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Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Kinder

Diskutiere Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Kinder im Behörden & Papiere Forum im Bereich Thailand Forum; Hilfe!!! :hilfe: Nach Infomation meines Standesamtes soll eine Anerkennung der Scheidung der Vorehe in Thailand durch das OLG nicht möglich...
J

johnny_BY

Gast
Hilfe!!! :hilfe:

Nach Infomation meines Standesamtes soll eine Anerkennung der Scheidung der Vorehe in Thailand durch das OLG nicht möglich sein, weil aus der Vorehe Kinder vorhanden sind. Es sei ein thailändisches Gerichtsurteil zwingend erforderlich. Die Anerkennung der Scheidung durch das OLG sei nur möglich wenn keine Kinder aus der Vorehe vorhanden sind. Der Grund dafür liege im Erb-recht.
:zorn:
Stimmt das so wie mir das gesagt wurde? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Wenn nein, wie kann ich das Standesamt von seinem Irrtum überzeugen? :???:

Danke!
Johnny :wink:
 
W

waanjai

Gast
Re: Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Ki

Wenn das wahr wäre, dann könnte die überwiegende Anzahl von thailändischen Ehescheidungen in Deutschland nicht anerkannt werden!
Warum: weil spätestens mit der Eheschließung damit begonnen wird, die eigene Rentenversicherung (=die Kinder) aufzubauen. :-)

Zunächst solltest Du einmal dem Link folgen, den ich erst kürzlich für das OLG Düsseldorf gesetzt habe: Hier Link zu Link
Das OLG ist nicht nur eins von vielen, sondern das allein zuständige für ganz NRW...... also so ´nen paar Tausend Erdenbürger oder so.
Leider hast Du in Deinem Profil nicht das Bundesland angegeben, wo Deine für Dich zuständigen Behörden sind.

Also ich habe es bereits - wie viele andere vor mir - durchexerziert und beschrieben. Natürlich war da auch ein Kind.

Nun will ich heute nicht bloß nur meckern, sondern auch versuchen, mich in die Lage Deines Standesbeamten zu versetzen.
Vielleicht hat er es Dir ja nur sehr flapsig erklärt, was da das OLG an Problemen hat mit der Anerkennung der Scheidung der Vorehe Deiner Verlobten.

Es könnte folgendes sein, die Betonung liegt auf KÖNNTE:
Die Scheidung erfolgte vor dem Amphoe. Im Protokoll, was sich als Anhang des Scheidungsregistereintrages darstellt, fehlt die Unterschrift des Ex-Ehemanns. Dann kann das OLG die Ehescheidung kaum anerkennen, weil nix genaues weiß man nicht.

Es kommt desöfteren vor, dass in den Protokollen des Scheidungseintrages keine Regelungen zum Erbrecht oder zum Sorgerecht gemacht werden. Dies ist sehr mißlich, weil nur bei eindeutiger Zuweisung des Sorgerechts für das Kind/er an die Mutter, ein Reisepaß für das Kind ausgestellt werden kann und auch nur dann ein Familiennachzug des Kindes möglich ist. Aber fehlende erbrechtliche oder sorgerechtliche Regelungen führen ja nicht dazu, dass die eigentliche Ehescheidung etwa nicht geprüft und anerkannt werden könnte. Und schließlich kann man die fehlenden erbrechtlichen und sorgerechtlichen Regelungen beim Amphoe auch noch nachträglich heilen.
 
J

johnny_BY

Gast
Re: Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Ki

Hallo Waanjai,

ganz vielen Dank für Deine schnelle und gewohnt gute Antwort.

Also ich wohne in Bayern und dachte eigentlich das im Profil angegeben zu haben. Du hast Recht, es steht nicht drin. Naja, zurück zum Thema.

Mit dem Sorgerecht kann eigentlich kein Problem bestehen. Meine Verlobte hat Reisepässe für die Kinder und kann laut Botschaft, wenn denn erstmal das Visum überhaupt genehmigt wird, auch gleich die Kinder mit nach Deutschland bringen. Die thailändische Paßbehörde und die deutsche Botschaft hätten doch beide anders reagiert wenn es Probleme mit dem Sorgerecht gäbe.

Bleibt das Erbrecht als möglicher Grund. Die Aussage "dann wären die meisten deutsch/thai Ehen nicht zustande gekommen" kann das Standesamt wohl nicht überzeugen. Aber muß das nicht letztlich sowieso das OLG entscheiden?

Irgend eine Idee wie ich mich weiter verhalten sollte?

Alles Gute!
Johnny
 
M

matthi

Gast
Re: Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Ki

Wie viele andere hier auch, bin ich schon geschieden. Erbrechtliche Fragen sind in dem deutschen Scheidungsurteil nicht angesprochen worden. Das interessiert mich jetzt auch, für die Zukunft. Was soll das mit Erbrecht zu tun haben.
 
W

waanjai

Gast
Re: Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Ki

@ Johnny
Das hört sich schon anders an. Ich hatte gedacht, dies wäre eine Information des OLG durch den Mund des Standesbeamten gewesen. Nun sagst Du in anderen Worten, daß dies die "freie Überzeugung" des Menschen auf dem Standesamt sei. Soll heißen, es kann auch die schlicht falsche Information eines inkompetenten Sachbearbeiters im Standesamt sein.
Und dies wird sich auch so erweisen, denke ich - nach all den Erfahrungen, die schon vorliegen. Ich bin übrigens bei den bayerischen Behörden und insbesondere bei der Justiz immer noch davon überzeugt, daß die preußischer als die Preußen sind. Soll heißen: höchst korrekt. Das sag´ ich als Rheinländer, die wir nur ´ne Zeitlang von den Preußen "besetzt" waren. :-)

Was kannst Du zu Deiner Beruhigung machen:
1. Du kannst Dir noch einmal die Übersetzungen der 3 legalisierten Dokumente: Heiratseintrag, Scheidungseintrag nebst Protokoll sowie Scheidungsurkunde angucken. Wenn da alles identisch geschrieben und genummert ist, und beide Parteien unterschrieben haben, dann ist alles OK.
2. Laß Dir keinen Bären aufbinden, von wegen es gäbe keine zweierlei Scheidungen in Thailand. Die gibt es sehr wohl: einerseits die geläufige, die übliche, die vor dem Amphoe abläuft. Andererseits die für die feinen, reichen Leute, die sich Rechtsanwälte nehmen können und eine Scheidung vor Gericht bewirken. Verhält sich wie Regel und Ausnahme, von den Quantitäten.
3. Der Wechsel des Standesamtes bewirkt noch lange nicht den Wechsel des OLG-Bereichs. Für die Anerkennung der Ehescheidung zum Kölsch-Trinker zu werden, ist auch ein wenig zu viel verlangt. :lol:
4. Lies doch noch einmal die längere Darstellung des OLG Düsseldorf. Ist doch ganz informativ.

Es wird schon werden !
 
J

johnny_BY

Gast
Re: Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Ki

Danke Waanjai!

Also meine persönliche Meinung ist, daß das auf dem Standesamt verwechselt wurde, da es hier im Ort so viele Russen gibt. Und in Russland ist eine Scheidung ohne Kinder vor dem Standesamt, mit Kindern aber nur vor Gericht möglich.

Mit dem OLG habe ich eben telefoniert, von daher scheint es keine Probleme zu geben. :-) :-) :-)

Alles Gute!
Johnny
 
Thema:

Anerkennung der Scheidung durch OLG nicht möglich, da Kinder

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