
Jinjok
Senior Member
Themenstarter
Wer kennt sich damit aus?
Entgegen den Touristen-Visa, die für alle Schengenstaaten galten, bekam meine Frau das Visum für Familienzusammenführung ausdrücklich nur für die BRD. Außerdem war es nur zur Einreise gültig, danach mußte sie sich umgehend bei der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde hat nun o.g. Aufenthaltstitel für ein Jahr erteilt. Leider ist darauf überhaupt nichts über den Gültigkeitsbereich vermerkt, außer daß selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeiten verboten sind.
Darf sich meine Frau jetzt also nur in der BRD aufhalten und müssen wir für jeden Sonntagsausflug nach BeNeLux ein Touristenvisum beantragen? Wessen Frau von Euch hat auch so einen ominösen Aufenthaltstitel im Paß und weiß wofür der alles taugt, außer hier in der BRD geduldet zu sein.
mfg jinjok
Entgegen den Touristen-Visa, die für alle Schengenstaaten galten, bekam meine Frau das Visum für Familienzusammenführung ausdrücklich nur für die BRD. Außerdem war es nur zur Einreise gültig, danach mußte sie sich umgehend bei der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde hat nun o.g. Aufenthaltstitel für ein Jahr erteilt. Leider ist darauf überhaupt nichts über den Gültigkeitsbereich vermerkt, außer daß selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeiten verboten sind.
Darf sich meine Frau jetzt also nur in der BRD aufhalten und müssen wir für jeden Sonntagsausflug nach BeNeLux ein Touristenvisum beantragen? Wessen Frau von Euch hat auch so einen ominösen Aufenthaltstitel im Paß und weiß wofür der alles taugt, außer hier in der BRD geduldet zu sein.
mfg jinjok