Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Das ist die Definition fuer den Begriff "Hauptwohnsitz". Neben dem Hauptwohnsitz kann jeder noch beliebig viele weitere Wohnsitze unterhalten.
Dieter1

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Es ist doch im Grund ganz einfach.....!

Sie hat die Frage falsch beantwortet! Sie hat keinen "Wohnsitz" in Thailand!

Deswegen nur mal eine klare Definition zum Wohnsitz:

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person....
Das ist die Definition fuer den Begriff "Hauptwohnsitz". Neben dem Hauptwohnsitz kann jeder noch beliebig viele weitere Wohnsitze unterhalten.
 
sanukk

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Es gibt Unterschiede. Ich redete von Obliegenheitsverletzungen.

Du von der vorvertraglichen Anzeigepflichsverletzung.

Kann sein, dass Du recht hast. Ich kann den Fall von hier aus nicht beurteilen, weil ich den Vertrag auch nicht kenne.

Es könnte sein, daß ein Riskiko automatisch mit eingeschlossen ist, wenn man etwas entsprechend meldet. Dies wäre eine Obliegenheit, die es auch im Schadenfällen gibt und zu erfüllen gilt.

Aber, vermutlich gibt es die in der Krankenversicherung gar nicht und ich täusche mich gerade.:rolleyes:
Das ist eine Obliegenheitsverletzung, mein Lieber!!! Die Obliegenheit ist in diesem Falle, bei Antragstellung korrekte Angaben zu gefahrerheblichen Umständen zu machen. Im Zweifel gilt als gefahrerheblich, wonach der Versicherer schriftlich gefragt hat.

Was meinst Du mit: "entsprechend meldet?"

Es geht hier doch weniger um Begrifflichkeiten, sondern darum, ob noch irgendwas zu retten ist.

Trotzdem zum besseren Verständnis:

https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/obliegenheitsverletzung-1946058.html

"Obliegenheitsverletzungen führen nicht zu Schadensersatzansprüchen des Versicherungsunternehmens ? im Gegensatz zu Verletzungen von (echten) Rechtspflichten (wie die Prämienzahlungspflicht). Allerdings führen Obliegenheitsverletzungen zur Beendigung des Versicherungsvertrags und/oder zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens, also zum Verlust des Versicherungsanspruchs auf Seiten des Versicherungsnehmers. Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens ist im Übrigen auch bei Prämienverzug als probates Druckmittel gegen den Versicherungsnehmer vorgesehen. § 278 BGB, wonach dem Schuldner das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zugerechnet wird, findet auf Obliegenheitsverletzungen durch vom Versicherungsnehmer hinzugezogene Hilfspersonen keine Anwendung. Diese Lücke wird teilweise durch die Haftung des Versicherungsnehmers für seine Repräsentanten, Wissenserklärungs- und Wissensvertreter geschlossen. Die Trennung zwischen Rechtspflichten und Obliegenheiten ermöglicht auch die Belastung Dritter, wie mitversicherter Personen, mit vereinbarten Obliegenheiten zu erklären (§ 47 I VVG, ohne die frühere Beschränkung auf gesetzliche Obliegenheiten wie in § 79 I VVG a.F.). Bei den gesetzlichen Obliegenheiten fehlen zuweilen Regelungen von Sanktionen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wie z.B. bei der Anzeige des Versicherungsfalls (§ 30 VVG). Die Sanktionen werden dann vertraglich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbart. Die Vereinbarung von Verletzungsfolgen muss die Vorgaben der Rahmenvorschrift des § 28 VVG beachten."
 
sanukk

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Da hast du Recht, man kann auch etwas seit zweieinhalb Jahren mieten ohne sich dort je aufzuhalten, dann hat man dort keinen Wohnsitz.

Das ist hier aber nicht der Fall.

Ansonsten, wenn es hier um ein paar Euro mehr geht, einfach mal einen Anwalt fragen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. So teuer ist eine Ersteinschätzung nicht und dann sieht man ein wenig klarer. Das bringt einen weiter als die Spekulationen der Laienjury hier.
Sagte ich weiter oben schon, weil ich das genauso sehe. -------Fachanwalt für Versicherungsrecht. Oder Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, welcher unabhängig ist und den Fall kostenlos prüft und bis zu bestimmten Beträgen abschliessend entscheiden kann. Die Versicherungen haben dem zugrstimmt und sich dieser Regelung unterworfen
 
rolf2

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Da hast du Recht, man kann auch etwas seit zweieinhalb Jahren mieten ohne sich dort je aufzuhalten, dann hat man dort keinen Wohnsitz.

Das ist hier aber nicht der Fall.

Ansonsten, wenn es hier um ein paar Euro mehr geht, einfach mal einen Anwalt fragen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. So teuer ist eine Ersteinschätzung nicht und dann sieht man ein wenig klarer. Das bringt einen weiter als die Spekulationen der Laienjury hier.
Völlig richtig, anwalt fragen der sich damit auskennt.

Ansonsten gilt bei den AGB´s immer deutsches Recht und dieses Recht definiert was ein Wohnsitz ist und was nicht. Eine formale Wohnsitzanmeldung in anderen Staaten, aus welchen Gründen auch immer, muss nicht zwangsläufig ein Wohnsitz nach deutscher juristisch definierter Einschätzung sein. Aber nichts genaues weiß man nicht nach diesem relativ dürftigem Vortrag der Betroffenen.

So ist ja auch der Besuch mit einem Messer bei seiner untreuen Ehefrau und anschließendem Kehle durchschneiden verbunden mit 55 Messerstichen und anschließendem Herunterwerfen des abgetrennten Kopfes vom 4 Stock in den Hinterhof nicht eindeutig Mord aus niederen Beweggründen, sondern möglicherweise nur Totschlag im Affekt, oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge8-)
 
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Völlig richtig, anwalt fragen der sich damit auskennt.

Ansonsten gilt bei den AGB´s immer deutsches Recht und dieses Recht definiert was ein Wohnsitz ist und was nicht. Eine formale Wohnsitzanmeldung in anderen Staaten, aus welchen Gründen auch immer, muss nicht zwangsläufig ein Wohnsitz nach deutscher juristisch definierter Einschätzung sein. Aber nichts genaues weiß man nicht nach diesem relativ dürftigem Vortrag der Betroffenen.
Haus seit 2015 klingt aber schon sehr nach zweitem Wohnsitz. Ob gekauft oder gemietet macht dann allerdings auch keinen Unterschied.
 
sanukk

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Völlig richtig, anwalt fragen der sich damit auskennt.

Ansonsten gilt bei den AGB´s immer deutsches Recht und dieses Recht definiert was ein Wohnsitz ist und was nicht. Eine formale Wohnsitzanmeldung in anderen Staaten, aus welchen Gründen auch immer, muss nicht zwangsläufig ein Wohnsitz nach deutscher juristisch definierter Einschätzung sein. Aber nichts genaues weiß man nicht nach diesem relativ dürftigem Vortrag der Betroffenen.

So ist ja auch der Besuch mit einem Messer bei seiner untreuen Ehefrau und anschließendem Kehle durchschneiden verbunden mit 55 Messerstichen und anschließendem Herunterwerfen des abgetrennten Kopfes vom 4 Stock in den Hinterhof nicht eindeutig Mord aus niederen Beweggründen, sondern möglicherweise nur Totschlag im Affekt, oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge8-)
Das ist nur bedingt richtig, obwohl ich verstehe, was Du sagen willst.

Wenn Du eine Versicherung bei einer französischen, amerikanischen, thai-Versicherung oder wo auch immer abschließt, dann gelten deren AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen), Besonderen Bedingungen, Sonderbedingungen und ggf. Klauseln.

Das ist in TH eindeutig Suizid oder Tod durch Herzstillstand, im Bericht der Braunen. 55555
 
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ichliebethailand

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hallo,

normalerweise reicht man einen schadensfall - nach beendigung der reise ein.
Bei mir war es ein notfall, wegen der kostenübernahme vor ort im bangkok-hospital.

Ich war
also noch in th, und telefonierte mit einer dame vom 24 stunden nottfalltelefon
es ging um die frage in der schadensmeldung - wo sind sie zu erreichen, deutsche adresse
oder, da ich janoch in th war - die th wohnadresse – an der ich ja in th gemeldet war.

Dann fragte die dame „ja ist das den ein eigenes oder gemietetes haus „
und ich antwortete ein gekauftes, bei einem gemieteten haus wäre ich aber auch gemeldet gewesen.

Ja dann sagte mir die dame „bei wohnbesitz ist die versicherung wahrscheinlich ungültig“
ichfragte sie „und wenn ich gemietet hätte nicht?, dann kann ich mich ja versprochen haben“
nein sagte sie, ich hätte ihr das ja schon gesagt und sie müsste das der leistungsabteilung so weitergeben
und ich müsste das so angeben....….......................……..

auch der gute mann von der leistungsabteilung sagte, nachdem ich die zusage der op-kosten inder ersten mail,
von ihm erhalten hatte, bei wohnbesitz keine leistung.
(er hat mich abends in thailand angerufen wegen dem Wohnbesitz!),

es ging immer nur um wohnbesitz oder gemietet,
dann müsste ich erst einen mietvertrag zurücksenden und und und…...so ging das hin und her,

abends um 21uhr30 kam dann die mail - leistung zurückgezogen….,
und am nächsten tag 9uhr sollte die aufname im bangkok-hospitel sein.

so bin ich dann einen tag später nach deutschland zurückgeflogen wegen der op.
gruß marion
 
Ferdinand

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(er hat mich abends in thailand angerufen wegen dem Wohnbesitz!),

es ging immer nur um wohnbesitz oder gemietet,
In den AGBs steht ja glasklar:
Der Versicherungsschutz gilt für den vereinbart en örtlichen Geltungsbereich für Reisen im Ausland.
Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.
Die Versicherung schrieb doch
Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
Die setzen Wohneigentum mit (Zweit)Wohnsitz gleich.

Und du hast schon das Haus in Thailand besessen als du den Vertrag abgeschlossen hast...
wir haben unser haus in einem moobaan, in hua hin, tap tai seit ende 2015.
versicherung hansrmerkur vb-kv 2012 (rk 365) beginn – 15.09.2017, ende –02.05.2018
man kann das durchaus so sehen wie die Versicherung es sieht...
da kann höchstens noch ein Anwalt was versuchen.
 
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auch der gute mann von der leistungsabteilung sagte, nachdem ich die zusage der op-kosten inder ersten mail,
von ihm erhalten hatte, bei wohnbesitz keine leistung.
(er hat mich abends in thailand angerufen wegen dem Wohnbesitz!),

es ging immer nur um wohnbesitz oder gemietet,
dann müsste ich erst einen mietvertrag zurücksenden und und und…...so ging das hin und her,
Auch gemietet ist Wohnbesitz, insofern ergibt das alles wenig Sinn, aber das wurde ja bereits festgestellt.
 
Dieter1

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Auch gemietet ist Wohnbesitz, insofern ergibt das alles wenig Sinn, aber das wurde ja bereits festgestellt.
Ich glaube auch wenn die einem Mietvertrag entnommen haetten, dass dieser seit 2,5 Jahren laeuft, haetten die nicht anders entschieden.
 
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Ich glaube auch wenn die einem Mietvertrag entnommen haetten, dass dieser seit 2,5 Jahren laeuft, haetten die nicht anders entschieden.
Da gehe ich eigentlich auch von aus, denn entscheidend kann nur der Wohnsitz sein, nicht ob Eigentum oder Miete.
 
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Da gehe ich eigentlich auch von aus, denn entscheidend kann nur der Wohnsitz sein, nicht ob Eigentum oder Miete.
die Frage die es zu klären gilt ist was ist ein Wohnsitz im Ausland per Definition. Denn ich kann ja auch ein Haus seit 2 Jahren gemietet oder gekauft haben, selbst dort aber niemals vor Ort sein, sondern ich vermiete mein Haus an Bekannte oder meine Kinder, lebe noch nicht dort sondern erst in ein paar Jahren vielleicht, es könnte auch ein Renditeobjekt sein oder oder.........

Vielleicht bin ich auch selbst ab und zu in diesem Haus mit dem Charakter einer Urlaubsunterbringung, das alles sind keine echten Wohnsitzeigenschaften.

Desweiteren besteht bei einem Verkehrsunfall im Urlaub kein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Schaden und einem Hausbesitz.
 
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die Frage die es zu klären gilt ist was ist ein Wohnsitz im Ausland per Definition.
Ein Wohnsitz, an dem man seit 2,5 Jahren behoerdlich gemeldet ist, der einem per Miet- oder Kaufvertrag ebensolange gehoert und an dem man sich in dieser Zeit auch laenger aufhaelt, sollte die Kriterien "Wohnsitz im Ausland" problemlos erfuellen.
 
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Ein Wohnsitz, an dem man seit 2,5 Jahren behoerdlich gemeldet ist, der einem per Miet- oder Kaufvertrag ebensolange gehoert und an dem man sich in dieser Zeit auch laenger aufhaelt, sollte die Kriterien "Wohnsitz im Ausland" problemlos erfuellen.
Für die Versicherung ganz bestimmt, denn die will nicht zahlen.

Das kann nach eingehender Prüfung aber ganz anders aussehen, Beispiele habe ich Dir einen Post vorher genannt. Nehmen wir an ich bin selbst jedes Jahr 4 wochen in meinem Haus in Thailand, den Rest des Jahres wohnen dort irgendwelche Leute oder es steht leer, aus irgendwelchen Gründen melde ich dort einen Wohnsitz an, vielleicht wegen eines Führerscheins oder anderen Gründen.

Dann erfüllt diese Anmeldung und meine 4 Wochen jährlichen Aufenthaltes nicht den Charakter eines Wohnsitzes, schon garnicht um eine Versicherungsleistung zu umgehen. Jedenfalls kann man das so oder auch ganz anders sehen. Ich bin kein Jurist, aber so klar wie Du glaubst ist dieser Fall nicht. Das sind jedoch alles nur Vermutungen und durch einen versierten Anwalt zu prüfen.
 
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Dann erfüllt diese Anmeldung und meine 4 Wochen jährlichen Aufenthaltes nicht den Charakter eines Wohnsitzes....
Warum das nicht? Allein die Tatsache der langfristigen Anmietung oder des kaeuflichen Erwerbs in Verbindung mit der behoerdlichen Anmeldung wuerde genuegen. Dazu muesstest du dort noch nicht mal fuer einen Tag persoenlich aufkreuzen.

Wir reden ja nicht vom Hauptwohnsitz. Um den gehts nicht, das sollte geklaert sein.
 
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Warum das nicht? Allein die Tatsache der langfristigen Anmietung oder des kaeuflichen Erwerbs in Verbindung mit der behoerdlichen Anmeldung wuerde genuegen. Dazu muesstest du dort noch nicht mal fuer einen Tag persoenlich aufkreuzen.

Wir reden ja nicht vom Hauptwohnsitz. Um den gehts nicht, das sollte geklaert sein.
Warum ich das anders beurteile habe ich bereits geschrieben, auch eine standesamtlich durchgeführte Ehe kann sich im Nachhinein als Scheinehe entpuppen. Warum ? weil eine echte Ehe mehr bedeutet als ein amtliches Dokument. So ist das auch mit Hausbesitz und Wohnortanmeldung in einem fremden Land. Wenn ich nich dort bin ist das juristisch auch nicht mein Wohnsitz, sondern nur mein Haus.

Das wurde so einigen Leuten in Deutschland auch schon zum Verhängnis die sich in Monaco oder der Schweiz ein Haus zulegten um in Deutschland Steuern zu sparen. Deutsche Gerichte haben einen steuermindernden Wohnsitz dort nicht anerkannt, obwohl sich die Hausbesitzer sogar manchmal dort aufhielten.
 
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Kurgast zu Pattaya
Eine üble Sache, offenbar tappte man hier in eine Falle, auch ein wenig versteckt im Kleingedruckten.

Private KVs sind private KVs sind private KVs!!! Das sind knallharte, renditeorientierte, oftmals börsennotierte Unternehmen, bei denen das Interesse der Versicherten nicht allzu hoch oben steht. Erst kommen der Konzern, der Vorstand, die Aktionäre.

Hier geht es auch um eine Verletzung der vorvertraglichen Auskunftspflicht. Das ist keine Kleinigkeit. Eine Frau erwähnte bei Vertragsabschluss nicht ihren erhöhten Cholesterinspiegel, so war vor einiger Zeit zu lesen. Das ist, wie mein Hausarzt bestätigte, eine Vorerkrankung. Die Versicherung schloss nicht nur die Übernahme der Behandlungskosten aus, sondern erklärte den ganzen Vertrag für obsolet. Eben wegen Verletzung der vorvertraglichen Auskunftspflicht. Sie konnte das, und sie tat es. Gezahlte Beiträge wurden natürlich nicht erstattet.
 
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Warum ich das anders beurteile habe ich bereits geschrieben.....
Das ist ok, aendert aber nichts an den Tatsachen.

Bei den Steuerspargeschichten mit Monaco und der Schweiz ging es uebrigens um Hauptwohnsitze.
 
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Wenn ich nicht dort bin ist das juristisch auch nicht mein Wohnsitz, sondern nur mein Haus.
wenn du da nie wohnst kann man das nicht als Wohnsitz bezeichnen, wenn du dort aber jedes Jahr für 4 Wochen wohnst dann schon.
 
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machen kann man viel, man kann sogar Glauben im Recht zu handeln, oder lässt es drauf ankommen. Erst eine gerichtliche Klärung schafft Fakten und spricht Recht.

Typisch auch beim Eigentumsrecht den Firmen in ihren AGBs für ihre Waren bis zur Bezahlung für sich reklamieren. Sie verlieren nicht den Anspruch auf Bezahlung aber sehr oft den Besitz über ihre Ware. Wenn der Schuldner dann nicht zahlt und vermögenslos ist, bleibt von diesen Ansprüchen juristisch nichts übrig. Die Ware ist weg und der Besitz daran ebenso. Also Papier ist geduldig und schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist, ob es vor Gericht Bestand hat ist was ganz anderes.
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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