
Micha
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Hallo Leute,
habe bisher in diesem Forenteil wenig gelesen, wenn also das Thema schon mal aufkam, kann man meinen Beitrag gerne wieder löschen.
Habe eine Thailänderin getroffen, sie ist verheiratet und hat z. Zt. eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, ausgestellt von einem Landratsamt in einer bayrischen Stadt.
Der Hammer dabei ist folgende Einschränkung:
„Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft“.
Das heisst doch im Klartext, der Ehemann braucht sich nicht einmal scheiden zu lassen, wenn er die Frau abgeschoben haben möchte. Ganz nebenbei - die Frau geht hart arbeiten, zahlt Steuer und Sozialversicherung.
Ich frage mich, wie ist so was in einem Land möglich, dessen Verantwortliche Deutschland um jeden Preis als ausländerfreundliches Land darstellen möchten ?
habe bisher in diesem Forenteil wenig gelesen, wenn also das Thema schon mal aufkam, kann man meinen Beitrag gerne wieder löschen.
Habe eine Thailänderin getroffen, sie ist verheiratet und hat z. Zt. eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, ausgestellt von einem Landratsamt in einer bayrischen Stadt.
Der Hammer dabei ist folgende Einschränkung:
„Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft“.
Das heisst doch im Klartext, der Ehemann braucht sich nicht einmal scheiden zu lassen, wenn er die Frau abgeschoben haben möchte. Ganz nebenbei - die Frau geht hart arbeiten, zahlt Steuer und Sozialversicherung.
Ich frage mich, wie ist so was in einem Land möglich, dessen Verantwortliche Deutschland um jeden Preis als ausländerfreundliches Land darstellen möchten ?