Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Ich hab die Frau so verstanden das sie in Thailand nur urlauben und nicht halbe halbe sowohl in Deutschland als auch Thailand wohnen. was ist...
rolf2

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Im Norden
Ich hab die Frau so verstanden das sie in Thailand nur urlauben und nicht halbe halbe sowohl in Deutschland als auch Thailand wohnen.


was ist laut Definition ein Wohnsitz? Das beantworte erstmal eindeutig. Die Versicherung geht nur deswegen von einem Wohnsitz aus weil die Frau die entsprechende Frage mit Ja beantwortet hat. Diesen Irrtum gilt es seitens des Versicherungsnehmers aufzuklären.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Ich hab die Frau so verstanden das sie in Thailand nur urlauben und nicht halbe halbe sowohl in Deutschland als auch Thailand wohnen..
. .und ich habe die Frau so verstanden, dass sie mit der Hanse Merkur eine Reiseversicherung für 365 Tage abgeschlossen haben . . . wollten sie denn so lange bleiben?

Selbst ohne den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben zu haben, konstituiert das einen "weiteren Wohnsitz" und keine Reise oder einen Urlaub . . .weil das ist ja de jure nach 6 Monaten Aufenthalt schon der neue Lebensmittelpunkt

. .ich sehe Ihre Felle wegschwimmen . . . .


im Übrigen hat es @xxeo im Post Nr. 7 schon entdeckt: die irre Annahme, eine Reiseversicherung wäre gleichzeitig auch eine Auslandskrankenversicherung für expats
 
RAR

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. .und ich habe die Frau so verstanden, dass sie mit der Hanse Merkur eine Reiseversicherung für 365 Tage abgeschlossen haben . . . wollten sie denn so lange bleiben?

Selbst ohne den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben zu haben, konstituiert das einen "weiteren Wohnsitz" und keine Reise oder einen Urlaub . . .weil das ist ja de jure nach 6 Monaten Aufenthalt schon der neue Lebensmittelpunkt

. .ich sehe Ihre Felle wegschwimmen . . . .


im Übrigen hat es @xxeo im Post Nr. 7 schon entdeckt: die irre Annahme, eine Reiseversicherung wäre gleichzeitig auch eine Auslandskrankenversicherung für expats
die sind doch keine Ausgewanderten - waren ja nur ein Jahr auf Urlaub
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
die sind doch keine Ausgewanderten - waren ja nur ein Jahr auf Urlaub

es wird nicht ersichtlich, wie lange sie sich schon in TH aufgehalten hatten, als der Unfall passierte.

ich gehe von den 365 Tagen Versicherungsdauer aus, weil Sie es explizit in Fettschrift so als Warnung an andere gepostet hat

Sodann mussten wir ja schon auf den ersten Seiten des threads feststellen, dass es für URLAUBER keine "Reiseversicherung" fürs Ausland gibt, die für länger als für 90 Tage abgeschlossen werden kann.

Geht es über 90 Tage hinaus, muss eine "Auslandskrankenversicherung" abgeschlossen werden, deren Dauer man selbst wählen kann. So läuft es zumindest bei einem grossen deutschen Versicherer, dem ADAC

im Übrigen zu Ihrem Kommentar . . . .. . man ist zwar noch kein Auswanderer, wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet hat. Man ist aber auch kein Urlauber mehr, sobald man sich länger als 6 Monate im Ausland niedergelassen hat :) (diese ominöse "Lebensmittelpunkt"-Definition). Ob dies in dem vorliegenden Fall zutrifft, kann nur ein fachlich geeigneter Anwalt ersehen
 
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Franky53

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nicht mehr hier
sie hat angegeben das sie auf die Frage der Versicherung nach dem vorhandenen Wohnsitz in Thailand mit ja geantwortet hat.
woraus liest du das?

Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
was soll das ,hat jetzt jeder der Immobilien in Welt verstreut hat, überall automatisch dort einen Wohnsitz?
 
RAR

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es wird nicht ersichtlich, wie lange sie sich schon in TH aufgehalten hatten, als der Unfall passierte.

ich gehe von den 365 Tagen Versicherungsdauer aus, weil Sie es explizit in Fettschrift so als Warnung an andere gepostet hat

Sodann mussten wir ja schon auf den ersten Seiten des threads feststellen, dass es für URLAUBER keine "Reiseversicherung" fürs Ausland gibt, die für länger als für 90 Tage abgeschlossen werden kann.

Geht es über 90 Tage hinaus, muss eine "Auslandskrankenversicherung" abgeschlossen werden, deren Dauer man selbst wählen kann. So läuft es zumindest bei einem grossen deutschen Versicherer, dem ADAC

im Übrigen zu Ihrem Kommentar . . . .. . man ist zwar noch kein Auswanderer, wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet hat. Man ist aber auch kein Urlauber mehr, sobald man sich länger als 6 Monate im Ausland niedergelassen hat :) (diese ominöse "Lebensmittelpunkt"-Definition). Ob dies in dem vorliegenden Fall zutrifft, kann nur ein fachlich geeigneter Anwalt ersehen
Mein Cousin mit seiner Frau befindet sich jezt bereits 17 Monate auf Weltreise sind das jetzt Urlauber oder Auswanderer oder sind das Obdchlose?
 
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klaustal

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Hallo erst einmal
wir haben 2-3 sehr kluge member in nittaya,einer wird es bestimmt wissen.
 
rolf2

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woraus liest du das?
Das hat sie vor ein paar Seiten selbst gesagt, das sie das Ja angekreutzt hat, das erzähle ich dir aber auch schon das zweite Mal.

Das ist post 41, es steht dort nicht explizit das sie das ja angekreutzt hat, aber sie hat, das ergibt sich aus dem Sinn und Verständnis wenn man richtig lesen kann, und das kann ich.
 
Dieter1

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Ich hab die Frau so verstanden das sie in Thailand nur urlauben und nicht halbe halbe sowohl in Deutschland als auch Thailand wohnen.


was ist laut Definition ein Wohnsitz? Das beantworte erstmal eindeutig. Die Versicherung geht nur deswegen von einem Wohnsitz aus weil die Frau die entsprechende Frage mit Ja beantwortet hat. Diesen Irrtum gilt es seitens des Versicherungsnehmers aufzuklären.
Die Frau hat die Frage eindeutig beantwortet.

...wohnsitz in thailand ist auch gegeben, bei einen gemieteten objekt, z.b. wohnsitzbescheinigung bei der immi - zum kauf von auto oder motorrad, oder für den thai führerschein - besitze beide.

wir haben unser haus in einem moobaan, in hua hin, tap tai seit ende 2015.
Sie unterhaelt seit 2015 einen Zweitwohnsitz in Thailand bei dem sie auch behoerdlich gemeldet ist.

Und Fahrten von Wohnsitz A nach Wohnsitz B sind keine Urlaubsreisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist also das falsche Paket.

Das richtige Paket waere eine Auslandskrankenversicherung gewesen.
 
rolf2

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Die Frau bringt selbst nicht ganz eindeutige Hinweise, also liest hier jeder etwas anderes heraus. Ich weiß nicht sicher wie lange sie in Urlaub war, ob es sich um ihr Eigentum handelt und seit wann und wie lange der geplante Aufenthalt nun wirklich war oder nocht ist, ob sie einmalig für länger nach thailand geflogen ist oder dort regelmäßig über mehrere Monate im eigenen Haus lebt. All das kann ich nicht eindeutig aus ihren Angaben entnehmen.

Jedenfalls hat sie nun ordentlich Input bekommen und sollte mal einen Fachanwalt dazu befragen.
 
Ferdinand

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sorry für mein kleinschreiben, aber ich habe zur zeit nur eine hand.
vielleicht könnte man das mit der fehlenden Hand als Ausrede für das falsch gesetzte Kreuz bei Wohnsitz nutzen, und so aus der Nummer rauskommen?
 
benni

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.. . man ist zwar noch kein Auswanderer, wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet hat. Man ist aber auch kein Urlauber mehr, sobald man sich länger als 6 Monate im Ausland niedergelassen hat :) (diese ominöse "Lebensmittelpunkt"-Definition). Ob dies in dem vorliegenden Fall zutrifft, kann nur ein fachlich geeigneter Anwalt ersehen
war mal ein ganzes Jahr mit dem Rucksack in Thailand unterwegs. Ich hatte dafür 1 Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Also Urlauber.

Genauso Leute, die mit dem Segelboot die Erde umrunden, Expeditionen unternehmen, am Südpol in der Amundsen–Scott South Pole Station überwintern, im U-boot etc etc etc.

Bei Astronauten im All, bei denen die Zeit viel rascher vergeht als auf der Erde, wegen der Allkrümmung in Relation zur Ausdehnung, gilt die vor Ort, also dort im All zu berechnende Zeit. Und das vergessen viele und wundern sich nachher.

Obwohl, es ist nicht ganz klar welche der Relativitätsformeln die Beamten im Zeit/Raum/Krümmungskomplexum zur Anwendung in Relation zu was, CET?, Greenwich?, Datumsgrenze?, Actuel Time Below On Earth?, Life on Mars? Short time?, Long Time Pattaya?, bringen sollen.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
war mal ein ganzes Jahr mit dem Rucksack in Thailand unterwegs. Ich hatte dafür 1 Jahr unbezahlten Urlaub genommen. Also Urlauber.
also etwas völlig anderes, als an einem Ort im Ausland in seinem Eigenheim zu wohnen . . . . jetzt folge ich wieder der Linie der Versicherung :p
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
Mein Cousin mit seiner Frau befindet sich jezt bereits 17 Monate auf Weltreise sind das jetzt Urlauber oder Auswanderer oder sind das Obdchlose?
. . das sind Weltreisende !

. .so wie bei Jules Verne "In 30 Tagen um die Welt" . . . . nur gemächlicher
 
benni

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Beach/Thailand
also etwas völlig anderes, als an einem Ort im Ausland in seinem Eigenheim zu wohnen . . . . jetzt folge ich wieder der Linie der Versicherung :p
ich war das ganze Jahr wie normal in AUT versichert ohne es zu wissen.
 
Dieter1

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Bangkok / Ban Krut
Die Frau bringt selbst nicht ganz eindeutige Hinweise, also liest hier jeder etwas anderes heraus. Ich weiß nicht sicher wie lange sie in Urlaub war, ob es sich um ihr Eigentum handelt und seit wann und wie lange der geplante Aufenthalt nun wirklich war oder nocht ist, ob sie einmalig für länger nach thailand geflogen ist oder dort regelmäßig über mehrere Monate im eigenen Haus lebt. All das kann ich nicht eindeutig aus ihren Angaben entnehmen.
Die Frau sagt, dass sie seit Ende 2015 einen angemieteten Wohnsitz unterhaelt an dem sie behoerdlich gemeldet ist.

Was ist daran jetzt nicht eindeutig?
 
Ferdinand

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Die Frau sagt, dass sie seit Ende 2015 einen angemieteten Wohnsitz unterhaelt an dem sie behoerdlich gemeldet ist.
gemeint ist Marion, die TE oder hast du mit einer anderen Frau gesprochen?
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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