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Aufenthaltsgenehmigung (nur 3 Monate ?)

Diskutiere Aufenthaltsgenehmigung (nur 3 Monate ?) im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, wir haben letzte Woche hier beim örtlichen Standesamt geheiratet und waren heute beim zuständigen Ausländeramt um die...
M

Manfred

Gast
Hallo,

wir haben letzte Woche hier beim örtlichen Standesamt geheiratet und waren heute beim zuständigen Ausländeramt um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (eingereist war sie mit einem Visum zur Eheschliessung, gültig bis 19.12.03).

Die Sachbearbeiterin beim Ausländeramt bat als erstes um den Pass und meinte :
"Oh, bei Thailand gibt es neue Vorschriften, wir müssen erst Nachfragen starten und dürfen daher nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate und den Rest des Antragsmonates erteilen"

Sprach es und erteilte die Aufenhaltsgenehmigung bis 31.03.2004.
Sobald die Nachfragen abgeschlossen sind werden wir schriftlich benachrichtigt und können wieder vorsprechen, um die Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen.

Drei Fragen dazu:
a) Ist das gaengige Praxis ? - Ich dachte eigentlich, es gibt gleich eine dreijährige oder zumindest einjährige Befristung.
b) Welche Nachfragen könnten das sein ? - Hab´ ich die Sachbearbeiterin natürlich gleich selbst gefragt: könne sie mir nicht sagen, es sei intern.
c) Der Pass meiner Frau ist nur noch 20 Monate gültig. Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit die Aufenthaltserlaubnis auch auf maximale diese Zeit befristet sein wird, nicht 3 Jahre ?
In dem Fall hätten wir ja jetzt Zeit, den Pass erstmal über die thailändisch Botschaft um weitere 5 Jahre verlängern zu lassen.


Viele Gruesse
Manfred
 
B

Bökelberger

Gast
@Manfred
Gängige Praxis ?
Hm, nein denke ich mal nicht. Wir haben auch erst kürzlich geheiratet und mussten den Antrag bei der örtlichen Meldebehörde stellen. Aufgrund zusätzlich telefonischer Nachfrage bei der Ausländerbehörde ist mir von alle dem aber nichts bekannt.
Scheint wohl auch wieder überall unterschiedlich gehändelt zu werden. Und schleierhaft ist mir auch, was das denn für "Nachfragen" sein sollen ? :nixweiss:
 
E.Phinarak

E.Phinarak

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Maha Sarakham / NDS
Hallo Manfred,

a) erst 1 Jahr, dann 2 1/2 Jahre, da der Pass nur so lang gültig war,
dann unbefristet.

b) :nixweiss:

c) siehe a)

Gruß Eddy
 
C

Chak

Gast
Eigentlich dürfte die Gültigkeitsdauer des Passes nicht die der Aufenthaltsgenehmigung beeinflussen, da die AE in einen neuen Pass übertragen wird.

Aber wenn ich das höre, drei Monate, da scheint der Wind ja immer mehr den (Thai-) binationalen Ehen ins Gesicht zu wehen.
 
C

CNX

Gast
Hallo,

kenne bisher keine Regelung, die dies rechtfertigt.
Allerdings wird in der letzten Zeit verstärkt Verdachtsmomenten auf Scheinehe nachgegangen. Kann mir das aber hierbei nicht vorstellen.

Da mich das auch sehr interessiert, werde ich mal versuchen etwas mehr in Erfahrung zu bringen.


@chak
"Eigentlich dürfte die Gültigkeitsdauer des Passes nicht die der Aufenthaltsgenehmigung beeinflussen, da die AE in einen neuen Pass übertragen wird."

Nach meiner Info wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht über die Laufzeit des Passes hinaus erteilt.

Gruss
C N X
 
C

Chak

Gast
CNX" schrieb:
Nach meiner Info wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht über die Laufzeit des Passes hinaus erteilt.
Kann ich nicht bestätigen. Meine Frau hat immer drei Jahre bekommen (Aufenthaltserlaubnis), und irgendwann wurde der Pass verlängert. Das müsste dann auch mit einem neuen so laufen, und ich habe in Hamburg noch nichts anderes gehört.
Vielleicht sind die bei euch auf der ALB ja zu faul, um dann die noch gültige Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass zu übertragen. :D Dass so etwas geht weiß ich sicher.
 
C

CNX

Gast
Hallo Chak,

zeigt mal wieder, dass die ALB machen was sie wollen. Einheitliche Regeln gibt´s wohl nicht.

Gruss
C N X
 
T

Tommy

Gast
Ja, das ist zumindest in Berlin gängige Praxis.

Ihr werdet sicherlich getrennt geladen und befragt. Dort soll durch einfache Fragen festgestellt werden, ob ihr wirklich zusammen und gemeinsam(!) lebt.

Wenn die Befragung erfolgreich war, dann gibt es in Berlin ein weiteres Jahr ein AE. Wenn es in dieser Zeit zu keinen "Auffälligkeiten" gekommen ist, gibt es dann zwei weitere Jahre.

Die Ausländerbehörde, das Kammergericht (Oberlandesgericht) und die Standesämter sind daran gehalten, beim geringsten Anzeichen einer möglichen Scheinehe, alle nur erdenklichen "Steine in den Weg" zu legen. Bin selbst unschuldig Opfer dieses Vorgehens geworden und musste dann einen Anwalt einschalten, der das aber sehr schnell klären konnte.

Die genauen Kriterien kenn ich auch nicht, aber was ich so gehört habe, hängt alles von dem Eindruck ab, den der Sachbearbeiter von euch hat.

Gruß Tommy2
 
C

Chak

Gast
Getrennte Befragung? Nur ein Jahr AE? Das sind ja wirklich strenge Sitten. Ich hatte auch was von einem Jahr gehört und daher nur diese beantragt, woraufhin der Beamte meinte "ich streich das mal durch und schreibe da drei Jahre hin". Die Befragung wegen Scheinehe bestand aus einem Fragebogen, der auszufüllen war, was ich natürlich durchführte, und von meiner Frau zu unterschreiben. Sehr wirksam finde ich. :rofl:
 
U

Uwe

Gast
@Manfred

Wenn Deine Frau, wie Du schreibst, mit einem Visum zur Familienzusammenfuehrung eingereist ist, wurden die erforderlichen Pruefungen bereits vorgenommen. Dann ist die Aussage eine faule Ausrede. Dafuer spricht auch ihre Aussage, sie koenne sich ueber die neuen Vorschriften nicht aeussern, da diese intern seien.

Ich wuerde einmal empfehlen, in den Amtsblaettern Eures Bundeslandes nachzublaettern, ob da neue Verwaltungsvorschriften erlassen worden sind. Solche Vorschriften muessen veroeffentlicht werden, da sich jeder auf die Rechtslage einstellen koennen muss. Das diesbezuegliche Verhalten der Tante ist also rechtswidrig.

Und dann gibt es noch das Auslaenderrecht, Bundesrecht. Und Bundesrecht bricht, so lernt der Jurist im ersten Semester, Landesrecht. Und § 23 II. AuslG sagt unmissverstaendlich und deutlich, dass auslaendischen Ehegatten Deutscher "in der Regel" eine dreijaehrige Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. "In der Regel", wohl bemerkt. Also ist die kuerzere Aufenthaltserlaubnis eine Ausnahme von der Regel und damit zu begruenden. Will heissen, wenn Ihr in drei Monaten wieder hingeht und die Aufenthaltsgerlaubnis faellt kuerzer aus als vom Gesetz vorgeschrieben, dann lass Dir das schriftlich begruenden. Damit befindet Ihr Euch dann im sog. Verwaltungsvorverfahren, an dessen Ende eine Klage vor dem Verwaltungsgericht (VerwG) stehen koennte, das ueber die Dauer zu befinden haette. Da muessten die alle Karten auf den Tisch legen. Meine Erfahrung mit Auslaenderbehoerden ist die, es erst zu provozieren, dann vor Gericht zu kneifen.

Das fuer das kommende Verfahren. Diese drei Monate anzufechten, waere unsinniger Aufwand.
 
M

Manfred

Gast
Hallo zusammen,

vielen Dank fuer die Infos und Anmerkungen von Euch.

Inzwischen hat sich die Sache wegen einem fuer meine Frau und fuer mich sehr traurigen Anlass geklaert.

Zunaechst - @ Uwe - sie ist nicht mit einem Visum zur Familienzusammenfuehrung eingereist, sondern mit einem nationalen Visum zur Eheschliessung und wir haben am 27. Nov. hier in Deutschland (Kreis Offenbach, Hessen) geheiratet.

Heute Nacht rief ihre Schwester aus Rayong an, die Mutter meiner Frau ist gestorben.
Nun, meine Frau wollte natuerlich so schnell wie moeglich nach Thailand (werde mir erlauben da nochmal einen Threat aufzumachen).
Sie ist nun heute um 14:10 mit Thai-Air ab Frankfurt geflogen.

Natuerlich haben wir uns nochmal den Pass angeschaut und dabei wieder daran gedacht, dass dies ja nur eine vorläufige, wenn auch immerhin bis 31.03.04 befristete Aufenthaltsgenehmigung ist.
Das Visum meiner Frau, mit dem sie zuletzt eingereist war, ist nur noch bis 19.Dez. gueltig.

Also:
Bevor die Buchung fest gemacht wurde doch lieber mal schnell beim Auslaenderamt angerufen und gefragt, ob sie denn mit dieser vorlaeufigen Aufenthaltsgenehmigung auch wieder einreisen darf.

Antwort war "nein", mit der Frage dazu, warum denn ueberhaupt nur vorlaeufig und warum von der (anderen) Sachbearbeiterin die letzte Woche nicht gleich eine richtige Aufenthaltsgenehmigung erteilt worden sei ? - meine Antwort war der Hinweis auf die angebl. neuen Bestimmungen.

"Nein" - sagte die nette Dame am Telefon, die neuen Bestimmungen gelten nicht fuer Thailand sondern fuer Tunesien, da habe sich ihre Kollegin letzte Woche wohl geirrt.

Da nach einer Rundfrage im Kollegenkreis niemand beim Auslaenderamt verbindlich sagen konnte, ob denn die momentan erteilte vorlaeufige Aufenthaltsgenehmigung genau wie eine richtige Aufenthaltsgenehmigung genuegt um wieder einreisen zu duerfen, wurden wir gebeten doch gleich mal vorbei zu kommen, man werde dann sehen, wie man uns in dieser Situation behilflich sein kann.

Also das Ticket gebucht, Hinterlegung am Flughafen, Koffer ins Auto und auf den Weg zum Flughafen nochmal beim Auslaenderamt angehalten.

Man hatte dort immer noch keine Antwort auf meine Frage, da jedoch die kompletten Unterlagen ohnehin schon seit letzter Woche dort vorlagen hat man dann eine "ordentliche" Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Nennt sich "Aufenthaltstitel". Damit gaebe es garantiert keine Probleme bei der Rueckreise BKK-FRA.

Ach so:
Befristet wurde dieser Aufenthaltstitel bis Mai.2005, da der Reisepass meiner Frau nur noch bis August.2005 gueltig ist.
Das ist jetzt wieder eine von diesen Bestimmungen, die fuer dieses Auslaenderamt gelten, naemlich dass der Aufentshaltstitel befristet ist bis maximal Gueltigkeitsdatum des Reisepasses minus 3 Monate.


Viele Gruesse
Manfred
 
C

Chak

Gast
Es einmal mein aufrichtiges Beileid.

Das scheint ja wirklich ein etwas anderes Ausländeramt bei euch zu sein. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die denn die Gültigkeit auf die des Reisepasses minus drei Monate stützen? Wie weiter oben schon jemand sagte, im Gesetz steht "in der Regel drei Jahre", und um davon eine Ausnahme zu finden reicht die Gültigkeit des Reispasses wohl kaum aus. :zorn:

Übrigens: Auch wenn deine Frau eine längere Aufenthaltsgenehmigung hat, darf sie höchstens sechs Monate außer Landes sein, sonst verfällt die Aufenthaltsgenehmigung. aber ich gehe mal davon aus, dass sie ohnehin bald wieder zurück ist.
 
M

Manfred

Gast
Hallo Chak,

vielen Dank zunaechst mal.

Tja, um die rechtlichen Grundlagen haben wir uns natuerlich in der Situation keine Gedanken gemacht.
Wichtiger war uns, dass schnell und unbuerokratisch geholfen wird und meine Frau in ca. 3 Wochen wieder ohne Probleme einreisen kann.
Das wird jetzt dank der schnellen Bearbeitung (nach vorherigem Fehler) durch das Auslaenderamt der Fall sein, gehe ich zumindest fest davon aus.

Wenn wir im Mai gemeinsam in Thailand sind wird die Namensaendeung auch dort amtlich gemacht und nach Erhalt der neuen ID-Card auch gleich ein neuer Pass beantragt. In diesen kommt dann direkt eine 3-jaehrige Aufenthaltsgenehmigung.
Bearbeitungsdauer dann laut heutiger Aussage "meines" Auslaenderamtes ca. 15 Minuten. Da bin ich allerdings mal gespannt.

Viele Gruesse
Manfred
 
P

PETSCH

Gast
Auskunft unseres AE hier zur Gültigkeit/Titel:
Der Aufenthalts-Titel (und nur so heisst er)
ist immer an die Gültigkeit des Reisepasses
gekoppelt.


Beispiel:
Pass meiner Frau ausgestellt 8/1998
gültig zunächst bis 8/2003

Wir haben 5/2000 geheiratet:
Aufenthaltserlaubnis/Titel im Pass bis 5/2003

In 5/2003 dann Titel bis 8/2003 s.o. ;-) erhalten.

Pass 8/2003 verlängert bis 8/2008 : dann läuft er ab ;-)
und Titel erhalten: Aufenthaltstitel bis : UNBEFRISTET
 
B

Bökelberger

Gast
@Manfread
Aktuell hatten wir kürzlich eine Aufenthalterlaubnis für meine Frau beantragt. (am 31. Oktober geheiratet)
Antrag mußte ich bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt und nicht bei der ALB stellen. Diese schickt die Unterlagen allerdings dann gleich zur ALB. Der Reisepass musste natürlich miteingereicht werden. Von unserer Meldebehörde bekamen wir dann gleich ein ersatzweises Ausweisdokument.
Gestern nun erhielt ich die Nachricht, dass der Reisepass meiner Frau bei meiner Meldebehörde abzuholen sei. Aufenthaltgenehmigung für ein Jahr, keine Gebühren.
Warum ein Jahr weiss ich auch nicht, manche schreiben ja von drei Jahren. Ist wohl überall unterschiedlich !
 
P

PETSCH

Gast
Stimmt @domtravel
immer wieder bei dieser Thematik kommt mir
der "Verdacht", daß es in Ballungsräumen
und Großstädten andere Verfahren/Entscheide
gibt: sprich "kürzerer" Titel :nixweiss:
"Aufm Plattn Land" geht man da wohl lockerer ran :cool:
 
C

Chak

Gast
Ich habe eher den umgekehrten Eindruck. Jedenfalls würde ich Hamburg als Ballungsraum/Großstadt bezeichnen, und hier gab es von Anfang an drei Jahre ohne irgendwelche Begrenzungen auf Passgültigkeit o.ä.
 
P

PETSCH

Gast
tja @chak
so sind die Ansichten,Sichtweiten
Forenalltag

Mein Eindruck und Berichte von Freunden in D:
aufm plattn Land = easy
Großstadt = :fertig:
 
C

Chak

Gast
Stimmt, einfach ist es hier nicht eine Aufenthaltserlaubnis zu bkommen. Aber wenn man eine AE bekommt, dann wenigstens gleich für drei Jahre.
 
Loso

Loso

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Die Mädel und Jungs auf den Ausländerämtern haben manchmal ganz schön Haare auf den Zähnen. Die können mitunter ganz gut abschätzen, was aus ihren Kunden wird, bin ich mir sicher. Daraus resultiert dann schon mal eine Ungleichbehandlung.
 
Thema:

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