www.thailaendisch.de

Aufenthaltsgenehmigung nach dem 18.Geburtstag?

Diskutiere Aufenthaltsgenehmigung nach dem 18.Geburtstag? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, hab da mal `ne Frage, zwar auch schon woanders angefragt, aber noch keine Antwort erhalten, daher jetzt auch hier! Hier erst einmal...
R

Ralph-HF

Gast
Hallo Leute,
hab da mal `ne Frage, zwar auch schon woanders angefragt, aber noch keine Antwort erhalten, daher jetzt auch hier!
Hier erst einmal die Fakten:
Meine Tante (Thai) hat eine Tochter (seit August 17 Jahre alt) die erst mit 15 Jahren hier nach Deutschland gekommen ist (Dezember 2001). Zurzeit macht sie ihren Hauptschulabschluss, dauert allerdings noch 1,5 Jahre bis sie damit fertig ist. Beide haben eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis März 2004. In der Ehe (seit 2,5 Jahren verheiratet) meiner Tante kriselt es, soll aber jetzt nicht das Thema hier sein, glaube aber da das AA davon erfahren hat wird sie sicher im März keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Da das Visum der Tochter von dem der Mutter abhängig ist, wird also auch die Tochter keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, sondern nur befristet.
Nun meine Frage, was ist mit der Aufenthaltsgenehmigung wenn die Tochter im August 2004 18 Jahre alt wird, nach Deutschem Recht also volljährig ist. Ist das Visum immer noch an dem der Mutter gekoppelt, oder bekommte sie eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung (befristet o. unbefristet)? Sie ist, wenn sie 18 Jahre alt wird, erst 2 Jahre und 8 Monate hier in Deutschland.
Was könnte auf sie zukommen, hat jemand vergleichbare Erfahrungen oder weiß was das Ausländerrecht in einem solchen Fall vorsieht?

Für Infos besten Dank im Voraus
Ralph-HF
 
C

Chak

Gast
Zu der Tochter kann ich dir nichts sagen, aber die Sache mit der Aufenthaltsgenehmigung für die Tante ist ja auch schon nicht so eindeutig. Zumindest hat sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach zwei Jahren; für die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hängt es dann m.E. vor allem davon ab, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, also entweder wenn sie noch mit ihrem Mann zusammen lebt (was heißt genau "es kriselt"?) oder selbst ausreichend verdient. Außerdem muss sie genug deutsch sprechen, um den Antrag stellen zu können, damit werden normalerweise die erforderlichen Sprachkenntnisse unter Beweis gestellt.
Aber vielleicht kann dir ja noch jemand hier etwas dazu sagen, der etwas mehr von der Materie versteht als ich.
 
R

Ralph-HF

Gast
Hallo Chak,
also kriselt heißt, es ist keine Musterehe, mal schmeißt mein „Onkel“ beide raus oder sie gehen laufen. Im Frühjahr hatte er sie rausgeschmissen, am nächsten Tag zum AA und dort erklärt dass er nicht mehr will. Was das AA ihm allerdings erzählt hat entzieht sich meiner Kenntnis, danach ist er aber wieder angekommen und hat sie wieder bei sich aufgenommen.
(bei der Sache zwischen den beiden halte ich mich inzwischen aber besser raus, lerne schließlich auch dazu) :ohoh:
Im Sommer als ihre befristete Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist haben sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bis März 2004 bekommen. Mal schauen was danach kommt.
Für die Tochter ist es also von Bedeutung, unter welchen Vorraussetzungen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt.

Hallo Phinarak,
super Link. :bravo:
Habe allerdings noch nichts Passendes gefunden, beim $16 „Recht auf Wiederkehr“ sind Eckdaten angegeben. (8 Jahre als Minderjährige hier, bzw 6 Jahre die Schule hier besucht) Trifft allerdings nicht für die Tochter zu.
Trotzdem Danke, der Link gut.

Gruß Ralph-HF
 
C

Chak

Gast
Kann deine Tante denn ausreichend Deutsch, um die unbefristete Aufenthalsterlaubnis zu beantragen?
Zur Zeit sieht es ja wohl so aus, dass die Voraussetzungen noch vorliegen, da die Ehe noch besteht und sie nicht getrennt leben. Sie müsste nur aufpassen, dass sie bis März nicht endgültig rausgeschmissen wird.
 
I

Isaanfreak

Gast
:-) Info deiner Anfrage:

Ihre Kinder haben unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis:

Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen
• am Tag der Vollendung des 16. Lebensjahres seit 8 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige sein oder vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit gewesen sein und
• sich während dieser 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben.
Kinder ab 18 Jahren müssen
• seit 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige besitzen oder vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit gewesen sein,
• ausreichende Deutschkenntnisse besitzen (dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn sie im Bundesgebiet länger als 4 Jahre eine Schule besucht haben) und
• ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten können, oder sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluß führt.
• Bei jungen Ausländern, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich hilfsbedürftig sind, wird vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und vom Nachweis, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, abgesehen.
Der Anspruch auf die unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann ausgeschlossen sein, wenn Ausweisungsgründe vorliegen.
Wenn Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, haben Sie bereits nach einem Aufenthalt von 3 Jahren in ehelicher Lebensgemeinschaft einen Regelanspruch auf die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Sozialhilfebedürftigkeit besteht

Weitere Infos findest Du in unserer Seite.

Gruß Pungparamee
 
Thema:

Aufenthaltsgenehmigung nach dem 18.Geburtstag?

Aufenthaltsgenehmigung nach dem 18.Geburtstag? - Ähnliche Themen

  • Wartezeiten für Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland

    Wartezeiten für Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Guten Tag zusammen ! Meine Frau wartet nun schon seit 8 Monaten auf ihre Aufenthaltsgenehmigung.Sie wird leider immer wieder vertröstet unter...
  • Freundin würde mich gerne besuchen kommen (schwedische Aufenthaltsgenehmigung)

    Freundin würde mich gerne besuchen kommen (schwedische Aufenthaltsgenehmigung): Hi, ich kenne mich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus, dehalb suche ich eure Hilfe. Also, eine Freundin von mir besitzt eine gültige...
  • Ein- und Ausreisen über Prag nach Thailand

    Ein- und Ausreisen über Prag nach Thailand: Hi Leute, ich brauche dringend Hilfe! Ich bin thailändischer Staatsangehöriger mit unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und...
  • Aufenthaltsgenehmigung in D beim AA verlängern

    Aufenthaltsgenehmigung in D beim AA verlängern: Hi zusammen, meine Liebste muss ihre Aufenthaltserlaubnis (neue ID Card) hier in D beim AA verlängern lassen. Sie hat jüngst Ihren neuen Thai-Pass...
  • Aufenthaltsgenehmigung nach > 6 monatigem Aufenthalt in TH

    Aufenthaltsgenehmigung nach > 6 monatigem Aufenthalt in TH: moin, ich bin mit meiner Frau seit 2008 zusammen. Wir haben in Thailand geheiratet und das übliche Prozedere durch mit A1 und Ehegattennachzug...
  • Aufenthaltsgenehmigung nach > 6 monatigem Aufenthalt in TH - Ähnliche Themen

  • Wartezeiten für Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland

    Wartezeiten für Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Guten Tag zusammen ! Meine Frau wartet nun schon seit 8 Monaten auf ihre Aufenthaltsgenehmigung.Sie wird leider immer wieder vertröstet unter...
  • Freundin würde mich gerne besuchen kommen (schwedische Aufenthaltsgenehmigung)

    Freundin würde mich gerne besuchen kommen (schwedische Aufenthaltsgenehmigung): Hi, ich kenne mich mit dem Thema leider überhaupt nicht aus, dehalb suche ich eure Hilfe. Also, eine Freundin von mir besitzt eine gültige...
  • Ein- und Ausreisen über Prag nach Thailand

    Ein- und Ausreisen über Prag nach Thailand: Hi Leute, ich brauche dringend Hilfe! Ich bin thailändischer Staatsangehöriger mit unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und...
  • Aufenthaltsgenehmigung in D beim AA verlängern

    Aufenthaltsgenehmigung in D beim AA verlängern: Hi zusammen, meine Liebste muss ihre Aufenthaltserlaubnis (neue ID Card) hier in D beim AA verlängern lassen. Sie hat jüngst Ihren neuen Thai-Pass...
  • Aufenthaltsgenehmigung nach > 6 monatigem Aufenthalt in TH

    Aufenthaltsgenehmigung nach > 6 monatigem Aufenthalt in TH: moin, ich bin mit meiner Frau seit 2008 zusammen. Wir haben in Thailand geheiratet und das übliche Prozedere durch mit A1 und Ehegattennachzug...
  • Oben