Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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rolf2

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Die Frau sagt, dass sie seit Ende 2015 einen angemieteten Wohnsitz unterhaelt an dem sie behoerdlich gemeldet ist.

Was ist daran jetzt nicht eindeutig?
Da die Frau scheinbar nicht weiß was ein Wohnsitz ist und ich auch nicht weiß ob es ihr Wohnsitz ist, gehe ich zunächst mal davon aus das sie langfristig ein Haus in thailand gemietet oder gekauft hat. Also hat sie wohl ein Haus in Thailand, ob das jetzt ein Wohsitz ersten, zweiten oder sonstwie Grades ist, kann ich absolut nicht beurteilen.

Ein Haus zu besitzen oder zu mieten und dort ab und an zu wohnen macht jusistisch noch keinen Wohnsitz draus. Die Meldung in Thailand als Wohnsitz sagt nichts darüber aus das es sich juristisch nach deutschem Recht tatsächlich um ihren Wohnsitz handelt. Diese Kniffe werden genutzt um Führerscheine oder Bankkonten in Thailand einfacher zu bekommen.
 
Dieter1

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Wenn du ein Haus im Ausland seit 2,5 Jahren ungekuendigt mietest, unterhaelst und dort gemeldet bist, lautet die Definition eindeutig "Wohnsitz". Haupt- oder Nebenwohnsitz ist dabei belanglos.
 
rolf2

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Wenn du ein Haus im Ausland seit 2,5 Jahren ungekuendigt mietest, unterhaelst und dort gemeldet bist, lautet die Definition eindeutig "Wohnsitz".
nein, stimmt nicht. Das ist nur eine Anscheinsvermutung.
 
Ferdinand

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Hausen
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (§ 22 BMG). Der Wohnsitz eines Menschen ist gewöhnlich identisch mit seiner Hauptwohnung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)#Rechtliche_Bedeutung_2
 
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Chak

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nein, stimmt nicht. Das ist nur eine Anscheinsvermutung.
Da hast du Recht, man kann auch etwas seit zweieinhalb Jahren mieten ohne sich dort je aufzuhalten, dann hat man dort keinen Wohnsitz.

Das ist hier aber nicht der Fall.

Ansonsten, wenn es hier um ein paar Euro mehr geht, einfach mal einen Anwalt fragen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. So teuer ist eine Ersteinschätzung nicht und dann sieht man ein wenig klarer. Das bringt einen weiter als die Spekulationen der Laienjury hier.
 
Dieter1

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Da hast du Recht, man kann auch etwas seit zweieinhalb Jahren mieten ohne sich dort je aufzuhalten, dann hat man dort keinen Wohnsitz.
Keinen Hauptwohnsitz. Fuer einen Nebenwohnsitz spielt es keine Rolle, ob und wie lange Du Dich dort aufhaeltst.

Ich stimme Dir aber zu, Anwaelte sollten sich besser auskennen.

Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage sind wahrscheinlich trotzdem ziemlich klein. Eine Auslandsreisekrankenversicherung war hier das wahrscheinlich um einiges guenstigere aber falsche Paket. Erforderlich ware eine teurere Auslandskrankenversicherung gewesen.
 
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ichliebethailand

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saarland und hua hin
Hallo,


vb-kv 2012(rk365) ist die bezeichnung der versicherung – abschliesbarbis zu einem jahr
die man dann genauabschließt für die tage, die man nach thailand reist.....….…


ich bin übrigenszuhause in deutschland und bin auch hier operiert worden,
da die hansemerkurdie kostenübennahme der op - wegen wohneigentum zurückgezogen hat,
abends einen tag vorder op.
kostenvoranschlagwar, nur der reinen - op-kosten 290.000 baht,
dann noch dieerstversorgung und die behandlungen danach,
wären das schon ca.10.000 euro geworden.
Hätten wir das hausgemietet somit kein eigentum - versicherung gültig………...


Wir haben bekannte,die genau so wie wir - mit wohnsitz in d –
sich längere zeitim jahr in th aufhalten, schon seit jahren, im gemieteten odereigenen haus,
auf einem grundstückder thaifrau oder wie wir - durch land lease,


alle mit derselben ungültigen langzeit reise auslandskrankenversicherung


sie müssen alle inthailand gemeldet sein, habenalle autos, motorräder, und thaiführerscheine.
gemietet oder gekauft - alle haben einen wohnsitz – th meldegesetz
wenn auch nur einen vorrübergehenden,weil manlängstens für ein jahr
eineaufendhaltserlaubniss beantragen darf und kann,
außer man hat viel geld.


Gruß marion
 
M

motorradsilke

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Dann ist doch die Frage geklärt. Wenn du in Thailand gemeldet bist, hast du da einen Wohnsitz, dann ist es keine Reise mehr.
Das hättest du dann aber auch vorher in den Versicherungsbedingungen lesen können.
Dann brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, keine Reiseversicherung.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Ich denke, sie hat eine "Auslandskrankenversicherung" . .

anhand Ihres posts Nr. 108 ist

zwar nicht ganz klar, welche Art von Versicherung sie abgeschlossen hat ,weil sie die Begriffe wieder durcheinander wirft.

Eine "Auslands-REISEversicherung" gilt maximal für 90 Tage nach Einreise, dann ist zappe

Eine "Auslandskrankenversicherung" kann man bis zu einem Jahr am Stück abschliessen.



Ich denke mal sie hat schon die richtige Versicherung abgeschlossen - die Auslandskrankenversicherung - weil es stimmt das man nur diese für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abschliessen kann, und davon redet sie ja (365 Tage):

vb-kv 2012(rk365) ist die bezeichnung der versicherung – abschliesbarbis zu einem jahr
die man dann genauabschließt für die tage, die man nach thailand reist.....….…


. . ist aber unerheblich, denn für beide Arten von auslands(reise)krankenversicherungen gilt, dass man im Ausland wo man sich dann aufhält, keinen weiteren Wohnsitz mehr haben darf. Aber den hat sie -mit Verweis auf dieter1 post Nr 107 - ganz richtig.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Zitat von benniich war das ganze Jahr wie normal in AUT versichert ohne es zu wissen.
ja was den sonst..

das gehört aber in den Thread mit den Österreicherwitzen 8-)
 
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Franky53

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nicht mehr hier
Die Frau sagt, dass sie seit Ende 2015 einen angemieteten Wohnsitz unterhaelt an dem sie behoerdlich gemeldet ist.

Was ist daran jetzt nicht eindeutig?
Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
Mietobjekt, Wohneigentum ,Wohnsitz ..ich bin da war scheinlich zu blöd.ich gabs auf...
 
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Sued-Isaan
Mietobjekt, Wohneigentum ,Wohnsitz .. ich bin da war scheinlich zu blöd. i gabs auf...
im post Nr. 102 steht die eindeutige Antwort auf Deine Frage


. . und warten wir mal Ihre Antwort auf meine Frage in Post Nr. 112 ab


es wird behauptet:

selbst wer nur in einem gemieteten Objekt lebt . . wer seit 2015 im Ausland ein und dasselbe Objekt bewohnt, hat unmissverständlich dort auch einen Wohnsitz

irgendjemand hat IHR aber gesagt, wäre es ein seit 2015 gemietetes Objekt, würde die Versicherung gelten


jetzt würd's mich interessieren WER ihr sowas gesagt hat.

Hat das evtl. die Versicherung geschrieben, würde ich das ausdrucken und gut aufheben, denn das ist absurd. Daran würde ich als Anwalt meine Gegenrede aufbauen
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
lass es,auf Posts die du nicht verstehst zu antworten,jetzt ganz lieb gemeint..knuddel..knuddel..
ich blicke ja momentan auch nicht ganz durch, deswegen versuche ich von der Betroffenen mehr Einzelheiten zu erfahren.

Und bevor ich es vergesse: GUTE und allerschnellste Besserung, liebe Marion!
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Es gibt bei der Allianz durchaus Reiseversicherungen für längere Reisen.

https://www.allianz.de/gesundheit/reisekrankenversicherung/#tarife-im-vergleich

So etwas wird sie haben. Aber das ist eben nur für eine Reise. Und wenn man dich im Zielland anmeldet, ist es eben keine Reise mehr.

da Thailand aber verlangt, dass AUCH Reisende, Touristen, Kurzzeiturlauber und so weiter sich samt und sonders anmelden MÜSSEN, kannst Du diesen Satz nicht so stehen lassen.

Da melden sich Touristen an, auch solche die sich für 4 Wochen ein Haus mieten, es bleibt immer noch eine Reise ?

Das ist ja das Absurde an diesem Thread: irgendwo muss man ja bleiben.

Der Fall von Marion liegt aber eindeutiger: Sie ist kein Tourist auf Reisen, sie ist ein "Bleiber" und hat Ihrer Meinung nach die richtige Art Versicherung gewählt: die Langzeit Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur
 
Buddy

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Pattaya
Es ist doch im Grund ganz einfach.....!

Sie hat die Frage falsch beantwortet! Sie hat keinen "Wohnsitz" in Thailand!

Deswegen nur mal eine klare Definition zum Wohnsitz:

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

Im Gegensatz zu dem in Thailand: Aufenhalts/Wohnort!

Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.

Also in Grund sehr einfach und sehr klar definiert , noch einmal:

Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.

Hat sie einen "Wohnsitz" in Thailand angemeldet,ja dann.....
 
Thema:

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