A
astra
Gast
ich war heute auf dem Ausländeramt und wollte für meine Frau die Aufenthaltsberechtigung beantragen.
Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate Rentenbeiträge, Einkommensnachweis alles dabei. Sagt mir die gute Frau da: sparen Sie sich die 71 euros, ab 01.01. gibt es nur noch befristet und unbefristete AE.
Ich hab zwar nie richtig verstanden was der Unterschied zwischen unbefristeter AE und der Aufenthaltsberechtigung sein soll (auser ein ''höherer Status'')...
vielleicht weiß es ja jemand ?
Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate Rentenbeiträge, Einkommensnachweis alles dabei. Sagt mir die gute Frau da: sparen Sie sich die 71 euros, ab 01.01. gibt es nur noch befristet und unbefristete AE.
Ich hab zwar nie richtig verstanden was der Unterschied zwischen unbefristeter AE und der Aufenthaltsberechtigung sein soll (auser ein ''höherer Status'')...
vielleicht weiß es ja jemand ?