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Antrag auf Passneuerstellung / Mobiler Konsularservice

Diskutiere Antrag auf Passneuerstellung / Mobiler Konsularservice im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Auf den Seiten des König Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main (www.thaigeneralkonsulat.de) sind nunmehr die Termine des Mobilen...
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Lahansai

Gast
Auf den Seiten des König Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main (www.thaigeneralkonsulat.de) sind nunmehr die Termine des Mobilen Konsular Service 2009 angegeben. Am 11.07.2009 wird dieser hier in München sein.

Der Reisepass meiner Frau läuft Ende Mai 2009 - nach einer erfolgten Gültigkeitsverlängerung vor 5 Jahren - endgültig aus. Die ID Card ist gültig, der Ehenamen überall eingetragen.

Meine Frage:
- Ist mit irgendwelchen Problemen zu rechnen wenn man den neuen Reisepass erst 2 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des alten beantragt?
- Wird man von mobilen Service möglicherweise wieder auf FFM verwiesen, weil der Pass ja bereits abgelaufen ist? :nixweiss:

Danke im voraus für Tipps und Hinweise. :wai:

:wink: Lahansai
 
S

Samuianer

Gast
Lahansai" schrieb:
Auf den Seiten des König Thailändischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main (www.thaigeneralkonsulat.de) sind nunmehr die Termine des Mobilen Konsular Service 2009 angegeben. Am 11.07.2009 :nixweiss: wird dieser hier in München sein.

Der Reisepass meiner Frau läuft Ende Mai 2009 - nach einer erfolgten Gültigkeitsverlängerung vor 5 Jahren - endgültig aus. Die ID Card ist gültig, der Ehenamen überall eingetragen.

Meine Frage:
- Ist mit irgendwelchen Problemen zu rechnen wenn man den neuen Reisepass erst 2 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des alten beantragt?
- Wird man von mobilen Service möglicherweise wieder auf FFM verwiesen, weil der Pass ja bereits abgelaufen ist? :nixweiss:

Danke im voraus für Tipps und Hinweise. :wai:

:wink: Lahansai

Mit der Frage wuerde ich mich an die Botschaft wenden!

Geht eventuell auch auf dem postalischen Weg...
 
J

JT29

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Der Konsularservice wird auch nur die Unterlagen nach FFM mitnehmen, einen Pass stellen sie vor Ort nicht aus.

Das Problem könnte aber eher bei den deutschen Behörden liegen, wenn sie mal je kontrollieren würde.
 
waanjai_2 R.I.P.

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Udon Thani
Wofür braucht ein thail. Staatsbürger in D einen Reisepaß?

Um entweder D zu verlassen oder nach D hinein zu kommen. Wenn er nicht innerhalb des Zeitraums, vor dem der alte Paß ungültig geworden ist, nicht über die Grenze muß, was braucht er ihn dann.

Ja, darin sei ja sein Aufenthaltstitel gestempelt. Wohl, wohl, aber die Tatsache, dass er einen hat, steht auch im Computer des Ausländeramtes. Und gerade während der fraglichen 2 Monate, soll sich am Aufenthaltstitel etwas ändern?

Nur postalisch kann man nichts machen. Gerade der e-Paß verlangt die Herstellung des Paßbildes am Rechner. Ist doch schon schön, dass man somit nicht einmal für den e-Paß nach Frankfurt muß.
 
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MUC

Gast
Ich glaube einmal gehört zu haben, dass mit Ablaufen des Passes auch die Aufenthaltserlaubnis, bzw. die Niederlassungserlaubnis erlischt...
Würde mich an Deiner Stelle unbedingt erkundigen...
 
tira

tira

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waanjai_2" schrieb:
Wofür braucht ein thail. Staatsbürger in D einen Reisepaß?.....
moin, moin,

.... um sich damit auszuweisen, denke x die thai id card reicht dafür net :P

die meinige wurde x im bahnhof von der bahnpolizei kontroletti, tja ohne papiere
kann sie natürlich locker zu den beamten sagen, schaut x in eueren computer! :lachen:

:wai:
 
waanjai_2 R.I.P.

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Udon Thani
tira" schrieb:
die meinige wurde x im bahnhof von der bahnpolizei kontroletti
Wer kann dem Lächeln einer thail. Frau denn schon widerstehen? (Es sei denn, sie kommt direkt aus dem Haus und hat sich mit ihrem sami gestritten) :-)
Auch unsereins soll in Thailand immer einen Paß mit sich führen. Wer tut denn so etwas schon, wenn man längere Zeit hier ist.
Der thailändischen Polizei würde ich sagen, kommt mit zu mir nach Hause, ich zeig´ Euch meinen Reisepaß und den Kühlschrank.
Oder auf Hochdeutsch für Deutschland: Nun macht Euch mal nicht in die Hose!
 
phi mee

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MUC" schrieb:
Ich glaube einmal gehört zu haben, dass mit Ablaufen des Passes auch die Aufenthaltserlaubnis, bzw. die Niederlassungserlaubnis erlischt...
Würde mich an Deiner Stelle unbedingt erkundigen...

Eine Aufenhaltserlaubnis ist immer nur befristet. Darum läuft sie auch immer spätestens mit Ablaufen des Passes aus.
Anders bei der Niederlassungserlaubnis, die ist unbefristet. Im neuen Pass muss dann aber ein aktueller Aufkleber eingefügt werden.

In Deutschland haben wir eine Ausweispflicht. Auch jeder Deutsche ist verpflichtete immer einen gültigen Personalausweis mitzuführen. Da die thailändische ID-Card jedoch für den deutschen Beamten unlesbar ist, muss also der Pass mitgeführt werden.

Meine Frau hat allerdings immer nur eine Kopie des Passes und der Niederlassungserlaubnis dabei. Das original liegt zu Hause im Safe. Nach der Rennerei vor 3 jahren nach dem Einbruch bin ich vorsichtiger geworden. Bisher gab es mit den Kopien noch keine Probleme. Da sehe ich es wie waanjai, die Beamten können es ja jederzeit abfragen oder ich kann auf Verlangen das Original zu Hause vorweisen.

Bei Grenzübertritten, auch EU, nimmt sie aber immer ihren Pass mit.


:wink: phi mee
 
waanjai_2 R.I.P.

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Udon Thani
phi mee" schrieb:
In Deutschland haben wir eine Ausweispflicht. Auch jeder Deutsche ist verpflichtete immer einen gültigen Personalausweis mitzuführen. Da die thailändische ID-Card jedoch für den deutschen Beamten unlesbar ist, muss also der Pass mitgeführt werden.
Die neuen ID-Cards in der Smart-Card-Version sind auch für dt. Beamten lesbar, da zwei-sprachig. Der dürfte auch in aller Regel reichen, um die Polizei zu besänftigen - sofern man hübsche thail. Frauen immer "in gewissen Gegenden" kontrollieren will oder muß. :-)
 
J

Joerg_N

Gast
waanjai_2" schrieb:
Die neuen ID-Cards in der Smart-Card-Version sind auch für dt. Beamten lesbar, da zwei-sprachig. Der dürfte auch in aller Regel reichen, um die Polizei zu besänftigen
auch jede "illegale" thai kann eine Thai-ID haben,
brauchst schon den Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung / Visum / Niederlassungstitel
 
tira

tira

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Joerg_N" schrieb:
...thai kann eine Thai-ID haben,
brauchst schon den Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung...
jo joerch,

es geht hierbei um´s ausweisen net um´s ausweisen lassen ;-)

:wai:
 
waanjai_2 R.I.P.

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Udon Thani
Joerg_N" schrieb:
auch jede "illegale" thai kann eine Thai-ID haben, brauchst schon den Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung / Visum / Niederlassungstitel
...und die werden wohl überdurchschnittlich häufig in der Bahnhofsgegend gesucht und werden von deutschen Beamten nicht dahingehend ernst genommen, dass sie mit nach Hause kommen, um sich über den Aufenthaltstitel zu informieren? :-)
 
J

Joerg_N

Gast
waanjai_2" schrieb:
...und die werden wohl überdurchschnittlich häufig in der Bahnhofsgegend gesucht und werden von deutschen Beamten nicht dahingehend ernst genommen, dass sie mit nach Hause kommen, um sich über den Aufenthaltstitel zu informieren? :-)
keine Ahnung - kenne nicht die Thais aus der Bahnhofsumgebung,

aber im Fall der Faelle ist es sich angenehmer wenn man sich gleich mit dem Reisepass ausweisen kann, - steht die Thai
doch blöd da wenn sie nur die ID hat aber die Polizei fragt nach dem Aufenthaltsstatus
 
phi mee

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dr_farnsworth" schrieb:
phi mee" schrieb:
In Deutschland haben wir eine Ausweispflicht. Auch jeder Deutsche ist verpflichtete immer einen gültigen Personalausweis mitzuführen.
Das ist nicht richtig. Du musst nur einen haben.

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

Ist genaugenommen richtig, wenn du dich auf das nachfolgende einlassen möchtest:

Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.



:wink: phi mee
 
waanjai_2 R.I.P.

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Udon Thani
Gibt es eigentlich eine Rechtsschutzversicherung für den Fall, dass meine thailändische Frau in Deutschland ganze 2 Monate lang zwar mit einer unverändert bewilligten Niederlassungserlaubnis herumläuft, diese sich jedoch in einem gerade abgelaufenden Reisepaß befindet und ich den Oscar, also den freundlichen Polizisten, nicht davon überzeugen kann, dass der thail. Reisepaß eigentlich erst so in ca. 544 Jahren ablaufen würde? :-)
 
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