www.thailaendisch.de

Aufenthaltsberechtigung

Diskutiere Aufenthaltsberechtigung im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; ich war heute auf dem Ausländeramt und wollte für meine Frau die Aufenthaltsberechtigung beantragen. Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate...
A

astra

Gast
ich war heute auf dem Ausländeramt und wollte für meine Frau die Aufenthaltsberechtigung beantragen.
Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate Rentenbeiträge, Einkommensnachweis alles dabei. Sagt mir die gute Frau da: sparen Sie sich die 71 euros, ab 01.01. gibt es nur noch befristet und unbefristete AE.
Ich hab zwar nie richtig verstanden was der Unterschied zwischen unbefristeter AE und der Aufenthaltsberechtigung sein soll (auser ein ''höherer Status'')...
vielleicht weiß es ja jemand ?
 
M

MichaelNoi

Gast
Hallo Astra,
keine Antwort, aber ein paar neue Fragen:

1. Ist das die erste Aufenthaltsberechtigung nach der Hochzeit, die ihr beantragt ?
2.Warum dann die o.g. Nachweise ? Die müssen doch schon vor der Hochzeit beigebracht werden.
3. Warum 71 Euro ? Bei mir war die erste Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr vom Ausländeramt kostenlos.
 
P

pef

Gast
Ab 1.1.03 tritt das neue Ausländerrecht in Kraft. Man muß sich den Gesetzestext besorgen. Nach den mir in einem anderen Forum gegebenen Infos, wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis dem Aufenthaltsrecht gleichgestellt. Das ist für für alle, die schon eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, eine Besserstellung gegenüber dem noch geltenden Recht.

@ astra, deshalb kannst du dir die 71 Euro sparen.

Der große Unterschied besteht darin, daß bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis deine Frau nicht länger als 6 Monate in Thailand bleiben kann (z.B. Pflege der hilfsbedürftigen Muter). Wenn sie es doch tut, verliert sie ihren Status und alles beginnt wieder von vorne.
Bei der Erteilung des Aufenthaltsrechtes, das du beantragen wolltest, kann sie solange und so oft reisen wohin sie will.
Alter Gesetzestext im Rami-Forum unter "Langzeitvisa".
Also abwarten bis das Gestz in Kraft ist, und der Text bekannt ist.
 
I

Isaanfreak

Gast
Der große Unterschied besteht darin, dass bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis im Gegensatz zur Berechtigung deine Frau nicht länger als 6 Monate in Thailand bleiben kann

Wenn im neuen Ausländergesetz die so genannte Aufenthaltsberechtigung zum 1.01.03 wegfällt finde ich Das als sehr bedauernswert.
Ich denke da nicht nur an den Pflegefall der Mutter sondern auch an den Zustand des Langzeitaufenthalts über 50% in Thailand z.B. als Rentner. Das bedeutet wenn man mit seiner Frau pro Jahr Z.B. 7 Monate in Thailand und den Rest in Germany verbringen möchte, verliert die Frau automatisch ihren Aufenthaltsstatus wenn Sie nicht vor Ablauf der 6 Monate nach Germany zurück kehrt.
 
Wittayu

Wittayu

Senior Member
Dabei seit
28.05.2002
Beiträge
717
Reaktion erhalten
1
Ort
Glashütten im Taunus
Auch eine Aufenthaltsberechtigung kann nach 6 Monaten ausser-Landes-sein verfallen. Allerdings kann diese Frist nach Ermessen der Ausländerbehörde den Umständen (kranke Mutter) entsprechend verlängert werden.

Nach dem neuen Recht ab 01.01.03 ist der unbefristete Aufenhaltstitel, der dann "unbefristete Niederlassungserlaubnis" heissen wird, der jetztigen Aufenthaltsberechtigung gleichgestellt und hat selbe Vorraussetzungen. Leider liegen mir nur Ausschnitte vom neuen Zuwanderungsgesetz vor. Vielleicht wird es auch noch vom BVG gekippt. Wer weiss mehr ???

Wie es da mit Fristen, was Aufenthalte ausserhalb der BRD betrifft, aussieht weiss ich leider nicht. Aber im April, wenn das bei uns ansteht, wissen wir mehr. :wink:

Gruß,
Wittayu







Letzte Änderung: Wittayu am 02.10.02, 11:49
 
A

astra

Gast
@MichaelNoi
1. meine Frau hat schon 4 Jahre unbefristet und ich wollte für sie die Aufenthaltsberechtigung.
2. es waren ihre 60 Monate - die sind nötig für eine Berechtigung
3. 71 euros soviel kostet der Titel
 
C

CNX

Gast
@astra

Als Nachweis für die 60 Monate gelten normalerweise auch Nachweiszeiten des Ehemanns.
Für die Aufenthaltsberechtigung haben wir nichts gezahlt.

Gruss
C N X
 
L

Liggi

Gast
Bei einem Aufenthalt von mehr als 180 (an einem Stück) verliert die Aufenthaltsgennehmigung die Gültigkei. Beimehreren Reisen, die zusammen mehr als 180 Tage Abwesenheit verursachen, ist das kein Problem !
Die Aufenthaltsberechtigung gibt es frühestens nach 5 Jahren in D.
 
Jinjok

Jinjok

Senior Member
Dabei seit
05.07.2001
Beiträge
5.556
Reaktion erhalten
0
Ort
Dortmund
In einem Tempel in D habe ich eine Kopie gesehen, darauf bestätigt das Ausländeramt einer Stadt in NRW, daß durch eine 7 monatige Reise nach Thailand keine Konsequenzen für die unbegrenzte Aufenthaltsberechtigung/-erlaubnis habe.
Jinjok
 
Thema:

Aufenthaltsberechtigung

Aufenthaltsberechtigung - Ähnliche Themen

  • Aufenthaltsberechtigung verfällt

    Aufenthaltsberechtigung verfällt: Meine Frau,unser Baby und natürlich ich wollen länger 6 Monate nach Thailand. Jetzt habe ich gelesen das dadurch die Aufenthalts-...
  • Aufenthaltsberechtigung

    Aufenthaltsberechtigung: ich war heute auf dem Ausländeramt und wollte für meine Frau die Aufenthaltsberechtigung beantragen. Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate...
  • Aufenthaltsberechtigung - Ähnliche Themen

  • Aufenthaltsberechtigung verfällt

    Aufenthaltsberechtigung verfällt: Meine Frau,unser Baby und natürlich ich wollen länger 6 Monate nach Thailand. Jetzt habe ich gelesen das dadurch die Aufenthalts-...
  • Aufenthaltsberechtigung

    Aufenthaltsberechtigung: ich war heute auf dem Ausländeramt und wollte für meine Frau die Aufenthaltsberechtigung beantragen. Mietvertrag, Nachweis über 60 Monate...
  • Oben