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Wuschel
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Der ist gut. Ich habe noch ca. 12 abgeheftet, allerdings kein Auto mehr dazu.in D tut`s auch ein Fahrzeugbrief
Der ist gut. Ich habe noch ca. 12 abgeheftet, allerdings kein Auto mehr dazu.in D tut`s auch ein Fahrzeugbrief

genau ,das sollte sich jeder hinter die Ohren schreiben,wenn er einer 3.Welt-Zuhälterfamilie Geld leiht..einer war sogar so dreist und den farang geprügelt und ihm gesagt,warum willst du dein geld zurück,du hast doch genug geld
da hätte er wohl früher tun sollen,aber was nehmen mache nicht alles in Kauf um endlich einmal zu Stich zu kommen, soll welche geben,die zahlen sogar fiktiver Managergehälter(da bekommt das Wort "fiktiv" gleich eine ganz andere Bedeutung>in diesem Falle würde ich aber auch die Frau einer gründlichen Ueberdenkung unterziehen...![]()
)
Wie kommts ?Der ist gut. Ich habe noch ca. 12 abgeheftet, allerdings kein Auto mehr dazu.
Nein, der Kfz-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.Wie kommts ?
Hast Du nur Betrüger um Dich ?
Wenn jemand ein Auto verkauft, das Dir gehört (als Besitzer des Briefes bist Du der Eigentümer) kannst Du das Auto vom neuen Eigentümer zurück erhalten.
Ich hab einem Freund, der mit seiner Firma expandierte mehrmals kurzfristig ausgeholfen. Alles abgesichert mit Vertrag und Kfz-Briefen... und gut verzinst.
So ist es, immer auf die Ka.cke hauen und nicht die leiseste Ahnung von irgendwas...Nein, der Kfz-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.
äh, das stimmt nicht. Kannst ja googeln und staunen was Du dazu findest.Nein, der Kfz-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.
Schlecht gegoogled. Lies mal den 3. Artikel aus deinem Link.äh, das stimmt nicht. Kannst ja googeln und staunen was Du dazu findest.
und Du, Franky53, selbst mal nicht so schnell auf die Kacke hauen! Besser erst nachforschen, dann schreiben!
https://www.google.de/search?q=KfZ+...rome..69i57.8011j0j8&sourceid=chrome&ie=UTF-8
dann empfehle ich Dir, Dich ein wenig in den Text zu vertiefen! Genau hier, im von Dir herbeigezogenen dritten Beitrag, steht unmissverständlich:Schlecht gegoogled. Lies mal den 3. Artikel aus deinem Link.
Aber um das zu verstehen benötigt man rechtliche Kenntnisse;)

das stimmt nicht mehr . . . . .letztes Jahr musste ich einen vorlegen um im Brief als Eigentümer eingetragen zu werden und im Schein als HalterDas ist leider wieder falsch. Man benötigt keinen Kaufvertrag bei der Zulassung/Ummeldung eines Kfz.
Und der von dir zitierte Beitrag sagt ja auch klar aus, dass der Kfz-Brief eben kein Eigentumsnachweis ist.
Aber wie gesagt, zum verstehen benötigt man Rechtskenntnisse.
Was bitte ist denn das Eintragen von dir als Halter? Das ist entweder zulassen (Neuwagen) oder ummelden (Gebrauchtwagen).das stimmt nicht mehr . . . . .letztes Jahr musste ich einen vorlegen um im Brief als Eigentümer eingetragen zu werden und im Schein als Halter
ich habe auch nicht vom Zulassen und Ummelden geschrieben
Kaufvertrag vorlegen? Noch nie so einen Bloedsinn gehoert.Was bitte ist denn das Eintragen von dir als Halter? Das ist entweder zulassen (Neuwagen) oder ummelden (Gebrauchtwagen).
Und ich musste in der letzten Woche dabei keinen Kaufvertrag vorlegen.
. . . . um im KFZ-Brief als Eigentümer eingetragen zu werden muss der Kaufvertrag vorliegen, da man ohne Kaufvertrag nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein kannKaufvertrag vorlegen? Noch nie so einen Bloedsinn gehoert.
