Als Farang ..Geld verleihen an Thailänder...

Diskutiere Als Farang ..Geld verleihen an Thailänder... im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Der ist gut. Ich habe noch ca. 12 abgeheftet, allerdings kein Auto mehr dazu.
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klaustal

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Cha AM-Hua Hin
Hallo erst einmal

Kenne 3 thai/euro familien in thailand.die über die thaifrau gelder verliehen hat.in allen fällen über 1 million baht,wiederbekommen hat keiner etwas und das geht schon seit jahren.immer neue ausreden warum das geld nicht zurückgezahlt werden kann.einer war sogar so dreist und den farang geprügelt und ihm gesagt,warum willst du dein geld zurück,du hast doch genug geld
 
Charin

Charin

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nähe Uttaradit
>in diesem Falle würde ich aber auch die Frau einer gründlichen Ueberdenkung unterziehen...:mad:
 
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Franky53

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nicht mehr hier
.einer war sogar so dreist und den farang geprügelt und ihm gesagt,warum willst du dein geld zurück,du hast doch genug geld
genau ,das sollte sich jeder hinter die Ohren schreiben,wenn er einer 3.Welt-Zuhälterfamilie Geld leiht.
 
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Franky53

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nicht mehr hier
>in diesem Falle würde ich aber auch die Frau einer gründlichen Ueberdenkung unterziehen...:mad:
da hätte er wohl früher tun sollen,aber was nehmen mache nicht alles in Kauf um endlich einmal zu Stich zu kommen, soll welche geben,die zahlen sogar fiktiver Managergehälter(da bekommt das Wort "fiktiv" gleich eine ganz andere Bedeutung:biggrin:)
 
Socrates010160

Socrates010160

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Der ist gut. Ich habe noch ca. 12 abgeheftet, allerdings kein Auto mehr dazu.
Wie kommts ?

Hast Du nur Betrüger um Dich ?

Wenn jemand ein Auto verkauft, das Dir gehört (als Besitzer des Briefes bist Du der Eigentümer) kannst Du das Auto vom neuen Eigentümer zurück erhalten.

Ich hab einem Freund, der mit seiner Firma expandierte mehrmals kurzfristig ausgeholfen. Alles abgesichert mit Vertrag und Kfz-Briefen... und gut verzinst.
 
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motorradsilke

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Wie kommts ?

Hast Du nur Betrüger um Dich ?

Wenn jemand ein Auto verkauft, das Dir gehört (als Besitzer des Briefes bist Du der Eigentümer) kannst Du das Auto vom neuen Eigentümer zurück erhalten.

Ich hab einem Freund, der mit seiner Firma expandierte mehrmals kurzfristig ausgeholfen. Alles abgesichert mit Vertrag und Kfz-Briefen... und gut verzinst.
Nein, der Kfz-Brief (heute Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Eigentumsnachweis. Steht sogar drauf.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
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motorradsilke

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crazygreg44

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Sued-Isaan
Schlecht gegoogled. Lies mal den 3. Artikel aus deinem Link.
Aber um das zu verstehen benötigt man rechtliche Kenntnisse;)
dann empfehle ich Dir, Dich ein wenig in den Text zu vertiefen! Genau hier, im von Dir herbeigezogenen dritten Beitrag, steht unmissverständlich:

. . . . . . . daß der Kaufvertrag als Eigentumsnachweis gilt, wenn man einen KFZ-Brief vorlegt. Hierbei ist es aber ganz im Gegenteil zu dem Gewäsch aus dem Text erheblich, ob der Käufer sich bereits eingetragen hat oder nicht.

MEIN ARGUMENT:

Der KFZ Brief dient sehr wohl dem Eigentumsnachweis, da man sich ja nur eintragen lassen kann, wenn man den Kaufvertrag vorlegte !

In dem Moment, da eine Behörde jemand in den KFZ-Brief einträgt, will sie den Eigentumsnachweis sehen und das ist immer der Kaufvertrag. Im Umkehrschluss heisst dies, dass eine Person welche im KFZ Brief eingetragen wurde, niemand anders als der Eigentümer sein kann! Ohne Zweifel ! Das ist meine Erkenntnis aus diesen Texten!

So DUMM sich zu widersprechen, sind nur die Deutschen!

Die Verfasser dieser Text widersprechen sich selbst

ich zitiere dazu aus diesem Text:


Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?
Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.
Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

P.S. . . und ich sage, es ist sehr wohl erheblich, ob man im Brief namentlich eingetragen wurde, weil man nur eingetragen wird, wenn man den Kaufvertrag vorlegte
8-)
 
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motorradsilke

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Das ist leider wieder falsch. Man benötigt keinen Kaufvertrag bei der Zulassung/Ummeldung eines Kfz.

Und der von dir zitierte Beitrag sagt ja auch klar aus, dass der Kfz-Brief eben kein Eigentumsnachweis ist.
Aber wie gesagt, zum verstehen benötigt man Rechtskenntnisse.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
es ist eigentlich ganz einfach,. aber die Deutschen lieben es ja, einen Text aus dem Zusammenhang zu reissen:

Ich bekomme auf der Behörde im KFZ Brief nur dann einen namentlichen Eintrag, wenn ich gleichzeitig den Kaufvertrag vorlege.

Angenommen, ich verliere später den Kaufvertrag.

Dann bin ich trotzdem der alleinige Eigentümer des Fahrzeugs, weil ich namentlich im KFZ Brief stehe. Den Namenseintrag habe ich ja AUF DER BEHÖRDE nur erhalten, weil ich einen Kaufvertrag vorlegte.

Also MUSS derjenige, der namentlich im KFZ Brief vermerkt ist, ja auch ZWINGEND der Eigentümer sein - auch ohne den Kaufvertrag nochmal vorlegen zu müssen !

Ich fasse mir immer wieder an den Kopf, wie man auf den Wischiwaschi deutscher "Erläuterungen zu Gesetzen" hereinfällt
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Das ist leider wieder falsch. Man benötigt keinen Kaufvertrag bei der Zulassung/Ummeldung eines Kfz.

Und der von dir zitierte Beitrag sagt ja auch klar aus, dass der Kfz-Brief eben kein Eigentumsnachweis ist.
Aber wie gesagt, zum verstehen benötigt man Rechtskenntnisse.
das stimmt nicht mehr . . . . .letztes Jahr musste ich einen vorlegen um im Brief als Eigentümer eingetragen zu werden und im Schein als Halter

ich habe auch nicht vom Zulassen und Ummelden geschrieben

es geht um den Eigentumsnachweis !

ein KFZ Brief mit meinem behördlich eingetragenem Namen ist mein Eigentumsnachweis, weil der Kaufvertrag bei der Eintragung vorgelegt werden musste !
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
es geht auch nicht um einen Streitfall.

Ich könnte auch ohne Kaufvertrag, also lediglich mit dem KFZ Brief, in den MEIN Name eingetragen ist, als EIGENTÜMER auftreten, da die Gegenseite ja, will sie das anfechten, einen Kaufvertrag beibringen muss! Und den hat sie ja nicht! Also reicht MIR zur Beweisführung dass es mein Eigentum ist, immer noch "nur" der KFZ Brief

Wie wolltest Du dagegen klagen, solange Du nur den KFZ Schein in der Hand hast und keinen gültigen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer?
 
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motorradsilke

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das stimmt nicht mehr . . . . .letztes Jahr musste ich einen vorlegen um im Brief als Eigentümer eingetragen zu werden und im Schein als Halter

ich habe auch nicht vom Zulassen und Ummelden geschrieben
Was bitte ist denn das Eintragen von dir als Halter? Das ist entweder zulassen (Neuwagen) oder ummelden (Gebrauchtwagen).

Und ich musste in der letzten Woche dabei keinen Kaufvertrag vorlegen.
 
Dieter1

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Was bitte ist denn das Eintragen von dir als Halter? Das ist entweder zulassen (Neuwagen) oder ummelden (Gebrauchtwagen).

Und ich musste in der letzten Woche dabei keinen Kaufvertrag vorlegen.
Kaufvertrag vorlegen? Noch nie so einen Bloedsinn gehoert.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Kaufvertrag vorlegen? Noch nie so einen Bloedsinn gehoert.
. . . . um im KFZ-Brief als Eigentümer eingetragen zu werden muss der Kaufvertrag vorliegen, da man ohne Kaufvertrag nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein kann

bitte auseinander halten, liebe Querleser!

alle Angaben ohne Gewähr - denn es wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt :D

zum Ummelden muss kein Kaufvertrag vorliegen (und der Brief?)

zum Neuzulassen muss der Kaufvertrag vorliegen!

zum Wiederanmelden nach Stilllegung muss er nicht vorliegen, es reicht der KFZ- Brief

zum Abmelden muss nur der KFZ Schein vorliegen


ES GING HIER NUR UM DIESES THEMA:

zur Eintragung des Namens in den KFZ-Brief muss er vorgelegt werden
 
Thema:

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