P
PETSCH
Gast
Meine Frau hat jetzt eine
unbefristete Aufenthaltserlaubnis
gem. § 15,24 und 25 AuslG erteilt bekommen.
Im Nachsatz zum dem Schreiben, mit dem sie sich
den Pass bei der Ausl.-Behörde abholen kann, steht
dann wörtlich:
.....bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind,
die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung recht-
zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bei der für
Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung
zu beantragen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht
nachkommen, gefährden Sie Ihren weiteren Aufenthalt im
Bundesgebiet.........
Erlaubnis erteilt - Genehmigung beantragen (grübel grübel).
Kann jemand den Kauderwelsch mal etwas bekömmlicher machen?
Herzlichst danke :-)
unbefristete Aufenthaltserlaubnis
gem. § 15,24 und 25 AuslG erteilt bekommen.
Im Nachsatz zum dem Schreiben, mit dem sie sich
den Pass bei der Ausl.-Behörde abholen kann, steht
dann wörtlich:
.....bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind,
die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung recht-
zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bei der für
Ihren Wohnsitz zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung
zu beantragen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht
nachkommen, gefährden Sie Ihren weiteren Aufenthalt im
Bundesgebiet.........
Erlaubnis erteilt - Genehmigung beantragen (grübel grübel).
Kann jemand den Kauderwelsch mal etwas bekömmlicher machen?
Herzlichst danke :-)