Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; ich hab' ja viel Geduld aber langsam muss zu Ende sein. . . .ich will hier weder den Oberlehrer abgeben müssen weil ein paar Mitmenschen kein...
crazygreg44

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Sued-Isaan
ich hab' ja viel Geduld

aber langsam muss zu Ende sein. . . .ich will hier weder den Oberlehrer abgeben müssen weil ein paar Mitmenschen kein Englisch können und mit deutscher Grammatik überfordert sind.

dann schreibst Du auch noch "letzter Versuch" obwohl ich persönlich Dich erst nochmal berichtigen muss, was den "echten wirklich letzten Versuch" wie den Schwarzen Peter in meine Hände verschiebt :)

Eher suche ich ja meine Ruhe, als mein Wissen auszuspielen. Das eine führt nur zu elendigen Verpflichtungen, üblen Verleumdungen, falschen Nachreden und zu Neidern, aber das andere führt zum Glück und zu Zufriedenheit
 
sanukk

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Ich habe mal die DrWalterGmbH angeschrieben mit der bitte um Klärung: Weiter unten die Antwort.
Ich hoffe, ich konnte zu dieser Thematik etwas Licht ins dunkle bringen und auch @CG befriedigen.

Fakt ist:
Die 365 bei der HanseMerkur gilt tatsächlich nur für vorübergehende AuslandsREISEN mit Beginn und Ende.

Die Globility in Zusammenarbeit mit der DIA e.V. ist extra für EXPATS konzipiert worden. (und ist eine Auslandskrankenversicherung)

Eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten der Versicherung bei z.B. Umzug von z.B. Thailand nach Kambodscha, wie von @CrazyGreg beschrieben, gibt es NICHT.

Die einzige Möglichkeit einer Vertragsbeendigung seitens der Versicherung besteht bei Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht (Falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen)
Der Vetriebsdirektor von DrWalter hat der TSerin angeboten, ggf. zu helfen. Telefonnummer siehe unten.
 
sanukk

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Hallo Herr xxxx

alles klar. Jetzt kann ich schon mal sehen, um welchen Tarif es sich bei der Hanse handelt. Ja, der 365 von der Hanse ist eine reine Reiseversicherung. Abgelehnt wurde der Vorgang von dem medizinischem Assisteur der Hanse. Ich kann keine Aussage für die Leistungsabteilung der Hanse treffen. Sie können dem Betroffenen gerne in dem Forum schreiben, dass er sich mal bei mir melden soll wegen der Hanse. Vielleicht kann ich da was für ihn tun. Was die Hanse eigentlich mit dem Passus, den Sie rot markiert haben, vermeiden wollte, ist, dass in dem Fall Thailänder in Thailand versichert werden und nicht, dass ein Deutscher, der dort eine Ferienimmobilie hat, nicht versichert ist.



Die Globality ist komplett gemacht für solche Fälle. Sie leben im Ausland und sind dort versichert. Ist auch in dem Film unten erläutert.
Bei der Globality machen viele den Fehler, dass wir hier einen Sondervertrag haben, der eigentlich für Unternehmen gedacht ist Der unterscheidet sich von dem Globality YouGenio, der normalerweise für Einzelpersonen gemacht ist.
Gerne bestätige ich jedem Kunden, dass kein Vertrag von der Globality für einen einzelnen Kunden gekündigt werden kann. Egal, ob er zb. Krebs bekommt oder von Thailand nach zb. Kambodscha umzieht. Es gibt nur den Grund, dass der Kunde bei Antragstellung eine falsche Auskunft gegeben hat und Krankheiten vergessen hat anzugeben. Hier sind wir aber sehr gewissenhaft.

Mit freundlichen Grüßennicht
Rainer Elsmann
Vertriebsdirektor // Sales Director



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DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH // Insurance Brokers
Eisenerzstraße 34, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Germany


T +49 2247 9194 737
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zaparot

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Nachdem hier ja keiner mehr durchblickt, zumindest ich nicht, muss ich mal fragen: ist denn diese Firma Dr. Walter, Versicherungsmakler GmbH, eine seriöse Firma, bei der es sich lohnt, nach einer Krankenversicherung für Thailand nachzufragen, oder nicht?
 
sanukk

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Nachdem hier ja keiner mehr durchblickt, zumindest ich nicht, muss ich mal fragen: ist denn diese Firma Dr. Walter, Versicherungsmakler GmbH, eine seriöse Firma, bei der es sich lohnt, nach einer Krankenversicherung für Thailand nachzufragen, oder nicht?
Davon kannst Du ausgehen. Diese Firma besteht seit 50 Jahren und hat die allerbesten Verbindungen zu den Versicherungen. Alles, auch die Bedingungen wird vorher geprüft, bevor eine Versicherung dort zum Zuge kommt. Und mit den meisten haben die Regulierungsvollmachten vereinbart, so dass sie Entschädigungen direkt auszahlen können, ohne die Versicherung vorher zu fragen.

ICH habe nur gute Erfahrungen gemacht.
 
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ichliebethailand

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saarland und hua hin
Hallo,

es gibt etwas Neues ..........

Ich habe heute Morgen doch tatsächlich eine Mail von der HM bekommen mit der Rückerstattung
der beiden, schon im Bangkok-Hospital bezahlten Rechnungen (400€) meines Handgelenk-Bruchs bekommen.


Diese hatte ich ja auf Anraten der Dame am Notfalltelefon, mit dem Fragebogen für die Kostenübernahme der OP, mit eingereicht.

Und das trotz ungültiger Versicherung, wegen Wohnbesitz in TH - beim Abschluss der Versicherung:confused:

Gruß Marion
 
Ferdinand

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Hausen
Reisekrankenversicherung in Thailand für in Deutschland lebende Thailänder

Ja, steht auch so in AGBs (3.1). Hab ich Wohneigentum habe ich auch einen Wohnsitz, es sei denn dieser ist vermietet. Das ist auch eine Reiseversicherung und keine Versicherung zum Überwintern, dafür gibt es andere Policen.
Viele von euch haben eine Ehefrau und Kinder die in Deutschland leben aber noch oder zusätzlich die thailändische Staatsangehörigkeit haben, oft Wohneigentum in Thailand aber fast immer sind sie in Thailand auch gemeldet.

Habt ihr euch schon mal gefragt ob eure Reisekrankenversicherung, die ihr für die ganze Familie für ein Jahr für einen Zehner oder so abschließt überhaupt für diese Angehörige in einem Thailand-Urlaub gilt?

Die VB-KV 2012(RK 365) der Hansemerkur dürfte auch in diesen Fällen nicht für die thailändische Ehefrau auf Besuch in Thailand greifen, sofern sie dort gemeldet ist, wovon auszugehen ist.

Vielleicht haben auch andere Reisekrankenversicherungen solche Klauseln?

Meine Versicherung (AXA Assistance), schreibt z.B.

2 Ausschlüsse
2.3 Medizinische Behandlung und Zahnbehandlung in Ihrem Heimatland und in Deutschland.
Ich hoffe mal nicht, dass Thailand als Heimatland betrachtet wird...
 
sanukk

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Hallo,

es gibt etwas Neues ..........

Ich habe heute Morgen doch tatsächlich eine Mail von der HM bekommen mit der Rückerstattung
der beiden, schon im Bangkok-Hospital bezahlten Rechnungen (400€) meines Handgelenk-Bruchs bekommen.


Diese hatte ich ja auf Anraten der Dame am Notfalltelefon, mit dem Fragebogen für die Kostenübernahme der OP, mit eingereicht.

Und das trotz ungültiger Versicherung, wegen Wohnbesitz in TH - beim Abschluss der Versicherung:confused:

Gruß Marion
Das doch mal eine gute Nachricht. Siehe auch das Statement des Vertriebsdirektors der Dr Walter Gmbh. Vielleicht hat der ein bisschen nachgeholfen. Kannst Du oben nachlesen.

PS: Die Versicherung ist für deutsche Langzeit-Urlauber eben NICHT ungültig, selbst wenn Du das immer noch nicht verstanden hast. Das hat mit dem Wohnbesitz überhaupt nichts zu tun.
 
sanukk

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Viele von euch haben eine Ehefrau und Kinder die in Deutschland leben aber noch oder zusätzlich die thailändische Staatsangehörigkeit haben, oft Wohneigentum in Thailand aber fast immer sind sie in Thailand auch gemeldet.

Habt ihr euch schon mal gefragt ob eure Reisekrankenversicherung, die ihr für die ganze Familie für ein Jahr für einen Zehner oder so abschließt überhaupt für diese Angehörige in einem Thailand-Urlaub gilt?

Die VB-KV 2012(RK 365) der Hansemerkur dürfte auch in diesen Fällen nicht für die thailändische Ehefrau auf Besuch in Thailand greifen, sofern sie dort gemeldet ist, wovon auszugehen ist.

Vielleicht haben auch andere Reisekrankenversicherungen solche Klauseln?

Meine Versicherung (AXA Assistance), schreibt z.B.


Ich hoffe mal nicht, dass Thailand als Heimatland betrachtet wird
...
Für Thais wird Thailand als Heimatland betrachtet und dann greift der Ausschluss wirklich.
 
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Für Thais wird Thailand als Heimatland betrachtet und dann greift der Ausschluss wirklich.
da hast Du aber ein bisschen nachgeholfen

zäheln die Isaanies, welche laotischen Dialekt sprechen, auch zu des Generals und seiner Elite gehörendem Völkchen

oder sind die Bürger vierter oder fünfter Klasse ?

ich sehe in Thailand jede Menge "Ausschluss" denn immerhin darf ein THAI aus dem Isaan, welcher mit einem Wirtschaftsgut auf der Pritsche nach Bangkok unterwegs ist, nicht so einfach in eine andere Provinz reisen, dafür benötigt er einen Passierschein der zuständigen Feldgendarmerie oder einen plausiblen Grund, wobei beides einen Wegezoll nach sich zieht


meine Art von "HEIMAT" wäre das nicht . . . .eher ein leider nicht so toller Geburtsort
 
Dieter1

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.....immerhin darf ein THAI aus dem Isaan, welcher mit einem Wirtschaftsgut auf der Pritsche nach Bangkok unterwegs ist, nicht so einfach in eine andere Provinz reisen, dafür benötigt er einen Passierschein der zuständigen Feldgendarmerie ....
Wer hat dir diesen Baeren aufgebunden?
 
sanukk

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da hast Du aber ein bisschen nachgeholfen

zäheln die Isaanies, welche laotischen Dialekt sprechen, auch zu des Generals und seiner Elite gehörendem Völkchen

oder sind die Bürger vierter oder fünfter Klasse ?

ich sehe in Thailand jede Menge "Ausschluss" denn immerhin darf ein THAI aus dem Isaan, welcher mit einem Wirtschaftsgut auf der Pritsche nach Bangkok unterwegs ist, nicht so einfach in eine andere Provinz reisen, dafür benötigt er einen Passierschein der zuständigen Feldgendarmerie oder einen plausiblen Grund, wobei beides einen Wegezoll nach sich zieht


meine Art von "HEIMAT" wäre das nicht . . . .eher ein leider nicht so toller Geburtsort
Natürlich, weil ich der TSerin helfen wollte.
Und das Ergebnis liegt doch auf dem Tisch.

Trotzdem eine Frage an Dich: Ist nicht böse gemeint.

Hast Du lang wirkende Retard Kapseln eingenommen oder ist es wirklich nur der Edelwhiskey, den Du gebunkert hast??? :confused:
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
auch der Norweger der vom Hai gebissen wurde, hatte eine "falsche" Auslandskrankenversicherung.

Es hatte anscheinend "nur" eine "REISEKRANKENVERSICHERUNG" und diese gilt nur für die ersten 90 Tage !

He had insurance and thought that would take care of everything - he even returned a 5,000 baht payment saying it should be used for other more deserving people. He was not interesting in making money out of it.

But the insurance company changed their mind after finding out that Mr Danielsen had been in Thailand more than 3 months, said his wife Amornrat Phaengnga.

https://www.thaivisa.com/forum/topi...80430-1300&utm_medium=email&utm_campaign=news


Jetzt muss er seine 300,000.- THB Krankenhauskosten selbst bezahlen !
 
Yung

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auch der Norweger der vom Hai gebissen wurde, hatte eine "falsche" Auslandskrankenversicherung.
Es hatte anscheinend "nur" eine "REISEKRANKENVERSICHERUNG" und diese gilt nur für die ersten 90 Tage !
But the insurance company changed their mind after finding out that Mr Danielsen had been in Thailand more than 3 months, said his wife Amornrat Phaengnga.
https://www.thaivisa.com/forum/topi...80430-1300&utm_medium=email&utm_campaign=news
Jetzt muss er seine 300,000.- THB Krankenhauskosten selbst bezahlen !
So leicht geht Suggestion:
Die Versicherung sagt - dieser Herr war mehr als 3 Monate in Thailand.
Crazygreg44 schließt daraus diese gilt nur für die ersten 90 Tage !
Das darf man nicht daraus schließen es steht ja auch nirgends!!!!
Weder in dem Aritikel noch in der Aussage der Versicherung.

Die meisten deutschen Reisekrankenversicherungen haben eine Reisedauer von 5-8 Wochen in ihren Verträgen vereinbart. Du kannst zwar pro Jahr sooft du willst verreisen aber nur maximal bis zu dieser Dauer. Und das finden die heraus. Notfalls fordern sie von dir die Unterlagen des Reisebüros oder der Flugtickets der Fluggesellschaft an.
 
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Soweit mir bekannt ist, gilt eine Reisekrankenversicherung für 6 Wochen ab Abflug = 42 Kalendertage.
 
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56 Tage bei vielen Versicherungen pro Reise. Auv´ch für mehrere Reisen pro Jahr.
 
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Auch eine deutsche private Krankenversicherung hat zeitliche Einschränkungen. Trotz weltweiter Deckungszusage sind die Leistungen bei einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland auf 3/6/max. 12 Monate begrenzt je nach Versicherer. Einzelne PKV leisten auch bei einem dauerhaften Aufenthalt. Meist gegen Aufpreis und besondere Vereinbarungen.
 
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56 Tage bei vielen Versicherungen pro Reise. Auv´ch für mehrere Reisen pro Jahr.
Das kann auch sein, dann sind es acht Wochen pro Reise. Ich glaube, es war dann die ADAC Versicherung, die 6 Wochen gilt.
 
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So leicht geht Suggestion:
Die Versicherung sagt - dieser Herr war mehr als 3 Monate in Thailand.
Crazygreg44 schließt daraus diese gilt nur für die ersten 90 Tage !
Das darf man nicht daraus schließen es steht ja auch nirgends!!!!
Weder in dem Aritikel noch in der Aussage der Versicherung.

Die meisten deutschen Reisekrankenversicherungen haben eine Reisedauer von 5-8 Wochen in ihren Verträgen vereinbart. Du kannst zwar pro Jahr sooft du willst verreisen aber nur maximal bis zu dieser Dauer. Und das finden die heraus. Notfalls fordern sie von dir die Unterlagen des Reisebüros oder der Flugtickets der Fluggesellschaft an.
es steht nirgends, aber wozu braucht es das ?

da man ja die günstigen Reiseversicherungen nur für vorher festgelegte Zeiten bekommt, die je nach Versicherung nur die ersten 6 Wochen absichert (die günstigste, bei der Hanse Merkur für 7,40.- Euro pro Jahr!) oder eine bis zu3 Monaten Dauer . . .

daraus schlussfolgerte ich, dass seine Versicherung halt eben ab dem 90.ten Tag nicht mehr zuständig war, was auch dem Text zu entnehmen ist.

es könnte höchstens eine mit noch kürzerer Laufzeit sein . . .da habe ich mich leider etwas auf die 90 maximalen Tage festgelegt, welche bei manchen Versicherern noch günstig daherkommen, gebe zu das ist zu vorschnell geschlussfolgert, tut aber WAS ?? zur Sache ?

solche für eine Dauer von länger als 3 Monaten, fangen ab einem gewissen Alter an richtig teuer zu werden. Das wäre dem Norweger vor dem Abschluss aufgefallen

klar, könnte es sich auch um eine Reiseversicherung gehandelt haben, die nur die ersten 6 Wochen betraf

. . . . .und noch dazu muss geschlussfolgert werden dass dem Norweger die Versicherungsbedingungen nicht geläufig waren, sonst hätte er seinen geplanten Aufenthalt besser abgesichert

ich schlussfolgere nun mal gerne, ohne dass es dazu einen Nebensatz benötigt. Der Mann hat seine Reiseversicherung anhand der Kosten abgeschlossen, nicht anhand der angebotenen Laufzeit . . . was wiederum einen direkten Bezug zu dem Geschehen in diesem thread herstellt
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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