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Arbeiten in Deutschland (Arbeitserlaubnis)

Diskutiere Arbeiten in Deutschland (Arbeitserlaubnis) im Ehe & Familie Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo zusammen, dieses Thema wurde schon ausfuehrlich behandelt, aber trotzdem kann ich ueber die Suche nicht die Informationen finden, die ich...
S

SubKorn

Gast
Hallo zusammen,
dieses Thema wurde schon ausfuehrlich behandelt, aber trotzdem kann ich ueber die Suche nicht die Informationen finden, die ich brauche.

Folgender Sachverhalt:
Meine Frau ist seit 5 Monaten in Deutschland und wir sind jetzt 3 Monate gluecklich verheiratet. Meine Frau muss in Thailand noch ihr Schuldarlehen/ThaiBAFÖG (ca 3000 EUR) and den Staat zurueckzahlen, und sie will nicht, dass ich das fuer sie uebernehme. Also haben wir uns entschlossen, dass sie zum Arbeiten (erstmal auf 400 EUR Basis) anfaengt.

Fragen:
1) Braucht man fuer die 400 EUR Jobs eine Arbeitserlaubnis und wie bekommt man diese ? Kann die Antwort auf der Seite der Minijobzentrale nicht finden.

2) Stimmt es das man eine Arbeitserlaubnis erst nach einem Jahr Aufenthalt in Deutschland bekommt (Quelle www.jobpilot.de) ?

3) Meine Frau hat einen Universitaetsabschluss (Bachelor Business Administration) Wir haben die Zeugnisse hier in Deutschland. Was muessen wir tun um diesen Abschluss in Deutschland anerkennen zu lassen ? (Zeugnisgleichstellung :nixweiss: ) Das wird dann spaeter benoetigt, wenn sie besser Deutsch spricht und sich eine ´richtige´ Arbeit sucht.

4) Weiss jemand eine offene Stelle im Raum Erding als Putzhilfe oder aehnliches auf 400 EUR Basis ?

Vielen Dank
Andreas
 
C

Chak

Gast
Zu offenen Stellen in Erding kann ich dir leider genausowenig sagen, wie zu der Zeugnisanerkennung. Vielleicht nur so viel: Ein Bachelor ist (bisher?) wohl in Deutschland nicht viel Wert, jedenfalls kein vollwertiger Studienabschluss.

Aber mit der Arbeitserlaubnis kann ich dir vielleicht weiterhelfen, falls sich in den letzten fünf Jahren da nichts geändert hat.
1. Auch für 400 €-Jobs benötigt man eine Arbeitserlaubnis.
2. Man bekommt eine AE beim Arbeitsamt (irgendwie erstaunlich naheliegend) unter Vorlage einer Bescheinigung von der Ausländerbehörde, des Reisepasses und der Heiratsurkunde. So war es jedenfalls bei uns.
3. Von dem einen Jahr Wartezeit habe ich bisher noch nichts gehört.
 
C

CNX

Gast
Hallo abalduin,

also die Arbeitserlaubnis wird sie auch für den 400€ Job brauchen.
Die Arbeitserlaubnis steht ihr zu und könnt ihr beim Arbeitsamt ausstellen lassen.


In Kurzfassung:
Den Schulabschluss kann man hier "gleichstellen lassen". Dazu werden Unterlagen wie Schulzeugnisse, Lebenslauf mit beruflichem Werdegang an das (bei uns !) staatliche Schulamt nach Darmstadt geschickt.
Man erhält dann ein Schreiben, aus dem der Schulabschluss nach unseren Maßstäben zertifiziert wird. Es gibt ja grosse Unterschiede in den Bildungssystemen. Gekostet hat das Ganze bei uns ca. 300.00 DM und ca. 8 Wochen gedauert.

Wenn Du beim Schulamt mal anrufst, schicken sie einen Fragebogen und ein Informationsblatt was alles benötigt wird.

Gruss
C N X
 
K

klahen

Gast
Hallo Abalduin,
ruf´ doch mal das Arbeitsamt München, Kapuzinerstr. , an.
Die senden Dir einen Antrag auf Arbeitserlaubnis zu ( wenn Du Glück
hast wie ich und mit einer hilfsbsreiten Angestellten sprichst ).
Da bekommst Du dann auch gleich Informationsmaterial mitgeliefert.
Und soweit ich erkennen konnte, lassen die keine Frage unbeantwortet.Wenn ich mich recht erinnere, muß man ( oder besser : frau ) schon einige Rahmenbedingungen erfüllen, um in den Genuss
zu kommen, arbeiten zu ´dürfen´.
Viel Erfolg :wink:
Klaus
 
C

Chak

Gast
Was für Rahmenbedingungen sollen denn das sein? Als Ehefrau doch wohl nicht, oder habt ihr da in Bayern schon wieder eure eigenen Gesetze?
 
F

fireball

Gast
Sorry, aber das ist Quatsch, in Bayern brauchste keine Sonderregelungen, sie muss nur mit einem Europäer verheiratet sein, das reicht voll und ganz aus um eine Arbeitserlaubniss zu bekommen, habe die meiner Frau am gleichen Tag der Heirat bekommen, aber und jetzt kommt es sie bräuchte eigendlich gar keine, da es gesetzmässig ausreicht mit einem eubürger verheiratet zu sein um arbeiten zu dürfen, nur wissen das die wenigsten Arbeitgeber, also ist trotzdem zu empfehlen eine ausstellen zu lassen, da sonst eventuell zu Problemen führen könnte.
Also Quelle darf ich hier das Arbeitsamt Regensburg anführen, das mich auch auf noch andere Ideen gepracht hat, wie man den deutschen Staat ausnützen könnte, wenn man den wollte, unser Sachbearbeiter war da recht Grosszügig, mit seinen Äusserungen, bezüglich Sozialleistungen, und wie man sie am besten erschleicht ....
Kein Wunder warum es uns so schlecht geht in Deutschland

Fireball
 
Jens

Jens

Senior Member
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Weiden/Ubon
fireball" schrieb:
Also Quelle darf ich hier das Arbeitsamt Regensburg anführen, das mich auch auf noch andere Ideen gepracht hat, wie man den deutschen Staat ausnützen könnte, wenn man den wollte, unser Sachbearbeiter war da recht Grosszügig, mit seinen Äusserungen, bezüglich Sozialleistungen, und wie man sie am besten erschleicht ....
Kein Wunder warum es uns so schlecht geht in Deutschland

Fireball
Dann leg mal los :computer: , und klaer uns auf. :hilfe:
 
D

didl69

Gast
Hallo @ All,

hier auch noch ein interessanter Briefeines Arbeitamtes :

Hier ein Brief vom Arbeitsamt bezüglich der Arbeitsgenehmigung

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland - Arbeitserlaubnisverfahren -

Sehr geehrte Frau ... , auf das Telefonat am 06.06.94 nehme ich Bezug und teile mit, daß die ausländische Ehefrau eines Deutschen, der eine Arbeitnehmertätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, gem. Art. 11 der EG-Verordnung 1612/68 keine Arbeitserlaubnis benötigt. (Text EG-VO 1612/68 Art. 11: Der Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates eine Tätigkeit ausübt, sowie die Kinder dieses Staatsangehörigen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt, haben, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen, das Recht, im gesamten Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats irgendeine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben). Erst wenn Ihr Ehemann keine der vorgenannten Tätigkeiten ausübt, tritt für Sie die Arbeitserlaubnispflicht ein und Sie müßten sofort für die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung die Arbeitserlaubnis beantragen. Mit freundlichen Grüßen.
Gefunden hier, am besten mal selber alles durchlesen :

http://mitglied.lycos.de/pilipinas/arbeit.htm

Na vielleicht hat sich mittlerweile wieder etwas geaendert, also einfach mal das Arbeitsamt anrufen.
 
C

conny

Gast
@ didl

Interessanter Link. (einmal davon abgesehen, dass das Datum in dem Schreiben wohl nicht stimmt :-) ) .

Besonders das Forum finde ich interessant. Erinnert von den Themen an nittaya :lol:

Wie bist du denn darauf gestoßen ??

Gruß
Conny

P.S. :

zum Thema noch :

genauso wie Chak gepostet hat, hätte ich es auch geschrieben.
Bevor mit dem Arbeitgeber diskutiert wird, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist oder nicht, ist es doch einfacher, diese zu besorgen.
 
N

norberti

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Phitsanulok
Ich denke das die Arbeitserlaubnis mit der Art des visums zusammenhängt für ein 3 Monats besuchs visa gab es keine Erlaubnis für Erwerbstätigkeit
 
D

didl69

Gast
Hallo Conny,

stosse eigentlich regelmaessig per google drauf wenn ich etwas wegen " Arbeitserlaubnis " suche.

@ Norberti

3 Monatsvisa sind meist auch Schengenvisa, damit gibt es meines Wissens NIE eine Arbeitserlaubnis.
:nixweiss: Vielleicht wenn man verheiratet ist? Aber dann muss der deutsche Partner in Deutschland gemeldet sein.
 
C

Chak

Gast
norberti" schrieb:
Ich denke das die Arbeitserlaubnis mit der Art des visums zusammenhängt für ein 3 Monats besuchs visa gab es keine Erlaubnis für Erwerbstätigkeit
Das heißt ja auch nicht Besuchs- sondern Touristenvisum. Tourismus schließt normalerweise eine Arbeitsaufnahme aus.
Wenn man verheiratet ist, hat der Ehepartner ja auch überhaupt kein Visum mehr, sondern eine Aufenthaltsgenehmigung.
 
D

didl69

Gast
Hallo,

Chak schrieb :

..... Wenn man verheiratet ist, hat der Ehepartner ja auch überhaupt kein Visum mehr, sondern eine Aufenthaltsgenehmigung. .....
Ist bestimmt meistens so, muss aber nicht sein. Zum Beispiel wenn man in Thailand geheiratet hat und der ueberwiegende Aufenthalt (ueber 6 Monate) in Thailand ist. Zuerst muesste dann ein Visum zur Familienzusammenfuehrung beantragt werden und dann erhaelt der Thailaendische Ehepartner nur nach Absprache mit der Auslaenderbehoerde eine Aufenthaltsgenehmigung wenn mann laenger als 6 Monate die BRD wieder verlaesst. Hab schon mal gehoert das von denjenigen einfachheitshalber ein Schengenvisum beantragt wird. Oder hab ich mich da verhoert? Vielleicht gibt es hier auch welche die das so handhaben. Dann erzaehlt mal davon.
 
C

Chak

Gast
Didl, genauso ist es, denn so hat es mir auch bereits die Ausländerbehörde gesagt.
 
N

norberti

Senior Member
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Ob nun Besuchs oder Touristenvisum solange man nicht eine Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung bekommen hatt bekommt nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis diese bekommt man nur bei vorweisung von einer 3 Jährigen Aufenthaltserlaubnis .
Normaler weise macht man es am selben Tag(Visa/Arbeitserlaubnis) sofern die Behörden nicht soweit auseinander sind wie in Berlin auf den Dörfern und Kleinen Gemeinden ist es meistens in einem Gebäude
 
W

waanjai

Gast
Habe mich heute einmal aus gegebenen Anlass erkundigt (Stadt Köln).
Mit der Heirat erwirbt die Thailänderin das Recht, in Deutschland arbeiten zu dürfen. Hierzu muß Sie jedoch beim Arbeitsamt (~agentur) einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen. Wäre reine Formsache. Sie ist berechtigt.
EU-Ausländer bräuchten natürlich eine solche Erlaubnis nicht. Aber Thailand wäre nicht in der EU............. sodaß hier noch altes nationales Recht gelte. :computer:
 
M

MichaelNoi

Gast
Zusätzlich zum Antrag wird hier ( Bayern ) noch eine Heiratsurkunde, eine Meldebescheinigung der Gemeinde und eine Reisepasskopie mit dem Aufenthaltsstatus benötigt ( alles in Kopie ).
 
Thema:

Arbeiten in Deutschland (Arbeitserlaubnis)

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