waanjai_2
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Themenstarter
1. Satz: Ja, Sie koennen alleiniger Eigentümer des Hauses sein (z.B. durch Ehevertrag) - stimmt.ja Sie können Eigentümer sein - das nützt Ihnen aber im Ernstfall einen Scheissdreck - weil Sie das Haus ja schwerlich mitnehmen können wenn sie abhauen müssen.
2. Die angebliche "Abhängigkeit" vom Voodoo der Thais ist ein alter Koehlerglaube und sagt mehr etwas über die Leute aus (die so etwas meinen) und ihr soziales Umfeld.
Rational ist ja der Versuch des Herausekelns vom Grundstück für Thais ja nicht.
(1) Da der Farang dann halt das eigene Haus abreißen lassen koennte (dann wäre nur noch der Wert des Grundstücks da)
(2) Der Farang ist zumeist der einzigste, der überhaupt die monatlichen Kosten für ein Haus mit vielen Wasserentnahmestellen und Steckdosen zahlen kann (man bringt sich selbst in Verkaufszwang)
(3) Der Farang ist meist gut beraten, wenn auf dem Grundstück noch weitere dingliche Lasten (also Hypothek) liegen, die bei all solchen Träumen der Voodoo-Priester eine vorherige Rückzahlung von Kapital verlangen. (Was nützt einem das Geld aus dem ungewissen und genehmigungspflichtigen Landverkauf, wenn die Bank vorher erst einmal Geld sehen will, was nicht vorhanden ist?)
Aber bei einfach gestrickten Menschen wird dies wohl auch noch eine Zeitlang geglaubt werden - kennen ja zumeist auch gar nicht die rechtlichen Absicherungen noch die Tatsache, dass sie qua Erbschaft an viel Geld gelangen koennten. Deshalb auch das Wort "Koehlerglaube". So Leute muß man vor solchen Diskussionen schlicht danach fragen, ob sie wenigstens schon einmal die Tourist-Police eingeschaltet hätten (also auch nur einen Schimmer von den thail. Konfliktloesungsmechanismen hätten).



