Aquilaria malaccensis ist eine bedrohte Art und steht auch in Thailand unter Naturschutz. So etwas darf auch in Thailand nicht ohne spezielle Lizenz ausgeführt werden.
Kommt ganz drauf an.
- Welche geschützte Art oder Unterart
- Nur mit CITES oder nur mit AG bzw. EG in Deutschland mit HB oder aber auch komplett ohne "Lizenz" mit gar nix, weil Freimenge unter x Kg
- Einstufung in die strenge Kategorie WA I (bei Aquilaria der Fall, und zwar "spp", also incl. sämtlicher Subspezies), wofür ( private purpose), in welcher Form (Roh, Kunst, Schmuck, Hackschnitzel oder 50 andere ...), und vor allem in welcher Menge!
Oft 10 kg Freimenge, bei Adlerholz verschärft nur noch 1kg pro Person bei Format Hackschnitzel
Das Zeug ( alle Arten ) unterliegt dem WA. Das heißt Du bräuchtest CITES Bescheinigungen dafür.
Mit Frau
konnte er wahrscheinlich max. 2x1kg (GETRENNT verpackt) ohne CITES (!) aus TH aus- und nach D einführen
"Wahrscheinlich" deshalb, weil die Verordnungen des WA/CETIS bzgl geschützter Holzarten zwischen TH und D im Groben kongruent sind. Auch die Modifizierungen
Hab mir allerdings die CETIS Bangkok PDF Datei nicht durchgelesen
Hier greift bzw. griff normal wie bei anderen geschützten Arten Verordnung
EG Nr 338/97 der CETIS, die Ausnahmeregelungen
Ausnahme Minder-Menge zu private purpose (TH), in Deutschland in schönstem unverständlichen Beamtenkauderwelsch zum "
nicht-kommerziellen Handel"
Heißt übersetzt einfach nur Ausfuhr und Einfuhr nach D
Genau das hatte ich befürchtet.
Zurecht
Hab das jetzt mal für Dich kurz überflogen, weil's mich auch interessiert und ich das Prozedere wegen ein paar handverlesenen Holzriegeln anderer Arten schon mal durchgezogen hab und auch nochmal werde
"
Konnte", weil seit 2017 ist Schluss mit Lustig mit dieser komischen Räucherware
Zuvor:
Exemplare von Adlerholz (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) ‑ bis zu 1 kg Holzspäne, 24 ml Öl und 2 Perlensets (oder Gebetsperlen oder 2 Halsketten oder Armbänder) pro Person können ohne artenschutzrechtliche Dokumente zum persönlichen Gebrauch wieder eingeführt werden.
Jetzt:
Änderung der Fußnote von Aquilaria spp. und Gyrinops spp. (Adlerholz, Agarholz)
Änderung der Fußnote #14, Buchstabe f) (fett untersrichen):Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen … fertige Produkte, verpackt und für den Einzelhandel bereit, diese Ausnahme gilt nicht für Holzspäne, Perlen, Gebetsketten und Schnitzereien Bulnesia sarmientoi (Palo santo)
Zusatz (fett geschrieben) in der für diese Gattung geltenden Fußnote #11: Bezeichnet Stämme oder Holzblöcke, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz, Pulver und Extrakte. Für Enderzeugnisse, die solche Extrakte als Zutaten enthalten, einschließlich Duftstoffe, wird davon ausgegangen, dass sie nicht unter diese Anmerkungen fallen.
Die Aufnahme der genannten Arten in den Anhang II CITES sowie die Änderungen der Fußnoten traten 90 Tage nach Ende der Vertragsstaatenkonferenz am 02.01.2017 völkerrechtlich in Kraft. Den Wortlaut der genannten Änderungen finden Sie in den Notifikationen des CITES-Sekretariats Nummern 2016/057 und 2016/058 .
Die Listung dieser Arten im Anhang B der VO(EG) 338/97 sowie die Änderungen der Fußnoten wurden mit Veröffentlichung der geänderten Anhänge der VO(EG) 338/97 für die Europäische Union am 04.02.2017 rechtswirksam.
Ohne Gewähr, nur überflogen. Guck besser selber
https://www.bfn.de/themen/cites/aus...r-verordnung-eg-nr-8652006-gelistet-sind.html
https://www.cites.org/eng/cms/index.php/component/cp/country/TH
(Suchbegriff lateinisch oder Agarwood eingeben. Nicht Eaglewood

)
In der PDF -
https://cites.org/eng/node/43431 - steht auch was von 1kg nur noch mit CETIS- Bescheinigung