M
Manfred
Gast
Hallo,
wir haben letzte Woche hier beim örtlichen Standesamt geheiratet und waren heute beim zuständigen Ausländeramt um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (eingereist war sie mit einem Visum zur Eheschliessung, gültig bis 19.12.03).
Die Sachbearbeiterin beim Ausländeramt bat als erstes um den Pass und meinte :
"Oh, bei Thailand gibt es neue Vorschriften, wir müssen erst Nachfragen starten und dürfen daher nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate und den Rest des Antragsmonates erteilen"
Sprach es und erteilte die Aufenhaltsgenehmigung bis 31.03.2004.
Sobald die Nachfragen abgeschlossen sind werden wir schriftlich benachrichtigt und können wieder vorsprechen, um die Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen.
Drei Fragen dazu:
a) Ist das gaengige Praxis ? - Ich dachte eigentlich, es gibt gleich eine dreijährige oder zumindest einjährige Befristung.
b) Welche Nachfragen könnten das sein ? - Hab´ ich die Sachbearbeiterin natürlich gleich selbst gefragt: könne sie mir nicht sagen, es sei intern.
c) Der Pass meiner Frau ist nur noch 20 Monate gültig. Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit die Aufenthaltserlaubnis auch auf maximale diese Zeit befristet sein wird, nicht 3 Jahre ?
In dem Fall hätten wir ja jetzt Zeit, den Pass erstmal über die thailändisch Botschaft um weitere 5 Jahre verlängern zu lassen.
Viele Gruesse
Manfred
wir haben letzte Woche hier beim örtlichen Standesamt geheiratet und waren heute beim zuständigen Ausländeramt um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (eingereist war sie mit einem Visum zur Eheschliessung, gültig bis 19.12.03).
Die Sachbearbeiterin beim Ausländeramt bat als erstes um den Pass und meinte :
"Oh, bei Thailand gibt es neue Vorschriften, wir müssen erst Nachfragen starten und dürfen daher nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Monate und den Rest des Antragsmonates erteilen"
Sprach es und erteilte die Aufenhaltsgenehmigung bis 31.03.2004.
Sobald die Nachfragen abgeschlossen sind werden wir schriftlich benachrichtigt und können wieder vorsprechen, um die Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen.
Drei Fragen dazu:
a) Ist das gaengige Praxis ? - Ich dachte eigentlich, es gibt gleich eine dreijährige oder zumindest einjährige Befristung.
b) Welche Nachfragen könnten das sein ? - Hab´ ich die Sachbearbeiterin natürlich gleich selbst gefragt: könne sie mir nicht sagen, es sei intern.
c) Der Pass meiner Frau ist nur noch 20 Monate gültig. Gehe ich richtig in der Annahme, dass damit die Aufenthaltserlaubnis auch auf maximale diese Zeit befristet sein wird, nicht 3 Jahre ?
In dem Fall hätten wir ja jetzt Zeit, den Pass erstmal über die thailändisch Botschaft um weitere 5 Jahre verlängern zu lassen.
Viele Gruesse
Manfred