Tage das Bundesland verlassen zu dürfen.

Viel Glück und zieht es durch, notfalls mit Rechtsbeistand.

Alles Gute,
Wittayu
 
P

Peter65

Gast
@piepe

haben letzten Freitag in Sonderborg geheiratet, und wir sind dann am Montag zu unserer AB gegangen wg. Aufenthaltstitel.
Wir haben keinen bekommen, aber da meine Frau sowieso heute heimfliegen wollte für ein paar Wochen ist das kein größeres Problem.
Die AB hat uns aber freundlicherweise eine Vorabzustimmung zur Familienzusammenführung ausgestellt und diese auch nach Bangkok zur Botschaft gefaxt. So dauert das Familienzusammenführungsvisum (was'n Wort) dann nur einige Tage in TH.
Auch die Anmeldung meiner Frau bei mir konnten wir gleich erledigen.
Ist also wirklich abhängig vom jeweiligen Beamten.
Aber durch diese Vorabzustimmung ist ja alles schon geregelt.
Solltest Du auch nachfragen deswegen!

Viele Grüße und viel Glück,
Peter

p.s. sogar meine Lohnsteuerkarte wurde vorab auf III geändert
(ist ja auch nicht zu verachten)
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
Ja Peter65,
Das mit der Lohnsteuerkarte ist wirklich nicht zu verachten. Als meine Frau in BKK auf das Visa zur Familienzusammenführung wartete, weigerte sich mein Einwohnermeldeamt. Erst wenn sie einen Aufenthaltstitel bekommen hätte, könne ich das ändern lassen. Begründung: "Wenn Ihre Frau kein Visum bekommt, lebt sie weiter im Ausland, damit gelten sie dann als Getrenntlebend und können nicht die LSt-Klasse 3 bekommen." Mit andern Worten: wir warten lieber erstmal ab, ob ihrer Ehefrau hier überhaupt einreisen darf. Sind schon manchmal Sachen die man sich auf den Ämtern anhören muß, wenn man eine Thai geheiratet hat. Aber geschafft haben wir es letztlich doch. ;-)
mfg jinjok
 
L

Liggi

Gast
Es liegt einzig und allein im Ermessen der Ausl. Beh. ob das Visum verlängert wird oder nicht. Wenn Deine Frau nach T. zurück muss, muss sie dort ein neues Visum zwecks Familienzusammenführung beantragen. Versuche vor Abreise Deiner Frau eine Vorabzustimmung von der Ausl. Beh. für dieses neue Visum zu bekommen. Dannnn bekommt sie das neue Visum innerhalb von ca. 4 Tagen.
 
Thema:

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel - Ähnliche Themen

  • Aufenthaltstitel -Scheckkarte- ohne Wohnsitz in Deutschland

    Aufenthaltstitel -Scheckkarte- ohne Wohnsitz in Deutschland: Unsere letzte Meldeanschrift in Deutschland - Stadt Mainz - will für den neuen Reisepass meiner Thailändischen Ehefrau keinen Aufenthaltstitel...
  • Aufenthaltskarte, Aufenthaltstitel Österreich

    Aufenthaltskarte, Aufenthaltstitel Österreich: Wenn ich mit meiner Frau zum Beispiel zurück nach Österreich gehe müßen wir ja das Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich alles...
  • Aufenthaltstitel für Thai/D Witwe

    Aufenthaltstitel für Thai/D Witwe: Frage an die Experten. Kann eine mit einem deutschen Ehemann verwitwete Thaifrau mit ihrem DEUTSCHEN KIND( Staatsangehörigkeit deutsch) nach dem...
  • Termin Ausländerbehörde in 1 Jahr / Aufenthaltstitel läuft ab

    Termin Ausländerbehörde in 1 Jahr / Aufenthaltstitel läuft ab: Hallo und einen schönen Samstagabend! Der befristete Aufenthaltstitel meiner Chefin läuft Ende November 2020 ab. Anfang August habe ich dann...
  • Unbefristeter Aufenthaltstitel läuft bald ab

    Unbefristeter Aufenthaltstitel läuft bald ab: Hallo, ich habe folgendes Problem, meine Frau ist seit ca. 5 Monaten in Thailand. Eigentlich sollten's nur 6 Wochen werden, aber durch Corona und...
  • Unbefristeter Aufenthaltstitel läuft bald ab - Ähnliche Themen

  • Aufenthaltstitel -Scheckkarte- ohne Wohnsitz in Deutschland

    Aufenthaltstitel -Scheckkarte- ohne Wohnsitz in Deutschland: Unsere letzte Meldeanschrift in Deutschland - Stadt Mainz - will für den neuen Reisepass meiner Thailändischen Ehefrau keinen Aufenthaltstitel...
  • Aufenthaltskarte, Aufenthaltstitel Österreich

    Aufenthaltskarte, Aufenthaltstitel Österreich: Wenn ich mit meiner Frau zum Beispiel zurück nach Österreich gehe müßen wir ja das Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich alles...
  • Aufenthaltstitel für Thai/D Witwe

    Aufenthaltstitel für Thai/D Witwe: Frage an die Experten. Kann eine mit einem deutschen Ehemann verwitwete Thaifrau mit ihrem DEUTSCHEN KIND( Staatsangehörigkeit deutsch) nach dem...
  • Termin Ausländerbehörde in 1 Jahr / Aufenthaltstitel läuft ab

    Termin Ausländerbehörde in 1 Jahr / Aufenthaltstitel läuft ab: Hallo und einen schönen Samstagabend! Der befristete Aufenthaltstitel meiner Chefin läuft Ende November 2020 ab. Anfang August habe ich dann...
  • Unbefristeter Aufenthaltstitel läuft bald ab

    Unbefristeter Aufenthaltstitel läuft bald ab: Hallo, ich habe folgendes Problem, meine Frau ist seit ca. 5 Monaten in Thailand. Eigentlich sollten's nur 6 Wochen werden, aber durch Corona und...
  • Oben