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Aufenthaltserlaubnis/Unterschrift?

Diskutiere Aufenthaltserlaubnis/Unterschrift? im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo! Mal wieder eine Frage zur Aufenthaltserlaubnis/Verlängerung: Meine thail. Frau ist nun seit 3 Jahren hier. Sie kann nun die unbegrenzte...
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RainerSunisa

Gast
Hallo!

Mal wieder eine Frage zur Aufenthaltserlaubnis/Verlängerung:

Meine thail. Frau ist nun seit 3 Jahren hier. Sie kann nun die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis benatragen. Dazu sind wieder Bescheinigungen über Wohnraum, Verdienst und eine Unterschrift von mir nötig. Wir haben ein gemeinsames Kind und ein Kind von meiner Frau aus Thailand.
Was passiert nun, wenn wenn ich mich weigere eine Unterschrift und die Dokumente vorzulegen? Hat Sie trotzdem Aufenhaltsrecht aufgrund des gemeinsamen deutschen Kindes?
Wer hat damit leider schon Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Auskunft

Rainer
 
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matthi

Gast
Eine unbefristete Aufenthalserlaubnis zu erhalten, ist wahrscheinlich nicht möglich. Hält sich aber Deine Ehefrau schon min. 2 Jahre mit einer ordentlichen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf, hat sie daraus schon ein eigenes Bleiberecht und erhält min. eine befristete Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr. Das hat gar nichts mit dem Kind zu tun.
 
M

matthi

Gast
Nachtrag.

Eine andere Info besagt, dass die eheliche Gemeinschaft (Zusammenleben) schon min. 2 Jahre bestanden haben muss.
 
R

RainerSunisa

Gast
Was heisst das nun?

Muß sie dann jedes Jahr die Aufenthaltsgenhmigung verlängern? Welche Vorraussetzungen benötigt Sie? Schließlich hat sie ja dann 2 kinder am hals?
 
M

matthi

Gast
Eigenes Beispiel.
Meine Lebensgefährtin hat keine Kinder und hat ihren Mann verlassen. Ohne weitere Bedingungen oder Nachweise hat sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr erhalten. Sind deutsche Kinder zu versorgen ist es sicherlich noch problemloser.
 
T

Thaisanuk

Gast
Es ist meines wissens gar keine Unterschrift von Dir nötig, schon gar nicht wenn ihr getrennt lebt.
Bei mir war es das jedenfalls nicht. Aufenthaltserlaubnis wurde nach 2 Jahren wieder um zwei Jahre verlaengert und wird im August unbefristet. Ebenfalls ein gemeinsames Kind und eins aus der Zeit vor unserer Ehe. Allerdings hat das Kind aus der Zeit vor unserer Ehe immer nur fuer ein Jahr verlaengert bekommen. Warum wissen die Geier.

Plost

Thaisanuk
 
R

RainerSunisa

Gast
Aha!

Und wenn wir getrennt leben, nicht geschieden, wer regelt das mit dem Unterhalt? Da müssen wir uns dann wohl selber einig werden denke ich!

Also wenn der Aufenthalt meiner Frau nun im März ausläuft, und ich nix mache, wird sich das Ausländeramt von alleine bei meiner frau melden?
 
M

matthi

Gast
Hallo Rainer,

vielleicht verstehe ich das falsch, aber für mich riecht das nach Trennung bei Dir. Warum sonst machst Du Dir Gedanken über ihre Aufenthaltserlaubnis ohne Deine Hilfe. Wenn das so ist, warum weiss ich ja nicht, überlegt es Euch gut. Abgesehen von der finanziellen Belastung, da Du Unterhalt für Frau und Kinder zahlen musst, sind eben noch die Kinder da. Ich habe gerade meine Scheidung hinter mir. Allerdings habe ich das Sorgerecht erhalten und meine Kinder leben bei mir. Es war ein Kampf von zwei Jahren und bis zuletzt hätte ich es nochmal mit meiner Frau versucht.
Bin zZt. im Büro und muss jetzt nach Hause, später mehr.
 
M

matthi

Gast
Auch nur bei Trennung bist Du unterhaltspflichtig. Im Zweifel holt sich das Sozialamt das Geld von Dir zurück.
 
T

Thaisanuk

Gast
Tja, nach der Trennung, bei der Unterhaltsfrage hat sich ihr Anwalt bei mir gemeldet. :zorn: :heul: :lol:

Wir haben uns dann aber sozialvertraeglich geeinigt.

Und nein Sie muss schon ihre Aufenthalterlaubnis verlaengern lassen.
War aber beim zweiten mal verstaendlicher Weise nicht mehr dabei.

Plost

Thaisanuk
Fuddenunterhaltszahler aus Passion
 
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Aufenthaltserlaubnis/Unterschrift?

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