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Ralph-HF
Gast
Hallo Leute,
hab da mal `ne Frage, zwar auch schon woanders angefragt, aber noch keine Antwort erhalten, daher jetzt auch hier!
Hier erst einmal die Fakten:
Meine Tante (Thai) hat eine Tochter (seit August 17 Jahre alt) die erst mit 15 Jahren hier nach Deutschland gekommen ist (Dezember 2001). Zurzeit macht sie ihren Hauptschulabschluss, dauert allerdings noch 1,5 Jahre bis sie damit fertig ist. Beide haben eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis März 2004. In der Ehe (seit 2,5 Jahren verheiratet) meiner Tante kriselt es, soll aber jetzt nicht das Thema hier sein, glaube aber da das AA davon erfahren hat wird sie sicher im März keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Da das Visum der Tochter von dem der Mutter abhängig ist, wird also auch die Tochter keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sondern nur befristet.
Nun meine Frage, was ist mit der Aufenthaltsgenehmigung wenn die Tochter im August 2004 18 Jahre alt wird, nach Deutschem Recht also volljährig ist. Ist das Visum immer noch an dem der Mutter gekoppelt, oder bekommte sie eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung (befristet o. unbefristet)? Sie ist, wenn sie 18 Jahre alt wird, erst 2 Jahre und 8 Monate hier in Deutschland.
Was könnte auf sie zukommen, hat jemand vergleichbare Erfahrungen oder weiß was das Ausländerrecht in einem solchen Fall vorsieht?
Für Infos besten Dank im Voraus
Ralph-HF
hab da mal `ne Frage, zwar auch schon woanders angefragt, aber noch keine Antwort erhalten, daher jetzt auch hier!
Hier erst einmal die Fakten:
Meine Tante (Thai) hat eine Tochter (seit August 17 Jahre alt) die erst mit 15 Jahren hier nach Deutschland gekommen ist (Dezember 2001). Zurzeit macht sie ihren Hauptschulabschluss, dauert allerdings noch 1,5 Jahre bis sie damit fertig ist. Beide haben eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis März 2004. In der Ehe (seit 2,5 Jahren verheiratet) meiner Tante kriselt es, soll aber jetzt nicht das Thema hier sein, glaube aber da das AA davon erfahren hat wird sie sicher im März keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Da das Visum der Tochter von dem der Mutter abhängig ist, wird also auch die Tochter keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sondern nur befristet.
Nun meine Frage, was ist mit der Aufenthaltsgenehmigung wenn die Tochter im August 2004 18 Jahre alt wird, nach Deutschem Recht also volljährig ist. Ist das Visum immer noch an dem der Mutter gekoppelt, oder bekommte sie eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung (befristet o. unbefristet)? Sie ist, wenn sie 18 Jahre alt wird, erst 2 Jahre und 8 Monate hier in Deutschland.
Was könnte auf sie zukommen, hat jemand vergleichbare Erfahrungen oder weiß was das Ausländerrecht in einem solchen Fall vorsieht?
Für Infos besten Dank im Voraus
Ralph-HF