Nach Infomation meines Standesamtes soll eine Anerkennung der Scheidung der Vorehe in Thailand durch das OLG nicht möglich sein, weil aus der Vorehe Kinder vorhanden sind. Es sei ein thailändisches Gerichtsurteil zwingend erforderlich. Die Anerkennung der Scheidung durch das OLG sei nur möglich wenn keine Kinder aus der Vorehe vorhanden sind. Der Grund dafür liege im Erb-recht.
Stimmt das so wie mir das gesagt wurde? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Wenn nein, wie kann ich das Standesamt von seinem Irrtum überzeugen? :???:
Diese Seite verwendet Cookies um Inhalte zu personalisieren. Außerdem werden auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem weiteren Aufenthalt akzeptierst du diesen Einsatz von Cookies.