Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Hallo, die hansemerkur hatein 24 stunden notfalltelefon und ich musste unter anderem, einen fragebogen -die schadensmeldung ausfüllen und als...
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ichliebethailand

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saarland und hua hin
Hallo,
die hansemerkur hatein 24 stunden notfalltelefon und ich musste unter anderem,
einen fragebogen -die schadensmeldung ausfüllen und als pdf zurückmailen.


Es ging um diefrage des wohnsitzes, weiter unten
bei falschenangaben wäre die versicherung ungültig
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
I. Allgemeines –Angaben zur erkrankten Person und zur Reise


Bitte fügen Sie denVersicherungs-/ Prämienzahlungsnachweis und einen Nachweis über dieReisedauer bei.
Name, Vorname dererkrankten Person: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit(en): Beruf/ausgeübte Tätigkeit zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles:
Arbeitgeber zumZeitpunkt des Versicherungsfalles:
Wo und wie sind Sieerreichbar?
Straße undHausnummer: PLZ und Wohnort: Land:
E-Mail/ Fax: Telefonprivat (mit Vorwahl) Telefon beruflich (mit Vorwahl): Telefon mobil:


Beginn desAuslandsaufenthaltes und geplantes Reiseende
(bitte fügen Sieeine Kopie Ihres Bus-, Bahn-, Flugtickets oder eineBuchungsbestätigung als Nachweis bei):
Was war der AnlassIhrer Reise? □ Urlaubsreise □ Geschäftsreise □ Sonstiges:
In welchem Landwurden Sie behandelt?
Besteht fürSie in diesem Land ein (weiterer) Wohnsitz? □ Ja □ Nein
Anschrift:
Anzeige Versicherungsfall Seite 1 von4


es ging um dasgemietete haus – versicherung gültig
eigenes haus –wohneigentum – versicherung ungültig
eigenes haus –wohneigentum - wohnsitz:nullahnung:
aber in thailand istein gemietetes haus auch ein wohnsitz - laut immigration


versicherung hansrmerkur vb-kv 2012 (rk 365) beginn – 15.09.2017, ende –02.05.2018


und ich bin ja jetztwieder zuhause in deutschland, dort leben meine eltern, noch 3geschwister -
alle in einem ort, schwester meines mannes, der bruder etwas weiterweg in saarbrücken
gruß marion
 
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Franky53

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wenn du glaubst mit dem Post etwas Licht in die Sache gebracht zu haben, muss ich dich enttäuschen, sorry
 
Dieter1

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Der Fall ist eigentlich klar, die Versicherung betrachtet eine Fahrt von Wohnsitz A nach Wohnsitz B nicht als Reise im Sinne der Versicherungsbedingungen.
 
rolf2

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Der Fall ist eigentlich klar, die Versicherung betrachtet eine Fahrt von Wohnsitz A nach Wohnsitz B nicht als Reise im Sinne der Versicherungsbedingungen.
so ist es, so argumentiert die Versicherung weil sie in Thailand einen Wohnsitz laut ihrer Definition annimmt.

Nun wäre es ein leichtes darzustellen das es sich in Thailand nicht um einen Wohnsitz, abgeleitet von wohnen und Lebensmittelpunkt, handelt ,sondern um vorübergehendes zeitlich stark verkürztes Bewohnen einer Immobilie, bei der es sich genauso um ein Hotel oder ein zeitweilig gemietetes Haus handeln könnte.

Der Sinn einer Reiseversicherung und der Inhalt sowie das Risiko werden davon in keinster Weise betroffen.

Sofern es sich um eine Urlaubsreise und nicht um einen längeren Aufenthalt in einem fremden Land dreht. Die Länge des Urlaubs und der darauf abstellenden Versicherung sind ja wohl im Vorfeld bekannt gegeben und versichert worden.
 
Dieter1

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Nun wäre es ein leichtes darzustellen das es sich in Thailand nicht um einen Wohnsitz, abgeleitet von wohnen und Lebensmittelpunkt, handelt ,sondern um vorübergehendes zeitlich stark verkürztes Bewohnen einer Immobilie, bei der es sich genauso um ein Hotel oder ein zeitweilig gemietetes Haus handeln könnte.

Der Sinn einer Reiseversicherung und der Inhalt sowie das Risiko werden davon in keinster Weise betroffen.
Wuerde ich spontan auch so sehen, aber wenn das in den Bedingungen (die ich nicht kenne) so definiert ist kannste dir juristisch wahrscheinlich die Zaehne ausbeissen.
 
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versicherung hansrmerkur vb-kv 2012 (rk 365) beginn – 15.09.2017, ende –02.05.2018
aber Hallo........

heißt das Du warst tatsächlich in Thailand über einen Zeitraum von fast 7 Monaten?

Dann rudere ich hier zurück, das ist im herkömmlichen Sinne tatsächlich kein Urlaub mehr, sondern dann doch eher ein Leben an zwei verschiedenen Standorten mit nicht nur einem Lebensmittelpunkt. Lass trotzdem mal einen Anwalt drüber schauen.
Möglicherweise hätte die Versicherung diese sehr wichtige Einschränkung des Vertrages ganz besonders stark hervorheben müssen falls das nicht geschehen ist.
 
Dieter1

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aber Hallo........ heißt das Du warst tatsächlich in Thailand über einen Zeitraum von fast 7 Monaten? Dann rudere ich hier zurück, das ist im herkömmlichen Sinne tatsächlich kein Urlaub mehr....
Der Versicherung geht es nicht um den Zeitraum, sondern um den Zweitwohnsitz.

Die Fahrt von Wohnsitz A nach Wohnsitz B betrachtet sie offensichtlich nicht als Reise.

Wuerde sich die Versicherung an einer Reisedauer von 7 Monaten stoeren, wuerde sie keine Policen mit 7 Monaten Gueltigkeit verkaufen.
 
x-pat

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Rechtlich ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthalt. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt, dann greift die Reisekrankenversicherung. Sonst greift sie nicht. Darüber hinaus kann die Versicherung natürlich vertraglich vereinbarte Exklusionen enthalten.

Leider verschleiern die Versicherer das in ihren Angeboten oft. Manche Versicherungen bieten zum Beispiel Expat Versicherungen in Form einer Reisekrankenversicherung über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren an. Die greift aber wahrscheinlich nach mehr als 1 Jahr gar nicht mehr, es sei denn der Lebensmittlelpunkt liegt weiterhin in Deutschland.

Cheers, X-pat
 
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Der Versicherung geht es nicht um den Zeitraum, sondern um den Zweitwohnsitz.

Die Fahrt von Wohnsitz A nach Wohnsitz B betrachtet sie offensichtlich nicht als Reise.

Wuerde sich die Versicherung an einer Reisedauer von 7 Monaten stoeren, wuerde sie keine Policen mit 7 Monaten Gueltigkeit verkaufen.
Der Versicherung geht es darum einen Wohnsitz in Thailand nachzuweisen um aus der Leistungspflicht auszusteigen. Das ist bei einem Aufenthalt von geplanten 8 Monaten und Wohneigentum natürlich einfacher als wenn es sich lediglich um einen Aufenthalt von einigen Wochen handelt, oder um eine Reise die sich über Monate hinzieht aber aus reisen besteht und nicht um einen ständigen Aufenthalt an einem Wohnort in einem anderen Land. Es handelt sich um eine Reiseversicherung.

Nun ist die Frage ob ein 8 Monate Aufenthalt im eigenen Haus juristisch noch dem Charakter einer Reise entspricht oder schon einen Aufenthalt am Zweitwohnsitz entspricht, der ja laut AGB nicht versichert wäre.
 
x-pat

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Der Versicherung geht es darum einen Wohnsitz in Thailand nachzuweisen um aus der Leistungspflicht auszusteigen.
Du kannst auch einen Wohnsitz in Thailand unterhalten, kein Problem. Solange der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt, ist die deutsche Reisekrankenversicherung in der Pflicht, weil der Aufenthalt vorüberegehend ist.

Cheers, X-pat
 
xxeo

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Und was "vorübergehend" ist - Wochen? Monate? -, das muss ggf. ein Gericht klären. Assekuranzen sagen gerne: Verklag uns doch, wir haben eine Rechtsabteilung und viel Geld, mehr als die Pflicht zur Kostenübernahme kann uns kaum passieren.
 
sanukk

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Der Versicherung geht es nicht um den Zeitraum, sondern um den Zweitwohnsitz.

Die Fahrt von Wohnsitz A nach Wohnsitz B betrachtet sie offensichtlich nicht als Reise.

Wuerde sich die Versicherung an einer Reisedauer von 7 Monaten stoeren, wuerde sie keine Policen mit 7 Monaten Gueltigkeit verkaufen.
Genau. Der Fehler war wahrscheinlich, dass der/die TS beim ausfüllen der Schadenmeldung in eine Falle getappt ist und einen Wohnsitz in TH angegeben hat bzw. einfach zu unbedarft war.

Das kann man ggf. reparieren, sollte aber von einem Fachmann formuliert bzw. überlassen werden.
 
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Du kannst auch einen Wohnsitz in Thailand unterhalten, kein Problem. Solange der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liegt, ist die deutsche Reisekrankenversicherung in der Pflicht, weil der Aufenthalt vorüberegehend ist.

Cheers, X-pat
Davon würde ich auch ausgehen und das würde ich sogar juristisch durchboxen. Vorläufig sagen die AGB`s der Versicherung aber etwas anderes und deswegen wird die Leistung auf Zahlung ja auch verweigert.

Ich sehe das zwei Hebel, erstens muss dem Versicherungsnehmer ganz deutlich klar gemacht werden welche Risiken nicht versichert sind bzw. unter welchen Voraussetzungen sie nicht zahlen wird. Disese ganz wichtige Information darf nicht irgendwo im Kleingedruckten stehen.

Das andere ist die Begrifflichkeit von Wohnsitz, auch hier kann die Versicherung nicht ihre eigene Definition verwenden ohne explizit darauf hinzuweisen.
 
sanukk

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Hallo,
die hansemerkur hatein 24 stunden notfalltelefon und ich musste unter anderem,
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Es ging um diefrage des wohnsitzes, weiter unten
bei falschenangaben wäre die versicherung ungültig
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I. Allgemeines –Angaben zur erkrankten Person und zur Reise


Bitte fügen Sie denVersicherungs-/ Prämienzahlungsnachweis und einen Nachweis über dieReisedauer bei.
Name, Vorname dererkrankten Person: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit(en): Beruf/ausgeübte Tätigkeit zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles:
Arbeitgeber zumZeitpunkt des Versicherungsfalles:
Wo und wie sind Sieerreichbar?
Straße undHausnummer: PLZ und Wohnort: Land:
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Beginn desAuslandsaufenthaltes und geplantes Reiseende
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Was war der AnlassIhrer Reise? □ Urlaubsreise □ Geschäftsreise □ Sonstiges:
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es ging um dasgemietete haus – versicherung gültig
eigenes haus –wohneigentum – versicherung ungültig
eigenes haus –wohneigentum - wohnsitz:nullahnung:
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und ich bin ja jetztwieder zuhause in deutschland, dort leben meine eltern, noch 3geschwister -
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gruß marion
Und Du hast wahrscheinlich JA angekreuzt!!!!! DAS wäre dann ein Fehler gewesen. Leider.
 
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was soll das Wort Befindlichkeit darstellen?
 
Philip

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Ich sehe die HM weiterhin in der Zahlungsverpflichtung.

Der gemeldete Hauptwohnsitz befindet sich in Deutschland.
Es besteht eine deutsche Krankenversicherung (oder doch nicht?).
Zum Zeitpunkt des Versicherungsabschluss befand sich die Versicherungsnehmerin in Deutschland.

Wenn ich für 9 Monate nach Thailand fliege, im Haus meiner Frau lebe, weiterhin in Deutschland gemeldet bleibe und somit pflichtversichert in der GKV bin, kann ich ohne weiteres eine Langzeitauslandsreisekrankenversicherung (40 Buchstaben!) abschließen.

Auch wenn das Haus mir gehören würde, sehe ich keine Hinderungsgründe.

In den AGB's habe ich von Wohneigentum nichts gefunden.
In der Schadenmeldung ist dieser Hinweis irrelevant, da dieser Hinweis nach Eintritt eines Schadens genannt wird.
 
Dieter1

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Davon würde ich auch ausgehen und das würde ich sogar juristisch durchboxen. Vorläufig sagen die AGB`s der Versicherung aber etwas anderes und deswegen wird die Leistung auf Zahlung ja auch verweigert.
Gegen von der BaFin nicht beanstandete Versicherungsbedingungen juristisch vorzugehen ist eine harte Nuss, zumal die Gruende fuer die Leistungsverweigerung einer Reisekrankenversicherung durchaus logisch nachvollziehbar sind.
 
rolf2

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Gegen von der BaFin nicht beanstandete Versicherungsbedingungen juristisch vorzugehen ist eine harte Nuss, zumal die Gruende fuer die Leistungsverweigerung einer Reisekrankenversicherung durchaus logisch nachvollziehbar sind.
die juristischen Feinheiten habe ich ja eben erklärt.

Ich habe gegen eine KFZ-Versicherung gewonnen, obwohl ich die Versicherungspolice nicht bezahlt hatte und daraufhin eine Mahnung mit Kündigungsandrohung und dem Hinweis auf Nichtversicherung erhalten habe. Bevor ich noch zahlen konnte entstand ein Unfallschaden den die Versicherung aufgrund ihrer Mahnung und Kündigung abgelehnt hat zu übernehmen.

Ein findiger Rechtsanwalt hat die Versicherung verklagt das diese mir die Folgen der Mahnung und Nichtzahlung nicht in ausreichend großen Buchstaben und fett gedruckt übermittelt hat, sodaß die Kündigung rechtlich nicht wirksam war und die Versicherung trotzdem zahlen musste.

Also ganz so einfach ist es nicht in Deutschland. Ich sehe in diesem Fall sehr gute Chancen die Versicherung zur Zahlung zu bewegen.
 
sanukk

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Der Versicherung geht es darum einen Wohnsitz in Thailand nachzuweisen um aus der Leistungspflicht auszusteigen. Das ist bei einem Aufenthalt von geplanten 8 Monaten und Wohneigentum natürlich einfacher als wenn es sich lediglich um einen Aufenthalt von einigen Wochen handelt, oder um eine Reise die sich über Monate hinzieht aber aus reisen besteht und nicht um einen ständigen Aufenthalt an einem Wohnort in einem anderen Land. Es handelt sich um eine Reiseversicherung.

Nun ist die Frage ob ein 8 Monate Aufenthalt im eigenen Haus juristisch noch dem Charakter einer Reise entspricht oder schon einen Aufenthalt am Zweitwohnsitz entspricht, der ja laut AGB nicht versichert wäre.
Nochmal: Ich kann so lange reisen wie ich will, wenn die ALRKV für den vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und bezahlt wurde, muss sie normalerweise zahlen, wenn keine erheblichen Vorerkrankungen vorliegen. Das spielt hier aber keine Rolle, da es sich um einen Unfall handelte.

PS: Von einem EIGENEN Haus habe ich bisher hier nichts gelesen.
 
rolf2

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Nochmal: Ich kann so lange reisen wie ich will, wenn die ALRKV für den vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und bezahlt wurde, muss sie normalerweise zahlen, wenn keine erheblichen Vorerkrankungen vorliegen. Das spielt hier aber keine Rolle, da es sich um einen Unfall handelte.

PS: Von einem EIGENEN Haus habe ich bisher hier nichts gelesen.
Der Versicherungsnehmer hat im Fragebogen zum Unfallgeschehen gegenüber der Versicherung und zum Aufenthalt angegeben, er würde in Thailand einen Wohnsitz haben. Das ist laut den AGB`s der Versicherung aber ein Ausschlußkriterium für die angebotene Versicherung. Darauf stellt die Versicherung jetzt ab. Meiner Meinung nach zu unrecht, aber sie versucht es zunächst mal, könnte ja klappen.
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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