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Liebeskasper
Gast
Liebes Forum,
ich bin am verzweifeln... Ich möchte meine thailändische Verlobte heiraten. Das Problem dabei ist, sie war schon mal mit einem Engländer verheiratet. Die beiden haben in Bang Rak geheiratet und sich auf der Amphoe scheiden lassen.
Ich habe das EFZ beantragt und mein Standesamt hat für die Anerkennung der Scheidung das OLG Düsseldorf angeschrieben. Dieses hat die Anerkennung abgelehnt, mit der Begründung das nicht das thailändische sondern britisches Recht gelte, da im Antrag England als letzter gemeinsamer Aufenthalt angegeben wurde. Sie war 6 Monate bei ihm, dann Heirat in Thailand. Ein Jahr später die Scheidung in Thailand.
Das Gericht sagt es könnte die Scheidung nur anerkennen, wenn sie zuvor von England anerkannt wurde oder ein Scheidungsverfahren in England durchgeführt wurde.
Ich habe recherchiert und die Scheidung in Thailand sollte in England eigentlich ohne Probleme anerkannt werden. Weil sie nach dem in Thailand gültigen Verfahren durchgeführt wurde und sie thailändische Staatsbürgerin ist. Die Frage ist nur wie genau läuft das ab? Ihr Ex-Mann ist willens zu helfen hat aber auch keine Ahnung wie er das machen soll. Er hat auf der englischen Botschaft nachgefragt, die konnten ihm nicht helfen. Er hat jetzt beim General Register Office (engl. Standesamt) angefragt und wartet noch auf Antwort.
Oder muss zwingend ein englisches Gericht darüber entscheiden? Wie könnte meine Verlobte da das Verfahren starten? Aus Thailand.. Alles sehr deprimierend..
Hat jemand da Erfahrungen mit? Ich bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar.
Ich kann auch noch weitere Informationen zu meinem Fall und auch die Antwort des OLG hier posten sobald ich wieder zu Hause bin.
ich bin am verzweifeln... Ich möchte meine thailändische Verlobte heiraten. Das Problem dabei ist, sie war schon mal mit einem Engländer verheiratet. Die beiden haben in Bang Rak geheiratet und sich auf der Amphoe scheiden lassen.
Ich habe das EFZ beantragt und mein Standesamt hat für die Anerkennung der Scheidung das OLG Düsseldorf angeschrieben. Dieses hat die Anerkennung abgelehnt, mit der Begründung das nicht das thailändische sondern britisches Recht gelte, da im Antrag England als letzter gemeinsamer Aufenthalt angegeben wurde. Sie war 6 Monate bei ihm, dann Heirat in Thailand. Ein Jahr später die Scheidung in Thailand.
Das Gericht sagt es könnte die Scheidung nur anerkennen, wenn sie zuvor von England anerkannt wurde oder ein Scheidungsverfahren in England durchgeführt wurde.
Ich habe recherchiert und die Scheidung in Thailand sollte in England eigentlich ohne Probleme anerkannt werden. Weil sie nach dem in Thailand gültigen Verfahren durchgeführt wurde und sie thailändische Staatsbürgerin ist. Die Frage ist nur wie genau läuft das ab? Ihr Ex-Mann ist willens zu helfen hat aber auch keine Ahnung wie er das machen soll. Er hat auf der englischen Botschaft nachgefragt, die konnten ihm nicht helfen. Er hat jetzt beim General Register Office (engl. Standesamt) angefragt und wartet noch auf Antwort.
Oder muss zwingend ein englisches Gericht darüber entscheiden? Wie könnte meine Verlobte da das Verfahren starten? Aus Thailand.. Alles sehr deprimierend..
Hat jemand da Erfahrungen mit? Ich bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar.
Ich kann auch noch weitere Informationen zu meinem Fall und auch die Antwort des OLG hier posten sobald ich wieder zu Hause bin.