
Otto-Nongkhai
Senior Member
Themenstarter
Habt ihr das gewusst? Ich wenigstens nicht!
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für eine Thai entsteht bereits dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsbürger zwei Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet bestanden hat.
Ganz unabhängig davon, hatten Thailänder/innen ein unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn es ihr/ihm gelingt nachzuweisen, dass es in der Ehe zu Misshandlungen gekommen ist, die ein Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar machten.
Gerade das letzte sollten rubuste Ehemänner beachten ,
die ihre Thai-Ehefrau gezüchtigt haben ,weil diese einen Seitensprung gemacht hat.
Gruss
Otto
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für eine Thai entsteht bereits dann, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsbürger zwei Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet bestanden hat.
Ganz unabhängig davon, hatten Thailänder/innen ein unabhängiges Aufenthaltsrecht, wenn es ihr/ihm gelingt nachzuweisen, dass es in der Ehe zu Misshandlungen gekommen ist, die ein Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar machten.
Gerade das letzte sollten rubuste Ehemänner beachten ,
die ihre Thai-Ehefrau gezüchtigt haben ,weil diese einen Seitensprung gemacht hat.
Gruss
Otto