
Thairetter
Senior Member
Themenstarter
hab heute mein Non – Immigrant O-A erhalten, alles postalisch, hat super geklappt, besten Dank an die Königlich – Thailändische Botschaft Berlin.
Unsere zuständige Ausländerbehörde hat mir anschließend den Tag versaut, bereit vor einer Woche hatte ich angefragt bezüglich der Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau erfüllt alle gesetzliche Vorgaben, somit sollte alles eine rein Formsache sein, sogar Rentenbescheide hatte ich beigelegt, aber nein die Dame vom Amt stellt sich quer.
Wir melden uns ab aus Deutschland und haben somit keine Meldeadresse in DE, sie meint wir müssten eine Meldeadresse haben sonst keine Bescheinigung, ich geht nicht, wenn ich in Thailand dauerhaft wohne kann ich nicht in Deutschland gemeldet sein, Verstoss gegen das Meldegesetz!
Rein rechtlich kann man meiner Frau die Wiedereinreise nicht verwehren, ich hätte allerdings sicherheitshalber diese verdammte Bescheinigung.
Das Bürgeramt Düsseldorf hat folgende Info zum Thema im Netz
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis
Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis,
Für die Prüfung des Fortbestehens Ihres Aufenthaltstitels und die Ausstellung einer Bescheinigung benötigen Sie einen Termin.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Unsere zuständige Ausländerbehörde hat mir anschließend den Tag versaut, bereit vor einer Woche hatte ich angefragt bezüglich der Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau erfüllt alle gesetzliche Vorgaben, somit sollte alles eine rein Formsache sein, sogar Rentenbescheide hatte ich beigelegt, aber nein die Dame vom Amt stellt sich quer.
Wir melden uns ab aus Deutschland und haben somit keine Meldeadresse in DE, sie meint wir müssten eine Meldeadresse haben sonst keine Bescheinigung, ich geht nicht, wenn ich in Thailand dauerhaft wohne kann ich nicht in Deutschland gemeldet sein, Verstoss gegen das Meldegesetz!
Rein rechtlich kann man meiner Frau die Wiedereinreise nicht verwehren, ich hätte allerdings sicherheitshalber diese verdammte Bescheinigung.
Das Bürgeramt Düsseldorf hat folgende Info zum Thema im Netz
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis
Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis,
- Sie halten sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet auf
- Sie können Ihren Lebensunterhalt dauerhaft sicherstellen (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erlöschens)
- es liegt kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 oder Abs. 2 Nr. 5 bis 7 AufenthG vor
- Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erlischt die Niederlassungserlaubnis Ihres mit Ihnen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehepartners ebenfalls nicht.
- Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch nicht durch einen längeren Auslandsaufenthalt, solange die eheliche Lebensgemeinschaft mit einer oder einem deutschen Staatsangehörigen besteht und kein Ausweisungsinteresse gem. § 54 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 oder Absatz 2 Nr. 5 bis 7 AufenthG besteht. .
Für die Prüfung des Fortbestehens Ihres Aufenthaltstitels und die Ausstellung einer Bescheinigung benötigen Sie einen Termin.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.