Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; ist bei unsere Reiseversicherung nicht so (Europäische Reiseversicherung)Österreich ausgeschlossen = Hauptwohnsitz in Österreich
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Franky53

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Für Thais wird Thailand als Heimatland betrachtet und dann greift der Ausschluss wirklich.
ist bei unsere Reiseversicherung nicht so (Europäische Reiseversicherung)Österreich ausgeschlossen = Hauptwohnsitz in Österreich
 
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Franky53

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Soweit mir bekannt ist, gilt eine Reisekrankenversicherung für 6 Wochen ab Abflug = 42 Kalendertage.
gibt auch längere sind aber dem entsprechend länger.Meine Gilt das ganze Jahr weltwelt,jedes Ereignis nicht länger als 6 Wochen.
 
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ichliebethailand

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saarland und hua hin
Hallo,
es gibt wieder etwas Neues mit meiner HM-Versicherung VB-KV 2012(RK 365)

Hallo Frau XXXX,

wie versprochen kümmere ich mich um Ihren Fall. Ich habe gestern mit der Hanse darüber gesprochen.
Diese wird sich auch bei Ihnen melden. Auch wenn das in Ihrem Fall jetzt wirklich doof gelaufen ist, so werden wir jetzt versuchen
für künftige Fälle eine Klarstellung zu bekommen.
Wir haben die schriftliche Aussage von der Hanse, dass ein Wohnsitz im Ausland kein Problem ist.


Mit freundlichen Grüßen
Rainer Elsmann
Vertriebsdirektor // Sales Director

elsmann@dr-walter.com

www.dr-walter.com

Aber das nützt mir im Nachhinein auch nicht viel, muss morgen nochmal in die Handchirurgie,
weil es Probleme gibt mit dem Handgelenk.
Gruß Marion
 
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jeremy190734

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Da sieht man wieder mal, daß es eben nur um Kohle geht. Die zwischengeschaltete Firma soll soviel wie möglich möglichst teuere Inanspruchnahmen der Versicherung abwimmeln. Wahrscheinlich bekommen die sogar ein Erfolgshonorar dafür.
 
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MAPPI

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Sehr geehrter Herr xxxx



vielen Dank für Ihre E-Mail.



Sofern bei Abschluss des Vertrages Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland ist, besteht im angeboten Tarif Versicherungsschutz während Ihres Aufenthalts in Thailand. Es besteht kein Versicherungsschutz in Deutschland.



Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen
 
sanukk

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Da sieht man wieder mal, daß es eben nur um Kohle geht. Die zwischengeschaltete Firma soll soviel wie möglich möglichst teuere Inanspruchnahmen der Versicherung abwimmeln. Wahrscheinlich bekommen die sogar ein Erfolgshonorar dafür.
Du solltest nicht dummes, pauschalisiertes Zeug reden, wenn Du gar nicht weisst worum es geht.

Die Dr-Walter Gmbh, vertreten durch Herrn Eismann ist hier weder der Vermittler gewesen, noch bekommen sie irgendeinenCent für die angebotene Hilfe für TSin. Die haben alt die besten Verbindungen zur HM, weil Grossvermittler seit 50 Jahren.
Ein Anwalt wäre teurer gewesen und die Erfolgsaussichten, hier noch eine gute Lösung zu finden, weitaus geringer.
 
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jeremy190734

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Versicherungen sind ganz normale Unternehmen, die Profit machen wollen. Und da werden eben pauschal und oft Anträge zur Kostenerstattung zurück gewiesen (sieht und liest man jeden Tag im Fernsehen/Zeitungen, wenn man sich informiert).
 
andiho

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Ein Anwalt wäre teurer gewesen und die Erfolgsaussichten, hier noch eine gute Lösung zu finden, weitaus geringer.
Ja, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht. Ansonsten ein klares NEIN. Die Hansa hat hier einen halbwegs plausiblen Grund gesucht um sich aus der Pflicht zu stehlen. Ein ordentlicher Anwalt wird dieses Szenario allerdings in kürzester Zeit auseinander nehmen.

Aufgrund dieses Threads habe ich mich mal über Reisekrankenversicherung etwas genauer informiert und auch nachgefragt. Alle haben eines gemeinsam: Die wollen im Leistungsfall Dokumente und Unterschriften sehen. Auf meine Nachfrage, welche Papiere notwendig sind bzw. anerkannt werden gibt es auch eine klare und deutliche Antwort: Das wird von Fall zu Fall entschieden.
 
Ferdinand

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Auf meine Nachfrage, welche Papiere notwendig sind bzw. anerkannt werden gibt es auch eine klare und deutliche Antwort: Das wird von Fall zu Fall entschieden.
Die Motivation für eine mutwillige Verweigerung der Regulierung ist in Deutschland hoch, da gibt es nichts zu gewinnen aber viel zu verlieren. Da lobe ich mir den amerikanischen Strafschadensersatz der über den Schadensersatz hinaus den Beklagten für vorsetzliches schuldhaftes Verhalten zusätzlich bestraft, als Warnung vor Nachahmern.
Man mag es kritisieren, aber es kommt in den USA kaum vor, dass Versicherungen vorsetzlich nicht zahlen trotzt klarer Leistungspflicht, das ist spätestens seit Erin Brockovich so.
 
xxeo

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Logisch wollen die Arztunterlagen und Rechnungen für medizinische Behandlungen sehen (die man in Kroatien, Sri Lanka usw. wohl auch auf der Straße kaufen kann). Nur ein Ey, ich war beim Arzt und habe 500 Euro gedrückt, überweis' mir das mal wird bei keiner Versicherung reichen. Das muss man dann doch akzeptieren.
 
Ferdinand

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Logisch wollen die Arztunterlagen und Rechnungen für medizinische Behandlungen sehen
darum geht es nicht, denn das lag vor


müssen wir die Kostenübernahme im Krankenhaus zurückziehen.

Da Sie zum Vertragsabschluss Wohneigentum in Thailand besaßen /besitzen, ist die Versicherung ungültig. In diesem Fall ist die Übernahme der Behandlungskosten nicht möglich.
wenn die Versicherung systematisch und vorsetzlich behauptet, ein Wohnsitz würde die Übernahme der Leistung ausschliessen, um keine Leistung zu erbringen und obwohl das falsch ist, liefen die in den USA Gefahr für dieses Verhalten vor Gericht hart bestraft zu werden.
In Deutschland droht höchstens, dass sie die Kosten doch übernehmen müssen, was ja nicht abschreckt mit dieser Praxis aufzuhören, also machen sie weiter so.
 
andiho

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Außerdem geht es darum, dass "landestypische Dokumente" auch anerkannt werden. Wer da mit einer Quittung vom Provinz Arzt ankommt, brauch bei einem deutschen Versicherer gar nicht erst vorsprechen. Hat ja nicht jeder die Möglichkeit sich in einem großen internationalen Krankenhaus mit Rechnungswesen behandeln zu lassen.

Es bleibt also immer die Frage, welche Papiere werden anerkannt und wo kann man die im Zweifelsfall "erwerben".
 
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Ein Fall für den Versicherungsombudsmann

Zitat:
Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Seine Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten beizulegen. Der Versicherungsombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei, überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers, kann Versicherer bis zu 10.000 Euro zur Leistung verpflichten und erläutert verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.


Die Begründung 'Eigentum' ist für Farangs ja auch falsch.
 
andiho

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Das mit den Ombudsleuten und Mediatoren ist so eine Sache. Ich will keine gütliche Einigung für eine Situation welche durch die Versicherung erst herbeigeführt wurde. Ich will das, was vertraglich vereinbart wurde. Das ständige Suchen der europäischen Versicherer nach einem Haar in der Suppe, obwohl die Gesamtsituation eindeutig ist, ist im Grunde staatlich geduldete Kriminalität.

Wenn ein Auto einen sichtbaren Hagelschaden hat, dann ist es unerheblich ob ich mich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten habe, der von der Versicherung als "gemeldet" anerkannt wird. Mir ist es egal wer wann wo bei der Versicherung Hagel meldet. Ich will meinen Schaden mit vereinbarter SB ersetzt haben und keine Nachweise bringen wann ich mich wo, warum aufgehalten habe.

Helfen kann in jedem Fall nur ein Anwalt. Wallraff Albtraum Urlaub
 
sanukk

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@andiho

Was DU willst, interessiert keine Versicherung. Du solltest einfach die AVBedingungen lesen, dann wüßtest Du, was Dir zusteht und was die Versicherung zahlen muss. Und wenn Du Dein Auto in einem Gebiet geparkt hast, wo es keinen Hagel gab, solltest Du der Versicherung nicht die Schuld geben, wenn sie den angeblichen Hagelschaden nicht bezahlt. Was DIR egal ist, ist der Versicherung 100Mal mehr egal.

Egal, ob Du das jetzt verstehst, oder nicht.
 
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NIT-Leser

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Versicherungs-Ombudsmann

Der Ombudsmann sorgt dafür, dass Du eine Dir zustehende Leistung (in den genannten Grenzen) bekommst. Das ist kein Vergleich o.ä.

Lies doch die angegebene Quelle mal durch. Wie sich aus dem Impressum ergibt ist die HM Mitglied.
 
andiho

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Und wenn Du Dein Auto in einem Gebiet geparkt hast, wo es keinen Hagel gab, solltest Du der Versicherung nicht die Schuld geben, wenn sie den angeblichen Hagelschaden nicht bezahlt.
Und dein unqualifiziertes Geschwätz und freche Unterstellung kannst du dir auch sonst wo hinschieben.
Als letztes hab ich geschrieben "Helfen kann in jedem Fall nur ein Anwalt". Und genau so war es auch. Die AXA musste kleinlaut zugeben, dass sie wohl nicht vollständig informiert war und durfte gleich Schaden + sämtliche Gutachten bezahlen.

Schwätzt kein Sch..ß daher, wenn du keine Ahnung hast worum es geht !!!
 
sanukk

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Und dein unqualifiziertes Geschwätz und freche Unterstellung kannst du dir auch sonst wo hinschieben.
Als letztes hab ich geschrieben "Helfen kann in jedem Fall nur ein Anwalt". Und genau so war es auch. Die AXA musste kleinlaut zugeben, dass sie wohl nicht vollständig informiert war und durfte gleich Schaden + sämtliche Gutachten bezahlen.

Schwätzt kein Sch..ß daher, wenn du keine Ahnung hast worum es geht !!!
Kein Kommentar.
Weder Dein Beitrag #294, noch der von Dir zitierte Wallraff-Link hat nicht das geringste mit dem eigentlichen Thema und dem Thread-Titel zu tun.
 
andiho

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Bad Wimpfen
Und dein Beitrag #295 hat etwas mit dem Thread-Titel zu tun ?
Schon über 10.000 Beiträge und du weißt immer noch nicht wie das Nittaya tickt ?
Kein weiterer Kommentar !
 
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Chak

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Logisch wollen die Arztunterlagen und Rechnungen für medizinische Behandlungen sehen (die man in Kroatien, Sri Lanka usw. wohl auch auf der Straße kaufen kann). Nur ein Ey, ich war beim Arzt und habe 500 Euro gedrückt, überweis' mir das mal wird bei keiner Versicherung reichen. Das muss man dann doch akzeptieren.
Genau, und je höher die Rechnung, desto genauer wird da hingeschaut, das ist doch vollkommen logisch.
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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