Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; könntet ihr euch darauf einigen, dass es nur zwei Varianten gibt: *** eine Auslandskrankenversicherung *** eine (Auslands)Reiseversicherung ...
crazygreg44

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Sued-Isaan
könntet ihr euch darauf einigen, dass es nur zwei Varianten gibt:

*** eine Auslandskrankenversicherung

*** eine (Auslands)Reiseversicherung


. .eine "Auslandreisekrankenversicherung" wäre per definitionem KEINE Auslandskrankenversicherung, sondern nur eine "Reiseversicherung für die Dauer eines Urlaubs im Ausland"

Es gibt keine (Auslands)Reiseversicherungen die für länger als 6 Wochen abgeschlossen werden können

Ob es damit zusammen hängt, dass nach 6 Monaten Dauerauslandsaufenthalt der "Lebensmittelpunkt" nicht mehr in Deutschland ist . . . ....... dann hätte die HM es aber auch so begründet. Denn nach 6 Monaten ist es ja keine Reise mehr, sondern man hat sich damit quasi im Ausland niedergelassen

Und einen Auslandskrankenversicherungs-Vertrag bekommt man nur mir dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, steht das SO im Vertrag?


. . . . überlassen wir das mal den Versicherungs-Experten den Fehler zu finden


ich finde es auch ungerecht, denn was wäre jetzt der Unterschied zu dem Fall, man hätte sich in Thailand 1 Jahr lang eingemietet ?
 
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klaustal

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Cha AM-Hua Hin
hallo erst einmal

vielleicht einmal genau lesen...

Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
hallo erst einmal

vielleicht einmal genau lesen...

Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.

exactly, und es steht höchstwahrscheinlich im Vertrag,

. . "abschliessen darf nur, wer bei Vertragsabschluss einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat"


ergäbe trotzdem keinen Sinn, meiner Meinung nach ungerecht, denn unter diesen Umständen dürfte auch der ADAC keine Auslandskrankenversicherungen anbieten, die man für 365 Tage abschliessen kann. Sollte die Sache mit dem "Lebensmittelpunkt" damit zu tun haben, dann dürften solche Verträge gar nicht für länger abgeschlossen werden als 6 Monate

Irgendwo im Ausland muss ich ja dann wohnen, sei es zur Miete oder im eigenen Häuschen
 
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klaustal

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Cha AM-Hua Hin
hallo erst einmal
nein das steht dort nicht.gültig wird die versicherung mit dem abflug nach thailand und es gibt verschiedene versicherungsarten bis zu
5 jahren.
der versicherungsnehmer darf halt in thailand kein eigentum besitzen.da wird evtl. der ehemann sich falsch ausgedrückt haben.
die versicherung schliesst auch nach rückreise notfallversorgung für 6 wochen in deutschland ein,einschliesslich zahnbehandlung


gute nacht
 
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sombath

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Sehe ich nicht so .
Wohnen und Wohnsitz ist ein großer Unterschied .
Wenn meine Frau 2 Wochen in ihrem Haus in Thailand wohnt , hat sie da nicht ihren Wohnsitz ,
sie ist in Deutschland gemeldet .
Werde die Hanse Merkur aber anschreiben , wenn sie das bestätigt , wohnt sie eben dann bei ihrer Schwester .




Wenn ich meinen ausländischen Wohnbesitz selber nutze, habe ich einen (temporären) Wohnsitz.
 
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ichliebethailand

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saarland und hua hin
hallo,
mein mann ist rentner, ich muss noch ein paar jahre warten
wir haben unseren wohnsitz in deutschland, ganz normal.
wohnung in dem ort, in dem meine eltern wohnen, bruder und schwester leben auch dort, andere schwester wohnt 10 minuten im nächsten ort.
schwester meines mannes wohnt auch in einem ortsteil.
wohnsitz in thailand ist auch gegeben, bei einen gemieteten objekt, z.b. wohnsitzbescheinigung bei der immi - zum kauf von auto oder motorrad, oder für den thai führerschein - besitze beide.

wir haben unser haus in einem moobaan, in hua hin, tap tai seit ende 2015.
aber auch ein gemietetes haus ist in thailand ein wohnsitz
ich verstehe das ganze immer noch nicht:help:

gruß marion

aber meine schmerzen werden so langsam erträglich, gott sei dank
 
rolf2

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Im Norden
Ich empfehle in diesem Fall doch mal einen versierten Anwalt der sich der Sache annimmt. Nicht jede Agb in einem Vertrag ist rechtskräftig.
So kann ich z.B nicht einfach so die VOB mit unversierten Privatkunden vereinbaren und annehmen ich wäre damit abgesichert. Das Gleiche gilt für Versicherungen auch die mit Versicherungslaien Geschäfte abschließen, so müssen besonders relevante Ausschlüsse besonders hervorgehoben werden, sodaß der Versicherungsnehmer diese auch entsprechend sehen, verstehen und berücksichtigen kann.

Nachvollziehbar ist es ja nun nicht was das Versicherungsrisiko verändert ob ich im Urlaub in einem gemieteten Haus oder meinem eigenen Haus für die Dauer eines Urlaubes lebe. Außerdem hatte die Wohnsituation keinen kausalen Bezug zum Schaden, der ja im Straßenverkehr zustande kam.

Ich sehe da sehr gute Chancen die Versicherung erfolgreich auf Leistung zu verklagen.
 
chonburi

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hallo erst einmal

vielleicht einmal genau lesen...

Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
genau lesen ist nicht das Problem .

Die Frage ist , ob die Antwort der Versicherung auch mit dem Vertrag in Einklang steht .

Die Bezeichnung " Wohneigentum besitzen " steht in dieser Form wohl nicht im Vertrag .....

....durch den bloßen Besitz wird da wohl nichts ungültig , es wird daher eine weitergehende Ableitung gezogen worden sein .....worauf genau müsste man dann halt konkret bei der Versicherung erfragen .
 
Buddy

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Das steht in den AGB der Hans Merkur !

1. Versicherte Personen und Versicherungsfähigkeit


1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen, für welche die vereinbarte Prämie bezahlt wurde.


1.2. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland


Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.

Vielleicht ist das der springende Punkt ???

ZIVILRECHTLICHER WOHNSITZ

Wenn von einem zivilrechtlichen Wohnsitz die Rede ist, handelt es sich um den Ort, an welchem sich eine Person aufhält. Konkret ist damit also der Ort gemeint, wo der Schwerpunkt oder Mittelpunkt der Beziehungen der entsprechenden Person liegt. Unter Umständen kann es sein, dass es mehrere solcher Orte gibt. Dann wird der zivilrechtliche Wohnsitz nicht anhand der Berufstätigkeit entschieden. Maßgeblich ist dann der Ort, wo die Beziehungen des häuslichen Lebens sowohl zu Freunden, als auch zu Angehörigen und Bekannten stattfinden.


Gruß
Buddy

 
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motorradsilke

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Es gibt keine (Auslands)Reiseversicherungen die für länger als 6 Wochen abgeschlossen werden können
Das stimmt nicht. Ich habe bei meiner Kreditkarte eine Reiseversicherung für bis zu 90 Tagen inkludiert.
 
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Wuschel

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...und weil sich alles so lange hingezogen hat, fragebogen, einzelfalleinwilligung zur leistungsprüfung, abtretungserklärung vollmacht, bescheinigungenen, ein wochenende dazwischen und ganz zum schluss auch noch ostern, werde ich jetzt wohl auch noch probleme mit dem handgelenk bekommem.

laut unfallchirurg, hätte das bangkokhospital das bedeutend besser hinbekommen am vereinbarten op-termin,
als er, 18 tage nach dem bruch.

was ich bis jetzt mitgemacht habe an schmerzen und stress, das würde ichauch meinem ärgsten feind nicht wünschen.
Erst mal Gute Besserung.
Sicher, Dein unfall ist schon ein paar Tage her und der Ärger mit der Versicherung nervt. Trotz allem würde ich mir überlegen, meine Hand wieder hinzubekommen und Spezialisten drüber gucken zu lassen.

Es gibt in Deutschland eine hoch spezialisierte Handchirurgie, da wird auch aus dem Auslang extra für hin gereist.
Alles Gute
 
alder

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Das steht in den AGB der Hans Merkur !


Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.




Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.

Nochmal: Was hat das eine mit dem Anderen zu tun?
 
chonburi

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Das steht in den AGB der Hans Merkur !

1. Versicherte Personen und Versicherungsfähigkeit


1.1 Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen, für welche die vereinbarte Prämie bezahlt wurde.


1.2. Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland


Als Ausland gelten nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem Sie bei Antragstellung einen Wohnsitz haben.

Vielleicht ist das der springende Punkt ???

ZIVILRECHTLICHER WOHNSITZ

Wenn von einem zivilrechtlichen Wohnsitz die Rede ist, handelt es sich um den Ort, an welchem sich eine Person aufhält. Konkret ist damit also der Ort gemeint, wo der Schwerpunkt oder Mittelpunkt der Beziehungen der entsprechenden Person liegt. Unter Umständen kann es sein, dass es mehrere solcher Orte gibt. Dann wird der zivilrechtliche Wohnsitz nicht anhand der Berufstätigkeit entschieden. Maßgeblich ist dann der Ort, wo die Beziehungen des häuslichen Lebens sowohl zu Freunden, als auch zu Angehörigen und Bekannten stattfinden.


Gruß
Buddy

ja, in den AGB's ist von Wohnsitz die Rede , in der e-Mail aber nicht .

Das in der e-Mail verwendete Wort "Wohneigentum" taucht in den AGB's (vermutlich) nicht auf , also liegt eine weitergehende Annahme vor .

Diese Annahme mag zutreffend sein oder nicht ....lässt sich aus den Informationen des TS nicht sagen.
 
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jeremy190734

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Ich habe auch einen Vertrag bei der Hanse-Merkur und habe die gleich angeschrieben deswegen. Hier die Antwort:

"Die Anmietung einer Wohnung oder Unterbringung im Ausland ist nicht ausschlaggebend für die Leistungserbringung. Voraussetzung ist, dass der Vertrag unter folgenden Bedingungen gültig geschlossen wurde:

- Befindlichkeit zum Buchungszeitpunkt in Deutschland;
- gemeldeter deutscher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Buchung;
- erster Versicherungstag ist der Abreisetag aus Deutschland."

So und das heisst, die Ablehnung ist rechtswidrig. Außerdem ist das Objekt (Land/Haus) nur angemietet und kein Chanod vorhanden (nur Leasecontract). Esrter Wonsitz ist in Deutschland. Normale Krankenversicherung auch. ich halte ein gerichtliches Vorgehen für erfolgversprechend.
 
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So denke ich auch, also wenn ich z.b in Finnland oder Schweden mir ein Blockhaus am See kaufe und dort für einen Monat angeln und jagen gehe, dann befinde ich mich trotzdem in Urlaub und mein Wohnsitz bleibt Deutschland. Ob ich in der Hütte nun Freunde treffe oder allein bin, ist unerheblich.

Die Definition eines Wohnsitzes findet nicht durch eine Versicherung statt, die mit einer ihr ganz eigenen Definition eine Leistungsverweigerung begründen will.
 
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zaparot

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Leute, Ihr könnt aber nicht einfach hergehen und sagen, ich habe auch einen Vertrag mit der HM, und die haben mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich im Urlaubsland Wohnungseigentum haben darf.

So ein Vertrag ist eine individuelle Vereinbarung, und man muss den vorliegenden Vertrag genau studieren, und wenn man dann feststellt, dass im Vertrag keine gegensätzliche Regelung getroffen ist, kann man darüber nachdenken, einen Anwalt zu befragen. Dabei hält man sich grundsätzlich an Fachanwälte.

Neben allen vertraglichen Regelungen muss man sich noch die AGB genau anschauen, und man muss immer im Hinterkopf behalten, dass sowohl vertragsrechtliche Vereinbarungen als auch AGB nicht per se immer auch rechtswirksam sein müssen..
 
sanukk

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Das stimmt nicht. Ich habe bei meiner Kreditkarte eine Reiseversicherung für bis zu 90 Tagen inkludiert.
Und bei der Allianz ARKV sind regelmäßig bis zu 56 Tage (9,90€), danach kostet jeder weitere Tag extra und bedarf einer Sondervereinbarung.

Ich würde es mal bei Dr.Walter.de versuchen, die haben mit die besten Rahmnverträge.
 
sanukk

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Es gibt hier zwar viele wohlmeinende Hobby-Juristen, aber keinen, der wirklich helfen kann. Ich würde einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten oder zumindest eine Beratung beim Verbraucherschutz durchführen lassen, die haben auch Anwälte.

Ich würde mich auch auf Vertrauensschutz berufen, wenn die Versicherung Gelegenheit hatte, den Leistungsfall umfassend zu prüfen und ausdrücklich eine Kostenzusage abgegeben hat, der später wieder zurückgezogen wurde (was eigentlich nicht möglich ist) https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Irgendwas ist da schief gelaufen. Kann man aufgrund von #1 nicht beurteilen.
 
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Warum so kompliziert .
Wir sind auch bei H.M. versichert und hatten die auch schon in Anspruch genommen .
Die wollen im Schadensfall eine leserliche Rechnung und bei größeren Beträgen einen Beleg
über das Ausreisedatum ( Reiselänge ) .
Wie kommen die überhaupt auf Besitz in Thailand ?



Leute, Ihr könnt aber nicht einfach hergehen und sagen, ich habe auch einen Vertrag mit der HM, und die haben mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich im Urlaubsland Wohnungseigentum haben darf.

So ein Vertrag ist eine individuelle Vereinbarung, und man muss den vorliegenden Vertrag genau studieren, und wenn man dann feststellt, dass im Vertrag keine gegensätzliche Regelung getroffen ist, kann man darüber nachdenken, einen Anwalt zu befragen. Dabei hält man sich grundsätzlich an Fachanwälte.

Neben allen vertraglichen Regelungen muss man sich noch die AGB genau anschauen, und man muss immer im Hinterkopf behalten, dass sowohl vertragsrechtliche Vereinbarungen als auch AGB nicht per se immer auch rechtswirksam sein müssen..
 
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Warum so kompliziert .
Wir sind auch bei H.M. versichert und hatten die auch schon in Anspruch genommen .
Die wollen im Schadensfall eine leserliche Rechnung und bei größeren Beträgen einen Beleg
über das Ausreisedatum ( Reiselänge ) .

Wie kommen die überhaupt auf Besitz in Thailand ?
Normalerweise ist das so und das BIH weiss inzwischen auch was auf den Rechnungen alles draufstehen muss, genauso wie die sehr gut wissen, wie man Rechnungen schreibt.

Ich kann soviele Wohnungen in TH besitzen wie ich will, sogar Eigentümer sein, ohne damit einen Wohnsitz in TH zu begründen. Bei der ALRKV ist es nur wichtig, das mein ständiger (Haupt)Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in DACH besteht und die Reisezeiten innerhalb der vereinbarten Dauer bleiben.
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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