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Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis

Diskutiere Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Wer kennt sich damit aus? Entgegen den Touristen-Visa, die für alle Schengenstaaten galten, bekam meine Frau das Visum für...
Jinjok

Jinjok

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Wer kennt sich damit aus?

Entgegen den Touristen-Visa, die für alle Schengenstaaten galten, bekam meine Frau das Visum für Familienzusammenführung ausdrücklich nur für die BRD. Außerdem war es nur zur Einreise gültig, danach mußte sie sich umgehend bei der Ausländerbehörde melden. Die Ausländerbehörde hat nun o.g. Aufenthaltstitel für ein Jahr erteilt. Leider ist darauf überhaupt nichts über den Gültigkeitsbereich vermerkt, außer daß selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeiten verboten sind.

Darf sich meine Frau jetzt also nur in der BRD aufhalten und müssen wir für jeden Sonntagsausflug nach BeNeLux ein Touristenvisum beantragen? Wessen Frau von Euch hat auch so einen ominösen Aufenthaltstitel im Paß und weiß wofür der alles taugt, außer hier in der BRD geduldet zu sein.

mfg jinjok
 
A

Airport

Gast
Hallo Alter,
ist zwar schon lange her, aber bei Tenny war es genau so. Das erste Jahr nur BRD und keine selbststaendige Arbeit. Als Angestellte oder Arbeiterin darf sie taetig werden. Falls Du ins europaeische Ausland willst, erkundige dich vorher bei den jeweiligen Botschaften. Sonst geht es dir wie uns: Bodensee, Tagestour nach Bregenz. Dort wurde der Pass vom oesterreichischen Pasbeamten einbehalten und es wurde uns angeboten, fuer 800 Schilling eine Tagesvisum zu "kaufen", und das fuer 3 Stunden Aufenthalt. Wir haben natuerlich dankend verzichtet..

Also vorher informieren. In 2 Jahren sieht alles besser aus...

[move:f9a997ecdf]FAAG JAI BAI ISAAN  !!!!![/move:f9a997ecdf]
 
DisainaM

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das Visum für Familienzusammenführung für die BRD
ist ein nationales Visum, im Gegensatz zu den Schengenvisa.

Aufenthaltstitel für ein Jahr kommen vor;
entweder, wenn der Mann ohne Job ist,
oder wenn man in einem ´ausländerfreundlichen´ Bundesland lebt,
die für ihre Behörden eine ´sehr enge Auslegung´ der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben haben.

Gültigkeitsbereich, wer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbescheinigung hat, kann sich in den Schengenstaaten frei bewegen.

selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeiten verboten sind,
nein, korrekt heißt es;
selbständige Erwerbstätigkeiten oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet;
dies ist normal, und soll eine Scheinunselbständigkeit verhindern;
(Ehemann macht Gewerbeschein und stellt seine Frau an,
da sie aber wie eine Selbständige die Tätigkeit ausübt,
- keiner schreibt ihr ihren Stundenablauf + Arbeitszeit vor-
ist dies eine - vergleichbare unseelbst. Tätigkeit)

nach BeNeLux ein Touristenvisum beantragen ?
nein

Wer so einen ominösen Aufenthaltstitel im Paß und weiß wofür der alles taugt
Jeder bekommt diesen Stempel, also tschoy tschoy
 
Jinjok

Jinjok

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DisainaM,
Das ist ja mal eine gute Nachricht. Danke. Zur Erwerbstätigkeit gibts noch einen weiteren kleinen Zusatz, von wegen Erlaubnispfligen Tätigkeiten usw. Hab den Wortzlaut nicht hier. Wir waren auch schon auf dem Arbeitsamt um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dazu muß der reisepaß und die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Die Erlaubnis bekommen wir dann mit der Post zugeschickt.

Zum Aufenthaltstitel: Nach einem Jahr müssen wir uns mit den letzten 3 Gehaltsscheinen wieder melden.

mfg jinjok
 
Zange

Zange

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@Jinjok
Hat denn deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis bekommen? Meine Frau hat gleich nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre bekommen, ohne jede Nebenbestimmung.
Da scheinen die Regelungen aber sehr unterschiedlich zu sein.
Zange
 
heini

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@zange,jinjok,
sicher sind es nicht die bestimmungen, jeder beamte bei diversen ausländerämtern legt diese nur anders aus! (s c h e i ****!):(
selbstständige arbeiten sind erst mit ausstellung des unbegrenzten aufenthalsrechtes gestattet. unselbstständige jedoch sofort nach erhalt der arbeitsgenemigung vom arbeitsamt.
wir haben vor 6 1/2 Jahren mit touri-visum im DK geheiratet, nach anmeldung bei der gemeinde erteilte das ausländeramt (nach meckern):nono: eine 3-jährige aufenthaltsgenemigung, das arbeitsamt die arbeitserlaubnis (konnten wir sofort mitnehmen)
 
Zange

Zange

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@heini
Meine Frau hat keine Beschränkungen in der Aufenthaltserlaubnis stehen.
Müsste ich auch in diesem Fall eine Erlaubnis vom Arbeitsamt einholen??
Zange
 
K

Kali

Gast
Also, bei mir war so, wie es auch im Ausländergesetz steht. Geheiratet, bei der Ausländerbehörde Aufenthaltsgenehmigung beantragt, wurde zunächst für drei Jahre ausgestellt.
@ Zange
In der Aufenthaltsgenehmigung im Paß steht bei Suay: ... Arbeitsaufnahme nur nach gültiger Arbeitserlaubnis gestattet...
Und diese Arbeitserlaubnis muß eben beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden und wird auch in der Regel erteilt. --> Paß nicht vergessen
 
Jinjok

Jinjok

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@Zange, Heini und Kali
Es stimmt, die Arbeitserlaubnis kann immer beim Arbeitsamt beantragt werden, sobald man einen Aufenthaltstitel hat. Die Entscheidung liegt nur beim Arbeitsamt und nicht bei der Ausländerbehörde, daher der zusätzliche Behördengang. Anders als auf der Ausländerbehörde dauerte das ganze im AA nur 5 Minuten. Wenn ich die Heiratsurkunde dabeigehabt hätte, wäre die Arbeitserlaubnis eventell auch sofort erteilt worden. Aber so vereinbarten wir, daß ich die Urkunde faxe und wir die Erlaubnis mit der Post bekommen.

Viel wichter als die Möglichkeit zu Arbeiten wird sein, die Fördermaßnahmen für Migranten auszuloten, da ja keinerlei Vorbildungen irgendwelcher Thai-Unis oder Hochschulen hier anerkannt werden. Oftmals sind die Ausbildungen mit Sprachkursen auf verschiedenen Levels verknüpft. Bleibt nur abzuwarten was im Bereich des AA Dortmund für Kurse im Januar losgehen.
mfg jinjok
 
Zange

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@Jinjok, Kalli
Jetzt frage ich mich aber doch, warum Kallis Frau den Zusatz im Pass hat und meine Frau nicht.
Ich gehe davon aus, das jeder Ausländer also vom Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis braucht, um zu arbeiten. Stimmt doch so, oder?
Dann werde ich mich mal nächste Woche auf den Weg zum Arbeitsamt machen, damit wir dieses Papierchen bekommen. Zwar wird meine Frau vorläufig nicht arbeiten, aber wenn es dann doch gebraucht wird haben wir es schon mal.
Zange
 
heini

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hallo zange,
der zusatz wie ihn kali beschreibt ist an sich üblich, wenn er bei deiner nicht drin steht,:???: zeigt wieder mal, das jedes ausländeramt anders verfährt! unbegreiflich im gleichen bundesland! :???:
 
heini

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ach zange, ich vergaß, arbeitsgenemigung ist in jeden fall für eine thai erforderlich!
 
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Thaistar

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@zange , oh  und ja ja : ja du muß auch in diesem Fall eine Erlaubnis vom Arbeitsamt einholen??  und mein frau hat ein arbeitsgenehmigung(bis unbefristet )von AA. das ist kein problem.
 
T

Thaistar

Gast
@zange , mein frau bekommen ein aufenthaltserlaubins bis 3 jahre und auch ein arbeitsgenehmigung mit unbefristet. das ist alles kein problem..... lol
 
T

Thaistar

Gast
@zange , du muß bei arbeitsamt gehen und brauchen ein arbeitsgenehmigung für dein frau und arbeiten dauert 5 min oder 1 tag.
dein frau muss arbeitsgenehming brauchen weil dein frau zu arbeiten (putzfrau ) gehen. wenn passiert bekommst du groß problem.
 
Jinjok

Jinjok

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@zange
Heute war die Arbeitserlaubnis in der Post. Ist also scheinbar wirklich kein Problem. Man braucht dazu nur einen Aufenthaltstitel und eine Heiratsurkunde. Erteilt wurde bis: unbefristet.
mfg jinjok
 
Zange

Zange

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@Jinjok
Habe mich inzwischen mal kundig gemacht. Da meine Frau mit einem Deutschen verheiratet ist und ein Aufenthaltsgenehmigung hat, hat sie eine Anrecht auf eine Arbeitsgenehmigung, die ihr nicht verwehrt werden darf. Also ,wie ich auch hier höre, eine reine Formalität.
Gruß
Zange
 
Jinjok

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@Zange
Genau so ist es. Reine Formalität. Stimmt.
mfg jinjok
 
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Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis

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