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Aufenthaltserlaubnis

Diskutiere Aufenthaltserlaubnis im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo ! Habe gehört, dass eine erteilte Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn man Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verläßt. Weiß jemand von...
C

conny

Gast
Hallo !
Habe gehört, dass eine erteilte Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn man Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verläßt. Weiß jemand von euch, ob das stimmt -- und wenn ja -- wie lange dieser Zeitraum ist. Habe im Ausländergesetz nichts genaues gefunden :???:
Gruß
Conny
 
tira

tira

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Hi conny,

kann erlöschen hängt von der länge/dauer der aufenthaltsgenehmigung ab. bei der zunächst erteilten genehmigung von 1 jahr kann man bis zu
3 monaten am stück im ausland/lummerland bleiben. habe mich erkundigt
bei der jetzt für meine frau für 2 jahre erteilte genehmigung sind es
6 monate.

gruss :wink:
 
C

conny

Gast
@ tira
hmmm ... wo steht so was denn geschrieben ??
Das kann ja jetzt nicht je nach Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Gruß
Conny
 
H

hamburg

Gast
Hallo Conny,

wann ist denn nun die Hochzeit ? Dur warst das doch , oder irre ich mich ? :undweg:

gruss aus HH
 
C

conny

Gast
@ Hamburg
Entweder hast du ein Langzeitgedächtnis oder du verwechselst mich :-)
Wir sind schon seit September verheiratet und alles hatte gut und problemlos geklappt. Es gab eine mündliche Rüge wg. "Heiraten mit Touristenvisum" und zur Strafe gab es die Aufenthaltserlaubnis für meine Frau erstmal nur für ein Jahr. Nette Leute in meiner Ausländerbehörde :super:
Gruß
Conny
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Conny,
wir haben erst mal nur 1 Jahr bekommen, obwohl wir alles streng nach Vorschrift gemacht haben ( Danke liebe Ausländerbehörde :zorn: ).
Das mit dem Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis hatten wir hier schon vor kurzem...versuche es mal mit der Suchfunktion des Forums ( oben )
:-)
 
tira

tira

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@ conny,

die aufenthalterlaubnis gibt es zunächst nur für 1 jahr, dann 2 jahre,
erhielten eine schriftliche aufforderung der ausländerbehörde diese zu
beantragen, sind 3 jahre um gibt es eine unbefristete aufenthaltserlaubnis. - stand aber alles schon hier im forum -

gruss :wink: :wink: :wink:
 
C

conny

Gast
Danke Michael - danke Tira !
Obwohl - tira -- bin etwas verärgert über dich :-)
Nachdem ich wg. deiner Antwort eine schlaflose Nacht verbracht habe brachte ein Telefongespräch mit meiner Ausländerbehörde Klarheit. = Maximal 6 Monate am Stück !! Jetzt bin ich beruhigt und du mir was schuldig :lol:
Gruß
Conny
@ MIchael
... meine Ausländerbehörde ist wirklich supernett. Tut mir echt leid für dich und Noi.
 
tira

tira

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@ conny,

das mit der schlaflosen nacht die du hattest tut mir echt leid, aber
war gestern abend pai diau!!

habe auch ein gute, gute ausländerbehörde und hatte mich vor 1 jahr
schlau gemacht, da meine hübsche so lange sie die möglichkeit hat für
3 monate im lummerland überwintert. sie hat es derzeit noch gut!!!

gruss :wink: :wink: :wink:
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Tira,
das macht jede Ausländerbehörde scheinbar nach Gutdünken :lol:
In "meinem" Landkreis gibt es erst mal 1 Jahr, im Nachbarlandkreis gleich von Anfang an 2 Jahre ( beide Landkreise liegen in Bayern ).
Lustig, das ist :P
 
G

Guest

Gast
1. Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten ist "in der Regel" für drei Jahre zu erteilen. Das heisst, die Ausländerbehörde kann nur dann auf einen kürzeren Zeitraum befristen, wenn im Einzelfall besondere Gründe bestehen. Rechtswidrig ist hingegen eine Verwaltungspraxis, nach der prinzipiell nur ein Jahr erteilt wird. Wird dem Antrag auf drei Jahre nicht entsprochen, sollte man in jedem Fall eine schriftliche Begründung verlangen. Hierauf besteht ein Anspruch.

2. Nach § 44 AuslG erlischt die Aufenthaltserlaubnis spätestens, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder eingereist ist. Die Ausländerbehörde kann eine längere Frist setzen, die aber vorher zu beantragen ist.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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RA-Stancke schrieb:
2. Nach § 44 AuslG erlischt die Aufenthaltserlaubnis spätestens, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder eingereist ist. Die Ausländerbehörde kann eine längere Frist setzen, die aber vorher zu beantragen ist.
Dazu mal eine Frage :
Wie merkt denn die Einwanderungsbehörde in Deutschland ,dass eine Thai länger als 6 Monate im Ausland war ?
Z.B. kann man ja in Thailand den Pass verlieren ,beantragt einen neuen und gibt bei der D.Botschaft zu Protokoll ,das man erst vor 3 Monaten ausgereist ist und in Thailand einen neuen Flug gebucht hat.

Gruss Otto
 
Jinjok

Jinjok

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@ Otto
Wenn Du als Ausländer am Flughafen FFM aufkreutzt und kein Visum in Deinem niegelnagelneuen Paß hast, dann haste zuerstmal ein klitzekleines Problem. Aber die Leute vom BGS sind hilfsbereit und suchen aus dem Zentralcomputer Deine Daten heraus. Das dauert sicher auch einem Moment. Spätestens dann wissen sie aber auch, wann Du zuletzt ausgereist bist.
Jinjok
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Nein ,Jinjok ,wenn du in Thailand den Pass verlierst ,kannst du ja in den neuen Pass bei der Botschaft ein neues Visa eintragen lassen.
Meinst du im Zentralregister sind alle Daten von Ein/Ausreise jedes Reisenden jahrelang gespeichert ?
Man könnte ja auch über Aachen wieder einreisen ( Flug Brüssel )
Gruss Otto
 
Jinjok

Jinjok

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Aber zu dem Thema Aufenthaltserlaubnis fällt mir noch eine andere theoretische Frage ein:

Wenn man sich nun in Thailand einen neuen Reisepaß machen lassen muß, weil er z.B. abgelaufen ist, wie bekommt man den deutschen Aufenthaltstitel übertragen?

Das muß ja bei den langjährig Erfahrenen schon hin und wieder vorgekommen sein.
Jinjok
 
W

woody

Gast
@Jinjok
Der Aufenthaltstitel wird immer und und in jedem Fall von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt und in den Pass eingetragen.
Die D-Botschaft in Bkk erteilt lediglich ein Einreise-(genehmigung)Visum.
In dem von Otto geschilderten Fall, würde die Botschaft eine Anfrage bei der Ausländerbehörde in D machen und dann einen Einreisevermerk einstempeln.

Das zentrale Ein- und Ausreiseregister ist erst in der Planung aber noch nicht umgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen wurden von Schily in diesem Jahr geschaffen, aber dem BGS fehlt noch die technischen Ausrüstung zur Umsetzung, deshalb wird bei der Aus- und Einreise z.B. Frankfurt noch nichts registriert.
 
Otto-Nongkhai

Otto-Nongkhai

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Also werden bald harte Zeiten anbrechen ,wegen Kontrollen an der Grenze.
Hoffen wir ,dass der BGS noch lange die technischen Möglichkeiten fehlen so ein Zentralregister einzurichten ,sonst bleibt nur die Flughäfen Amsterdam und Brüssel für solche Fälle.

Gruss Otto
 
C

CNX

Gast
Jinjok schrieb:
Aber zu dem Thema Aufenthaltserlaubnis fällt mir noch eine andere theoretische Frage ein:

Wenn man sich nun in Thailand einen neuen Reisepaß machen lassen muß, weil er z.B. abgelaufen ist, wie bekommt man den deutschen Aufenthaltstitel übertragen?

Das muß ja bei den langjährig Erfahrenen schon hin und wieder vorgekommen sein.
Jinjok
Hallo,

Wenn ein neuer Pass in Thailand ausgestellt wird, wird lediglich der alte Pass entwertet (Ecke abgeschnitten). Den alten Pass mit dem Aufenthaltstitel nimmt man wieder mit. Neuen und alten Pass bei der Einreise vorlegen. Hier dann mit beiden Pässen zur Ausländerbehörde.
Diese macht in den neuen Pass einen neuen Aufenthaltstitel. Hat bei uns noch nicht mal was gekostet.

Gruss
CNX
 
Jinjok

Jinjok

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Dank Euch für die Ratschläge. Ich hoffe in 2010 erinnere ich mich daran. In 2005 muß der Ausweis zwar schon mal verlängert werden, aber das hat ja mit den Visa/Aufenthaltstiteln nicht zu tun.
Viele Grüße
Jinjok
 
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