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Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemeinscha

Diskutiere Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemeinscha im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo Leute, habe bisher in diesem Forenteil wenig gelesen, wenn also das Thema schon mal aufkam, kann man meinen Beitrag gerne wieder löschen...
Micha

Micha

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Hallo Leute,

habe bisher in diesem Forenteil wenig gelesen, wenn also das Thema schon mal aufkam, kann man meinen Beitrag gerne wieder löschen.

Habe eine Thailänderin getroffen, sie ist verheiratet und hat z. Zt. eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, ausgestellt von einem Landratsamt in einer bayrischen Stadt.

Der Hammer dabei ist folgende Einschränkung:

„Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft“.

Das heisst doch im Klartext, der Ehemann braucht sich nicht einmal scheiden zu lassen, wenn er die Frau abgeschoben haben möchte. Ganz nebenbei - die Frau geht hart arbeiten, zahlt Steuer und Sozialversicherung.

Ich frage mich, wie ist so was in einem Land möglich, dessen Verantwortliche Deutschland um jeden Preis als ausländerfreundliches Land darstellen möchten ?
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Hallo Micha
Abgesehen davon, daß die Bundesländer viele dieser Dinge in eigener Regie regeln und daher kleinere Unterschiede möglich sind, verwundert mich die Klausel so nicht. Wir haben zwar die Aufenthaltserlaubnis für die ersten 3 Jahre auf 2 Raten (1 Jahr/2 Jahre) bekommen, aber diese Einschränkung wurde nicht ausdrücklich festgeschrieben. Ist ja auch nicht nötig, da die Aufenthlatsgenehmigung sowieso an die eheliche Lebensgemeinschaft geknüpft ist. Das wurde auch bei der Verlängerung für 2 weitere Jahre letzten Dezember abgefragt. Mit anderen Worten, wohnten wir aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zusammen, dann hätte es keine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gegeben. Ich sehe keinen Unterschied zur bayrischen Praxis, außer daß es dort irgendwo aufgeschrieben wurde. Aber wenn man mal praktisch denkt, welcher Ehemann würde zur Ausländerbehörde gehen, wenn er eine Scheidung vorhätte, und würde das Nichtfortbestehen der ehelichen Wohngemeinschaft melden? Richtig keiner, der eine Scheidung ohne Komplikationen möchte. Denn wenn die Frau erstmal abgeschoben ist, dann kann er mal versuchen sie zu finden und die Papiere zustellen zu lassen. Dann beginnt eine schöne Wartezeit für den Zinker. ;-)

Aber mal ein offenes Wort, warum empört Dich diese Regeleung (offenbar) so sehr? Eine Frau kommt aus dem Ausland nach Deutschland, weil sie einen Deutschen geheiratet hat oder heiraten will. Daher leitet sich ihr Aufenthaltsrecht ab, da die eheliche Gemeinschaft besonderem Schutz unterliegt. Wenn dieser alleinige Grund nicht mehr vorliegt, was spricht dagegen, daß die Frau wieder in ihre Heimat zurückkehrt? Anders liegt der Fall wenn aus der Ehe ein gemeinsammes Kind hervorgegangen ist, welches die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Als Mutter eines Deutschen hat die Frau selbstverständlich das Recht bei ihrem Kind in Deutschland zu sein, sofern ihr nicht das Sorgerecht entzogen wird. Nach langer Zeit des Lebens in Deutschland (3 Jahre ++), steht der Frau ohnehin als Gewohnheitsrecht zu, auch weiter hierleben zu können. Ich dachte das wäre so allgemein bekannt.
Jinjok
 
Micha

Micha

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Hallo Jinjok,

Jinjok schrieb:
Aber wenn man mal praktisch denkt, welcher Ehemann würde zur Ausländerbehörde gehen, wenn er eine Scheidung vorhätte, und würde das Nichtfortbestehen der ehelichen Wohngemeinschaft melden?
Leider scheint es Menschen zu geben, die genau so etwas fertig bringen oder zumindest die Möglichkeit nutzen, um ordentlich Druck auszuüben.

Möglich, dass die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war, Scheinehen vorzubeugen. Aber praktisch ist doch die betroffene Frau auf Gedeih und Verderb auf die Anständikeit des Ehemannes angewiesen - sie ist ihm ganz und gar ausgeliefert.

Kann jedenfalls nicht begreifen, wie sich so eine Praxis mit dem weltweiten Angagement in Sachen Menschen- und Frauenrechte und vor allem mit der viel zitierten Ausländerfreunlichkeit in Einklang bringen lässt.

Bisher war ich davon ausgegangen, dass eine Visumsfrist (z. B. drei Jahre) in jedem Fall eingehalten wird und der Familienstatus erst bei einem erneuten Verlängerungsantrag relevant sei. Bei dieser Verfahrensweise hat die Frau im Falle einer vorzeitigen Scheidung immer noch eine reelle Chance einen neuen „Aufenthaltsgrund“ zu finden. - Denn Männermangel gibt es in Deutschland nicht.
 
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garni

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@ Jinjok,
schon nach 2 Jahren besteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Gruß Matthias
 
Micha

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@garni
garni schrieb:
@ Jinjok,
schon nach 2 Jahren besteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Gruß Matthias
Das kann man pauschal nicht sagen. Trifft sicher für einige zu, kenne aber auch Fälle in denen auch nach drei Jahren noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (Frankfurter Raum).

Offensichtlich haben die Ämter einigen Ermessensspielraum.
 
Jinjok

Jinjok

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@ garni
Das ist mir neu. Ist das aus dem neuen Einwanderungsgesetz (welche aber vom BFG gekippt wurde) oder ist das schon länger Usus? Das würde die von Micha beschriebenen Extremfälle abmildern helfen. Hab aber immer nur von den 3 Jahren gehört, nachdem die Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitzt.

@ Micha
Wieder dieses nicht loslassen können. Ich kann mich nicht in eine Ehefrau hineinversetzen, die bei einem Mann bleibt, der ihr mit der Abschiebung droht, wenn sie ihm nicht gefügig ist. Ich würde in so einem Fall von mir aus Heim fliegen. Möglicherweise verhindert ein eventueller Gesichtsverlust, aus eigenen Antrieb seinen Versorger zu verlassen. Viel schlimmer kann ein Leben in Armut in Thaialnd auch nicht sein. Schreibt sich aber am PC alles leicht dahin. :schaem: Wenn es mit den 2 Jahren stimmen sollte, wäre die Karreenzzeit, in der die Einwandererfrauen auf Gedeih und Verderb ihren Deutschen Ehemännern ausgeliefert sind um ein Drittel reduziert worden.
Jinjok
 
K

Kali

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Aufenthaltsberechtigung
für Ehegatten, steht alles eindeutig drin.

In der Praxis (hier in Heinsberg) wird´s so gehandhabt, dass, obwohl bei Beendigung der ehel. Gemeinschaft eigentlich gleich zurückfliegen, erst einmal die Aufenthaltserlaubnis um 1 Jahr verlängert werden kann.

Die Rechtslage ist eindeutig, obwohl von den versch. Ausländerämtern unterschiedlich praktiziert.
Es soll welche gegeben haben, die nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Trennung irgendwie die unbefristete - eigenständiges Bleiberecht - bekommen haben sollen :nixweiss:

...hier kann man auch noch nachlesen...
 
Nokgeo

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@ Micha, du schreibst...<< Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft >>

<< Das heisst doch im Klartext, der Ehemann braucht sich nicht einmal scheiden zu lassen, wenn er die Frau abgeschoben haben möchte. Ganz nebenbei - die Frau geht hart arbeiten, zahlt Steuer und Sozialversicherung. >>
_______

Kann man so nicht stehenlassen.

Richtig ist, dass nach 2 jähriger Ehezeit , oder besser,...das die eheliche Lebensgemeinschaft
2 Jahre bestanden hat....(kleiner Unterscheid) ...die Frau ,in dem Fall ein

----eigenständiges Aufenthaltsrecht---- erhalten kann.

Ihre Arbeitserlaubnis verliert sie ebensowenig.

Im ersten Jahr bei Trennung, ....ist kein eigener Job erforderlich. Sollte sie nicht selbst berufstätig sein , ist sie ausserdem weiter beim Ehemann krankenversichert....bis zur Scheidung.

Danach werden bei anstehender Aufenthaltsverlängerung...diverse Unterlagen gefordert.

Mir bekannt...eigene Krankenversicherung, Mietsvertrag, Arbeitsvertrag, Gehaltsbescheinigung und es liegt kein Ausweisungsgrund wegen einer Straftat vor.

Liegt das Einkommen unter einem Grenzwert , im Zusammenhang -- ihrer Einnahmen----Ausgaben (Miete z.B.) zu betrachten,...wird nicht mehr verlängert.

Das Ganze ist nichts neues und wurde glaube im Jahre 2000, zeitlich von 4 Jahren auf 2 Jahre abgesenkt. Nachzulesen im Ausl. Gesetz.der BRD.

In absoluten Härtefällen..wird auch nach 1 Jahr ehelicher Gemeinschaft, bei Trennung verlängert, laut Gesetz...wobei ein Nachweis wohl sehr schwer sein dürfte....
________

Du siehst also Micha...da ist nichts mit Hammer...wie du so nett schreibst..

und damit << Ich frage mich, wie ist so was in einem Land möglich, dessen Verantwortliche Deutschland um jeden Preis als ausländerfreundliches Land darstellen möchten ? <<

liegst du somit falsch.

Und bei der Gelegenheit, schreib doch mal bitte....was Farang XY aus Germany...mit einer Thai Frau verheiratet....für Rechte in TH. hat, wenn sie dort zusammen leben möchten...wobei ich nicht weiss ob sich TH.als ausländerfreundliches Land darstellen möchte.....:-)

Da stellt sich dann die Frage...welches Staat ist denn nun tolerant.....zu gemischtnationalen Ehen..
 
Micha

Micha

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Nokgeo schrieb:
@ Micha, du schreibst...<< Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft >>

<< Das heisst doch im Klartext, der Ehemann braucht sich nicht einmal scheiden zu lassen, wenn er die Frau abgeschoben haben möchte. Ganz nebenbei - die Frau geht hart arbeiten, zahlt Steuer und Sozialversicherung. >>
Kann man so nicht stehenlassen.
@Nokgeo
Diesen ersten Satz hab ich in der Tat abgeschrieben und zwar aus dem Reisepass der betroffenen Dame, er stand direkt unter dem Stempel des besagten Landratsamtes. Ich wünsche mir, dass Du recht hast und die Sache nicht so stehen bleiben muss. Nächsten Montag werde ich (hoffentlich) mehr wissen.
 
M

matthi

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Es scheint einmal an den sog. Ausführungsbestimmungen zu liegen, andererseits gibts es auch Unterschiede in der Praxis, je nach Ausländeramt.
Grundsätzlich ist es so, wie in veilen anderen Dingen auch. Man muss selbst gut informiert sein und darf dann eine Vorgehensweise der Behörde nicht als gottgegeben hinnehmen. Aber nie vergessen, es arbeiten Menschen dort und Menschen machen Fehler, man kann aber mit ihnen sprechen. Es gilt wie überall, wie man hineinruft, so schallt es heraus. Ich bin bisher immer gut klar gekommen, habe mich aber auch nicht gescheut, wenn es nicht recht weiterging, mich auch an die nächst höhere Instanz, z.B. Dienststellenleiter zu wenden.
So habe ich es z.B. erreicht, für meine Schwiegermutter zu Besuch hier in D, das Visum bis auf 15 Monate zu verlängern.
 
N

Nelson

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Hallo matthi,

So habe ich es z.B. erreicht, für meine Schwiegermutter zu Besuch hier in D, das Visum bis auf 15 Monate zu verlängern.
Wie kann man nur eine Schwiegermutter ins Haus holen, und das auch noch für 15 Monate??? :rofl:

Gruß, Nelson
 
M

matthi

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Nelson schrieb:
Wie kann man nur eine Schwiegermutter ins Haus holen, und das auch noch für 15 Monate??? :rofl:
Ganz einfach, sie hat sich um meinen Haushalt und meine Kinder gekümmert. :bravo:
Besonders nachdem sich meine Ex abgesetzt hatte. :heul:
 
N

Nelson

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Hallo matthi,

das ist wirklich ein Grund! :super:

Gruß, Nelson
 
M

matthi

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Die Sachbearbeiterin des Ausländeramtes hatte den Vorschlag, die Kinder könnten sich ja mittags selbst ein Brot machen. Daher habe ich mich an die Leiterin gewandt und die hatte ein Einsehen und das Visum verlängert.
 
Nokgeo

Nokgeo

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@ Micha,

entscheidener Pkt. ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft länger wie 2 Jahre bestanden hat !!!

Bei meiner Freundin und ihrem EX-Mann wurde das schriftlich fixiert, und beide mussten das unterschreiben...( für ihre Ausländerakte)

Nun könnte allerdings die Konstellation entstehen, dass der Ehemann aus welchen Gründen auch immer querschiesst und seiner Nochehefrau ans Bein pinkeln will.

Evtl.reicht deine Fantasie ,um dir auszumalen ,wie so was aussehen könnte. Werd da nicht näher drauf eingehen...hab sone Spielchen allerdings bei "Meiner" selbst miterleben dürfen.

Der eine Ehemann ist korrect,der Andere meint kriminelle Energie produzieren zu müssen...
____

Mein Ratschlag ...nett zum EX sein und zur Aufenthaltverlängerung mitnehmen. !!!

Evtl. hat hier noch jemand Tips , wie das evtl. mit den Fragebögen ausschaut..die beiden Eheleuten... im Zweifel der Ehe, zur Beantwortung gegeben werden.

PS.1 nach der 2 jährigen gemeinschaftlichen Ehezeit kann sie sich auch unter einer anderen Wohnhaft anmelden...
Bei späterer Ehescheidung und Scheidungsantragstellung...das Datum , das bei der Ausl.Behörde angegeben wurde...im Gedächnis behalten !!!!! (Trennungszeitpkt.)

Ps. 2 den Passus ......<< Die Aufenthaltserlaubnis erlischt mit Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft >> kenn ich nicht.

Ps.3 alles ohne Gewähr.

Schreib mal ...was Montag war. gruss.
 
M

matthi

Gast
Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Ban hatte Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis laufen. Während der Bearbeitungszeit hat sie sich von ihrem Mann getrennt. Die Ausländerbehörde hat keine unberistete mehr ausgestellt. Nachdem sie sich umgemeldet hatte, hat die alte Ausländerbehörde, obwohl sie eigentlich nicht mehr zuständig war, eine Aufenthaltserlaubnis auf ein Jahr ausgestellt. Ohne Ehemann, ohne irgendwelche Nachweise, sei es Einkommen oder irgend etwas. Alleine aufgrund der Tatsache, 2 Jahre eheliche Gemeinschaft. Das war es.
 
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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

@ Matthi,

<< Ban hatte Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis laufen. Während der Bearbeitungszeit hat sie sich von ihrem Mann getrennt.<<
_____

Da muss ich ja schmunzeln....:-)
_____

Ich kenn das so, ...rein ins Zimmer der Ausl.Behörde...und nach soundsoviel Minuten....Stunden...wird entschieden...und gestempelt.:-)

Im ersten Jahr der Trennung wird auch nichts abgefragt...

Prozesskostenhilfe bei Scheidung ..null Problem..

ob Inanspruchnahme von Sozialhilfe, ohne Einfluss auf Versagung des Aufenthaltsstatus möglich ist...da bin ich mir nicht sicher. Tendiere mal zum Ja.

Ps. die Verlängerung nach Trennung wird sich i.d.R. immer auf 1 Jahr belaufen.
 
Micha

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Re: Aufenthaltserlaubnis nur während "ehelicher Lebensgemein

Hallo Leute,

danke für die guten Links und Tips. Es scheint wohl so zu sein, dass aufgrund der Ermessensspielräume der entscheidenden Beamten trotz eindeutiger Gesetze unterschiedliche Ergebnisse entstehen.

Sobald ich näheres über den Ausgang der Sache erfahre, gebe ich eine Rückmeldung an dieser Stelle.
 
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