Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

Diskutiere Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha im Treffpunkt Forum im Bereich Thailand Forum; Das habe ich ihm ja vorgehalten. Auch diese DIA GLOBAILITY des Herrn Walter hat in Ihren Versicherungsbedingungen die Möglichkeit versteckt...
crazygreg44

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der übrigens wie heißt:

Impressum.- auslandskrankenversicherung.com

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Übersehe ich was, oder empfiehlst du genau den selben Makler, der das Beispiel mit der Finca auf Mallorca im Zusammenhang mit der HanseMerkur gebracht hat :confused:

Das habe ich ihm ja vorgehalten.

Auch diese DIA GLOBAILITY des Herrn Walter hat in Ihren Versicherungsbedingungen die Möglichkeit versteckt, dass die Versicherung bei Wohnsitz im Ausland sagen kann, der Vertrag gilt nicht

Das hat System !!
 
sanukk

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Das habe ich ihm ja vorgehalten.

Auch diese DIA GLOBAILITY des Herrn Walter hat in Ihren Versicherungsbedingungen die Möglichkeit versteckt, dass die Versicherung bei Wohnsitz im Ausland sagen kann, der Vertrag gilt nicht

Das hat System !!
Dr.Walter ist eine GmbH und einer der grössten Makler in D für Reiseversicherungen aller Art. Die haben von den meisten Versicherern Regulierungsvollmachten und das geht meist sehr unbürokratisch und zwanglos.

Die von Dir zitierten Ausschlüsse kann ich in den AVB nicht finden, weil es sie nicht gibt. Wer sich die Bedingungen nochmal genau ansehen möchte, bitte hier nachlesen: http://www.auslandskrankenversicher...uctdetail/CoGenio_AVB_GLobaltity_de_10_17.pdf

@CG: Ich finde Deine Beiträge oft sehr interessant und hilfreich, aber Du solltest versuchen, hier keine falschen Infos zu verbreiten.
Bitte, bitte!!!

PS. Ich habe mit der DrWalter GmbH keine Verträge, kann sie daher nur durch eigene Erfahrungen und Erfahrungen anderer weiterempfehlen. Bis jetzt habe ich nur Gutes gehört.

PPS: Jeder sollte dort abschliessen, wo er es für richtig hält oder sich überhaupt nicht versichern, weil das ja alles Betrüger sind. Fakt ist: Eine Versicherung kann man dann nicht mehr abschliessen, wenn man sie am nötigsten braucht.
 
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Die von Dir zitierten Ausschlüsse kann ich in den AVB nicht finden, weil es sie nicht gibt. Wer sich die Bedingungen nochmal genau ansehen möchte, bitte hier nachlesen: t.
Ach so, Du findest die AVB des Herrn Walter nicht ? Na so was !!! :biggrin:

Vielleicht ist das auch so gewollt ?? 8-)
 
sanukk

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ok ich helfe Dir auf die Sprünge! Ich bin DEINEM Link gefolgt. Da kommt man auf die gleiche Seite wie die Versicherung der Melanie! Verkürze den Link - dann landest Du bei dem gleichen Makler


Folgt man dagegen Deiner Verlinkung direkt zur DIA GLOBALIATY:

(von Dir verlinkt!)
Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, wir sind gerne für Sie da:
T +49 (0) 2247 9194 -737
Detaillierte Informationen finden Sie auf www.deutsche-im-ausland.org.



findet man folgenden Vertragstext:

Die AVB der DIA e.V GLOBALITY sind eindeutig:

https://www.deutsche-im-ausland.org...sicherungsbedingungen_Foyer_Global_Health.pdf

3. Versicherbarkeit

Versicherungsfähig sind alle Personen, die sich vorübergehend für mindestens 3 Monate im Ausland
aufhalten.

Auf Dauer in den USA wohnhafte Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
(xxxxxxx)
Bei Wohnsitzverlegung in alle sonstigen Ländern kann der Versicherer im Einzelfall, auch während des laufenden Versicherungsverhältnisses, prüfen,
ob das Versicherungsverhältnis mit nationalem Recht übereinstimmt und entsprechend dem
Prüfungsergebnis entscheiden, ob der Versicherungsschutz weiterhin gewährt werden kann, geändert
oder beendet werden muss.

Der Versicherer kann diese Versicherung kündigen, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen
bezüglich Versicherungsschutz für Staatsangehörige, Ansässige oder Entsandte in einem Land so
verändern, dass der vom Versicherer erbrachte Versicherungsschutz zu einem Verstoß gegen
nationales Recht führen würde.

ich wiederhole das Ergebnis für DICH mit passendem Wortlaut, stark verkürzt und vereinfacht, aber immer noch fachlich und sachlich richtig . . jetzt hoffentlich & endlich verständlich:

Der Versicherer kann bei Wohnsitzverlegung nach Thailand diese Versicherung kündigen
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
@CG: Ich finde Deine Beiträge oft sehr interessant und hilfreich, aber Du solltest versuchen, hier keine falschen Infos zu verbreiten.
Bitte, bitte!!! . . . .
Ich würde es sehr interessant finden, wenn Du mir erklären kannst, warum Du findest, dass ich mit der Weiterleitung der Vertragsbedingungen der von Dir empfohlenen Versicherung eine falsche Information verbreitet habe.

Der Text ist ja nicht meine Erfindung, sondern dieser Text ist die AVB dieser Versicherung
 
sanukk

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...............................jetzt stimmen die Wortlaute in den AVB auf Seite 7

ist aber viel leeres Papier übrig geblieben nach der Änderung . . .:D

(vorher stand da etwas anderes)
Wenn man keine Ahnung von nichts hat, einfach mal S.chnauze halten.

[/URL]
 
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@sanukk

Es ist Dir doch sicher aufgefallen, dass die GLOBALIALTY zwei verschiedene Packungen Auslandskrankenversicherungen anbietet?

Auf der einen steht der TExt den ich Dir nun schon dreimal angedient habe. Dort hat die Versicherung den Passus untergebracht, der ihr erlaubt sich aus dem Vertrag zu stehlen, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird

Nur in der zweiten Packung findet man besagten Passus nicht.

Du musst Dir einfach mal die Mühe machen und GENAUER und EXAKTER recherchieren.

Gerade eben hast Du in einem anderen thread auch wieder irgendeinen Mist von der siam legal Website weiterverbreitet, der auf Deutsche gar nicht zutrifft.

Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit und mehr Sorgfalt !!
 
sanukk

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@Crazy
Ich gebe es jetzt auf und möchte nicht mit Dir streiten. Ich liebe Deine Beiträge und Deine ausgeprägte Intelligenz. Ob die Info der Siam Legal nicht für Deutsche zutrifft, wäre zu beweisen, aber das wirst Du bestimmt bald tun. Viel Glück.

PS: Der DIA (für Krankenversicherungen) ist ein eingetragener Verein, der Rahmenverträge mit verschiedenen Versicherungen gemacht hat, zum Wohle der Mitglieder. Er kann zum Wohle der Mitglieder jederzeit den Versicherer wechseln.
Aber das hast Du sicher schon verstanden und recherchiert.
 
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@Crazy
Ich gebe es jetzt auf und möchte nicht mit Dir streiten. Ich liebe Deine Beiträge und Deine ausgeprägte Intelligenz. Ob die Info der Siam Legal nicht für Deutsche zutrifft, wäre zu beweisen, aber das wirst Du bestimmt bald tun. Viel Glück.
.
habe ich doch bereits bewiesen

ich habe nach Deiner Verlinkung bei Siam Legal unten im Kästchen meine Nationalität auf "DEUTSCH" geändert und dann drauf geklickt.

Den Text der dann erschien habe ich für Dich gepostet!!!

Hast Du Tomaten auf den Augen ??????

Da schreibt Siam Legal klipp und klar, dass man als Deutscher das Non-Imm O oder das Non-Imm-O/A bereits in seinem Heimatland erhalten haben muss, bevor man bei Ihnen in Thailand antanzen darf


WELCHE weiteren Beweise brauchst Du ??

Ein Foto von meinem Stuhlbeschau ??
 
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Franky53

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nicht mehr hier
wie war das vor rd. 50 Posts...?

auf mich darfst Du nicht zählen . . . ich bin hier eigentlich durch, dieter1 hat schon alles gesagt was gesagt werden musste. Der Rest gehört von einem Fachanwalt zurecht gerückt
WE ist da ,vielleicht gehen noch ein paar Hundert..:biggrin:
 
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Sued-Isaan
@Crazy
Ich gebe es jetzt auf und möchte nicht mit Dir streiten. Ich liebe Deine Beiträge und Deine ausgeprägte Intelligenz. Ob die Info der Siam Legal nicht für Deutsche zutrifft, wäre zu beweisen, aber das wirst Du bestimmt bald tun. Viel Glück..
Dein Vorhaben in Ehren, ich möchte Dich ja nicht ärgern oder provozieren.

Ich habe jetzt mal Deine Verlinkung zu Siam Legal Link aus dem anderen thread nun nochmal für Dich verständlich dargelegt:

DIESEN Link hast Du gepostet:

https://www.siam-legal.com/thailand-...ement-Visa.php



da dies nicht für Deutsche gilt musste ich ja dagegenhalten das folgende ist von derselben Website (auf der von Dir verlinkten Seite meine Nationalität als DEUTSCH bestätigt, und es öffnet sich folgendes:


Thai Retirement Visa for Citizens of Germany| Siam Legal International


S
iam Legal SELBST weist auf diesen Unterschied hin. Deutsche können das Touristvisum nicht mehr im Land ändern. Was sie hier NICHT aufzeigen, sind die Ausnahmen.

diese Ausnahmen sind: wenn Du mit einer Thai verheiratet bist und nur in einer Handvoll Sonderfällen (medizinische Behandlung, Freiwilligenarbeit, Lehrkraft usw.) . . aber halt eben NICHT als gewöhnlicher deutscher Tourist - und das ist der Fragesteller doch, oder?
 
crazygreg44

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Sued-Isaan
wie war das vor rd. 50 Posts...?



WE ist da ,vielleicht gehen noch ein paar Hundert..:biggrin:

ja Franky ich wollte das wäre durch

aber man bekommt ja im Leben nicht alles geschenkt :D
 
sanukk

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Letzter Versuch für @CrazyGreg: Wahrscheinlich zweifelt er jetzt auch noch den Text der Thai-Botschaft an.:confused:

Retirement Visa in Thailand | ThaiEmbassy.com

Übersetzung von Tante Google: Daher etwas gebrochenes Deutsch. Das Original kann man in Englisch auf der o.a. Webseite der Thai-Botschaft nachlesen.

"Ziehen Sie sich in Thailand zurück
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die majestätische Landschaft Thailands, die von üppigem Grün und malerischen Stränden gebildet wird, sorgt für eine sehr entspannende und beruhigende Umgebung, in der man ewig leben kann. Es ist nicht überraschend, dass Ausländer sich verzaubert fühlen und ihre Ruhestandstage in diesem atemberaubenden Stück tropischem Paradies verbringen möchten. Wenn Sie daran interessiert sind, das gleiche zu tun, wäre die Beantragung eines Altersvisums in Thailand der erste Schritt. Im Folgenden sind die Anforderungen aufgeführt.
Wie man ein Ruhestandvisum in Thailand erhält:

SCHRITT 1: ERHALTEN SIE EIN NICHT-IMMIGRANT VISA
Bedarf:

Pass (mindestens ein Jahr vor Ablauf)
Sie müssen die Staatsangehörigkeit oder den ständigen Wohnsitz des Antragslandes besitzen
Nachweis der Mittel

SCHRITT 2: ERHALTEN SIE EIN EINJÄHRIGES PENSIONSVISA

Bedarf:

Muss 50 Jahre oder älter sein
Reisepass (unterschriebene Kopien jeder Seite)
Nichteinwanderungsvisum
Abfahrtskarte TM.6
Nachweis der Erfüllung der finanziellen Anforderungen
Thailändisches Bankbuch (Original)
Brief von Ihrer thailändischen Bank
Drei (3) 4 × 5 cm Fotos, mit vollständigem Gesicht aufgenommen

SCHRITT 3: ERHALTEN EINER RE-ENTRY-ERLAUBNIS

Die meisten Menschen missverstehen die verschiedenen Begriffe "Verlängerung des Aufenthalts" und "Wiedereinreiseerlaubnis". Manchmal fälschlicherweise müssen Sie verstehen, dass dies zwei verschiedene Dinge sind, die Sie während Ihres Aufenthaltes benötigen.

Die Verlängerung des Aufenthalts ist einfach das Kontrolldatum. Alles andere hängt davon ab. Alles wird ungültig, wenn Ihre Verlängerung des Aufenthalts abläuft. Auf der anderen Seite unterliegt die Gültigkeit der Wiedereinreisegenehmigung der Gültigkeit Ihrer Verlängerung des Aufenthalts. Wenn Sie jedoch Thailand ohne eine Wiedereinreisegenehmigung verlassen, wird Ihre Verlängerung automatisch ungültig.

SCHRITT 4: BERICHTE IHREN AUFENTHALT ALLE 90 TAGE UND VISA EXPIRATION

Sie sind verpflichtet, sich alle 90 Tage an die Immigration Police zu melden, wenn Sie eine längere Aufenthaltsdauer haben. Personen, die ein Visum für die mehrfache Einreise besitzen, werden einfach Thailand verlassen und ihre Verlängerung des Aufenthalts nach jeder 90-tägigen Einreise verlängern.

Wenn Sie Ihre Verlängerung nicht innerhalb Thailands erhalten können, müssen Sie ein neues Nicht-Einwanderungsvisum von einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland erhalten.
Erfüllung der finanziellen Voraussetzungen für ein Ruhestandsvisum:

Finanzielle Anforderungen sind wie folgt:

Bankkonto mit THB 800.000
Monatliches Einkommen von mindestens THB 65.000
Kombination (Bankkonto + Einkommen x 12 = THB 800.000)

Mehr Informationen

ANMELDUNG FÜR THAI RETIREMENT VISA

Ihr erster und einziger Auftritt für das Ruhestandsvisum erfolgt nach Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde. Sie müssen persönlich mit Ihrem Pass erscheinen und die Visa-Papiere in Anwesenheit des Immigrationspersonals unterschreiben. Das Personal der Einwanderungsbehörde legt zum Zeitpunkt der Genehmigung einen Stempel in den Reisepass.

BESCHRÄNKUNGEN AUF DAS RUHESTANDSVISA

Der einmal genehmigte Ruhestand ermöglicht es Ihnen, für ein Jahr in Thailand zu bleiben. Sie dürfen während dieser Art von Visum keine Beschäftigung haben. Außerdem müssen Sie sich alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden, um Ihre aktuelle Adresse zu bestätigen."
 
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Die von Dir zum Beweis heran gezogene Website

behauptet das genaue Gegenteil von dem was Du beweisen möchtest:


Retirement Visa in Thailand | ThaiEmbassy.com


. . . .
8-) . . . diese schöne Website, welche Du uns hier zum Frass vorwirfst, schreibt gleich in den ersten Zeilen, dass man ein Non-Imm-O oder O/A nur in seinem Heimatland, dessen Staatsbürger man ist, beantragen kann.

In Thailand mit einem Touristvisum ein Non-Imm beantragen, geht also nicht (sonst würde es ja nicht in diesem Wortlaut da stehen!

STEP 1:

OBTAIN A NON-IMMIGRANT VISA

Requirements:



  • Passport (at least one year remaining before expiration)
  • You must be holding nationality or permanent residence of the country of application
  • Proof of Funds

heisst auf DEUTSCH: Du musst Staatsbürger des Landes sein, WO Du das Non-Imm Visum beantragst !! Es geht also NUR und ausschliesslich in Deinem Heimatland

(Ausnahmen von dieser Regel gibt es, danach wird hier aber nicht gefragt)

Den ganzen Rest des Textes samt Übersetzung durch bing oder google hättest Du Dir sparen können, das wollen wir gar nicht wissen


Dass Du nicht merkst, dass Du Dir selbst den Fuss stellst, finde ich bemerkenswert :biggrin:
 
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Letzter Versuch für @CrazyGreg: Wahrscheinlich zweifelt er jetzt auch noch den Text der Thai-Botschaft an.:confused:

Retirement Visa in Thailand | ThaiEmbassy.com

@sanukk ! Das vorliegende ist nicht der Text einer thailändischen Botschaft !!


dieses ThaiEmbassy.com ist eine kommerzielle Visa-Agentur !!!

Deren komplette Website strotzt voller inhaltlicher Fehler und Auslassungen, sie ist nicht wirklich komplett und hilfreich . . . . das kommt noch hinzu


nun ist mir natürlich klar, warum Du ständig auf Falschinformationen rein fällst . . .wenn man sich auf unseriöse und unpassende Internet-Ratgeber verlässt . . .
 
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@sanukk

wenn Du den Sachverhalt auf der Seite der thailändischen Botschaft Berlin nachlesen willst

bitteschön . . helfe ich Dir gerne mit dem korrekten Weblink aus :)


bittschön, Kusshand mein Herr, Botschaft des Königreichs Thailand in Berlin:

The Royal Thai Embassy in Berlin, Germany.
 
Thema:

Achtung ungültige versicherung, VB-KV 2012(RK 365) hansemerkur, bei wohnbesitz in tha

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