crazygreg44
Gesperrt
könntet ihr euch darauf einigen, dass es nur zwei Varianten gibt:
*** eine Auslandskrankenversicherung
*** eine (Auslands)Reiseversicherung
. .eine "Auslandreisekrankenversicherung" wäre per definitionem KEINE Auslandskrankenversicherung, sondern nur eine "Reiseversicherung für die Dauer eines Urlaubs im Ausland"
Es gibt keine (Auslands)Reiseversicherungen die für länger als 6 Wochen abgeschlossen werden können
Ob es damit zusammen hängt, dass nach 6 Monaten Dauerauslandsaufenthalt der "Lebensmittelpunkt" nicht mehr in Deutschland ist . . . ....... dann hätte die HM es aber auch so begründet. Denn nach 6 Monaten ist es ja keine Reise mehr, sondern man hat sich damit quasi im Ausland niedergelassen
Und einen Auslandskrankenversicherungs-Vertrag bekommt man nur mir dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, steht das SO im Vertrag?
. . . . überlassen wir das mal den Versicherungs-Experten den Fehler zu finden
ich finde es auch ungerecht, denn was wäre jetzt der Unterschied zu dem Fall, man hätte sich in Thailand 1 Jahr lang eingemietet ?
*** eine Auslandskrankenversicherung
*** eine (Auslands)Reiseversicherung
. .eine "Auslandreisekrankenversicherung" wäre per definitionem KEINE Auslandskrankenversicherung, sondern nur eine "Reiseversicherung für die Dauer eines Urlaubs im Ausland"
Es gibt keine (Auslands)Reiseversicherungen die für länger als 6 Wochen abgeschlossen werden können
Ob es damit zusammen hängt, dass nach 6 Monaten Dauerauslandsaufenthalt der "Lebensmittelpunkt" nicht mehr in Deutschland ist . . . ....... dann hätte die HM es aber auch so begründet. Denn nach 6 Monaten ist es ja keine Reise mehr, sondern man hat sich damit quasi im Ausland niedergelassen
Und einen Auslandskrankenversicherungs-Vertrag bekommt man nur mir dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, steht das SO im Vertrag?
. . . . überlassen wir das mal den Versicherungs-Experten den Fehler zu finden
ich finde es auch ungerecht, denn was wäre jetzt der Unterschied zu dem Fall, man hätte sich in Thailand 1 Jahr lang eingemietet ?
