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RainerSunisa
Gast
Hallo!
Mal wieder eine Frage zur Aufenthaltserlaubnis/Verlängerung:
Meine thail. Frau ist nun seit 3 Jahren hier. Sie kann nun die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis benatragen. Dazu sind wieder Bescheinigungen über Wohnraum, Verdienst und eine Unterschrift von mir nötig. Wir haben ein gemeinsames Kind und ein Kind von meiner Frau aus Thailand.
Was passiert nun, wenn wenn ich mich weigere eine Unterschrift und die Dokumente vorzulegen? Hat Sie trotzdem Aufenhaltsrecht aufgrund des gemeinsamen deutschen Kindes?
Wer hat damit leider schon Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Auskunft
Rainer
Mal wieder eine Frage zur Aufenthaltserlaubnis/Verlängerung:
Meine thail. Frau ist nun seit 3 Jahren hier. Sie kann nun die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis benatragen. Dazu sind wieder Bescheinigungen über Wohnraum, Verdienst und eine Unterschrift von mir nötig. Wir haben ein gemeinsames Kind und ein Kind von meiner Frau aus Thailand.
Was passiert nun, wenn wenn ich mich weigere eine Unterschrift und die Dokumente vorzulegen? Hat Sie trotzdem Aufenhaltsrecht aufgrund des gemeinsamen deutschen Kindes?
Wer hat damit leider schon Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Auskunft
Rainer