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Arbeitserlaubnis in Bangkok

Diskutiere Arbeitserlaubnis in Bangkok im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Achtung, vor ca. 3 Wochen wurde der zentrale Ort zur Beantragung bzw. Verlängerung von thailändischen Arbeitserlaubnissen vom Arbeitsministerium...
HeinrichSaal

HeinrichSaal

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Achtung, vor ca. 3 Wochen wurde der zentrale Ort zur Beantragung bzw. Verlängerung von thailändischen Arbeitserlaubnissen vom Arbeitsministerium im Bangkoker Distrikt Din Daeng ausgesiedelt und auf ca. 10 Außenstellen verteilt.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Ansässigkeit des Antragsstellers bzw. der Antragsstellerin.
 
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didi

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Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Ansässigkeit des Antragsstellers bzw. der Antragsstellerin.
Die Zuständigkeit ergibt sich einzig und allein aus der Ansässigkeit des Betriebes, der die WP für einen Farang beantragt!
 
Dieter1

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Die Zuständigkeit ergibt sich einzig und allein aus der Ansässigkeit des Betriebes, der die WP für einen Farang beantragt!
Genau das war seine Aussage. "Die Zustaendigkeit ergibt sich....aus der Ansaesigkeit des Antragstellers".
 
HeinrichSaal

HeinrichSaal

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Bei einer Erstbeantragung mittels WP3 Formular ist der AG der Aktive und somit ergibt sich dann die Zustaendigkeit aus dem Sitz des AG.

https://www.doe.go.th/prd/assets/upload/files/alien_th/95dcca75296d041443b2e8a4eb6fee23.pdf

Wird nun eine bereits vorhandende Arbeitserlaubnis verlaengert mittels WP5, dann ist der Begehrende zwischenzeitlich der AN selbst und somit sein Wohnsitz von Relevanz:

https://www.doe.go.th/prd/assets/upload/files/alien_th/52f4b46b7956564031467e360bce2e62.pdf

Zwischenzeitlich hat es erhebliche Reformen in Sachen Arbeitserlaubnis in Thailand gegeben und die Thematik wird in manchen Aspekten weitaus weniger drastisch gehandhabt als in der Vergangenheit. Dieses beruht im Wesentlichen auch auf dem MOU (Memorandum of Understanding) mit den Nachbarlaendern im Hinblick auf Migrantarbeiter(innen), auf die Thailand in machen Sektoren sehr stark angewiesen ist.

Neben Migrantarbeitern, also ungelernte Kraeften, hat Thailand jedoch auch einen erheblichen Bedarf an "Experten" so, dass es auch zu Ueberlappungen der reformierenden Gesetzgebungen in diesem Bereich in Bezug auf Erleichterungen gab, aber dafuer spielt nun die Qualifikation des AN in spe einen weitaus groesseren Stellenwert als in der Vergangenheit ein.

Kurzum, die Huerden bei einer Erstbeantragung sind zwischenzeitlich hoeher, waehrend sie jedoch in Sachen Verlaengerungen von existierenden Work Permit niedriger geworden sind. Eine Work Permit ist nicht mehr abhaengig von der existierenden Aufenthaltserlaubnisdauer und kann somit fuer bis zu zwei Jahren gewaehrt werden und zwar bereits dann, wenn das Aufenthaltserlaubnisverlaengerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Somit habe ich selbst derzeit eine Aufenthaltserlaubnis bis lediglich zum 11.03.2020 aber verfuege ueber eine Arbeitserlaubnis mit einer Gueltigkeit bis zum 15.02.2022.

Bei der Auslagerung von der urspruenglichen Zentrale in Din Daeng wurde den neuen Aussenstellen auch ein groesserer Ermessenspielrau eingeraeumt, nach eigenen Aussagen der Mitarbeterin im Distrikt Bang Rak. Somit habe ich dann auch dieses Jahr das erste Mal in 20 Jahren als "Grossvater" 2 Jahre anstatt lediglich 1 Jahr bekommen.

Auch ist die Arbeitsausfuehrung nicht mehr nur noch an eine einzige Adresse gebunden und gegebenenfalls noch nicht einmal an einen bestimmnten AG sondern kann auch anderorts in Bangkok erfolgen. Auch ein Aspekt, der eigentlich auf MOU basiert, aber zwischenzeitlich in Sachen Arbeitserlaubnis allgemeingueltig ist.
 
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