
phi mee
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Bei der deutschen Rentenversicherung weiss anscheinend die Linke nicht was die Rechte tut. 
Meine Frau hat eine Kontenklärung bekommen. Da wurde unter anderem natürlich auch nach Kindern gefragt.
Dazu wäre dann ein extra Formular mit etlichen Belegen einzureichen gewesen.
Nun hat meine Frau ihr beiden Kinder in Thailand geboren und Beide waren schon volljährig bevor meine Frau nach Deutschland kam und wir heirateten.
Ich ging also davon aus, das es hier sowieso keine Anrechnung auf die Rente oder die Wartezeiten gibt.
Zur Sicherheit habe ich noch die Hotline angerufen und dort wurde mir das bestätigt. Also habe ich in der Kontenklärung zwar die Kinder aufgeführt, aber gleichzeitig ausdrücklich auf die Geburt und Erziehung in Thailand hingewiesen und daher auf die Einreichung von Belegen verzichtet.
Gestern kam die Antwort der Rentenversicherung, dass ich die Geburtsurkunden der Töchter nachreichen müsse.
Also habe ich heute den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und höflich angefragt ob er mich auf den Arm nehmen will und ob er gerne eine Kopie der Geburtsurkunden in thailändisch haben möchte.
Antwort: Thailändisch wäre auch ok. Ansonsten einen anderen offiziellen Beleg über die Geburt der Töchter.
Auf die Rückfrage, dass die Töchter in Thailand doch keinen Einfluss auf die mögliche Rente hätten meinte er "Aber sicher doch. Es werden Erziehungszeiten anerkannt und es wird auf die Wartezeiten angerechnet.
Nochmal nachgehakt "die Töchter wurden aber in Thailand geboren und aufgezogen bevor meine Frau nach Deutschland kam". Antwort "Das ist egal!"
Wir haben vereinbart, dass ich eine Kopie der Scheidungsurkunde erstelle und ihm zumaile. Darauf sind ja auch die Kinder erfasst und diese ist übersetzt und legalisiert.
Wer von euch hat schon vor der gleichen Frage gestanden und was hat euch die Rentenversicherung gesagt oder was habt angegeben???

Meine Frau hat eine Kontenklärung bekommen. Da wurde unter anderem natürlich auch nach Kindern gefragt.
Dazu wäre dann ein extra Formular mit etlichen Belegen einzureichen gewesen.
Nun hat meine Frau ihr beiden Kinder in Thailand geboren und Beide waren schon volljährig bevor meine Frau nach Deutschland kam und wir heirateten.
Ich ging also davon aus, das es hier sowieso keine Anrechnung auf die Rente oder die Wartezeiten gibt.
Zur Sicherheit habe ich noch die Hotline angerufen und dort wurde mir das bestätigt. Also habe ich in der Kontenklärung zwar die Kinder aufgeführt, aber gleichzeitig ausdrücklich auf die Geburt und Erziehung in Thailand hingewiesen und daher auf die Einreichung von Belegen verzichtet.
Gestern kam die Antwort der Rentenversicherung, dass ich die Geburtsurkunden der Töchter nachreichen müsse.
Also habe ich heute den zuständigen Sachbearbeiter angerufen und höflich angefragt ob er mich auf den Arm nehmen will und ob er gerne eine Kopie der Geburtsurkunden in thailändisch haben möchte.
Antwort: Thailändisch wäre auch ok. Ansonsten einen anderen offiziellen Beleg über die Geburt der Töchter.
Auf die Rückfrage, dass die Töchter in Thailand doch keinen Einfluss auf die mögliche Rente hätten meinte er "Aber sicher doch. Es werden Erziehungszeiten anerkannt und es wird auf die Wartezeiten angerechnet.

Nochmal nachgehakt "die Töchter wurden aber in Thailand geboren und aufgezogen bevor meine Frau nach Deutschland kam". Antwort "Das ist egal!"
Wir haben vereinbart, dass ich eine Kopie der Scheidungsurkunde erstelle und ihm zumaile. Darauf sind ja auch die Kinder erfasst und diese ist übersetzt und legalisiert.
Wer von euch hat schon vor der gleichen Frage gestanden und was hat euch die Rentenversicherung gesagt oder was habt angegeben???