Aufenthaltskarte

Diskutiere Aufenthaltskarte im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; bin eben ueber die aufenthaltskarte gestolpert. seite 141 (dank dem link von loso) http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf ist das...
ChangNoi

ChangNoi

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bin eben ueber die aufenthaltskarte gestolpert. seite 141 (dank dem link von loso)
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1970.pdf

ist das neu? hat jemand das schon mal gesehen?
(ich denke da sind wir auch nicht auf dem neusten stand, wenn ich das papier sehe. ich habe vor 3 wochen in holland id karten fuer auslaender (wie ec-karte) gesehen. die geben diese karten schon jahre aus. im reisepass ist dort kein vermerk mehr. selbst gesehen bei einer thai.)
was handlicheres als den reisepass wuerde ich mir ja fuer meine frau wuenschen.
changnoi
 
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Doc-Bryce

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die veröffentlichung ist vom 27. August 2007. wer sollte aussser die jenigen die die 146 seiten schon gelesen haben, schon wissen.
 
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JT29

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Klar habe ich die schon gesehen: Früher hatten das die Unionsbürber bekommen, wenn sie hier leben wollten -> also der Elsässer macht rüber; braucht man nicht mehr.

Die Schweizer bekommen das weiterhin, aber auch Familienangehörige aus Drittstaaten mit einer Extra-Karte -> also ich ziehe ins Elsass mit meiner Frau. Dann bekommt sie so eine Karte in F.

Die Karte ersetzt sozusagen ein Visum, das nach 3 Monaten Aufenthalt fällig werden würde - läuft alles unter dem Begriff Freizügigkeit in der EU.

Juergen


Nachtrag: Da steht mehr:

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33152.htm
 
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JT29

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@Kleiner Elefant:

Mit deinen Passagen wilderst du im Freizügigkeitsgesetz EU herum. ;-D

§1: Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

Juergen
 
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Doc-Bryce

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wollte die 146 seiten jetzt doch mal ausdrucken und zu einer ruhigen stunde mal lesen. denkste, kann man nicht ausdrucken. vermute das es ganz bewusst gemacht wurde.
 
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JT29

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Klar, das Dokument stammt ja auch vom Bundesanzeiger-Verlag und wenn du es schwarz auf weiss haben willst, musst Du dafür bezahlen (als Abonnent).

Nachtrag: Es lohnt sich eigentlich nicht das auszudrucken, da es ja nur die vielen Änderungen in den einzelnen Gesetzen/Verordnungen beschreibt - interessanter ist dann eher die "korrigierte" Fassung derselben zu lesen.
 
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